Bürger helfen Bürgern

- Initiative der Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V. und StR Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am 24.3.2022 

Ihr Anliegen mitteilen

An das Regierungspräsidium Stuttgart

 

 

* 22.020a   Photovoltaik


Sehr geehrte Damen und Herren,


mit einem gewissen Unverständnis häufen sich zunehmend Meldungen über die bereits vollendeten und geplanten Umwandlungen landwirtschaftlich genutzter Böden in mit Solaranlagen bestückten Flächen.
Angesichts gleichzeitig infolge der weltpolitischen Umwälzungen zunehmenden Berichten über daraus resultierenden drohenden Hungersnöten und bereits spürbaren Versorgungsschwierigkeiten mit Lebensmitteln infolge des Ukraine-Konflikts sind solche Vorhaben nicht nachvollziehbar.


Offensichtlich ist erfolgreich in Vergessenheit gebracht worden, daß in der noch nicht allzu fernen Vergangenheit auch Grünanlagen in den Städten in Anbauflächen für Kartoffeln und andere landwirtschaftliche Produkte umgewandelt wurden, um die Versorgungsnot mit Lebensmitteln für die
Bevölkerung wenigstens etwas abmildern zu können.


Nachdem unser Land durch eine völlig verfehlte überstürzte Energiepolitik in größte Schwierigkeiten gebracht wurde, deren Höhepunkt noch nicht absehbar ist, ist Photovoltaik natürlich hilfreich, sofern sie sinnvoll zur Anwendung kommt.
Das ist bei der Zweckentfremdung landwirtschaftlich nutzbarer Ressourcen nicht gegeben (wozu wir auch Wiesen zählen, die im Notfall in Anbaugebiete für Lebensmittel umgewandelt werden können).


Stattdessen vermissen wir andere Alternativen.
So könnten Freiflächen entlang von Autobahnen, insbesondere Böschungen als Flächen für Solaranlagen sinnvoll genutzt werden.
Insbesondere könnten Lärmschutzwände damit bestückt werden.
Nachdem auch Regionalverbände sich mit der Ausweisung entsprechender Flächen beschäftigen, wird angeregt, daß diese erst einmal dafür Sorge tragen, daß öffentliche Gebäude wie Schulen und Gemeindehallen etc. pp. mit Photovoltaik ausgerüstet werden.


Wir bitten Sie, in Ihrem Aufgabenbereich darauf hinzuwirken, daß die zweckentfremdende Verschwendung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen verhindert wird und stattdessen Vorschläge wie unsere umgesetzt werden.
Auch bitten wir um Ihre Stellungnahme dazu und ggf. um Unterrichtung über Ihre dazu bereits erfolgten Maßnahmen.


Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen


Alfred Dagenbach
1.Vorsitzender
Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.5.2022 24.6.2022
...

Eingang nach 60/90 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  [RP Stuttgart, Eingang 23.5.2022]

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Besorgnis über die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Ausdruck bringen.

In Abstimmung mit Abteilung 3 (Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinärund Lebensmittelwesen) und Abteilung 4 (Mobilität, Verkehr, Straßen) des Regierungspräsidiums möchten wir Ihnen zu den von Ihnen aufgeworfenen Punkten Folgendes mitteilen: Die aktuelle Ukrainekrise zeigt, dass wir uns den besonderen Herausforderungen sowohl bei der Versorgung mit Lebensmittelrohstoffen als auch mit Energielieferungen in vorrangiger Weise stellen müssen.

Beidem kommt – wie auch dem Klimaschutz – grundsätzlich herausragende Bedeutung zu.
Klimaschutz, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und das Vorantreiben des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie die Ernährungssicherheit können daher nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
So ist beispielsweise die Landwirtschaft von klimatischen Bedingungen abhängig und von den Folgen des Klimawandels wie zunehmenden Extremwettereignissen mithin direkt betroffen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele, welches vor dem dargestellten Hintergrund auch für die Landwirtschaft wichtig ist, und dem hierfür notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien spielt die Realisierung von Photovoltaikanlagen eine bedeutsame Rolle.

Vorrangig sollen Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder anderen bereits versiegelten Flächen errichtet werden.
Aus diesem Grund wurde im Klimaschutzgesetz BadenWürttemberg eine entsprechende Photovoltaikpflicht normiert: Seit Januar 2022 gilt eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Im Mai 2022 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohngebäude erstreckt.
Ab Januar 2023 wird sie zudem für Bestandsgebäude (Wohnund Nichtwohngebäude) bei anfallenden Dachsanierungen gelten.

Neben der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und Parkplätzen kommt Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine wichtige ergänzende Rolle im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zu.
Um Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft bei deren Realisierung möglichst gering zu halten, ist der Standortwahl dabei erhebliche Bedeutung beizumessen.
Für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind in der Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde bzw. den kommunalen Planungsträger erforderlich.

Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen auf die Landwirtschaft (und auch auf die weiteren relevanten Belange) im Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten sowie eine Alternativenprüfung durchzuführen.
Dabei sind grundsätzlich hochwertige landwirtschaftliche Flächen zu schonen.
Ob die für eine weitere landwirtschaftliche Nutzung oder die für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sprechenden Belange überwiegen, ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu entscheiden.
Im Hinblick auf Ihre Anmerkung hinsichtlich der Möglichkeit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden weisen wir darauf hin, dass hierfür grundsätzlich der jeweilige Eigentümer zuständig ist.

Für Landesliegenschaften verweisen wir insoweit auf die Ausführungen unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/bauenbeteiligungen/energie-und-klimaschutz/photovoltaik-auf-landesgebaeuden/.
In Bezug auf Ihre Anregung, Flächen entlang von Autobahnen für Solaranlagen zu nutzen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium Stuttgart seit dem 01.Januar 2021 keine Zuständigkeiten mehr in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verwaltung der Bundesautobahnen hat.

Diesbezüglich möchten wir Sie daher an die nun zuständige Autobahn GmbH des Bundes verweisen.
Ihr Schreiben haben wir dorthin weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Andrea Platz

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
STABSSTELLE ENERGIEWENDE, WINDENERGIE UND KLIMASCHUTZ
[Fernstraßen-Bundesamt, Eingang 24.6.2022]

Sehr geehrter Herr Dagenbach,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.03.2022, das uns zuständigkeitshalber vom Regierungspräsidium Stuttgart übermittelt wurde.
Seit dem 1.Januar 2021 führt der Bund die Verwaltung der Bundesautobahnen in bundeseigener Verwaltung aus, während diese in der Vergangenheit durch die Länder in Form der Auftragsverwaltung wahrgenommen wurde.
Hierzu wurde die Autobahn GmbH des Bundes gegründet sowie das Fernstraßen-Bundesamt als neue Bundesoberbehörde errichtet.
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 mit der Ausführung von Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßiger Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen betraut, während das Fernstraßen-Bundesamt im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben unter anderem als unabhängige Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde wahrnimmt.

In Ihrem Schreiben äußern Sie Ihren Unmut über die Verschwendung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen zugunsten der Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Sie bitten in diesem Zusammenhang darum, dies durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern und mitzuteilen, inwieweit solche bereits ergriffen worden sind.
Zur Umsetzung Ihrer Forderung schlagen Sie die alternative Nutzung von Freiflächen entlang von Bundesautobahnen, insbesondere Böschungen oder Lärmschutzwände als Flächen für Solaranlagen vor.

Der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien sowie das Vorantreiben der Energiewende stellen wesentliche Inhalte des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien dar.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energien drastisch zu beschleunigen und damit verbundene Hemmnisse und Hürden aus dem Weg zu räumen.
Im Rahmen des dezentralen Ausbaus soll erneuerbarer Strom, insbesondere aus geförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können.
Konkret in Bezug auf den Ausbau von Photovoltaik plant die Bundesregierung hierbei 200 GW bis zum Jahr 2030.

Die Realisierung dieser Ziele entbindet jedoch nicht von der Einhaltung baurechtlicher, naturschutzrechtlicher sowie straßenrechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Vielmehr muss es Ziel sein, sämtliche relevante Belange in einen bestmöglichen und effektiven Ausgleich zu bringen.
Dies bedeutet konkret, dass die autobahneigenen Anlagen grundsätzlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen, bspw.
im Falle von Lärmschutzanlagen zur Reduktion des Lärms für Anwohner.
Daneben sind stets etwaige Ausbauabsichten oder Maßnahmen der Straßenbaugestaltung zu berücksichtigen.
Eine mögliche Nutzung für die Erzeugung erneuerbarer Energien wird zurzeit erörtert.

Daneben ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Flächen neben den Bundesautobahnen keinesfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Gegenteil wird der Nahbereich der Bundesautobahnen bereits für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt.
Von den gesetzlich festgelegten Anbauverbotszonen können, z.B. für die Realisierung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien entlang von Bundesfernstraßen, im Einzelfall Ausnahmen erteilt werden.
Bereits heute kann somit beispielsweise das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) an den Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern.
Dabei ist im Einzelfall neben den Belangen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch der Belang der erneuerbaren Energien abzuwägen bzw.
zu prüfen, ob Gründe des Wohls der Allgemeinheit Ausnahmen vom Anbauverbot rechtfertigen.
Sowohl für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als auch für das FBA sind erneuerbare Energien ein wichtiges Anliegen.
Daher besteht ein intensiver Austausch gerade auch im Hinblick auf die Verwaltungspraxis bei Ausnahmegenehmigungen.
Bei der Ansiedlung solcher Anlagen sind allerdings immer auch die jeweilige kommunale Flächennutzungs- und Bauleitplanung zu berücksichtigen, auf die der Bund im Rahmen der Beteiligung jedoch nur mittelbaren Einfluss hat.
Letztlich obliegt die Genehmigungsfähigkeit damit stets einer selbstständigen Einzelfallprüfung.

Um jedoch weiterhin die Realisierung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag bestmöglich beschleunigen und fördern zu können, finden derzeit Potenzialermittlungen in Bezug auf die autobahneigenen Flächen durch die Autobahn GmbH des Bundes sowie das Fernstraßen-Bundesamt statt, um auf diese Weise mögliche Nutzflächen für ebensolche Vorhaben wie Photovoltaik effektiv zu ermitteln und auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Fernstraßen-Bundesamt


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