An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
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20.107 Widerspruch gegen die geltende Allgemeinverfügung der
Stadt Heilbronn vom 23.10.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
bereits zweimal hat sich die AfD Fraktion schriftlich an Sie gewandt und
Sie aufgefordert, die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn aufzuheben.
Sie haben nicht darauf reagiert.
Wir widersprechen der Verfügung hiermit offiziell und zwingen Sie daher
zu einer Reaktion. Folgende Gründe führen wir an:
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Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig. Es gibt Stand 23.10.2020 gerade
einmal zwei Covid-19 Erkrankten, die auf einer Intensivstation im
Stadtgebiet beatmet werden mussten. Nur 33% der auf Normalstationen
vorgehaltenen Kapazität für Covid-19 Patienten sind mit 18 Patienten
belegt.
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Die 7-Tage Inzidenz als Entscheidungsgrundlage für die Verschärfung
behördlicher Maßnahmen ist zwar vom Landesrecht gedeckt, jedoch
wissenschaftlich angreifbar, da die Kausalkette positiver Test,
Infektion, Erkrankung, stationäre Intensivpflegebedürftigkeit nicht
repräsentativ abgebildet ist.
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Die Allgemeinverfügung widerspricht dem Allgemeinwohl, weil die
Schäden für die Mehrheit größer sind als die Gefahr für die Gesundheit
Einzelner
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Insbesondere die Gastronomie und das Hotelgewerbe erleiden dadurch
massive Einbußen. Aber auch der Einzelhandel und weitere Unternehmen
sind betroffen.
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Die unter I genannten Betreibungs-Verbote sind am 19.04.2020 bereits
abgelaufen. Wir gehen aber von einem Schreibfehler aus und ersetzen die
Jahreszahl durch 2021.
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Die bußgeldbewehrte Maskenpflicht in den „Fußgängerzonen“ verstößt
gegen die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Darüber hinaus gibt es
immer mehr Zweifel an der Wirksamkeit der Maskenpflicht gegen die
Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus, zuletzt geäußert vom Vorsitzenden der
Bundesärztekammer.
Außerdem protestiert die AfD Fraktion gegen die verschärfte
Maskenpflicht während Ausschusssitzungen. Dagegen hat der
Fraktionsvorsitzende Dr. Raphael Benner im Rahmen der
Sozialausschusssitzung am 19.10.2020 öffentlich protestiert, indem er
sich weigerte, eine Maske aufzusetzen und das als Verstoß gegen seine
Persönlichkeitsrechte bezeichnete. Das von Ihnen angeführte Hausrecht,
mit der Sie die Maskenpflicht während der Sitzung anordneten, steht
hinter dem Teilnahmerecht und dem Persönlichkeitsrecht zurück.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
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