Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am  10.9,.2020
Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.094 Vorkaufsrecht

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

Berichten zufolge wurde im November 2014 das Anwesen Saarbrücker Straße 26 von privat an privat verkauft.

Der Vollzug habe allerdings erst nach monatelanger Verzögerung erfolgen können, weil die Stadtverwaltung  so lange gebraucht habe, um dem Notariat den Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht mitzuteilen.

Die Stadt habe nicht gekauft, obwohl sie bereits damals ein Auge auf das Grundstück geworfen habe.

Jetzt sei das Grundstück aber doch im Besitz der Stadt, was im Stadtteil für Verwunderung über das Vorgehen sorge.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wie ist das Vorgehen in solchen und ähnlichen Fällen;

3. treffen die Berichte zu, wenn ja:

3.1 wann wurde der Kauf vollzogen;

3.2 zu welchen Konditionen wurde das Anwesen erworben;

3.3 was ist Anlaß für die Kaufentscheidung;

3.4 wer hat dies beschlossen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.10.2020

Eingang nach  26 Tagen

    könnte besser sein

<*>  Ihre Anfrage zur Immobilie Saarbrückener Straße 26 beantworten wir gerne wie folgt:

zu 1. und 2. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab? Wie ist das Vorgehen in solchen und ähnlichen Fällen?

Es ist richtig, dass die Immobilie von Privat an Privat verkauft wurde. Nachdem die Stadt über den Verkauf der Immobilie vom Notar informiert wurde, hat sie  - wie in allen anderen Fällen auch - geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB vorliegen, was jedoch nicht der Fall war. Nach Abschluss der Prüfung hat die Stadt das vom Notar beantragte Negativzeugnis nach § 28 BauGB rechtzeitig - innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Monaten - ausgestellt. Warum es nach den von Ihnen zitierten Berichten beim Vollzug des Kaufvertrages offenbar zeitliche Verzögerungen gegeben haben soll, ist der Stadt nicht bekannt. Sollte es tatsächlich zu Verzögerungen gekommen sein, hat diese die Stadt nicht zu vertreten. Möglicherweise waren andere Umstände maßgebend, wie z.B. das Nichtvorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

3: Treffen die Berichte zu?

Zu 3.1 Wann wurde der Kauf vollzogen?

Die Stadt hat die Immobilie im März 2017 erworben.

Zu 3.2 Zu welchen Konditionen wurde das Anwesen erworben?

[Bitte beachten Sie, dass die Antwort zur Frage 3.2 nicht öffentlich verwendet werden darf.]

Zu 3.3 Was ist der Anlass für die Kaufentscheidung?

Zur Optimierung der Verkehrsflusses innerhalb des Stadtteils Frankenbach wurde von der Verwaltung im Bereich der Saarbrückener Straße / Leintalstraße / Dörnlestraße ein Kreisverkehr ins Auge gefasst. Die Realisierung des Kreisverkehrs bedingt zwingend den Abbruch des Gebäudes. Unabhängig davon kann mit dem Abbruch des Gebäudes auch dieser Bereich städtebaulich aufgewertet werden. Daher wurde die Immobilie erworben.

3.4 Wer hat dies beschlossen?

Der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates.



Freundliche Grüße
Im Auftrag

gez.
Monika Lochte

Stadt Heilbronn
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


LeserFORUM:  Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)  Mehr