Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
16.5.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.049 Eisstadion


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


ein besorgter Bürger fragt wörtlich:

"...das heutige Echo am Wochenende (15.5.2021) vermeldet freudig: "Das Eisstadion wird zukünftig elf Monate im Jahr Eis haben" ... "Ab 20. Juli gibt es wieder Eis."
Im Juli ist bekanntlich Hochsommer. Um wie viel höher ist der Energiebedarf der Eismaschinen im Sommer?
Wie passt das mit den ambitionierten Klimaschutzzielen der Stadt zusammen?
Oder hat man als Deckmäntelchen von irgendwoher "grünen klimaneutralen Ökostrom" her?
..."

Im Artikel heißt es dazu auch u.a.:

"... In enger Absprache mit der Stadt Heilbronn und den Stadtwerken Heilbronn sorgt der HEC nun für eine Sensation..."

Unabhängig von der Unterstützung jeglicher zeitgerechten sportlichen Aktivität in der Stadt wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2.1 wie hoch ist der Energiebedarf dafür pro Jahr:

2.2 um wie viel höher ist der Energiebedarf dafür im Sommer;

3. wie passt das mit den ambitionierten Klimaschutzzielen der Stadt zusammen;

4. aus welchen Quellen wird der Energiebedarf gedeckt;

5.1 zu welchen Konditionen (€/kwh) wird Energie geliefert;

5.2 tragen Kunden des Energielieferanten diese Kosten über ihre Verbrauchsabrechnungen mit;

6.1 wie lautet die Absprache mit der Stadt Heilbronn und den Stadtwerken Heilbronn und in wessen Entscheidungskompetenz fällt diese "Absprache";

6.2 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke der "Absprache" zugestimmt;

7. wird der Betrieb des Eisstadions von der Stadt Heilbronn subventioniert, zu welchen Konditionen und jährlich in welcher Höhe?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach



Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.6.2021

Eingang nach  25 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  könnte besser sein als PDF beantwortet

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.05.2021 zur Öffnung des Eisstadions über elf Monate. Diese
beantworten wir mit diesem Schreiben wie folgt:

1.

Der HEC ist mit der Bitte um Prüfung eines früheren Eishallenbetriebs an die Stadtwerke Heilbronn
(SWHN) herangetreten. Hintergrund der Anfrage sind die entfallenen Trainings- und Spielzeiten im
Amateursport aufgrund der Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowie das Fünf­
Sterne-Programm des Deutschen Eishockey Bundes (DEB). Zur Erfüllung der Vorgaben des Fünf­
Sterne-Programms müssen unter anderem mehr Eiszeiten für die Jugendmannschaften des HEC
nachgewiesen werden. Diese zusätzlichen Zeiten sollen durch die Vorverlegung der Eissaison um ca. 3 Wochen ermöglicht werden, so dass der HEC statt wie im Vorjahr am 07. August, in diesem Jahr bereits am 20. Juli 2021 mit dem Training beginnen kann. Bei Nichterfüllung der Vorgaben des 5- Sterne-Programms kämen laut DEB auf die Heilbronner Falken als Profi-Mannschaft mögliche
Strafzahlungen im fünfstelligen Bereich pro Saison zu.

Nach interner Prüfung können die SWHN dem HEC die Eishalle in diesem Jahr drei Wochen früher für den Eisbetrieb zur Verfügung stellen. Die Unterstützung des HEC und der Heilbronner Falken als DEL 2 Mannschaft ist für Heilbronn und die Region aufgrund der nationalen Strahlkraft von großer
Wichtigkeit. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die durch die Corona-Krise momentan schwierige
Lage der Eishockey-Mannschaften.

 

Für die Folgejahre ist, auch unter Beachtung der notwendigen technischen Revision und eventuell
stattfindenden Sommernutzungen, eine abschließende Prüfung noch ausstehend.

2.

Der Gesamtenergiebedarfder Eishalle liegt p.a. bei rund 1,3 MWh/a (Strom 0,6 MWh + Gas 0,7 MWh)

2.1.

Der zusätzliche Energieaufwand zur Eisaufbereitung im Zusammenhang mit höheren
Außentemperaturen ist zu vernachlässigen. Ursächlich hierfür ist, dass die Eishalle im Winter
zusätzlich geheizt werden muss um Kondensation im Deckenbereich zu vermeiden, da diese zu
Korrosionsschäden der Stahlträger führen kann und im Extremfall zum Einsturz der Decke.
Korrosionsschäden waren, in Kombination mit dem starken Schnellfall, einer der Gründe für den
Einsturz der Eishatle in Bad Reichenhall im Jahre 2006.

Siehe hierzu auch Artikel Heilbronner Stimme, August 2020/ "Energiebedarf der Eishalte ist
unabhängig von Jahreszeiten":

3.

In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Ansätze um die Eishalle energetisch weiter zu
optimieren. So wurde beispielsweise geprüft, ob auf dem Dach eine Photovoltaikantage errichtet
werden kann. Leider lässt die vorhandene Dachkonstruktion dies aus statischen Gründen nicht zu.
Auch mögliche Synergieeffekte zwischen dem Betrieb der EishaHe und des nebenan gelegenen Soleo bzgl. der Wärme- und Kälteversorgung wurden bereits geprüft. Die Prüfung ergab allerdings, dass die jeweiligen Verbrauchskurven nicht zusammenpassen, sowohl hinsichtlich des täglichen Verbrauchs als auch aufs Jahr betrachtet. Es wird derzeit erneut an einem Konzept gearbeitet wie die EishaHe im Einklang mit den klimapolitischen Vorgaben energetisch besser ausgestattet werden kann.

Rund ein Viertel des Energiebedarfs der Eihrichtungen der SWHN wird derzeit selbst produziert. Die
SWHN sind eingebunden in den Klima-Masterplan der Stadt Heilbronn. Aufgrund der großen
EnergiEimengen welche für den Bahnstrom und zukünftig auch für den elektrischen Busverkehr
benötigt werden, wurde zwischen dem Aufsichtsrat und der SWHN-Geschäftsführung das Ziel
vereinbart, mindestens die europäischen Klimaziele bis zum Jahr 2030 von bis zu 60% C02 Einsparung im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Trotz der ambitionierten europäischen Vorgaben versucht die Geschäftsführung darüber hinaus das Ziel die SWHN klimaneutral zu betreiben, bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Um dieses Ziel tatkräftig umzusetzen, wurde bereits eine neue StabsteIle zur zentralen Steuerung der energetischen Themenfelder eingerichtet und besetzt. Die SWHN und die Stadtverwaltung erarbeiten derzeit gemeinsam ein Konzept zur Nutzung von Dachflächen und Flächen für die Umsetzung von regenerativen Erzeugungsanlagen. Es werden regelmäßig Energie­Audits für alte SWHN-Standorte und -Objekte durchgeführt, um möglichen Optimierungsbedarf festzustellen. Dabei werden Energieeinsparungsmöglichkeiten geprüft und nach Möglichkelten die regenerative Eigenerzeugung zukünftig zu erhöhen gesucht. Nach den Plänen der 5WHNsoll eine klimaneutrale Energieerzeugung überwiegend mit eigenen regenerativen Erzeugungsanlagen erreicht werden.

4.

Der Energiebedarf der Eishalle wird durch Erdgas der HNVG sowie durch Strom eines regionalen
Stromlieferanten gedeckt. BezgL der Strombeschaffung seitens der SWHN lag 2019 der Anteil an
erneuerbaren Erzeugungsquellen bei rund 64%. wobei derVergleichswert der deutschen
Energieerzeugung bei rund 44 % lag.

Ergänzend wird der derzeitige Strombedarf der SWHN zu rund 25% mit eigenen Blockheizkraftwerken, Wasserentspannungsturbinen und eigenen Photovoltaikanlagen erzeugt. Da die SWHN und deren Töchter über keinen eigenen Stromvertrieb verfügen, wird rund 75% von einem regionalen Strom lieferanten geliefert. Wie unter 3. ausgeführt soll dieser Anteil in den nächsten Jahren deutlich sinken.

5.1

Die mit dem Stromlieferanten verhandelten Konditionen unterliegen den Geschäftsgeheimnissen
einer privatrechtlichen GmbH und werden demnach gemäß der Gemeindeordnung Baden­
Württemberg nicht öffentlich gemacht. Grund hierfür ist, dass im Falle einer veröffentlichung die
Verhandlungsposition der SWHN deutlich geschwächt würde. Dem Aufsichtsrat, der aus allen Fraktion und Gruppierungen besteht, wurden die Konditionen der Stromlieferung mitgeteilt.

5.2

Den Stadtwerken liegen keinerlei Informationen zur Kalkulationsgrundlage der
Verbrauchsabrechnungen dritter Energieversorger vor. Wie bereits unter Ziffer 4. ausgeführt,
verfügen die SWHN und deren Töchter über keinen eigenen Stromvertrieb und schreiben ihre
leistungen wie jeder andere Betrieb auch auf dem Markt aus. Aus Sicht der SWHN handelt es sich um marktübliche Konditionen. Für eine genaue Beurteilung müssten die SWHN Einsicht in die Kalkulation des Stromlieferanten erhalten, was - wie marktüblich - nicht geschehen ist.

6.1

Es handelt sich hierbei um keine "Absprache", sondern um eine reguläre Vermietung der Eishalle nach den Maßgaben des GeseUschaftszwecks der SWHN. Gesellschaftszweck der Eishalle ist überwiegend die Vermietung von Eisflächen und deren anhängenden Räumlichkeiten an Vereine und Mannschaften des Eissports. Weil es sich um eine Handlung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs handelt, liegt die Entscheidungskompetenz über die Vermietung der Eishalte laut dem Gesellschaftsvertrag und deren Geschäftsordnungen bei der Geschäftsführung der SWHN.

6.2

Siehe Frage 6.1.

7.

Die Stadtwerke erhalten für den Betrieb der Eishalle keine Subventionen aus dem städtischen
Haushalt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Wechs

Stadtkämmerei


LeserFORUM:  Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)  Mehr