Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  19.4.2022

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.024 Heilbronner Corona-Diktatur

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

offensichtlich auf Ihre Anordnung wird in öffentlich zugänglichen Räumen der Stadt Heilbronn die  neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022 des Landes Baden-Württemberg unterlaufen, die nur noch eine Maskenpflicht

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten

vorschreibt.

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden lediglich "generell empfohlen", sind demnach jedoch wie das Hausrecht für Gaststätten und Firmen keine Grundlage für eine Rechtsverordnung hinsichtlich der in dieser Landesverordnung nicht aufgeführter Behörden und Einrichtungen.

Die Stadtverwaltung verwehrt damit Bürgern, die auf Grund allgemein zugänglicher Quellen wie z.B. TV, Rundfunk oder Zeitung die neue Corona-Verordnung zur Kenntnis genommen haben, den ungehinderten Zugang zu für die Allgemeinheit offen zu haltenden städtischen Einrichtungen, zudem wird eine Terminvereinbarung zwingend vorgeschrieben. 

Damit setzt sie n.m.M. rechtswidrig die Corona-Zwangsmaßnahmen fort, die - wie die seit deren Ausrufung durch ständig schwankende Inzidenzzahlen erwiesen -  durch keine einzige angeordnete oder aufgenötigte Maßnahme ihre Berechtigungen nachgewiesen haben: Ausschlaggebend über den Verlauf nach einer Ansteckung ist ausschließlich das körpereigene Immunsystem, während zunehmend mehr bislang zurückgehaltene Meldungen über Impfschäden bis zu Todesfällen bekannt werden.

Jedem Mitarbeiter mit Schutzbedürfnis  ist es nach wie vor gestattet, selbst eine Maske zu tragen, es scheint einem  Bericht der Heilbronner Stimme v. 14.4.2022, S. 31, zufolge aber der Schutz für Mitarbeiter nur vorgeschoben zu sein, wenn, ohne daß die Stadtverwaltung selbst etwas für deren Schutz, wie (Plexi-)Glasscheiben, vorgenommen hat.

Im o.g. Bericht der Heilbronner Stimme werden Juristen wie folgt zitiert:

  • „Das Hausrecht kann aber nicht das Infektionsschutzgesetz aushebeln ... Die Maßnahmen müssen auch verhältnismäßig sein ... Das ist grenzwertig ... Als Jurist bin ich skeptisch, ob man das Hausrecht danach noch so extensiv zum Einsatz bringen kann“.
  • „Das vom Bundestag verabschiedete Infektionsschutzgesetz vom 18. März lässt eine solche Regelung definitiv nicht zu“ und es wird gefragt, ob sich Heilbronn mit dem Verhalten strafbar mache.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welche Grundlage stützt sich die städtische Anordnung;

3. weshalb wird auf Nachfrage der Presse z.B. keine Auskunft über das Vorgehen der Stadtbibliothek gegeben und auf welcher Grundlage wird dies verweigert;

4. Hat sich "Heilbronn mit dem Verhalten strafbar" gemacht, bzw. gegen wen hätte sich in einem solchen Fall eine Strafanzeige zu richten;

5. welchen Rechtsweg müssen von der Anordnung benachteiligte Bürger beschreiten, wenn sie sich dagegen wehren wollen;

6. wird diese Anordnung nun unverzüglich aufgehoben und Rechtssicherheit auf gesetzlicher Grundlage wieder hergestellt?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach MdL aD
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
25.4.2022

Eingang nach 6  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Mai! beantworten wir Ihre Fragen wie folgt im Kontext. Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Hausrechts können Ordnungsmaßnahmen auch zum Betreten von für öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden erlassen werden, die der Verwirklichung des Widmungszwecks
des Gebäudes dienen und Störungen des Dienstbetriebes abwenden. Diese Auffassung wird auch vom Städtetag Baden-Württemberg und dem Sozialministerium Baden-Württemberg vertreten.

Die Stadt Heilbronn hatte während der gesamten Pandemie für Ihre Bürgerinnen und Bürger geöffnet und die Daseinsfürsorge wurde vollumfänglich erfüllt. Gleichzeitig hatte die Stadtverwaltung nur geringe Infektionszahlen unter den Beschäftigten, was die Wirksamkeit unserer Maßnahmen unterstreicht, die die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen müssen. Der Zugang erfolgte unter bestimmten Voraussetzungen, die erforderlich waren, Infektionsschutz für alle und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. Seit dem 03.04.2022 bestehen nur noch Maskenpflicht und Zugang mit Termin. Auf unsere Presseerktärung zur Öffnung verweisen wir.

Die Ausgesta!tung von Ordnungsmaßnahmen im Einzelnen steht im pflichtgemäßen Ermessen und muss selbstverständlich verhältnismäßig sein und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz beachten.
Diese Voraussetzungen sind bei der derzeitigen Infektionslage erfüllt. In Heilbronn verzeichneten wir am 29.03.2022 innerhalb von 7 Tagen 2170 Infektionen, was einer derzeitigen 7- Tageinzidenz von über 1700 entspricht, heute liegt sie immer noch über 500. Gleichzeitig verzeichnen wir einen auffällig hohen Krankenstand unter den Beschäftigten. Auf dieser Grundlage und nach enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt haben wir die bekannten Schutzmaßnahmen festgelegt.

Eine geeignete Maßnahme der Infektionseindämmung ist der kontrollierte Kundenzugang (z.B. durch Terminvergabe), aber auch eine gewisse Lenkung des Kundenstromes und eine Organisation in Warte bereichen ist sinnvoll und ist in einer Obergangsphase auch weiterhin nötig. Eine weitere geeignete
Maßnahme ist eben das Tragen von Masken, hier speziell FFP2, weil der gegenseitige Schutz deutlich höher ist. Medizinische Masken wären insoweit weniger gut geeignet, um den Infektionsschutz sicherzustellen, auch wenn beide Parteien diese tragen; das einseitige Tragen nur von Beschäftigten, wie Sie
es anführen, wäre noch weniger wirksam bzw. würde nur den Kunden, nicht aber die Mitarbeitenden schützen. Weitere Maßnahmen gibt es derzeit nicht.

Die Stadt kommt ihren Verpflichtungen nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nach (§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes) und wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen aus denen sich unsere Maßnahmen ableiten, die den Infektionsschutz (für Beschäftigte und Kunden) sowie die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten. Hiermit wird auch die Führsorgeplichtgemäß § 618 BGB in diesem Bereich gewährleistet. Unser Ziel ist, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, aber auch unserer Kunden zu schützen. was sich aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ableitet.
Die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung ist die Voraussetzung für die Erbringung der Daseinsfürsorge. Es wäre niemand gedient, wenn die Stadt Heilbronn Dienstleistungsbereiche
wegen eines massiven Coronaausbruchs schließen müsste. Das Tragen einer FFP2-Maske für Beschäftigte und Kunden ist im Verhältnis dazu eine sehr geringe (Ordnungs-)Maßnahme, die nicht zu schweren Einschränkungen führt. Da die Maskenpflicht in allen städtischen öffentlichen Gebäuden und für alle
Besucher gleichermaßen gilt, ist auch der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Nur wer z. B. aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss wie seither auch keine Maske tragen.

Das Infektionsgeschehen wird aktuell ständig verfolgt. Die Erfahrungen zeigen, dass Infektionsschutzmaßnahmen und ihre Wirkungen eine gewisse Latenz mit sich bringen. Die Stadtverwaltung wird die Situation in dieser Woche und auch künftig erneut detailliert bewerten und die derzeitigen Maßnahmen überprüfen. Dies gilt für aUe Bereiche der Stadtverwaltung gleichermaßen.

Da es sich um die Ausübung des öffentlich-rechtlichen Hausrechts handelt, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

Abschließend möchten wir mitteilen, dass wir die Heilbronner Stimme in gleichem Maße ausführlich informiert haben, was in der aus unserer Sicht einseitigen Berichterstattung aber keine Berücksichtigung fand.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister



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