Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
16.5.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.051 Inzidenzwert in Heilbronn und Umland

Sehr geehrter Herr Dr. Liebert,

 aufgrund der immer noch sehr hohen Inzidenzwerte gerade auch in Heilbronn fragen wir an: 

  1. Wie wird der Inzidenzwert für Heilbronn eigentlich berechnet? Werden alle Fälle, die im gesamten Stadtgebiet PCR positiv getestet sind einfach addiert und daraus ergibt sich die Inzidenz? Oder berücksichtigt man, aus welchem Stadtteil die Fälle kommen und berechnet dann einen Mittelwert aus allen 8 Stadtteilen? Wir bitten um die genaue Berechnungsformel
  2. Wie werden die Inzidenzwerte in den benachbarten Landkreisen berechnet, die über kein eigenes Gesundheitsamt verfügen?
  3. Welche Daten müssen die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung an das  Gesundheitsamt Heilbronn melden? Die Kosten für die Tests ja gerade nicht, was aber dann?
  4. Übernimmt das Gesundheitsamt Heilbronn die Datenübermittlung über das Testgeschehen an das Landesgesundheitsamt auch für benachbarte Landkreise oder melden diese die Zahlen selbst?
  5. Was geschieht mit Testpersonen, die nicht in Heilbronn wohnen aber hier getestet werden? Werden diese Fälle dann den Landkreisen zugerechnet, aus denen die Testpersonen kommen oder werden diese den Heilbronner Fällen zugeschlagen?
  6. Welche Angaben müssen Hausärzte an das Gesundheitsamt Heilbronn machen, wenn sie in ihren Praxen Tests an Patienten vornehmen?
  7. Welche Angaben müssen die (privaten) Testzentren, die es inzwischen in großer Zahl in Heilbronn gibt, an das Gesundheitsamt machen, wenn die dort getesteten Personen in den Schnelltests positiv getestet wurden?
  8. Sind die Testzentren verpflichtet, die Anzahl der Schnelltests an das Gesundheitsamt zu melden?
  9. Sind die Testzentren verpflichtet gegenüber dem Gesundheitsamt anzugeben, ob es sich um Ersttests oder Wiederholungstests an ein und derselben Person handelt?
  10. Werden positive Schnelltestergebnisse für die Berechnung des Inzidenzwertes herangezogen unabhängig davon, wer diese Tests durchgeführt hat?
  11. Findet in jedem Fall ein PCR Test statt, wenn ein Schnelltest in einem Testzentrum positiv war?
  12. Wie hoch ist die Positivrate der PCR Tests, die aufgrund positiver Schnelltests erfolgen? Wir bitten um monatliche Zahlen ab Februar 2021
  13. Wie viele PCR-Tests wurden in den städtischen Testzentren bis zum heutigen Tag durchgeführt und wie hoch ist die Positivrate dieser PCR-Tests? Wir bitten um monatliche Zahlen ab Februar 2021

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

rbenner@afd-fraktion.hn
       

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!als PDF beantwortet

<*> zu Ihren Fragen nehme ich Stellung:

Wie wird der Inzidenzwert für Heilbronn eigentlich berechnet? Werden alle Fälle, die im gesamten Stadtgebiet PCR positiv getestet sind einfach addiert und daraus ergibt sich die Inzidenz? Oder berücksichtigt man, aus welchem Stadtteil die Fälle kommen und berechnet dann einen Mittelwert aus allen 8 Stadtteilen? Wir bitten um die genaue Berechnungsformel

Zur Berechnung der 7-Tage-inzidenz werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt (bzw. des Landkreises) geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100.000 multipliziert.
In die 7-Tage-Inzidenz werden nur die Neuinfektionen eingerechnet, die durch eine PCR-Untersuchung bestätigt wurden.

Wie werden die Inzidenzwerte in den benachbarten Landkreisen berechnet, die über kein eigenes Gesundheitsamt verfügen?

Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Schwäbisch Hall u.s.w. verfügen jeweils über Gesundheitsämter, die Berechnung erfolgt wie in Frage 1.

Welche Daten müssen die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung an das Gesundheitsamt Heilbronn melden? Die Kosten für die Tests ja gerade nicht, was aber dann?

Die Testzentren (in denen Schnelltests durchgeführt werden) müssen wöchentlich jeweils die Anzahl der durchgeführten Schnelltests und die der positiven Schnelltests melden. Außerdem ist das Testzentrum nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ein positives Testergebnis eines Schnelltests oder angeleiteten Selbsttests dem Gesundheitsamt namentlich zu melden.
Bei PCR-Tests, die z.B. in Arztpraxen, Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf der Theresienwiese durchgeführt werden, besteht eine Labor-Meldepflicht der positiven Testergebnisse nach §7 Infektionsschutzgesetz.

Übernimmt das Gesundheitsamt Heilbronn die Datenübermittlung über das Testgeschehen an das Landesgesundheitsamt auch für benachbarte Landkreise oder melden diese die Zahlen selbst?

Die benachbarten Landkreise melden die Zahlen selbst.

Was geschieht mit Testpersonen, die nicht in Heilbronn wohnen aber hier getestet werden? Werden diese Fälle dann den Landkreisen zugerechnet, aus denen die Testpersonen kommen oder werden diese den Heilbronner Fällen zugeschlagen?

Sie werden den Landkreisen zugeordnet, in denen die infizierten Personen ihre Hauptwohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

Welche Angaben müssen Hausärzte an das Gesundheitsamt Heilbronn machen, wenn sie in ihren Praxen Tests an Patienten vornehmen?

Gemäß §6 Infektionsschutzgesetz ist der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf COVID-19 namentlich zu melden. Die namentliche Meldung muss, soweit vorliegend, die Angaben enthalten, die in §9 Infektionsschutzgesetz gefordert werden https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html.

Welche Angaben müssen die (privaten) Testzentren, die es inzwischen in großer Zahl in Heilbronn gibt, an das Gesundheitsamt machen, wenn die dort getesteten Personen in den Schnelltests positiv getestet wurden?

Zur namentlichen Meldung positiver Testergebnisse an das Gesundheitsamt sind die Leistungserbringer im Sinne von §8 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Die namentliche Meldung muss, soweit vorliegend, die Angaben enthalten, die in §9 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz gefordert werden https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html.

Sind die Testzentren verpflichtet, die Anzahl der Schnelltests an das Gesundheitsamt zu melden?

Siehe 1.

Sind die Testzentren verpflichtet gegenüber dem Gesundheitsamt anzugeben, ob es sich um Ersttests oder Wiederholungstests an ein und derselben Person handelt?

Nein

Werden positive Schnelltestergebnisse für die Berechnung des Inzidenzwertes herangezogen unabhängig davon, wer diese Tests durchgeführt hat?

Für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz werden nur PCR-Tests herangezogen und keine Schnelltests.

Findet in jedem Fall ein PCR Test statt, wenn ein Schnelltest in einem Testzentrum positiv war?

Gemäß §4a Abs. 3 der Corona-Verordnung Absonderung gilt:
Personen, die durch einen selbst vorgenommenen überwachten Test … oder durch einen Selbsttest … positiv getestet wurden, haben sich unverzüglich mittels PCR-Test auf das Coronavirus testen zu lassen.
Wer in einem Testzentrum mittels eines Schnelltests positiv getestet wird, muss sich Gemäß §3 Abs. 2 der Corona-Verordnung Absonderung in Absonderung begeben, ist aber nicht zu einer PCR-Testung verpflichtet. Trotzdem wird eine anschließende PCR-Testung als Bestätigung vom öffentlichen Gesundheitsdienst dringend empfohlen. Selten zeigen Antigen-Schnelltests auch falsch positive Ergebnisse an. Wenn man sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen hat und das Ergebnis dieses PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung (auch der Haushaltsangehörigen) sofort mit Erhalt des Testergebnisses.

Wie hoch ist die Positivrate der PCR Tests, die aufgrund positiver Schnelltests erfolgen? Wir bitten um monatliche Zahlen ab Februar 2021

Monat Anzahl der gemeldeten positiven Schnelltests Davon durch pos PCR-Test bestätigt
März 70 50
April 202 140
Mai 108 71


Wie viele PCR-Tests wurden in den städtischen Testzentren bis zum heutigen Tag durchgeführt und wie hoch ist die Positivrate dieser PCR-Tests? Wir bitten um monatliche Zahlen ab Februar 2021

PCR-Tests werden i.d.R. in Arztpraxen, Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf der Theresienwiese durchgeführt. Die Gesamtzahl der PCR-Tests liegt uns nicht vor, deshalb ist uns die Positivenrate der PCR-Tests in Heilbronn nicht bekannt.

Zur Erfassung der SARS-CoV-2 Testzahlen werden deutschlandweit Daten zu PCR-Labortestungen von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren wöchentlich am RKI zusammengeführt. Mit Datenstand 25.05.2021 wurden zwischen KW 09 und KW 20 in 2021 insgesamt 499.142 SARS-CoV-2 Testungen in Baden-Württemberg durch an der Studie teilnehmende Labore, Krankenhäuser und Arztpraxen übermittelt. Davon waren 40.384 positiv, was einen Anteil von 8,1 % darstellt. Es ist zu beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten Personen gleichzusetzen ist, da in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein können. Die wöchentlichen Berichte zur bundesweiten laborbasierten Surveillance sind im Internet einsehbar https://ars.rki.de/Content/COVID19/Main.aspx.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Liebert

Gesundheitsamt

 


Replik

Sehr geehrter Herr Dr. Liebert, 

Sie hatten meine Frage „Wie viele PCR-Tests wurden in den städtischen Testzentren bis zum heutigen Tag durchgeführt und wie hoch ist die Positivrate dieser PCR-Tests? Wir bitten um monatliche Zahlen ab Februar 2021“

folgendermaßen beantwortet: „PCR-Tests werden i.d.R. in Arztpraxen, Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf der Theresienwiese durchgeführt. Die Gesamtzahl der PCR-Tests liegt uns nicht vor, deshalb ist uns die Positivenrate der PCR-Tests in Heilbronn nicht bekannt.“

Meine Frage bezog sich aber nicht auf gesamt Heilbronn, sondern lediglich auf das Testzentrum, das unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes Heilbronn durch die KV betrieben wird. Bitte übermitteln Sie uns die Anzahl der auf der Theresienwiese genommenen Proben und deren Ergebnisse und zwar seit Februar 2021. Vielen Dank. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Raphael Benner        

3.6.2021

 

 



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