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		<*> 1. 
		Wie viele Testungen wurden seit Eröffnung des Testzentrums auf der 
		Theresienwiese am14.09.2020 bis zum heutigen Tag durchgeführt? Wir 
		bitten um monatliche Zahlen. 
		Es wurden auf der Theresienwiese Termine vergeben:
 9/2020:495,10/2020:1662,11/2020:1954,12/2020:2150,1/2021:1155.
 Die Theresienwiese wird von der Kassenärztlichen Vereinigung BW 
		betrieben, die Ärzte entscheiden in den meisten Fällen selber, wen sie 
		testenund wen nicht. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes wurden dort 
		(Stand 5.2.2021)insgesamt 2193 Termine vergeben.
 
 2. Hat es vor der Eröffnung des Testzentrums etwa im Zuge des ersten 
		Lockdowns und in der Zeit danach amtlich angeordnete Testungen gegeben? 
		Wenn ja bitte die monatlichen Zahlen.
 
		Tests bei symptomlosen Kontaktpersonen der Kategorie l wurden und werden 
		dringend empfohlen und nicht angeordnet. Die Tests in Heilbronn werden 
		bei niedergelassenen Ärzten,in Schwerpunktpraxen, in Kliniken und Heimen 
		durchgeführt. Die Zahl der negativen Testsliegt uns nicht vor. Stand 
		9.2.2021 wurden 5512 bestätigte Fälle bekannt, damit wurden ca.5512 
		positive Tests durchgeführt.
 
 3. Welche Kosten sind dabei entstanden und wer hat diese zu tragen? 
		Uns reichen die Kostenfür eine Testung, wenn die monatlichen Fallzahlen 
		vorhanden sind.
 
		  
		Die Kosten der Tests werden von den Krankenkassen getragen. Die Höhe der 
		Kosten ist uns nicht bekannt.
 4. Wie war die Positivrate dieser Tests? Bitte monatliche 
		Absolutzahlen der jeweils in diesen Monaten getesteten Personen und der 
		Positivtestungen.
 
		Wir wissen nicht, wie viele negativen Tests in der Stadt Heilbronn 
		durchgeführt wurden, damit ist uns die Positivrate nicht bekannt.
 
 5. Am 20.01.2021 hat die WHO ihren Standard hinsichtlich des Drosten 
		PCR-Tests geändert. Demnach ist ein rein positiver PCR-Test nicht mehr 
		ausreichend, um für symptomlose Menschen eine Infektion unterstellen zu 
		können. Haben Sie nach Kenntnis dieses neuen Standards ihre
 Teststrategie, alle Personen, die Kontakt mit einem Covid 19-Fall hatten 
		zu testen umgestellt? Wenn nein, warum nicht?
 
		In der WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 wird nicht 
		gefordert, alle positivgetesteten asymptomatischen Kontaktpersonen der 
		Kategorie l (KP1) ein zweites Mal zutesten. Alleine durch die Tatsache, 
		dass es sich um KP l handelt, erhöht sich der prädiktive Wert eines 
		positiven Tests beträchtlich. Es ist bei KP1 nicht unerwartet, dass sie 
		im Falle einer Infektion zum Testzeitpunkt
 asymptomatisch sind oder nur schwache Symptome haben. Entsprechend der 
		Nationalen Teststrategie (Stand 8.2.2021) können asymptomatische 
		Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle mit einem PCR-Test getestet 
		werden, wenn der Test von einem behandelnden Arzt oder vom öffentlichen 
		Gesundheitsdienst als notwendigerachtet wird. Ein regelmäßig 
		durchgeführter zweiter
 Test ist nicht vorgesehen und würde vonden Krankenkassen auch nicht 
		bezahlt. Gemäß §3 Abs. 3 der CoronaVO Absonderung endet die Absonderung 
		für positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines 
		PCR-Tests durchgeführt wurde und die zu keinem Zeitpunkt Symptome 
		hatten, frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Eine 
		Zweittestung sieht auch die Verordnung nicht vor. Das RKI fordert zur 
		Feststellung einer asymptomatischen SARS-CoV-2-lnfektion eine 
		(!)positive PCR. Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit dem 
		LGA. Das Testkonzept es Städtischen Gesundheitsamtes, auch allen 
		asymptomatischen KP1 einen PCR-Testanzubieten, wurde mit dem LGA 
		abgesprochen. Das Testkonzept dient dazu, die Dunkelzifferzu
 senken und Infektketten frühzeitig zu unterbrechen.
 
 6. Wurden trotz Änderung des WHO Standards am 20.01.2021 weiterhin 
		symptomlose Menschen in die Quarantäne geschickt und wenn ja wie viele? 
		Hier bitte die absoluten Zahlen bis Ende Januar 2021.
 
		Bis Ende Januar mussten sich 251 Kontaktpersonen gemäß der CononaVO 
		Absonderung absondern.
 
 7. Hat sich der RKI Standard aufgrund des neuen WHO Standards 
		geändert und wenn ja, wann wurden Sie darüber informiert?
 
		Nein.
 
 8. Hat Ihr Vorgesetzter OB Harry Mergel Ihnen Anweisung(en) gegeben, 
		auch nach dem 20.01.2021 mit der bisherigen Teststrategie fortzufahren?
 
		Nein.
 
 9. Warum haben Sie meiner Empfehlung vom 12.05.2020 nicht genügt, 
		alle verdächtigen Personen doppelt zu testen, bevor eine behördliche 
		Einweisung in die Quarantäne erfolgte? Ich habe ja 
		Wahrscheinlichkeitsberechnungzur Untermauerung meiner These 
		geliefert.Gab es diesbezüglich Anweisung(en) durch OB Harry Mergel?
 
		Siehe 5.
 
 10. Werden Sie die derzeitige Teststrategie überdenken und nur noch 
		- wie die WHO empfiehlt- symptomatische Personen testen und in 
		Quarantäne oder in entsprechende Behandlungschicken?
 
		Mit der Änderung des WHO Standards ist die Grundlage der 
		Quarantänepflicht fürsymptomlose Personen entfallen und darf daher nicht 
		weiterbetrieben werden. Damit einher geht die Erkenntnis, dass 
		symptomlose Personen auch nicht infektiös sein können.
 
		Siehe 5.
 
 Freundliche Grüße
 Harry Mergel
 Oberbürgermeister
 
 
 
		
		
		
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