Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
13.7.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.069 Landwirtschaftliche Flächen


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wie groß sind die Gemarkungen der einzelnen Stadtteile Heilbronns (in ha);
2. wie groß sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen (in ha) a) für Wald, b) Weinbau, c) übrige Landwirtschaft in den einzelnen Stadtteilen jeweils;
3. wie viele ha landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden sich jeweils im Eigentum der Stadt Heilbronn in den einzelnen Stadtteilen?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

rbenner@afd-fraktion.hn
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500
Franziska Gminder MdB
Stadträtin - AfD-Fraktion

fgminder@afd-fraktion.hn
Dirk Schwientek
Stadtrat - AfD-Fraktion

dschwientek@afd-fraktion.hn
Michael Seher
Stadtrat - AfD-Fraktion

mseher@afd-fraktion.hn

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.7.2021

Eingang nach  9 Tagen

     bürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 13.07.2021 erhalten Sie auf der Grundlage einer Katasterauswertung zum
Stichtag 01.07.2021 in der Anlage die gewünschten Informationen.

 

Bitte beachten Sie, dass die im Liegenschaftskataster angegebene „tatsächliche Nutzungsart“ von Flurstücken nicht laufend aktualisiert wird (in der Regel v.a. bei Vermessungsarbeiten) und daher jüngere Nutzungsänderungen nicht vollständig erfasst sind.


Unter der separat ausgewiesenen Nutzungsart „Gartenland“ sind sowohl erwerbswirtschaftlich
gartenbaulich genutzte Landwirtschaftsgrundstücke als auch Freizeitgärten und „Grabeland“ erfasst,
sofern dort als Nutzungsart „Garten“ hinterlegt ist.


Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
gez. Immanuel Schmutz

Liegenschaftsamt

 

 


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