Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
24.1.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.014 Test-Standard

 

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

ein Bürger der Stadt schreibt u.a. an mich, wörtlich:


"...

für mich als Bürger diese Stadt treten zunehmend mehr Fragen als Antworten auf zu betreffenden Thema, zumal hiermit auch massivste Einschränkungen jeglicher Art verbunden sind.

Wie bekannt basiert das Ganze auf einen mehr als fragwürdigen PCR-Test! Diese sind sicherlich vom Ansatz sehr gut, allerdings deren Handhabung sehr fragwürdig. Dazu kommt auch noch die sogenannte Nachverfolgung bei den Gesundheitsämtern, sowie eingesetzten Laboren, wie auch bei den SLK-Kliniken.

Daher würde mich nun folgendes interessieren:

Wie viele  Labore sind für den Stadtkreis Heilbronn im Einsatz?

Verfahren diese nach einem einheitlichen Standard?

Mit welchen Zyklen wird hier konkret gearbeitet?

Inwieweit ist bei der hohen Anzahl von Tests die Reinheit/Qualität der Proben gewährleistet?

Besteht überhaupt die Möglichkeit der 100%ig Nachverfolgung?

Inwieweit erfolgt eine Kontrolle der ausgestellten Totenscheine, vor allem mit dem Vermerk SARS-CoV-2-RNA?
Nach meinem Kenntnisstand wird von ihren Mitarbeitern u.U. Quarantäne ausgesprochen und von städtischem Ordnungsamt überprüft. Nach meinem Kenntnisstand ist hierzu aber zwingend ein richterlicher Beschluss erforderlich?

..."

Dazu wird um Beantwortung der einzelnen Fragen gebeten:

Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten ab?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.1.2021

Eingang nach 15  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Antwort zur Anfrage vom 24.01.2021 "Test-Standard"

 

 ...

Wieviele Labore sind für den Stadtkreis Heilbronn im Einsatz?

PCR-Tests werden in der Stadt Heilbronn durch niedergelassene Ärzte, die Theresienwiese und das
SLK-Klinikum durchgeführt. Die Labore, in denen die direkten Erregernachweise durch PCR
durchgeführt werden, agieren überregional. Die Zahl der Labore, die von den Ärzten und Kliniken aus
Heilbronn Untersuchungsaufträge erhalten, ist uns nicht bekannt.

Verfahren diese nach einem einheitlichen Standard?

Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität und unterschiedlicher
Bearbeitungsdauer zur Verfügung.

Mit welchen Zyklen wird hier konkret gearbeitet?


Die Labore arbeiten i.d.R. mit 40-45 Zyklen.

Inwieweit ist bei der hohen Anzahl von Tests die Reinheit/Qualität der Proben gewährleistet?

Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung
asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste hohe Anforderungen gestellt. Für

die Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik ist es wesentlich, bei allen Tests fortlaufend
Qualitätskontrollen wie Positiv- und Negativkontrollen mitzuführen, die es erlauben, anhand der
dafür generierten Messwerte die Reproduzierbarkeit der Tests und damit relevante Kenngrößen wie z.B. die Nachweisgrenze und ggf. Abweichungen von der erwarteten Leistungsfähigkeit der Tests zu
erkennen. Die Labore sind gehalten, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen, um die Qualität
ihrer Ergebnisse zu sichern und ihre Kompetenz zu belegen.



 Besteht überhaupt die Möglichkeit der 100%igen Nachverfolgung?

Bei allen gemeldeten COVID-19 Fällen wird eine Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt.

Inwieweit erfolgt eine Kontrolle der ausgestellten Totenscheine, vor allem mit dem Vermerk SARS­
CoV-2-RNA?


Der Tod an COVID-19 ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, auch die Totenscheine
werden kontrolliert.

Nach meinem Kenntnisstand wird von ihren Mitarbeitern u.U. Quarantäne ausgesprochen und vom
städtischen Ordnungsamt überprüft. Nach meinem Kenntnisstand ist hierzu aber zwingend ein
richterlicher Beschluss erforderlich?


Es gilt die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2
infizierten oder krenkheitsverdäehtigen Personen-u-nd-deren haushaltsarrgehörigen Personen­
(Corona-Verordnung Absonderung - CoronaVO Absonderung). Die Anordnung einer Quarantäne ist in
Deutschland im Infektionsschutzgesetz (lfSG) geregelt und wird durch die zuständige Behörde
vorgenommen, ein richterlicher Beschluss ist nicht erforderlich.

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister

 

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