Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  
27.1.2022

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.011 Corona-Infostand der Linken II


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


am 18.1.2022 habe ich folgende Anfrage an Sie gestellt:

"Am Montag, 18.1.2022 [Anm.: Richtig ist der 17.1.22] fand auf dem Kiliansplatz ein Infostand mit offenbar linken Corona-Gegnern statt, die nach 18 Uhr auch vorbeigehende Spaziergänger mit einem Megaphon belästigend beschallt haben.

Bislang ist nicht bekannt, daß derartige Aktionen an Infoständen zugelassen sind."

Dazu wurde um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

"1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welcher Grundlage erfolgte ggf. die Gestattung der Beschallung;

3. welche Auflagen wurden dazu erteilt;

4. welche Gebühren wurden dafür erhoben?"

Beantwortet wurden die Fragen unvollständig (Grundlage? Auflage? Verwaltungsgebühr?) durch Ihre kommissarische Amtsleiterin, Frau Pohlmann, mit nicht nachgefragten Hinweisen:

"Dagegen haben die 'Spaziergänger', wie an den vergangenen Montagen der letzten Wochen, am 17.01.2022 einen Aufzug in Heilbronn durchgeführt, der zwar grundsätzlich anmeldefähig war, jedoch nicht angemeldet worden ist.

Gemäß § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz begeht eine Straftat, wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt.
Insoweit können sich die Teilnehmenden eines rechtswidrigen Aufzugs wegen einer Reaktion von Teilnehmenden einer ordnungsgemäß angemeldeten Kundgebung nicht an staatlichen Stellen mit der Bitte um Schutz vor "Beschallung" wenden.

Dies würde die Rechtslage ins Gegenteil verkehren.

Durch die Weigerung, ihre Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden, machen die "Spaziergänger" es der Versammlungsbehörde zudem unmöglich, in Kooperation mit den Anmeldern potentiellen Konflikten zwischen verschiedenen Versammlungen im Vorfeld, beispielsweise durch räumliche Trennung, zu begegnen."

Gebeten wird nochmals um vollständige Beantwortung, außerdem veranlaßt das Schreiben zu weiteren Nachfragen:

1. Ist in Heilbronn Art. 8 GG noch in Kraft und auf welche Bestimmungen genau bezieht sich unter Beachtung welcher Rechtsprechung Ihre im Schreiben dargestellte Auffassung und Auslegung bzgl. "Spaziergänger";

2. wer sind die im Schreiben genannten "Spaziergänger", die "eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt" haben;

3. wann wurde durch wen "eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung" veranlaßt;

4. ist das Spazierengehen in Heilbronn anmelde- oder genehmigungspflichtig;

5. wird unter Beachtung des Gleicheitsgrundsatzes künftig auch nichtlinken Infostandbetreibern derartige Freiheiten betr. Beschallung zugebilligt?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach MdL aD
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
4.2.2022

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 27.01.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 24.01.2022 teilen wir mit, dass die Versammlungsbehörde im Rahmen der Anmeldebestätigung für die Ortsgruppe der MLPD zu ihrer nach dem Versammlungsgesetz angemeldeten Kundgebung einschließlich der angegebenen Versammlungsmittel am 17.01.2022 mangels Erforderlichkeit keine Auflagen erteilt hat. In unserer Stellungnahme vom
24.01.2022 haben wir bereits ausgeführt, dass angemeldete Versammlungen keiner Gebührenpflicht unterliegen.

Zu Ihren weiteren Fragen:

1. Wir verweisen auf die aktuellen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg, sowie den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.01.2022

(Az.: 1 BvR 208/22). Diese bewerten einhellig, "Spaziergänge", mit denen Protest gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Ausdruck gebracht werden soll, als versammlungsrechtliche Aufzüge, die nach § 14 Versammlungsgesetz in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes einer Anmeldung bedürfen.

2. Personen, die mit den gemeinsamen "Spaziergängen" Protest gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu Ausdruck bringen wollen. Persönliche Daten dieser Personen liegen der Versammlungsbehörde nicht vor.

3. Derartige "Spaziergänge" fanden, wie Sie ohne Weiteres der öffentlichen Presseberichterstattung entnehmen konnten, in den vergangenen Wochen an Montagabenden statt. Wer sie veranlasst kann mangels Anmeldung der "Spaziergänge" bei derVersammlungsbehörde nicht beantwortet werden.

4. Die Durchführung von Versammlungen zur kollektiven Meinungskundgabe ist in ganz Deutschland und somit auch in Heilbronn anmeldepflichtig, und zwar auch dann, wenn diese Versammlungen als "Spaziergänge" bezeichnet werden (siehe 1.).

5. Jeder Einzelfall ist für sich zu bewerten, wobei der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz von derVersammlungsbehörde beachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristine Pohlmann
Amtsleiterin

Ordnungsamt 



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