An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.083 Ungleichbehandlung
In einem Schreiben beklagen sich Gastronomen
über die Ungleichbehandlung bei der Außenbewirtung während der
Corona-Pandemie in Heilbronn, wörtlich:
"Im
Zuge der Corona-Pandemie hat der Gemeinderat Heilbronn am 18. Mai dieses
Jahres eine Rechtsverordnung erlassen.
In dieser Rechtsverordnung wird
geregelt, welche Gastronomien mit Außenbewirtung in den Vorteil der
Sperrzeitverkürzung fallen.
Für die Betreiber Andrea und Thomas Engel
des Jack´s Angel Pub in der Fontanestr. 1 in Heilbronn trifft diese
Sperrzeitverkürzung aber nicht zu, wie die Stadt Heilbronnin ihrem
Amtsblatt „Stadtzeitung“ Nr. 11 mit Wirkung vom 03. Juni 2020 bekannt
gegeben hat, siehe auch:
https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/stadtrecht/1-OeffentlicheSicherheit.pdf.
Intention für den
Erlaß war, angesichts der Einbußen durch die Corona-Pandemie für die
Gastronomie in Heilbronn für diese stützende Maßnahmen zu ergreifen.
Dieser Rechtsverordnung ist auch der
Plan beigefügt, welches Gebiet die Sperrzeitverkürzung betrifft, nämlich
nur die Heilbronner Altstadt und die Bahnhofsvorstadt.
Dabei soll zur Eingrenzung auf
diesen Bereich die Einhaltung der Nachtruhe der Anwohner eine
wesentliche Rolle gespielt haben.
Gerade dieser Bereich ist jedoch sehr dicht
bewohnt, weshalb der Erlaß zu einer eindeutigen Bevorzugung dort
ansässiger Betriebe führt, während andere Betriebe unter ähnlichen
Bedingungen trotz sommerlichen Temperaturen ihre Gäste um 22 Uhr
auffordern müssen, die Außenbewirtschaftung zu verlassen und sich ggf.
in die Innenräume zu begeben, in denen gleichfalls aus Gründen des
Lärmschutzes die Fenster nicht geöffnet werden dürfen.
Wir betrachten
dies von Seiten der Stadt Heilbronn als einen eindeutigen und sichtbaren
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG.
Diese Ungleichbehandlung unterliegt
nach unserer Ansicht keinem Sachgrund, der diese Entscheidung tragen
kann, denn wir kämpfen genauso wie alle anderen Gastronomie-Betriebe in
Heilbronn ums Ãœberleben und den Erhalt unserer Gastro-Betriebe".
Die Folgen dieser
Ungleichbehandlung seien unter anderem, daß Gäste bei Beginn der
Sperrstunden zu Betrieben in der durch den Erlaß bevorzugten
"Gastrozone" abwandern und künftig gleich dort einkehren würden, was
einer Begünstigung dieser Betriebe zu Lasten der Übrigen im Stadtgebiet
durch Gemeinderat und Stadtverwaltung gleichkomme. Auch dauere die
Entscheidung bei einem Widerspruch viel zu lange, was einer weiteren
Benachteiligung gleichkomme.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
zu Ihrer Anfrage nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Der Beschluss des Gemeinderats in seiner
Sitzung am 18.05.2020 stützt sich auf einen Antrag der
CDUÂGemeinderatsfraktion.
Hierbei wird auf die Regelung anlässlich der
Bundesgartenschau Heilbronn explizit Bezug genommen mit dem Wunsch,
diese testweise auch für 2020 zu übernehmen.
Diese Regelung betraf die Bereiche
"Innenstadt" und "Bahnhofsvorstadt".
Die Verwaltung hat in der GR-Drucksache Nr.
061/2020 den Antrag rechtlich erörtert, ihre Haltung dargestellt sowie
den entsprechenden Entwurf einer Rechtsverordnung in einer Anlage
vorgestellt.
Dieser Entwurf enthielt auch einen
Stadtplanauszug, in dem der örtliche Geltungsbereich deutlich markiert
wurde.
Dies kann im öffentlichen
Ratsinformationssystem der Stadt Heilbronn nachgelesen werden.
In der öffentlichen Bekanntmachung der
beschlossenen Rechtsverordnung war dieser Stadtplanauszug außerdem
enthalten.
Gastronomen, die nicht von der beschlossenen
Rechtsverordnung betroffen sind, können ebenfalls
eine Erweiterung ihrer Betriebszeit für die
Außenbewirtschaftung um eine Stunde beantragen.
Da die städtebauliche Situation in Heilbronn
jedoch sehr unterschiedlich ist, müssen verschiedene Stellen gehört
werden.
Hierbei ist der Verwaltung die Situation der
Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie bewusst, zumal sie im häufigen
Kontakt mit den Gastronomen steht.
Soweit es möglich ist, wird die Verwaltung
den Anträgen entsprechen oder konstruktive Lösungen finden.
Erteilte Genehmigungen würden jedoch analog
zur Rechtsverordnung bis zum 30.09.2020 befristet.
Freundliche Grüße
In Vertretung
Rüdiger Muth
Ordnungsamt
LeserFORUM:
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