Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
13.10.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.102 Gesichtsschilder


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


ich wurde
um "Weiterleitung an den Oberbürgermeister Harry Mergel" gebeten, wörtlich:

 

"... Immer wieder werde ich von Menschen (meist älteren) gefragt ob in Baden Württemberg die sogenannten Face Shield Gesichtsschilder erlaubt sind?
Laut meiner Auskunft NEIN! (Siehe Bild im Anhang Corona Verordnung BW aktuell)
Da könnte die Stadt Heilbronn auch mal mehr informieren bzw. auch Geschäfte darauf hinweisen ein Plakat anzubringen daß die Leute besser informiert sind. ..
."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann ggf. für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.10.2020

Eingang nach  11 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!als PDF beantwortet

<*>  vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.10.2020.

Ihre Anfrage wurde bereits im August vom Gesundheitsamt mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin thematisiert.

Hierzu wurde uns folgende rechtliche Einschätzung mitgeteilt:

Gesichtsvisiere, Gesichtsschutzschirme oder Face Shields können das Gesicht und eventuell durch
ihre Länge oder Erweiterungsteile den Hals schützen.

Gesichtsvisiere werden im Bereich des Infektionsschutzes z. B. bei Operationen, Untersuchungen oder der Zahnheilkunde eingesetzt, um den Eintrag von Infektionserregern über die Bindehäute der Augen oder die Schleimhäute von Mund und Nase zu verringern.

Als persönliche Schutzausrüstung schützen sie vor Spritzern von außen (z. B. Blut).

Gesichtsvisiere erfüllen bei Expositionen gegenüber erregerhaItigen Tröpfchen oder Aerosolen
nicht die Funktion eines Atemschutzes.

Dazu müssen sie ergänzend mit Atemschutz, z. B. filtrierenden Halbmasken getragen werden.

Ziel einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ist es primär eine Freisetzung von SARS-CoV-2 über
Tröpfchen, etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen in die Ausatemluft zu reduzieren.

Sie dienen damit dem Drittschutz.

Kommerziell und privat hergestellte MNB bestehen meist aus handelsüblichen
Baumwollstoffen, die Mund und Nase relativ eng bedecken.

Ihre Leckage wird im Wesentlichen über die Öffnungen zwischen MNB und Gesichtshaut bestimmt. Bei Gesichtsvisieren ist diese Öffnung sehr viel größer und teilweise nach vorn gerichtet, wodurch sie bestenfalls die großen Aerosoltröpfchen zurückhalten und die Auswurfweite von Aerosolen aus der Ausatemluft herabsetzen.

 Feine Aerosole gelangen durch die Strömungsverhältnisse durch den z.T. sehr großen Spalt zwischen Mund/Nase und dem Schutzschirm ungehindert in die Raumluft.

Sie stellen daher keinen zur MNB vergleichbaren Drittschutz dar.

Diese rechtliche Einschätzung wird vom Ordnungsamt und Gesundheitsamt geteilt

Als Alternative zu diesen Gesichtsmasken kann lediglich eine geeignete Mund- Nasen-Bedeckung
getragen werden.

Andere Alternativen gibt es aus unserer Sicht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Gudrun Vollrath
Komm. Stellvertretung Amtsleitung

Gesundheitsamt


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