Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
17.12.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.128 Corona-Impfung

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


einer Pressemeldung zufolge sucht die Stadt Heilbronn Ärzte und Fachpersonal für das Kreisimpfzentrum in der Horkheimer Stauwehrhalle (KIZ) zur Immunisierung gegen das Coronavirus
. Dieses soll  demnach  erstmals am Freitag, 15. Januar, in Betrieb genommen werden.


Auch wird bekannt gegeben, die Bundesländer würden sich auf einen Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember einstellen, wie die zuständige Berliner Senatsverwaltung als Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwochabend bekannt gab, wiewohl das Gutachten der EMA nicht wie bisher angekündigt, am 29. Dezember vorgelegt und eine Entscheidung getroffen werden sollte, sondern nun offensichtlich unter wachsendem Druck von EU-Regierungen bereits am 21.12.2020 bekannt gemacht werden soll.

 

Hier stellt sich die Frage nach der ohnehin unter genetischen Gesichtspunkten höchst umstrittenen Unbedenklichkeit der mit einer psychologisch und aufoktroyierend geführten Informationskampagne zugunsten eines Milliardengeschäftes der Pharmaindustrie, an dessen Umsetzung und Folgen sich die Stadt Heilbronn zwangsläufig beteiligt.


Dazu wird zunächst um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Erkenntnisse der Unbedenklichkeit des zu verabreichenden Impfstoffes gibt es bzw. liegen dem städt. Gesundheitsamt vor;

2. welche Erkenntnisse über mögliche Nebenwirkungen des zu verabreichenden Impfstoffes gibt es bzw. liegen dem städt. Gesundheitsamt vor

2.1. mit welcher Art und Häufigkeit von möglichen Nebenwirkungen wäre zu rechnen;

3. wer haftet bei daraus folgenden Impfschäden (Stadt, Land, Bund, Arzt, Helfer, ... )

4. wie wird die/der zu Impfende über den Impfstoff, Wirkung, Gefahren usw. vor Verabreichung aufgeklärt,

4.1. erhalten die zu Impfenden ein Merkblatt über den Impfstoff mit Angaben über Wirkungen, Nebenwirkungen, Risiken usw.;

4.1.1. welchen wörtlichen Inhalt hat das Merkblatt ggf.;
4.2. wird den zu Impfenden eine Einverständniserklärung zur Unterzeichnung vorgelegt;

4.3. übernehmen darin die zu Impfenden das Schadensrisiko für sich, ggf. ohne Rechtsanspruch gegen die  die Impfung durchführende Stelle;

5.1. welche Kosten entstehen der Stadt Heilbronn für Errichtung, Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Personal, Material etc. des KIZ, aufgeschlüsselt nach Sparten;

5.2. welcher Erstattungen erhält die Stadt Heilbronn für  Errichtung, Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Personal, Material etc. des KIZ, aufgeschlüsselt nach Sparten?

 

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.12.2020

Eingang nach 13  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  Zu den Fragen 1., 2. und 2.1. verweisen wir auf die Produktinformation des Impfstoffs im Anhang.
https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2020/20201221150522/anx_150522_de.pdf

3. wer haftet bei daraus folgenden Impfschäden (Stadt, Land, Bund, Arzt, Helfer, ... ) Bei Impfschäden ist zwischen öffentlich empfohlenen und nicht öffentlich empfohlenen Impfungen zu unterscheiden. Die Impfung gegen das Corona-Virus ist öffentlich empfohlen.


Bei einer öffentlich empfohlenen Impfung hat im Schadensfall jeder Patient die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens bei dem zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
Diese so genannten Aufopferungsansprüche gemäß §§ 60, 61 Infektionsschutzgesetz sind verschuldensunabhängig und unterliegen nicht der Verjährung. Der Staat haftet allein aus dem Umstand heraus, dass er die Impfung zum Wohle der Allgemeinheit als Präventivmaßnahme empfiehlt.

 
Als Konsequenz gewährt er eine Rente, die aus drei Komponenten bestehen kann: aus Grundrente, Ausgleichsrente und dem Berufsschadensausgleich.


§ 6o Abs. 1 Nr. 1 IfSG besagt:
Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, . eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Ferner kommt eine Haftung des Impfarztes wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht in Betracht.

Zu den Fragen 4., 4.1. und 4.1.1. siehe bitte Aufklärungsmerkblatt im Anhang. In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bietet die Impfärztin / der Impfarzt ein Aufklärungsgespräch an.

Zur Frage 4.2. siehe bitte den beigefügten Fragebogen " Anamnese Einwilligung".

4.3. übernehmen darin die zu Impfenden das Schadensrisiko für sich, ggf. ohne Rechtsanspruch gegen die  die Impfung durchführende Stelle.
Siehe Frage 3.

5.1. Welche Kosten entstehen der Stadt Heilbronn für Errichtung, Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Personal, Material etc. des KIZ, aufgeschlüsselt nach Sparten?

Zum momentanen Zeitpunkt kann noch keine klare Aussage dazu getroffen werden, welche Kosten der Stadt Heilbronn für Errichtung, Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Personal, Material etc. des KIZ entstehen. Grundsätzlich hat das Land den Impfzentren auf Basis des Umsetzungskonzeptes und der Postenliste die Übernahme der Kosten zugesagt. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Heilbronn mit dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Errichtung, Betrieb und Rückbau des KIZ Heilbronn abschließt.

5.2. Welcher Erstattungen erhält die Stadt Heilbronn für  Errichtung, Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Personal, Material etc. des KIZ, aufgeschlüsselt nach Sparten?
Siehe Frage 5.1.


Freundliche Grüße

Dr. Peter Liebert
Amtsleiter
Städtisches Gesundheitsamt Heilbronn 


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