Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
25.5.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.053 Demo "gegen Verschwörer und Virus Leugner"

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

In Heilbronn fand laut Heilbronner Stimme vom 25.5.2020, Seite 32 ("Demo gegen Verschwörer und Virus-Leugner"), am Samstag, 23.5.2020 auf dem Kiliansplatz in Heilbronn eine Demonstration gegen Bürger statt, die gegen die unter Ausnutzung der Corona-Pandemie betriebene Aushöhlung und überzogene Einschränkungen des Grundgesetzes und DDR-gleichen Gängeleien von Behörden ihr Recht auf Versammlungsfreiheit oft erst mit Hilfe der politisch noch unabhängigen höheren Gerichte wahrnehmen können und sich dafür - siehe Titel des Artikels - üble Unterstellungen und Verleumdungen gefallen lassen sollen.

 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. War diese Demonstration genehmigt;
2. welche Auflagen hatte die Demonstration im Hinblick auf
2.0 Zeitrahmen,

2.1 Beschränkung der Teilnehmerzahl,
2.2.Tragepflicht von sogenannten Alltagsmasken,
2.3 Einhaltung des Mindestabstands,

2.4.Erhebung und Speicherung  von Daten der Teilnehmer durch die Versammlungsleitung zur Nachverfolgung evtl. Infektionsketten,

2.5 weiteren Auflagen;

3. wie und von wem wurden die Einhaltung der Auflagen überprüft?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

<*> 

 

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.6.2020

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  auf Ihre Anfrage vom 25. Mai 2020 antwortet die Verwaltung wie folgt:

Nach Art. 8 Grundgesetz und §§ 14 ff. Versammlungsgesetz des Bundes darf jede Person eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug durchführen. § 3·Abs. 3 der baden-württembergischen CoronaVO (in der Fassung ab 04. Mai 2020) erlaubt ebenfalls die grundsätzliche Ausübung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG. Öffentliche Versammlungen unterliegen somit keiner Genehmigungspflicht durch die Stadt Heilbronn.

Vor diesem Hintergrund fand am 23. Mai 2020 zwischen 15:30 Uhr und 16:05 Uhr in Heilbronn eine Demonstration mit wenigen Teilnehmern statt. Die Teilnehmerzahl zu begrenzen, war nicht erforderlich.
Wie bei anderen Versammlungen zu dieser Zeit wurde das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,
das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln sowie das Eintragen der Kontaktdaten der teilnehmenden
Personen in eine Liste durch die Versammlungsleitung zur etwaigen Nachverfolgung einer Infektionskette beauflagt. Der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen ist bereits landesrechtlich in der oben genannten Corona-Verordnung festgelegt. Die Polizei begleitete und überwachte die Demonstration.
Etwaige Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen sind uns nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kleinhanns

Amtsleiterin

Ordnungsamt


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