Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
25.6.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn  

 

* 21.064 Rathaus-Beleuchtung

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

als "Zeichen für Toleranz und Gleichstellung" ließen Sie am Abend des 23. Juni 2021 zeitgleich zum EM-Fußballspiel der Nationalmannschaften von Deutschland und Ungarn das Heilbronner Rathaus in "Regenbogenfarben" anstrahlen.

Begründet haben Sie es als eine "Reaktion auf das seitens der UEFA ausgesprochene Verbot für eine Beleuchtung der Münchner EM-Arena in Regenbogenfarben" - also als eine Protestaktion -, wissend, daß die UEFA ihren Statuten entsprechend gar nicht anders entscheiden konnte.

Sie nahmen sich damit heraus, im Namen der Heilbronner Bürger eine Selbstverständlichkeit zu Ihrer persönlichen ideologisch gefärbten Selbstdarstellung zu mißbrauchen. Sie verweisen in Ihrer Presseerklärung dabei auf die "Diskriminierung von bestimmten Gruppen oder Minderheiten", wobei Sie selbst Ihre Defizite gegenüber Andersdenkenden haben, die nicht in Ihr Weltbild passen. Toleranz und Respekt sind keine Einbahnstraße und per Amtsbonus - den Sie nur von einer Minderheit der Heilbronner Bürger haben - zu versuchen, den Bürgern Ihre persönliche Meinung per Anstrahlung des Heilbronner Rathauses aufzuoktroyieren, ist eine Verletzung des von Ihnen einzuhaltenden Neutralitätsgebotes. 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wer hat auf welcher Grundlage diese Entscheidung beschlossen;

2. in welcher Benutzugsordnung ist die Anstrahlung des Rathauses geregelt;
3. welche Kosten sind dafür entstanden und wer  trägt diese;
4.1 haben künftig Andere ebenfalls das Recht - ggf. ohne Rücksprache aus weigenem Ermessen -, das Rathaus zur Darstellung ihrer Sicht der Dinge, als Protestaktion oder als Beitrag zur politischen Willensbildung etc.pp. anzustrahlen;

4.2. wenn NEIN: welche Regelungen sind dazu voraus zusetzen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.7.2021

Eingang nach 34  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Ihre Fragen vom 25.06.2021 beantworten wir wie folgt:

Der Oberbürgermeister hat als oberster Vertreter der Stadt Heilbronn nach außen (§42 Abs. 1 GemO) und gleichzeitig in seiner Funktion als Hausherr im Rathaus-Gebäude, die Rathaus-Beleuchtung in Farben der Regenbogen-Flagge entschieden. Nach Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung von Dienstgebäuden ist der
Oberbürgermeister für die Anordnung einer Beflaggung zuständig. So hat beispielsweise die Stadt
München in einer Stellungnahme vom 09.07.2014 die Beflaggung von Amtsgebäuden mit
Regenbogenflaggen sogar für ein Geschäft der laufenden Verwaltung erklärt. In der Rechtsauslegung
kann dieser Sachverhalt analog auf die Beleuchtung des Gebäudes in den Farben der
Regenbogenflagge angewendet werden.

In seiner Funktion, als aus der Bürgerschaft in einer Direktwahl, gewählter Amtsträger kann der
Oberbürgermeister auch gesellschaftliche Meinungsäußerungen im Namen der Stadt Heilbronn
abgeben. Die Beleuchtung des Rathauses ist als eine solche Meinungsäußerung zu verstehen. Grenzen findet dieses Äußerungsrecht lediglich in der Neutralität gegenüber politischen Gruppierungen und im Sachlichkeitsgebot.

Auch wenn der Anlass der Beleuchtung des Rathauses, die Entscheidung der UEFA gegen eine
entsprechende Beleuchtung der Allianz Arena in München war, hat sich die Stadt mit der Beleuchtung ausdrücklich für Toleranz gegen Diskriminierung von Minderheiten positioniert. Die UEFA ist dabei keine politische Gruppierung oder Organisation, die unter das Neutralitätsgebot fällt. Auch wenn einzelne politischen Gruppierungen ggfs. den Minderheitenschutz verschieden stark gewichten bzw. unterschiedlich beurteilen, richtet sich die Beleuchtung des Rathauses in Regenbogenfarben nicht gegen eine bestimmte politische Gruppierung oder Organisation. Soweit die ursprüngliche Intention die Beleuchtung der Allianz Arena auch eine umstrittene Gesetzesänderung in Ungarn war, wird diese Information in der Pressemitteilung der Stadt Heilbronn nicht erwähnt. Ungarn stellt als souveräner Staat auch keine inländische politische Organisation dar, gegenüber der das Neutralitätsgebot greifen würde. Demzufolge ist auch das Neutralitätsgebot nicht verletzt. Weiterhin ist auch nicht zu erkennen,
das die Beleuchtung des Rathauses oder die dazu erschienene Pressemitteilung Fakten unsachlich
darstellt. Das Sachlichkeitsgebot wurde demnach ebenfalls nicht verletzt.

Die Kosten der Beleuchtung liegen bei 1.532, 72 EUR und werden aus dem Budget beim Büro des
Oberbürgermeisters gedeckt.

Andere / die Allgemeinheit haben/hat auch künftig nicht das Recht, das Rathaus als Projektionsfläche zu benutzen. Die Beleuchtung der Außenfassade unterliegt eindeutig dem Hausrecht.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Halter

Büro des Oberbürgermeisters


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