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		An den Oberbürgermeister 
		der Stadt 
		Heilbronn  
		    * 
		21.090 Antrag 
		Verkehrssystem B 293 etc. pp.
 Zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung in den nach der 
		Hauptsatzung
 zuständigen Gremien (erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 
		1/6 der
 Stadträtinnen/Stadträte) wird beantragt:
 
 1. Der Abschnitt der Landwehrstraße zwischen der Grünewaldstraße und der 
		Salzburger Straße wird als Fläche für die Neckartal- und Grünewaldschule 
		einbezogen.
 
 2. Das Vorhaben wird im Sinne der „Leitlinien für eine mitgestaltende 
		Bürgerbeteiligung in Heilbronn“ behandelt.
 
 Begründung:
 
 Die Drucksache wurde mit heutiger Gemeinderatspost zugestellt.
 Bereits mit Antrag vom 31.1.2021 zu DS 40/2021 hatten wir beantragt, daß 
		die Verwaltung beauftragt wird, in ihre Überlegungen auch den Abschnitt 
		der Landwehrstraße zwischen der Grünewaldstraße und der Salzburger 
		Straße als Fläche für die Schulen einzubeziehen.
 Nachdem die Verwaltung nun in Ihrer Drucksache 230/2021 lediglich ihre 
		Vorstellungen zur Kenntnis gibt und als „aufgebrachte Idee“ ohne Nennung 
		des Antragstellers behandeln will, den „Antrag auf Vorprojektbeschluß“ 
		aber „im Oktober in die Gremien eingebracht“ werden soll, wobei im 
		Oktober dazu das Thema einzig im Bau- und Umweltausschuß der Vorlage 
		zufolge ebenfalls nur zur Kenntnis gebracht wird, ist dazu dieser klare 
		Antrag notwendig um einer Verwässerung am Gemeinderat vorbei 
		vorzubeugen.
 Im Übrigen wurde bereits vor Jahrzehnten auf Wunsch der Anwohner und 
		daraus folgender Initiative von Stadtrat Alfred Dagenbach die derzeitige 
		Unterbindung einer Zufahrt von der Neckargartacher Straße in die 
		Landwehrstraße eingerichtet, die sich bewährt hat und daher aufrecht zu 
		erhalten ist.
 
 Zur Sache wird wiederholt vorgetragen:
 Der Abschnitt der Landwehrstraße zwischen der Grünewaldstraße und der 
		Salzburger Straße ist für die verkehrliche Nutzung entbehrlich und wird 
		relativ wenig genutzt.
 Die Straße ist ohnehin von der Grünewaldstraße her lediglich als 
		Erschließungsstraße für das anschließende Wohnviertel um die Salzburger 
		Straße, Kocherstraße und Münzerstraße geeignet, weil eine Durchfahrt zur 
		Neckargartacher Straße nicht möglich ist.
 Das davon betroffene Wohnviertel ist gut über die Neckargartacher Straße 
		und von der Heidelberger Straße aus erreichbar.
 Eine Entwidmung des Straßenabschnitts könnte als Erweiterungsfläche für 
		die dort beengte SBBZ Neckarschule hilfreich sein und gleichzeitig die 
		Schulen mit den Sportanlagen zu einer geschlossenen Einheit verbinden.
       Mit freundlichen Grüßen
		     
			
			AfD-Fraktion:Dr. Raphael Benner | Franziska 
			Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | 
			Alfred Dagenbach
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