Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  4.10.2012

Ihr Anliegen mitteilen

An die Schulleitung EHK-GS

 

 

* 21.091 Testpflicht an Schule

 

Sehr geehrter Herr Schröder, 

uns ist zu Ohren gekommen, dass Spuck- und selbst durchgeführte Schnelltests von Schülern nicht mehr akzeptiert werden.

Wir bitten Sie, uns dafür die rechtlichen Grundlagen zu nennen. Vielen Dank.  

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

rbenner@afd-fraktion.hn
       

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.10.2021

Eingang nach  0 Tagen

    könnte besser sein

<*>  Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

 auf der Homepage des Kultusministerium Baden-Württemberg finden Sie unter dem Link https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona beim Kapitel „Fragen und Antworten zur Teststrategie“ Antworten zu diesem Thema.

Zur Frage „Können eigene Tests (z.B. Spucktests) mit in die Schule gebracht werden?“ erhalten alle interessierten Menschen die Antwort: „ Es sind grundsätzlich die von der Schule zur Verfügung gestellten Tests zu verwenden. (Stand: 13. September 2021)“. Aus diesem Grund dürfen wir nur die von der Stadt Heilbronn uns zur Verfügung gestellten Antigentests verwenden.

Des Weiteren hat unsere Schule bereits im vergangenen Schuljahr nach jeweils aktueller Rechtslage entschieden, dass auch in der Primarstufe die Antigentests in der Schule durchgeführt werden und nicht zuhause. Hier finden Sie die einschlägige Rechtsvorschrift in der aktuellen Corona Verordnung Schule in §2(2) 2b „(…)sofern nach Entscheidung der Schulleitung die Testung nicht in der Organisationshoheit der Schule durchgeführt wird“.

Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich in einer zertifizierten Schnellteststelle testen zu lassen und das Testergebnis in der Schule vorzulegen. Dieses darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, handelt es sich um des Ergebnis eines PCR-Tests beträgt die Frist 48 Stunden.

 Mit freundlichen Grüßen

Harald Schröder, Gemeinschaftsschulrektor


 Replik

Sehr geehrter Herr Schröder,

 vielen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Frage. Was die verwendeten Tests (z. B. Spucktests) angeht, könnten diese von der Stadt Heilbronn zur Verfügung gestellten Tests den Kindern grundsätzlich auch nach Hause zum Selbsttest mitgegeben und das Testergebnis von den Eltern bescheinigt werden. So ist das wohl auch eine Weile lang gehandhabt worden.

 Nun haben Sie als Schulleitung aber entschieden, die Testungen in der Organisationshoheit der Schule zu belassen, wie es die Corona-Verordnung unter §2(2) 2b vorsieht. Es handelt sich dabei aber offensichtlich um eine Ermessensentscheidungen, die auch anders hätte ausfallen können. Warum bestehen Sie auf die Testung in Ihrer Schule? Trauen Sie den Eltern nicht?

 Nun könnte man argumentieren, dass es bis zum 11.10.21 zumutbar ist, eine zertifizierte Teststelle aufzusuchen. Bis dahin sind die Tests noch kostenfrei, danach jedoch eben nicht mehr. Wollen Sie die aktuelle Regelung auch über den 11.10.21 hinaus bestehen lassen?

 Sind die Test, die in Ihrer Schule durchgeführt werden, dann immer noch kostenlos und sind diese Tests dann auch ständig verfügbar? Uns wurde nämlich mitgeteilt, es seien teilweise gar keine Tests vorhanden und die Schüler müssten dann in offizielle Testzentren ausweichen. 

Für die Beantwortung dieser Fragen, bin ich Ihnen sehr dankbar.

 Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Raphael Benner

Vorsitzender und Pressesprecher der AfD Stadtratsfraktion sowie Stadtrat von Heilbronn

Stellvertretender Aufsichtsrat der SLK-Kliniken


Antwort

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner, 

unsere Schule umfasst die Klassenstufen 1-10. Wir haben uns entschieden, im Rahmen der Gleichbehandlung aller Schüler/innen, die Tests an der Schule durchzuführen.  

Mittlerweile habe ich die Rückmeldung anderer Schulleitungen, welche in der Primarstufe die Testung zu Hause erlaubt haben. Diese berichten, dass eben nicht alle Schüler/innen immer pünktlich zu den festgelegten Testtagen die Bestätigung der Eltern mitbringen und dann ein erheblicher Aufwand im Nachfragen nötig ist. Das bestätigt uns in unserer Vorgehensweise. Es ist tatsächlich eine Ermessensentscheidung, die ich auch gegenüber meiner vorgesetzten Behörde nicht weiter begründen muss. 

Wie die Regelung nach Ende der kostenfreien Bürgertests ist, kann ich Ihnen als „kleiner“ Schulleiter nicht sagen. Die  Schnelltests in Schulen sind selbstverständlich weiterhin kostenfrei, ich habe keine andere Information. Die Schulen werden in regelmäßigen Abständen mit Schnelltests beliefert. Unsere Schule hat für mindestens die nächsten 6 Schulwochen Schnelltests vorrätig. Dass Schüler/innen wegen fehlender Tests in Testzentren ausweichen müssen, traf und trifft für unsere Schule nie zu! Sollte dies behauptet werden, stellt das eine Lüge dar. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schröder, Gemeinschaftsschulrektor



Replik

Danke Herr Schröder, 

für diese Klarstellungen. Wir wollen alle hoffen, dass die Pandemie bald vorbei ist und wir auf diese bürokratischen, lernbehindernden Maßnahmen verzichten können. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Raphael Benner

Vorsitzender und Pressesprecher der AfD Stadtratsfraktion sowie Stadtrat von Heilbronn

Stellvertretender Aufsichtsrat der SLK-Kliniken  

4.10.2021


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