Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
7.3.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.032 Impfzwang


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


eine Umfrage der Universität Erfurt in Deutschland ergab, dass nur 56 Prozent der Befragten sich impfen lassen wollen - und 44 Prozent (eher) skeptisch sind. Nicht wenige Menschen geben derzeit in Umfragen an, erst einmal abzuwarten, bis klar ist, wie die Impfungen bei anderen wirken.

Die Schlagzeilen über (analog dem Sprachgebrauch der Corona-Propaganda) Todesfälle mit und an der Impfung verunsichern viele, zumal selbst von einigen die (per als geheim eingestuftem Strategiepapier des Bundesinnenministeriums) ausgerufenen Hysterie unterstützenden Experten zugegeben werden muß, daß über Nebenwirkungen und Folgen bisher keinerlei Erkenntnisse vorliegen.

Dementsprechend massiv sind auch die Versuche, Kritiker durch Unterstellung der Verbreitung von Verschwörungstheorien analog Methoden der DDR mundtot zu machen.


Jetzt sind uns Hinweise zugegangen, nach denen Mitarbeitern der SLK-Kliniken in deutlicher Weise nahegelegt werden soll, sich impfen zu lassen.


Wir fragen dazu:


1. Treffen solche Hinweise zu;

2. besteht an den SLK-Kliniken ein Impfzwang;

3. werden Mitarbeitern, die sich nicht impfen lassen wollen, Restriktionen und wenn JA, welcher Art, angedroht;

4. besteht das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch an den SLK-Kliniken;

5. werden die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten, wenn NEIN, weshalb nicht;
6. gelten auch für Mitarbeiter der SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber;

7. in welcher Weise wird sichergestellt, daß Mitarbeiter der SLK-Kliniken weder unter psychischem Druck noch in anderer Weise zur Impfung gegen das Corona-Virus gedrängt werden? 


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.3.2021

Eingang nach  23 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> Sie haben am 07.03.2021 folgende Anfrage gestellt:

"Eine Umfrage der Universität Erfurt in Deutschland ergab, dass nur 56 Prozent der Befragten sich
impfen lassen wollen - und 44 Prozent (eher) skeptisch sind. Nicht wenige Menschen geben derzeit in Umfragen an, erst einmal abzuwarten, bis klar ist, wie die Impfungen bei anderen wirken.

Die Schlagzeilen über (analog dem Sprachgebrauch der Corona-Propaganda) Todesfälle mit und an
der Impfung verunsichern viele, zumal selbst von einigen die (per als geheim eingestuftem
Strategiepapier des Bundesinnenministeriums) ausgerufenen Hysterie unterstützenden Experten
zugegeben werden muss, dass über Nebenwirkungen und Folgen bisher keinerlei Erkenntnisse
vorliegen.

Dementsprechend massiv sind auch die Versuche, Kritiker durch Unterstellung der Verbreitung von
Verschwörungstheorien analog Methoden der DDR mundtot zu machen.

Jetzt sind uns Hinweise zugegangen, nach denen Mitarbeitern der SLK-Kliniken in deutlicher Weise
nahegelegt werden soll, sich impfen zu lassen.

Wir fragen dazu:

1. Treffen solche Hinweise zu;

2. besteht an den SLK-Kliniken ein Impfzwang;

3. werden Mitarbeitern, die sich nicht impfen lassen wollen, Restriktionen und wenn JA, welcher Art,
angedroht;

4. besteht das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch an den SLK-Kliniken;

5. werden die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und
Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten, wenn NEIN, weshalb nicht;

6. gelten auch für Mitarbeiter der SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der
ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber;

7. in welcher Weise wird sichergestellt, dass Mitarbeiter der SLK-Kliniken weder unter psychischem
Druck noch in anderer Weise zur Impfung gegen das Corona-Virus gedrängt werden?"

Wir haben Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken weitergegeben und folgende Stellungnahme erhalten:

• Treffen solche Hinweise zu?

Nein, die Hinweise treffen nicht zu.

• Besteht an den SLK-Kliniken ein Impfzwang?

Nein, an den SLK-Kliniken besteht kein Impfzwang ..

• Werden Mitarbeitern, die sich nicht impfen lassen wollen, Restriktionen und wenn JA, welcher
Art, angedroht?

Nein, SLK-Mitarbeitern, die sich gegen eine Impfung entscheiden, werden keine Restriktionen
angedroht..

• Besteht das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch an den SLK­
Kliniken?

Ja, das ist selbstverständlich der Fall.

• Werden die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und
Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten, wenn NEIN, weshalb nicht?

Ja, die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht werden auch in Bezug auf
Mitarbeiterimpfungen eingehalten.

• Gelten auch für Mitarbeiter der SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der
ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber?

Ja, die genannten Bestimmungen gelten auch für SLK-Mitarbeiter.

8 In welcher Weise wird sichergestellt, dass Mitarbeiter der SLK-K!iniken weder unter
psychischem Druck noch in anderer WEoise zur Impfung gegen das Corona-Virus gedrängt
werden?

Die SLK-Kliniken haben in den vergangenen Wochen allen SLK-Mitarbeitern Impfangebote
unterbreitet, die auch von vielen Mitarbeitern angenommen wurden. Nicht-geimpfte
Mitarbeiter erfahren keine Nachteile seitens des Arbeitgebers. Die Unterstellung, SLK übe auf
Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, psychischen Druck aus oder dränge Mitarbeiter zur
Impfung, wird zurückgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Berggötz

Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen


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