Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  17.12.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.103 OVG stoppt 2G-Regel


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Nachdem am 16.Dezember das OVG Niedersachsen die 2G Regel im Einzelhandel als nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig erklärt hat [https://www.focus.de/gesundheit/news/regel-hammer-in-niedersachsen-oberverwaltungsgericht-kippt-2g-im-einzelhandel_id_25680935.html], frage ich im Hinblick auf die letzten Tage für das Weihnachtgeschäft die Stadtverwaltung:

1. Wird sich die Stadtverwaltung dem OVG Urteil anschließen, oder muss auf ein Urteil des baden-württembergischen Gerichts gewartet werden?

2. Wann können unsere gebeutelten Heilbronner Einzelhändler wieder auf Umsätze von allen Bevölkerungsgruppen hoffen?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Seher
Stadtrat - AfD-Fraktion

mseher@afd-fraktion.hn

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.12.2021

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 17. Dezember 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 16.12.2021 über die vorläufige Au ßervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel beschränkt sich auf das Bundesland Niedersachsen. Hiervon ist die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nicht betroffen. Lediglich die Landesregierung oder derVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg können diese aufheben. Im Übrigen gelten die Zugangsbeschränkungen für bestimmte Einrichtungen nach der Corona­Verordnung gegenüber den betroffenen Personen unmittelbar, ohne dass es einer Mitwirkung der Stadt
Heilbronn bedarf.

Zu 2.:

Die in die Zukunft gerichtete Frage kann im Rahmen einer Pandemie niemand seriös beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbuergermeister



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