Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
12.2.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.083 Ungleichbehandlung

In einem Schreiben beklagen sich Gastronomen über die Ungleichbehandlung bei der Außenbewirtung während der Corona-Pandemie in Heilbronn, wörtlich:

"Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gemeinderat Heilbronn am 18. Mai dieses Jahres eine Rechtsverordnung erlassen.
In dieser Rechtsverordnung wird geregelt, welche Gastronomien mit Außenbewirtung in den Vorteil der Sperrzeitverkürzung fallen.

Für die Betreiber Andrea und Thomas Engel des Jack´s Angel Pub in der Fontanestr. 1 in Heilbronn trifft diese Sperrzeitverkürzung aber nicht zu, wie die Stadt Heilbronnin ihrem Amtsblatt „Stadtzeitung“ Nr. 11 mit Wirkung vom 03. Juni 2020 bekannt gegeben hat, siehe auch: https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/stadtrecht/1-OeffentlicheSicherheit.pdf.

Intention für den Erlaß war, angesichts der Einbußen durch die Corona-Pandemie für die Gastronomie in Heilbronn für diese stützende Maßnahmen zu ergreifen.
Dieser Rechtsverordnung ist auch der Plan beigefügt, welches Gebiet die Sperrzeitverkürzung betrifft, nämlich nur die Heilbronner Altstadt und die Bahnhofsvorstadt.
Dabei soll zur Eingrenzung auf diesen Bereich die Einhaltung der Nachtruhe der Anwohner eine wesentliche Rolle gespielt haben.

Gerade dieser Bereich ist jedoch sehr dicht bewohnt, weshalb der Erlaß zu einer eindeutigen Bevorzugung dort ansässiger Betriebe führt, während andere Betriebe unter ähnlichen Bedingungen trotz sommerlichen Temperaturen ihre Gäste um 22 Uhr auffordern müssen, die Außenbewirtschaftung zu verlassen und sich ggf. in die Innenräume zu begeben, in denen gleichfalls aus Gründen des Lärmschutzes die Fenster nicht geöffnet werden dürfen.

Wir betrachten dies von Seiten der Stadt Heilbronn als einen eindeutigen und sichtbaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG.
Diese Ungleichbehandlung unterliegt nach unserer Ansicht keinem Sachgrund, der diese Entscheidung tragen kann, denn wir kämpfen genauso wie alle anderen Gastronomie-Betriebe in Heilbronn ums Überleben und den Erhalt unserer Gastro-Betriebe".

Die Folgen dieser Ungleichbehandlung seien unter anderem, daß Gäste bei Beginn der Sperrstunden zu Betrieben in der durch den Erlaß bevorzugten   "Gastrozone" abwandern und künftig gleich dort einkehren würden, was einer Begünstigung dieser Betriebe zu Lasten der Ãœbrigen im Stadtgebiet durch Gemeinderat und Stadtverwaltung gleichkomme. Auch dauere die Entscheidung bei einem Widerspruch viel zu lange, was einer weiteren Benachteiligung gleichkomme.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:  

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

 

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.8.2020

Eingang nach 6 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 18.05.2020 stützt sich auf einen Antrag der CDU­Gemeinderatsfraktion.

Hierbei wird auf die Regelung anlässlich der Bundesgartenschau Heilbronn explizit Bezug genommen mit dem Wunsch, diese testweise auch für 2020 zu übernehmen.

Diese Regelung betraf die Bereiche "Innenstadt" und "Bahnhofsvorstadt".

Die Verwaltung hat in der GR-Drucksache Nr. 061/2020 den Antrag rechtlich erörtert, ihre Haltung dargestellt sowie den entsprechenden Entwurf einer Rechtsverordnung in einer Anlage vorgestellt.

Dieser Entwurf enthielt auch einen Stadtplanauszug, in dem der örtliche Geltungsbereich deutlich markiert wurde.

Dies kann im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Heilbronn nachgelesen werden.

In der öffentlichen Bekanntmachung der beschlossenen Rechtsverordnung war dieser Stadtplanauszug außerdem enthalten.

Gastronomen, die nicht von der beschlossenen Rechtsverordnung betroffen sind, können ebenfalls
eine Erweiterung ihrer Betriebszeit für die Außenbewirtschaftung um eine Stunde beantragen.

Da die städtebauliche Situation in Heilbronn jedoch sehr unterschiedlich ist, müssen verschiedene Stellen gehört werden.

Hierbei ist der Verwaltung die Situation der Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie bewusst, zumal sie im häufigen Kontakt mit den Gastronomen steht.

Soweit es möglich ist, wird die Verwaltung den Anträgen entsprechen oder konstruktive Lösungen finden.

Erteilte Genehmigungen würden jedoch analog zur Rechtsverordnung bis zum 30.09.2020 befristet.

Freundliche Grüße


In Vertretung
Rüdiger Muth
Ordnungsamt


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