An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.095
Buckelgärten
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
mit Schreiben vom
28.8.2020 - hier in dieser Woche mit der Gemeinderatspost eingegangen -
beklagt sich ein Bürger aus Kirchhausen per Einwurfeinschreiben an die
Amtsleitung des Planungs- und Baurechtsamtes, daß er auf sein 2 Jahre
und 3 Monate
zuvor abgesandtes Schreiben vom 28.5.2018 bis dahin keine Antwort
erhalten habe.
Beim ebenfalls
mitgesandten reklamierten Schreiben handelt es sich offenbar um
vorgebrachte Bedenken und Anregungen zum BBauPl 121/19 Buckelgärten.
A) Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. ist es üblich,
anfragenden Bürgern nicht wenigstens eine Eingangsbestätigung oder
Zwischenantwort zukommen zu lassen;
3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
B) Um die
Zusendung der Antwort an den Bürger wird ebenfalls gebeten.
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
wir haben Ihre Anfrage bezüglich des mit der Gemeinderatspost
eingegangenen Einwurfeinschreibens vom 28.08.2020 zum Bebauungsplan
121/19 Heilbronn-Kirchhausen/-Biberach "Buckelgärten" erhalten.
Da aufgrund artenschutzrechtlicher Untersuchungen im Jahr 2018 keine
formell-rechtlichen
Verfahrensschritte durchgeführt wurden und uns aus diesem Zeitraum keine
Stellungnahmen
vorliegen, gehen wir davon aus, dass es sich hierbei um die
Stellungnahme eines Bürgers aus
Kirchhausen vom 28.05.2015 handelt. Das Ihnen bereits bekannte
Einwurfeinschreiben mit Datum vom 28.08.2020 wurde durch Herrn
Oberbürgermeister Mergel mit Schreiben vom 17.09.2020 bereits
beantwortet.
Grundsätzlich erhalten Bürger eine Eingangsbestätigung, wenn sie eine
Stellungnahme im Laufe der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung oder öffentlichen Auslegung
abgegeben haben. Sobald der
Gemeinderat im weiteren Verfahren einen Beschluss gefasst hat, wird
dieses Ergebnis entsprechend mittgeteilt.
Der Bürger aus Kirchhausen erhielt gemäß unseren Akten eine
Eingangsbestätigung vom 22.06.2015 mit der Information, dass seine
Stellungnahme geprüft und abgewogen wird.
Mit Anschreiben vom 31.08.2020 wurde der Bürger über den Beschluss des
Gemeinderats vom
29.07.2020 informiert und erhielt eine Mitteilung über das Ergebnis der
Abwägung seiner
Stellungnahme.
Aufgrund der zeitlichen Überschneidung gehen wir davon aus, dass sich
das Einwurfeinschreiben vom 28.08.2020 des Bürgers damit erledigt hat.
Mit freundlichen Grußen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
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