Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
23.1.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.012 Lockdown-Maßnahmen verfassungswidrig?


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des AG Weimar vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 - sind einzelne Maßnahmen im Rahmen des wegen der Corona-Krise verhängten Lockdowns als verfassungswidrig einzustufen.

Auch die Stadt Heilbronn kontrolliert die Einhaltung der angeordneten Vorschriften und  verhängt teils drastische Bußgelder, die nach Ansicht vieler Bürger in keinem Verhältnis zu den Folgen vieler anderer Straftaten stehen.

 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf die Möglichkeit verfassungswidrigen Handelns hingewiesen;

3. in welcher Weise werden Betroffene auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die  angeordnete Maßnahme möglicherweise verfassungswidrig ist;

4. werden gegen Betroffene verhängte Bußgelder im Falle der Rechtskräftigkeit des o.g. Urteils erstattet?

 


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.2.2021

Eingang nach  11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein als PDF beantwortet

<*> 
mit Email vom 23.01.2021 haben Sie folgende Anfrage gestellt:

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des AG Weimar vom 11.01.2021- 6 OWi - 523 Js
202518/20 - sind einzelne Maßnahmen im Rahmen des wegen der Corona-Krise verhängten
Lockdowns als verfassungswidrig einzustufen.

Auch die Stadt Heilbronn kontrolliert die Einhaltung der angeordneten Vorschriften und verhängt teils
drastische Bußgelder, die nach Ansicht vieler Bürger in keinem Verhältnis zu den Folgen vieler anderer Straftaten stehen.

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab:


Das Urteil des AG Weimar bezieht sich auf einen Vorgang am 24.04.2020. Die getroffenen Maßnahmen wegen Verletzung des Kontaktverbots gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 13. ThürSARS-CoV-EindmaßnVO hatten ihre Grundlage in § 32 IfSG LV.m. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG in der Fassung vom 27.03.2020.

Die rechtlichen Bedenken hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Neufassung des IfSG in der
Fassung vom 18.11.2020 - hier § 28a Abs. 1 Nr. 3 IfSG - ausgeräumt.

2. Werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf die Möglichkeit verfassungswidrigen Handelns
hingewiesen:

Nachdem der Gesetzgeber den entstandenen rechtlichen Bedenken durch die Neufassung der §§ 28 ff. IfSG Rechnung getragen hat, hat die Verwaltung keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

3. In welcher Weise werden Betroffene auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die angeordnete
Maßnahme möglicherweise verfassungswidrig ist:


Auf vorstehende Ausführungen zu Ziffer 2 wird verwiesen.

4. Werden gegen Betroffene verhängte Bußgelder im Falle der Rechtskräftigkeit des o.g. Urteils
erstattet?


Die Bedenken des AG Weimar werden von der Verwaltung nicht geteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristine Pohlmann
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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