An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
* 20.055
Trinkerszene
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
Bürger beklagen sich über eine
Trinkerszene, die sich offensichtlich im Eingangsbereich des
Einkaufzentrums und Bürgeramtes an der Großgartacher Straße in Böckingen
heimisch gemacht haben.
Sie würden den Zugang behindern
und Besucher anpöbeln und beleidigen.
Es wird um die Beantwortung der
Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die
Stadtverwaltung dazu ab;
2. gelten die derzeit erlassenen
Abstandsregeln für diesen Personenkreis nicht;
3. in welcher weise kann für
Abhilfe gesorgt
werden;
<*>
Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> auf
Ihre Anfrage vom 25. Mai 2020 antwortet die Verwaltung im Einzelnen wie
folgt:
Zu Frage 1: Welche Stellungnahme gibt die
Verwaltung dazu ab?
Nach Kenntnis der Verwaltung sitzen meist am
Nachmittag und eventuell auch in den Abendstunden
unregelmäßig ca. drei bis sechs Personen im
Bereich des Wohn- und Geschäftshauses mit Lebensmittelmarkt an der
Großgartacher Straße. Mitunter hält sich diese Personengruppe auch im
Durchgang zwischen Verwaltungsgebäude und Parkhaus auf.
Häufiger als die sogenannte "Trinkerszene"
stören meist Jugendliche bzw. junge Erwachsene, welche sich im selben
Bereich aufhalten, grölen und Müll hinterlassen.
Das Grundstück, auf dem der Gebäudekomplex
errichtet ist, ist das Privateigentum einer Dienstleistungsgesellschaft.
Deshalb wird diese Fläche im Allgemeinen nicht von der Polizei und dem
Kommunalen Ordnungsdienst bestreift.
Zu Frage 2: Gelten die derzeit erlassenen
Abstandsregelungen für diesen Personenkreis nicht?
Doch.
Zu Frage 3: In welcher Weise kann für
Abhilfe gesorgt werden?
Das Bürgeramt Böckingen, welches Mieträume im
Gebäudekomplex nutzt, meldet bisher schon fest
gestellte Störungen dem vom Gebäudeeigentümer
beauftragten privaten Sicherheitsdienst. Die angetroffenen Personen
werden dann von der Security angesprochen und des Grundstückes
verwiesen.
Das Bürgeramt wird die Hausverwaltung und den
Sicherheitsdienst über die von Ihnen geschilderten
Vorkommnisse informieren und sensibilisieren.
Die Ausübung des Hausrechts obliegt jedoch dem Sicherheitsdienst bzw.
Hausrechtsinhaber.
Belästigungen wie etwa Beleidigungen oder
Pöbeleien müssen keinesfalls hingenommen werden.
Vielmehr können die Geschädigten Strafanzeige
beim zuständigen Polizeirevier Heilbronn-Böckingen
erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin
Ordnungsamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|