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		An den Oberbürgermeister 
		der Stadt 
		Heilbronn  
		
		  
		  
		* 
		20.101 
		
		
		Belästigungen 
		 
		 
		
		
		Sehr geehrter Herr 
		Oberbürgermeister, 
		  
		
		
		eine Familie 
		beklagt sich über sich offenbar wiederholende Belästigungen durch eine 
		Person in er Innenstadt, wörtlich:  
		
			
				"... seit langem beobachte ich in der 
				Heilbronner Innenstadt eine Person, die besonders auffällt. 
			
				Bei einem Vorfall am Freitag, den 18 
				September 2020 gegen 17.00 Uhr an der S4 Haltestelle Harmonie 
				hat  diese Person in der genannten Zeit mehrere wartende 
				Fahrgäste verbal und physisch angegriffen. 
			
				Er schrie, fluchte und drohte in seiner 
				Muttersprache und in sehr schlechtem Deutsch und suchte 
				absichtlich den Streit. 
			
				Die Person ging durch eine vierköpfige 
				Gruppe und tanzte unverschämt mitten in der Gruppe, somit 
				missachtete er auch den Mindestabstand, erst nachdem eine Mann 
				ihn laut aufforderte zu gehen, ging er auch anschließend. 
			Er ist meistens in 3er oder 4er Gruppen 
			unterwegs, zuletzt sah ich ihn vorm Backwerk/Rathaus (siehe Bilder
			[Anm.: nicht öffentlich]) 
			
			
				Müssen wir uns das gefallen lassen, 
				oder besser gesagt: müssen die Bürgerinnen und Bürgern so etwas 
				auf Dauer dulden ? 
			
				Je früher wir eine mögliche Gefahr 
				erkennen, umso größer ist die Chance, diese abzuwenden. ..."
			 
		 
		
			
			
			Dazu wird um 
			Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
			  
			
			
			1. Welche 
			Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 
			
			
			2. in welcher 
			Weise kann - etwa durch Polizei und KOD - für Abhilfe gesorgt 
			werden?  
			
			
			 
			
			Im Rahmen einer nachhaltigen und 
			sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung 
			des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und 
			Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.  
			 
			
			Vielen Dank. 
			 
			Mit freundlichen Grüßen  
			
		 
		
			
			AfD-Fraktion: 
			Dr. Raphael Benner | Franziska 
			Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | 
			Alfred Dagenbach 
			
		
		 
		
	
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		<*> besten 
		Dank für Ihre Schilderung von Belästigungen von Passanten durch eine 
		Person im  
		Innenstadtbereich. 
		 
		 
		Ein Tätigwerden der Ordnungskräfte von 
		Landespolizei oder Kommunalem Ordnungsdienst setzt eine Störung der 
		öffentlichen Sicherheit und Ordnung, d.h. konkret eine Verletzung von 
		Vorschriften  
		voraus. Ob eine solche Voraussetzung 
		vorliegt, muss nach den Umständen im konkreten Einzelfall von den 
		Ordnungskräften beurteilt werden. Deshalb raten wir beim künftigen 
		Auftreten der von Ihnen  
		beschriebenen Vorkommnisse dazu, die 
		Landespolizei (Tel.: 1042500) oder den Kommunalen 
		 
		Ordnungsdienst (Tel.: 56-2050) zu 
		informieren. Diese werden dann konkrete Maßnahmen vor Ort 
		 
		treffen. Beim Fertigen von Straf- oder 
		Ordnungswidrigkeitenanzeigen isteine Personalienfeststellung 
		 
		vor Ort erforderlich. 
		 
		 
		Mit freundlichen Grüßen 
		 
		In Vertretung  
		
		  
		
		Rüdiger Muth 
		
		Stv. Amtsleiter 
		
		Ordnungsamt 
		 
		
		
		
		
		 
		
		
		
		
		
		LeserFORUM:  
		
		 Ihre Meinung dazu 
		(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
		 
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