Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
27.4.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.041 Corona-Bußgelder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
zur Sitzung des Gemeinderats an 30.4.2020 haben wir folgende Anfrage:

1. Wie viele Bußgelder hat die Stadt aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung erhoben? 
2. Wie viele Einsprüche gibt es gegen diese Bußgeldbescheide bzw. die Verbote an sich unter Berufung auf Verletzung unserer Grundrechte?
3. Welche Kosten kommen - über die entgangenen Einnahmen durch die Bußgelder hinaus - auf die Stadt zu, wenn das Bundesverfassungsgericht die Bußgelder als verfassungswidrig einstuft?
Mit freundlichen Grüßen 
Michael Seher 
AfD Stadtrat der Stadt Heilbronn 

Antworten der Verwaltung

1.Eingang am ??

2. Eingang am 19.8.2020

Eingang nach ??  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage per E-Mail vom 27.04.2020 teilen wir Folgendes mit:


1. Wie viele Bußgelder hat die Stadt aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung erhoben?

Der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes liegen aktuell 664 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen
Verstößen gegen die Corona-Verordnung vor (Stand:27.04.2020). Bislang wurden in 280 Verfahren
Bußgeldbescheide i.H.v. insgesamt ca.70.000 Euro erlassen.


2.Wieviele Einsprüche gibt es gegen diese Bußgeldbescheide bzw. die Verbote an sich unter Berufung auf Verletzung unserer Grundrechte?


Bislang sind bei der Bußgeldstelle 11 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide aufgrund der Corona-Verordnung eingegangen. Eine Grundrechtsverletzung wird in den Einsprüchen nicht explizit geltend gemacht.


3.Welche Kosten kommen - über die entgangenen Einnahmen durch die Bußgelder hinaus - auf die Stadt zu, wenn das Bundesverfassungsgericht die Bußgelder als verfassungswidrig einstuft?


Die Stadt Heilbronn ist an die rechtlichen Vorgaben des Landes gebunden. Wir gehen von der
Rechtmäßigkeit der erlassenen Rechtsverordnungen des Landes aus.


Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin


Erneute Beantwortung vom 17.8.2020

Einnahmen aus Bußgeldern im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung;
Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2020 (Niederschrift -102-)

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

bislang legten die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst dem Ordnungsamt der Stadt Heilbronn ca. 1.200 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor. Die Gesamtsumme der hierdurch aktuell tatsächlich bezahlten Bußgelder liegt laut Sonderauswertung des Rechenzentrums bei ca. 115.000,- Euro.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in zahlreichen Verfahren bisher eine teilweise oder keine Zahlung erfolgte, weil

• Verfahren eingestellt wurden;

• die betroffenen Personen Einspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid eingelegt haben, um
eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, oder

• etliche Betroffene wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit die Geldbuße in Raten bezahlen oder
ersatzweise durch gemeinnützige Arbeit ableisten (dies ist für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr
möglich).

In den Medien wurden hingegen wesentlich höhere Zahlen bei den Einnahmen aus Bußgeldern
genannt. Diese Zahlen beruhten auf Schätzungen und wurden mit dem Hinweis versehen, dass sie nur
erreichbar wären, wenn alle eingegangenen Anzeigen von den Betroffenen akzeptiert und bezahlt
würden.

Den Einnahmen stehen zudem erhebliche Ausgaben gegenüber, insbesondere Personal- und
Sachkosten, die zumindest infolge der schriftlichen Anzeigenbearbeitung durch die Bußgeldstelle
entstehen.

 

Mit freundlichen Güßen

In Vertreung

Rüdiger Muth

Ordnungsamt

 


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