Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
25.5.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.055 Trinkerszene

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Bürger beklagen sich über eine Trinkerszene, die sich offensichtlich im Eingangsbereich des Einkaufzentrums und Bürgeramtes an der Großgartacher Straße in Böckingen heimisch gemacht haben.

Sie würden den Zugang behindern und Besucher anpöbeln und beleidigen.

 

Es wird um die Beantwortung der Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. gelten die derzeit erlassenen Abstandsregeln für diesen Personenkreis nicht;

3. in welcher weise kann für Abhilfe gesorgt werden;

<*>

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.5.2020

Eingang nach  14 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*> auf Ihre Anfrage vom 25. Mai 2020 antwortet die Verwaltung im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab?

Nach Kenntnis der Verwaltung sitzen meist am Nachmittag und eventuell auch in den Abendstunden
unregelmäßig ca. drei bis sechs Personen im Bereich des Wohn- und Geschäftshauses mit Lebensmittelmarkt an der Großgartacher Straße. Mitunter hält sich diese Personengruppe auch im Durchgang zwischen Verwaltungsgebäude und Parkhaus auf.

Häufiger als die sogenannte "Trinkerszene" stören meist Jugendliche bzw. junge Erwachsene, welche sich im selben Bereich aufhalten, grölen und Müll hinterlassen.

Das Grundstück, auf dem der Gebäudekomplex errichtet ist, ist das Privateigentum einer Dienstleistungsgesellschaft. Deshalb wird diese Fläche im Allgemeinen nicht von der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst bestreift.

Zu Frage 2: Gelten die derzeit erlassenen Abstandsregelungen für diesen Personenkreis nicht?

Doch.

Zu Frage 3: In welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

Das Bürgeramt Böckingen, welches Mieträume im Gebäudekomplex nutzt, meldet bisher schon fest
gestellte Störungen dem vom Gebäudeeigentümer beauftragten privaten Sicherheitsdienst. Die angetroffenen Personen werden dann von der Security angesprochen und des Grundstückes verwiesen.

Das Bürgeramt wird die Hausverwaltung und den Sicherheitsdienst über die von Ihnen geschilderten
Vorkommnisse informieren und sensibilisieren. Die Ausübung des Hausrechts obliegt jedoch dem Sicherheitsdienst bzw. Hausrechtsinhaber.

Belästigungen wie etwa Beleidigungen oder Pöbeleien müssen keinesfalls hingenommen werden.
Vielmehr können die Geschädigten Strafanzeige beim zuständigen Polizeirevier Heilbronn-Böckingen
erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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