An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.014
Test-Standard
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
ein Bürger der
Stadt schreibt u.a. an mich, wörtlich:
"...
für mich als
Bürger diese Stadt treten zunehmend mehr Fragen als Antworten auf zu
betreffenden Thema, zumal hiermit auch massivste Einschränkungen
jeglicher Art verbunden sind.
Wie bekannt basiert das Ganze auf einen mehr als fragwürdigen
PCR-Test! Diese sind sicherlich vom Ansatz sehr gut, allerdings
deren Handhabung sehr fragwürdig. Dazu kommt auch noch die
sogenannte Nachverfolgung bei den Gesundheitsämtern, sowie
eingesetzten Laboren, wie auch bei den SLK-Kliniken.
Daher würde mich nun folgendes interessieren:
Wie viele Labore sind für den Stadtkreis Heilbronn im Einsatz?
Verfahren diese nach einem einheitlichen Standard?
Mit welchen Zyklen wird hier konkret gearbeitet?
Inwieweit ist bei der hohen Anzahl von Tests die Reinheit/Qualität
der Proben gewährleistet?
Besteht überhaupt die Möglichkeit der 100%ig Nachverfolgung?
Inwieweit erfolgt eine Kontrolle der ausgestellten Totenscheine, vor
allem mit dem Vermerk SARS-CoV-2-RNA?
Nach meinem Kenntnisstand wird von ihren Mitarbeitern u.U.
Quarantäne ausgesprochen und von städtischem Ordnungsamt überprüft.
Nach meinem Kenntnisstand ist hierzu aber zwingend ein richterlicher
Beschluss erforderlich?
..."
Dazu wird um
Beantwortung der einzelnen Fragen gebeten:
Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten ab?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
Antwort zur Anfrage vom 24.01.2021 "Test-Standard"
...
Wieviele Labore sind für den
Stadtkreis Heilbronn im Einsatz?
PCR-Tests werden in der Stadt Heilbronn durch niedergelassene Ärzte, die
Theresienwiese und das
SLK-Klinikum durchgeführt. Die Labore, in denen die direkten
Erregernachweise durch PCR
durchgeführt werden, agieren überregional. Die Zahl der Labore, die von
den Ärzten und Kliniken aus
Heilbronn Untersuchungsaufträge erhalten, ist uns nicht bekannt.
Verfahren diese nach einem einheitlichen Standard?
Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität
und unterschiedlicher
Bearbeitungsdauer zur Verfügung.
Mit welchen Zyklen wird hier konkret gearbeitet?
Die Labore arbeiten i.d.R. mit 40-45 Zyklen.
Inwieweit ist bei der hohen Anzahl von Tests die Reinheit/Qualität
der Proben gewährleistet?
Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation
(einschließlich der Testung
asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste hohe
Anforderungen gestellt. Für
die Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik ist es wesentlich,
bei allen Tests fortlaufend
Qualitätskontrollen wie Positiv- und Negativkontrollen mitzuführen, die
es erlauben, anhand der
dafür generierten Messwerte die Reproduzierbarkeit der Tests und damit
relevante Kenngrößen wie z.B. die Nachweisgrenze und ggf. Abweichungen
von der erwarteten Leistungsfähigkeit der Tests zu
erkennen. Die Labore sind gehalten, regelmäßig an Ringversuchen
teilzunehmen, um die Qualität
ihrer Ergebnisse zu sichern und ihre Kompetenz zu belegen.
Besteht überhaupt die Möglichkeit der 100%igen Nachverfolgung?
Bei allen gemeldeten COVID-19 Fällen wird eine
Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt.
Inwieweit erfolgt eine Kontrolle der ausgestellten Totenscheine, vor
allem mit dem Vermerk SARSÂ
CoV-2-RNA?
Der Tod an COVID-19 ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig,
auch die Totenscheine
werden kontrolliert.
Nach meinem Kenntnisstand wird von ihren Mitarbeitern u.U.
Quarantäne ausgesprochen und vom
städtischen Ordnungsamt überprüft. Nach meinem Kenntnisstand ist hierzu
aber zwingend ein
richterlicher Beschluss erforderlich?
Es gilt die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit
dem Virus SARS-CoV-2
infizierten oder krenkheitsverdäehtigen Personen-u-nd-deren
haushaltsarrgehörigen PersonenÂ
(Corona-Verordnung Absonderung - CoronaVO Absonderung). Die Anordnung
einer Quarantäne ist in
Deutschland im Infektionsschutzgesetz (lfSG) geregelt und wird durch die
zuständige Behörde
vorgenommen, ein richterlicher Beschluss ist nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
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