Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
17.8.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.080 Testpflicht in Kindertagesstätten


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


nach § 5 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 14.08.2021 gilt ab 16.8.2021, daß als getestete Person eine asymptomatische Person zu gelten hat, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist.

Demnach gibt es keinen Anlaß zur weiteren zusätzlichen Testung von Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen, wie es der Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn über COVID-19-Tests in Kinderbetreuungseinrichtungen vom 12.05.2021 zufolge nach wie vor praktiziert werden soll.

Ohnehin widerspricht die Begründung für diese Allgemeinverfügung der realen Lage, wenn seit Monaten im Stadtgebiet die Zahlen der täglichen positiven Tests mit einer Zunahme von 0% gewertet werden und die Auslastung der für 480.000 Einwohnern zuständigen SLK-Kliniken mit Kranken, die auch mit Corona infiziert sind, ebenfalls gegen Null tendiert.

Zudem waren dazu die zur Aufrechterhaltung der an Machtmißbrauch grenzenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen herangezogenen und höchst umstrittenen 7-Tage-Inzidenzzahlen derart schwankend,daß sie im Stadtkreis Heilbronn schon bis zu einem Tiefstand von 2,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gesunken war, ohne daß dies auf die am 7.7.21 verfügte erneute Verlängerung trotz der an diesem Tag festgestellten 7-Tage-Inzidenz von 7,9 Rücksicht gefunden hätte.

Unterlassen wird des weiteren sowohl die Gegenüberstellung der Gesamtzahl der erfolgten Testungen, als auch der negativen Ergebnisse wie auch der tatsächlichen Erkrankungen.

Würde vergleichbar auf Influenza getestet und gehandelt, wäre der größte Teil der Bürger in Quarantäne.

Vorgeschoben wird eine erhöhte Ansteckungsgefahr durch die Delta-Variante, unterschlagen wird der Hinweis, daß diese Variante weit weniger gefährlich ist als z.T. andere Varianten, die inzwischen das griechische Alphabeth weit darüber hinaus bereichern.   


Dazu wird um Beantwortung der Frage gebeten:

Wird in Folge der Bestimmungen der o.g. Verordnung der Landesregierung die o.g. Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn umgehend zurückgenommen und die der Landesverordnung widersprechenden Testung von Kindern unter 6 Jahren unterlassen bzw. mit welcher Begründung wird sie (rechtswidrig) aufrecht erhalten?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach


Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.9.2021

Eingang nach 20  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zunächst darf ich auf die Begründung in der Allgemeinverfügung über COVID-19-Tests in
Kinderbetreuungseinrichtungen (Verlängerung der Geltungsdauer) vom 6.8.2021 verweisen.
https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/aktuelles/coronavirus/corona-verordnungen/20210806_Verlaengerung_AV_Testpflicht_Kitas.pdf. Seither ist die 7-Tage­
Inzidenz der Stadt Heilbronn stark angestiegen und liegt Stand 31.8,2021 bei 143,1 pro 100.000
Einwohner. In der Woche vom 22.8.2021 bis 28.8.2021 wurden 21 COVID-19 Infektionen bei Kindern
von 0-6 Jahren gemeldet.

Reisende unter 12 Jahren unterliegen keiner Testpflicht gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung
(CoronaEinreiseV) und es besteht das Risiko, dass infizierte Kinder Infektionsketten in
Kindertageseinrichtungen auslösen.

Ganz aktuell wurde in der KW34 in 2 Kindertagesstätten durch Schnetltests je eine COVID-19-lnfektion entdeckt und es konnten Maßnahmen ergriffen werden, bevor eine Häufung in den
Kindergartengruppen entstehen konnte. Beide Schnelltests wurden durch positive PCR- Tests
bestätigt.

Die Testpflicht in Kindertageseinrichtungen hat sich bewährt, sie ist zweckmäßig und
verhältnismäßig. Sie ist ein wesentlicher Beitrag, mit dem die Öffnung der Einrichtungen so weit wie
möglich gewährleistet werden soll. Die Testpflicht ist daher weiterhin erforderlich.

Weiterhin widerspricht die getroffene Regelung auch nicht § 5 Abs. 2 CoronaVO. Dort wird lediglich
geregelt, dass Kinder unter 6 Jahren für die Bereiche, bei denen nach der CoronaVO die Vorlage eines Tests erforderlich ist, als getestet gelten. Das bedeutet allerdings nicht, dass darüber hinaus keine Regelungen zur Testung von Kindern getroffen werden können, Dies wird schon daran ersichtlich, dass Schüler ebenfalls als getestet gelten und an den Schulen gern. § 10 Abs.l Nr. 5 der CoronaVO Schule weiterhin eine Testpflicht besteht. Die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn widerspricht also keineswegs den Regelungen der CoronaVO, sondern trifft über diese hinausgehenden Regelungen, was nach § 19 Abs. 1 Satz 2 der CoronaVO rechtlich zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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