Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
3.5.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.042 Rückständige KdU

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


Bezieher von SGB II und SGB XII beklagen, dass die Ämter bis heute die mit Drucksache 283/2018 vom 20.09.2018 beschlossene Fortschreibung der Richtwerte der KdU - gültig ab 01.09.2018 und Erhöhung von 469,80 € auf 487,00 € = 16,80 € (Beispiel einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft) - trotz Zitat: "Diese Werte werden in den bestehenden Leistungsfällen sukzessive rückwirkend zum 01.09.2018 eingerechnet" nicht beschlußgemäß vollzogen haben.
Die Einrechnung soll erst ab 01.01.2019 erfolgt sein.

Trotz Ãœberprüfungsanträgen und Widersprüchen sowie Klagen vor dem Sozialgerichtsind diese z.B. 4 Monate x 16,80 € bis heute nicht bewilligt und erledigt. 

Dem zufolge verstosse die  Verwaltung gegen die eigens mit o.a. Drucksache dem Gemeinderat vorgelegten und verkündeten Richtwerte und deren zeitlicher Wirksamkeit.

Ich frage dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 

2. Wann werden die Beträge angewiesen;

3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Zukunft?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.5.2020

Eingang nach 20  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> auf Ihre Fragen zu o.g Thema möchten wir Ihnen folgende Informationen übermitteln.

1) Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab?

Die Beschäftigten des Amtes für Familie, Jugend und Senioren und des Jobcenters Stadt Heilbronn wurden schriftlich angewiesen die sich aus der Fortschreibung der Richtwerte der Bruttokaltmiete ergebenen angemessenen Kosten der Unterkunft zum 01.09.2018 umzusetzen.

2) Wann werden die Beträge angewiesen?

In "Neufällen" ab 01.09.2018 erfolgte die Umsetzung der neuen Richtwerte sofort, bei Bestandsfällen erfolgte die Umstellung bei der Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags rückwirkend zu diesem Zeitpunkt. Der genaue Zeitpunkt der "Zahlungsanweisung" kann insofern nur im Einzelfall ermittelt werden. Soweit Ihnen Namen von Leistungsberechtigten und deren Einverständniserklärung zur Datenschutzbefreiung vorliegen kann dies im Einzelfall geprüft werden.

3) Welche Konsequenzen ergeben sich für die Zukunft?

Die grundsätzliche Vorgehensweise ist den Beschäftigten bekannt. Sofern in einem Einzelfall hiervon abgewichen wurde bzw. ein Fehler passiert ist wird dies nach entsprechender Prüfung korrigiert. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.


Wir hoffen Ihnen mit den vorgenannten Informationen gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

Bocher

Amt für Familie, Jugend und Senioren


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