Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
9.8.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.080 Drohender Kindesentzug bei Corona-Verdacht

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Eltern wenden sich auf Grund von Berichten in verschiedenen Medien empört an uns, weil Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Eltern in der Corona-Krise dazu auffordern, "ihre Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie in einem Raum zu isolieren und auch Mahlzeiten getrennt vom eigenen Kind einzunehmen – und das schon bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion!"

Laut der „Neuen Westfälischen“ habe es solche Anordnungen der Gesundheitsämter der Landkreise Offenbach (Hessen) und Karlsruhe (Baden-Württemberg) bereits gegeben.

Wörtlich heiße es da: „Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen. Keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“ Wenn ein Kontakt nicht zu vermeiden ist, gilt Maskenpflicht in den eigenen vier Wänden!", wie berichtet wird.

Dabei würde den Eltern gedroht, "dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde". Bei den Empfängern der Anordnungen handle es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren. 

Ein empörtes Elternteil möchte nun wsissen,ob diese Kindesentzug-Verordnung im Coronafall auch beim Heilbronner Gesundheitsamt Gültigkeit hat.

Wörtlich:

"Es ist generell undenkbar Kinder im Coronafall Zuhause zu isolieren. Dass Gesundheitsämter, und damit die Landesregierungen sowie die Bundesregierung die diese Verordnung mittragen, bei Nichteinhaltung die Kinder zwangsweise in eine geschlossene Einrichtung verbringen überschreitet alle rote Linien.
Wer trägt das mit? Wer trägt das evtl. in Heilbronn mit? ... Jeder in Heilbronn muss das wissen"

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. gibt es eine derartige Verordnung der Landes-/Bundesregierung oder auf was beruft sich ein Gesundheitsamt in einem solchen Fall, schon auf Verdacht eine derartig menschenunwürdige und familienfeindliche Anordnung gegen das kindeswohl zu erlassen;

3. werden solche Methoden auch vom Heilbronner Gesundheitsamt angewandt?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

 

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.8,2020

Eingang nach  5 Tagen

    könnte besser sein

<*> Rechtsgrundlagen für die Anordnung von Schutzmaßnahmen sind die §§ 28ff des Infektionsschutzgesetzes.

Darauf wird in den von der Stadt Heilbronn versandten Schreiben zur "Anordnung einer häuslichen Quarantäne" ausdrücklich hingewiesen.
Im Rahmen der häuslichen Quarantäne wird grundsätzlich eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern vorgegeben.

Bei Kindern bis zum Endes des Grundschulalters kann nach unserer Auffassung auf Grund des Alters keine konsequente Trennung von allen anderen Familienmitgliedern erfolgen.

 In der Regel setzt das städtische Gesundheitsamt daher in Fällen der Quarantäne von Kindern - sofern es notwendig ist - ein Elternteil mit in Quarantäne, da die Kinder nicht ohne Aufsichtsperson bleiben können.

Diese Maßnahmen sind immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung.

Freundliche Grüße
Agnes Christner
Bürgermeisterin


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