Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  2.9.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.085 Testpflicht bei den SLK-Kliniken


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


laut Anordnung wird von Mitarbeitern der SLK-Kliniken der Impfstatus abgefragt und müssen Nichtgeimpfte einer täglichen Testpflicht nachkommen, andernfalls sie arbeitsr5echtliche Konsequenzen befürchten müssen.


Hierzu wir uns mitgeteilt:


"... Was in keiner Presse berichtet wird, der wirkliche Irrsinn:
So wird jetzt z. B. auf die Mitarbeiter des SLK enormer Druck aufgebaut. Datenschutz war gestern. Im SLK werden Listen geführt aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher Kollege/in geimpft ist oder nicht. Nicht geimpfte müssen sich täglich testen. Geimpfte 1 mal wöchentlich. Im Ergebnis aber ist das völlig egal ob negativ oder positiv im Ergebnis. In jedem Fall gibt es keine Quarantäne, die Mitarbeiter werden auf jeden Fall in die Dienste zum arbeiten eingeteilt.
Das hindert aber nicht daran, dass Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen, von der Geschäftsleitung abgemahnt werden.
Was sagt uns das?
Es geht nur noch darum, dass eine Farce hochgehalten und betrieben wird. Wer sich weigert sich daran zu beteiligen, riskiert und verliert am Ende seinen Job.
Diese Information erfährt man nicht aus der Presse. ..."

 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab;

2. wie wird sichergestellt, daß

2.1 die ärztliche Schweigepflicht und

2.2 der Datenschutz für die Mitarbeiter eingehalten wird und das

2.3 wenn Listen geführt weden, aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher Kollege/in geimpft ist oder nicht,

2.4. wer ist für diese Praxis verantwortlich;

3. verrichten positiv Getestete und/oder deren Kontaktpersonen Dienst in den SLK-Kliniken;

4. ist Ihnen klar, daß von nicht täglich gestesten geimpften Mitarbeitern eine höhere Ansteckungsgefahr für Patienten und Mitarbeiter ausgeht, als von täglich gestesten Ungeimpfen;

5. wie ist der Personalrat mit dem Vorgehen befaßt?

 


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltungg

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!als PDF beantwortet

<*>  Sie haben am 02. September 2021 folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt:

"Laut Anordnung wird von Mitarbeitern der SLK-Kliniken der Impfstatus abgefragt und Nichtgeimpfte
müssen einer täglichen Testpflicht nachkommen, andernfalls sie arbeitsrechtliche Konsequenzen
befürchten müssen.

Hierzu wurde uns mitgeteilt:

" ... Was in keiner Presse berichtet wird, der wirkliche Irrsinn:
So wird jetzt z. B. auf die Mitarbeiter des SLK enormer Druck aufgebaut. Datenschutz war gestern. Im SLK werden Listen geführt aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher Kollege/in geimpft ist oder nicht. Nicht geimpfte müssen sich täglich testen. Geimpfte I-mal wöchentlich. Im Ergebnis aber ist das völlig egal ob negativ oder positiv im Ergebnis. In jedem Fall gibt es keine Quarantäne, die Mitarbeiter werden auf jeden Fall in die Dienste zum Arbeiten eingeteilt.
Das hindert aber nicht daran, dass Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen, von der Geschäftsleitung abgemahnt werden.

Was sagt uns das?
Es geht nur noch darum, dass eine Farce hochgehalten und betrieben wird. Wer sich weigert sich
daran zu beteiligen, riskiert und verliert am Ende seinen Job.
Diese Information erfährt man nicht aus der Presse .... "

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab;
2. wie wird sichergestellt, dass
2.1 die ärztliche Schweigepflicht und
2.2 der Datenschutz für die Mitarbeiter eingehalten wird und das
2.3 wenn Listen geführt werden, aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher Kollege/in
geimpft ist oder nicht,
2.4. wer ist für diese Praxis verantwortlich;
3. verrichten positiv Getestete und/oder deren Kontaktpersonen Dienst in den SLK-Kliniken;
4. ist Ihnen klar, dass von nicht täglich getesteten geimpften Mitarbeitern eine höhere
Ansteckungsgefahr für Patienten und Mitarbeiter ausgeht, als von täglich getesteten Ungeimpften;
5. wie ist der Personalrat mit dem Vorgehen befasst?"

 
Die Stadtverwaltung hat Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken weitergeleitet und folgende Stellungnahme
erhalten:

1. Das Land Baden-Württemberg hat in der Corona-Verordnung die Testpflicht aller ungeimpften
Mitarbeiter erlassen. Die SLK-Kliniken sind verpflichtet diese Verordnung umzusetzen und kommen
dieser Pflicht selbstverständlich nach.

2.1 Ein Arzt und die damit verbundene ärztliche Schweigepflicht ist bei der Durchführung und
Ergebnisweitergabe des Antigentests nicht involviert. Die Mitarbeiter legen persönlich die
Testergebnisse ode den Impfnachweis vor.

2.2. Jeder Mitarbeiter erhält die Ergebnisse des Antigentests entweder per E-Mail oder auf Wunsch als Ausdruck von der TeststeIle.

2.3 Die Dokumentation obliegt der Führungskraft. Die Listen sind nicht öffentlich zugänglich. Somit ist für die Kollegen nicht ersichtlich wer geimpft ist und wer nicht.

2.4 Die jeweilige Führungskraft kontrolliert und dokumentiert die Nachweise der Antigentests.

3. Positiv getestete Mitarbeiter wurden noch nie zum Dienst eingeteilt, solange diese in Quarantäne
waren. Bisher wurden nur Kontaktpersonen mit Zustimmung des jeweiligen Gesundheitsamtes in
besonderer Personalsituation im Rahmen einer eingeschränkten Quarantäne eingesetzt

 

4. Die Regelung wurde durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Verordnung
festgelegt. Die SLK-Kliniken haben die Empfehlung ausgesprochen, dass sich geimpfte Mitarbeiter
einmal pro Woche testen lassen.

5. Eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat ist erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Berggötz

Stabsstelle



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