Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
9.1.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.002

Corona-Tote


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


es wird berichtet, daß aus einer Privatwohnung ein Leichnam von Personen in Schutzanzügen geborgen wurde und der Sarg mit einem Warnhinweis vor Corona versehen war. Außerdem sei die Wohnung desinfiziert worden.


Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. In welcher Weise wird in solchen Fällen gehandelt;

2. wie wird in solchen Fällen die Todesursache festgestellt, wenn
a) zuvor eine solche Erkrankung nicht bekannt war,
b) wenn doch bekannt, hätte die Schwere des Falles nicht vor Eintritt des Todes andere Maßnahmen erforderlich gemacht und weshalb werden diese unterlassen,
c) ist die Todesursache eine andere und Corona nur eine die Statistik aufwertbare Begleiterscheinung;
3. wie wird der Persönlichkeitsschutz gewährleistet, wenn in dieser zur Schau stellenden Weise ein Todesfall behandelt wird;

4. wie viele derartige Fälle gab es seit Ausbruch der Corona-Epidemie;

5. werden Anwohner eines solchen Falles informiert bzw. erhalten diese besonderen Empfehlungen oder nicht;

6. welche besonderen Vergütungen erhalten in solchen Fällen welche damit befaßten Personen bzw. Stellen;
7. welche besonderen Vergütungen erhalten für die Behandlung von Corona-Patienten in welchen Fällen die SLK-Kliniken pauschal/pro Patient?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.1,2021

Eingang nach  20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> zu Ihren Fragen nehmen wir Stellung:

1. In welcher Weise wird in solchen Fällen gehandelt;


Hygienemaßnahmen beim direkten Kontakt mit dem Leichnam:

Barrieremaßnahmen (Einmalhandschuhe, Schürze und Schutzkittel, wenn ein Risiko besteht,
dass Körperflüssigkeiten oder Sekrete freigesetzt werden: zusätzlich Mund-Nasen- und
Augenschutz)

Strikte Händehygiene
Flächendesinfektion

Transport in einem ordnungsgemäß gekennzeichneten Sarg

2. wie wird in solchen Fällen die Todesursache festgestellt, wenn

a) zuvor eine solche Erkrankung nicht bekannt war


Die Todesursache wird durch ärztliche Leichenschau festgestellt.

b) wenn doch bekannt, hätte die Schwere des Falles nicht vor Eintritt des Todes andere Maßnahmen erforderlich gemacht und weshalb werden diese unterlassen,

Die o.g. Hygienemaßnahmen müssen sachgerecht durchgeführt werden, das scheint der Fall gewesen zu sein.

c) ist die Todesursache eine andere und Corana nur eine die Statistik aufwertbare Begleiterscheinung

Die ärztliche Leichenschau hat ordnungsgemäß zu erfolgen.

 
3. wie wird der Persönlichkeitsschutz gewährleistet, wenn in dieser zur Schau stellenden Weise
ein Todesfall behandelt wird


Ein mit SARS-CoV-2 infizierter Verstorbener muss als kontagiös angesehen werden, entsprechend sind Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

4. wie viele derartige Fälle gab es seit Ausbruch der Corona-Epidemie

Eine entsprechende Statistik ist dem Städtischen Gesundheitsamt nicht bekannt.

5. werden Anwohner eines solchen Falles informiert bzw. erhalten diese besonderen
Empfehlungen oder nicht;


Eine Infektionsgefahr besteht nur beim Betreten der Wohnung. Anwohner, die die Wohnung nicht
betreten, müssen nicht informiert werden.

6. welche besonderen Vergütungen erhalten in solchen Fällen welche damit befassten Personen
bzw. Stellen;


Für Bestattungsleistungen rund um Verstorbene mit Infektionsgefahr erhalten die Mitarbeiter des
Grünflächenamtes/Abt. Friedhöfe keine besonderen Vergütungen, auch werden vom Grünflächenamt
keine extra Gebühren hierfür in Rechnung gestellt.

7. welche besonderen Vergütungen erhalten für die Behandlung von Corona-Patienten in
welchen Fällen die SLK-Kliniken pauschal / pro Patient?


Das Städtische Gesundheitsamt hat darüber keine Kenntnisse.

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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