Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
31.1.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.016 Truck Parking Europe


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


ein Anwohner der Grundäckerstraße in den Böllinger Höfen teilt mit, daß die Grundäckerstraße, als auch die Pfaffenstraße als LKW-Park-HOTSPOT der "Truck Parking Europe", Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, eine Buchungsplattform für LKW-Parkplätze, ausgewiesen sei, siehe https://www.truckparkingeurope.com/de/

Wörtlich:
"... Während tagsüber in der Grundäckerstraße der für dieses Gewerbegebiet normal erforderliche Parkbetrieb stattfindet, ändert sich diese Situation beginnend ab ca. 19:00 Uhr und für die drauffolgende Nacht völlig. Dann beginnt der Betrieb des Transit-LKW-Rastplatzes Grundäckerstraße in vollem Umfang. Dies auch in voller Länge der Grundäckerstraße auf westlicher Seite, obwohl auf dieser Seite durchgängig durch Zusatzschilder 1024-10 StVO das parken nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen erlaubt ist.
Zudem haben wir feststellen müssen, dass das Dauerparken von Transit-LKW an den Wochenenden in der Grundäckerstraße eine erhebliche Eigendynamik entwickelt hat.
Wie bekannt, hat Das EU-Parlament am 08.07.2020 eindeutigere Regeln für LKW-Fahrer durchgesetzt. Nach diesen ist es den LKW-Fahrern untersagt ihre wöchentlichen Ruhezeiten in den Fahrzeugen zu verbringen.
Einzig in Heilbronn, auf dem Transit LKW-Rastplatz Grundäckerstraße, scheint nicht nur dieses Gesetz für die Transit-LKW-Fahrer keinerlei Gültigkeit zu haben. Hier ist seit Herbst letzten Jahres festzustellen gewesen, dass jetzt gerade an den Wochenenden der Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße zu einem HOTSPOT für osteuropäische LKW-Fahrer entwickelt, die hier gesetzwidrig ihre langen Wochenruhezeiten in ihren LKW`s verbringen; auch darin schlafen.

Das der Eindruck eines Transit-LKW-Rastplatzes Grundäckerstraße nicht nur ein rein subjektiver seitens der Anwohner ist, ist ebenso belegbar.
Auf der Website von "Truckparkingeurope" ist die Grundäckerstraße offiziell sogar als Park-SPOT für LKW ausgewiesen. ( siehe Bild im Dateianhang )
Alternativ siehe Web-Link https://app.truckparkingeurope.com/en_GB/parking-places/42967-parkstreifen-grundackerstrasse

Uns ist bekannt, dass das Ordnungsamt Heilbronn auf Anfrage und Bitte um Abhilfe hierzu zur Zuständigkeit der Kontrolle der LKW-Fahrer i.d.R. auf die Polizei oder ersatzweise auf den BVG verweist. Die örtliche Polizei verweist auf Ansprache aber stets auf ihre ausschliessliche Zuständigkeit für den "fliessenden Verkehr" und rückverweist zur Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr, ausdrücklich auf das örtliche Ordnungsamt. (!?)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es als völlig unerheblich ob und auf welche Stelle der Zuständigkeit die Verantwortlichen für Heilbronn verweisen.
Die Grundäckerstraße ist zweifelsfrei städtisches Gebiet und die hierfür Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung Heilbronn sind und wurden hinreichend zu der Situation und den Zuständen in der Grundäckerstraße in Kenntnis gesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind auch von der Stadtverwaltung Heilbronn zu achten und zu wahren, deren Einhaltungen im Zweifelsfalle auch von dieser zu überwachen und gegebenenfalls zu veranlassen.
Auch die Grundäckerstraße ist kein rechtsfreier Raum, die Zuständigkeiten der Verantwortung dazu stehen völlig außer Frage bei der Stadtverwaltung Heibronn.

Es kann einfach nicht sein, dass die Stadtverwaltung Heilbronn, Anlieger und Bewohner in dem Gewerbegebiet "Böllinger Höfe" nicht schützt, nur weil diese in einer Minderheit sind, und sogar ein "Höchstverantwortlicher" für Heilbronn Äusserungen von sich gibt, nach denen es dieser ohnehin nicht richtig findet, dass und wenn man in einem Gewerbegebiet auch wohnt und den Bewohnern anrät sich doch zum wohnen ein Häuschen im Grünen zu suchen.
Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Heilbronn zu den Vorkommnissen in der Grundäckerstraße stets auf die örtliche Polizei und/oder den BVG verweisen, diese aber widerum dann die Bürger stets auf die Zuständigkeit der Stadtverwaltung rückverweisen.
Die Rechtmässigkeit des arbeitens, wohnen und lebens der Menschen in den Böllinger Höfen ist unbestritten und unzweifelsfrei rechtens. Der Betrieb und//oder die Duldung eines wilden Transit-LKW-Rastplatzes in der Grundäckerstraße dagegen ist es zweifelsfrei nicht. ..."
Gefordert wird, umgehend Massnahmen zu ergreifen, den Betrieb des wilden Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße, insofern das parken von LKW in der Grundäckerstraße gegen allgemein gültige Ordnung und Gesetzen verstösst, umgehend zu unterbinden. 
Siehe auch https://app.truckparkingeurope.com/?lat=49.18261513944397&lng=9.18403690654999&zoom=19

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. geschieht dies mit Wissen und im Interesse der Stadtverwaltung Heilbronn;

3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Gminder MdB
Stadträtin - AfD-Fraktion

fgminder@afd-fraktion.hn
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach  

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.2.2021

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  - zu Ihrer Anfrage zu den Themen Homepage "Truck-Parklng-Europe" in der Grundäckerstraße
und Pfaffenstraße, Kontrollen bezüglich der Übernachtung in LKW' s und Kontrollen im ruhenden Verkehr teilen wir Ihnen folgendes mit:

Die Firma Truck Parking Europe mit Sitz in Eschborn wurde durch das Amt für Straßenwesen
aufgefordert, den Eintrag auf der Homepage, Rastplatz Grundäckerstraße und Pfaffenstraße
für LKW unverzüglich zu entfernen.

Zum Thema Kontrollen wegen der Ãœbernachtung im LKW hat Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg (VPI) uns Folgendes mitgeteilt:

Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45
Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird,
darf nicht in einem Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geschlechtergerechten
Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Anlagen zu verbringen. Alle
Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs werden vom Arbeitgeber getragen. Im  Umkehrschluss bedeutet dies, dass reduzierte wöchentliche Ruhezeiten (alle Ruhezeiten
<45 Std. und >24 Std.) im Fahrzeug verbracht werden dürfen.

In diesem Zusammenhang weist die VPI darauf hin, dass für Fahrzeugführer, die nach dem
Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen
Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR; dies sind Sozialvorschriften für Fahrer
aus Nicht-EU-Staaten) beurteilt werden müssen, die neuen Regelungen im Hinblick auf die
Ruheörtlichkeit für eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht gelten.

Grundsätzlich sind diesbezügliche Kontrollen mit Zielrichtung Fahrpersonalrecht im Hinblick
auf die Feststellung von Verstößen problematisch, da eine "offizielle" Kontrolle der
Sozialvorschriften, die im Kontrollgerät aufgezeichnet werden muss, die eingelegte Ruhezeit
unterbricht. Diese Unterbrechung kann bei Kontrollen im Ausland für den Fahrer sehr teure
Folgen haben, da dort eine Kontrolle als Unterbrechung der Ruhezeit gewertet und dann
aufgrund der zu wenig erbrachten Ruhezeitenstunden hart sanktioniert wird. Daher gilt der
Grundsatz bei zuständigen Kontrollorganen, dass schlafende Fahrer zur Kontrolle der
Sozialvorschriften nicht geweckt werden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass derartige Kontrollen der regelmäßigen
wöchentlichen Ruhezeit keinen Effekt im Sinne der vom Beschwerdeführer begehrten
Veränderung der Parksituation an sich erzielen würden, da die LKW-Fahrer alle Ruhezeiten,
außer der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten (45 Std.), im Fahrzeug verbringen dürfen,
rechtliche Hürden für zielgerichtete Kontrollen im Sinne der Sozialvorschriften bestehen und
nur ein sehr kleiner Teil der betreffenden Fahrzeuge mit Zielrichtung Sozialvorschriften
kontrolliert werden kann. Kontrollen derVPI würden dann ins Leere laufen und werden daher
als nicht zielführend erachtet. Auch das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) führt
aufgrund der Problematiken der Nachweisbarkeit sowie der Unterbrechung der Ruhezeiten
keine Kontrollen wegen Nächtigens in LKW durch.

Die Einsatzkräfte des Polizeireviers Heilbronn-Böckingen überwachen die Verkehrssituation
im Bereich der GrundäckerstraßejPfaffenstraße im Rahmen ihrer Streife und schreiten bei
Behinderungen durch parkende LKW selbstverständlich auch ein. Konkrete Beschwerden
werden sofort abgearbeitet, wenn dies die Einsatzlage zulässt.

Im Zeitraum 01.02.21- 10.02.21 wurden Nachtkontrollen durch das Polizeirevier Heilbronn­
Böckingen durchgeführt. Hierbei wurden keine falsch geparkten LKW und keine Fahrzeuge
mit laufendem Motor festgestellt.

Auch das Ordnungsamt führt regelmäßige Kontrollen im Rahmen der Streifen- und
Bezirksdienste zu unterschiedlichen Zeiten durch. In nur wenigen Fällen mussten falsch
parkende LKW beanstandet werden. Die Kontrollen werden fortgeführt.

Darauf hinweisen möchten wir, dass LKW dort auch nachts ordnungsgemäß parken dürfen
und dass in wenigen Fällen auch LKW ein Kühlaggregat für ihre Waren betreiben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristine Pohlmann
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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