Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner,
Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
24.3.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.027 Corona-Verordnung


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bereits seit dem Erlaß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17.03.2020 sind nach deren § 3 (2)  Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften untersagt.

Außerdem ist nach § 4(1) 10. der Betrieb von Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bis zum 19. April 2020 untersagt.

 

Uns teilen Anwohner der Dammstraße wörtlich mit:

 

"... In der Moschee Weinsberger Str. gings auch am gestrigen Freitag her wie in einem Tollhaus. Schon am Nachmittag rückte - wie immer freitags und auch samstags - eine Gebetsgruppe nach der anderen an, parken das Viertel zu. Während der Anständige sofort mit mehren Tausend Euro Geldbuße und Gefängnis bestraft wird, wenn er sich auf der Straße, also im Freien, mit mehr als 1 Person unterhält, kontrolliert in den Moschen und Shisha-Bars [Anm. d.V.: Dammstraße] niemand, keine Polizei, dort ist ja alles gut. ..."


Auch bzgl einer Shisha-Bar in der Friedrichstraße gab es bereits entsprechende Hinweise.

Ich frage dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wie und wie oft werden Moscheen und Shisha-Bars auf die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert oder genießen Parallelgesellschaften Sonderrechte;

3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?

 

Unterzeichner:
Alfred Dagenbach | Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.4.2020

Eingang nach 7  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  mit der Email vom 24.03.2020 baten Sie um eine Auskunft über den Hinweis von Bürgern, wonach in einer Moschee in der Weinsberger Straße am 20. und 21.03.2020 gegen das Ansammlungsverbot nach der CoronaVO des Landes verstoßen wurde.

Auch bezüglich einer Shisha-Bar in der Friedrichstraße gäbe es entsprechende Hinweise.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Nach der Corona-Verordnung des Landes sind seit 18.03.2020 Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen auch in Moscheen untersagt.

Von diesem Verbot kann das Kultusministerium Baden-Württemberg Ausnahmen erteilen. Danach sind unaufschiebbare religiöse Zeremonien im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu 5 Personen auch in Moscheen zulässig.

Aufgrund der Dynamik bei der aktuellen Pandemie in Deutschland kann sich die Rechtslage täglich ändern.

Des Weiteren müssen auch Shisha-Bars nach der Corona-Verordnung geschlossen werden.

Die Polizei und die städtischen Ordnungskräfte bestreifen den öffentlichen Raum im Rahmen der be­
grenzten personellen Möglichkeiten.

Hierbei sind insbesondere personelle Ausfälle z. B. durch Infektionen mit anschließender Quarantäne oder kurzfristige Prioritäten zu berücksichtigen.

Bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gilt uneingeschränkt das Gleichheitsprinzip. Falls Bürger Verstöße gegen Verbote feststellen, erwartet die Verwaltung, dass diese zeitnah der Polizei und der Stadt Heilbronn unter den bekannten Telefonnummern mitgeteilt werden.

Dies gebietet besonders die aktuelle Situation und die solidarische Unterstützung der Bevölkerung.

Auch die Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt Heilbronn gehören in Zeiten der Pandemie zu den
"Helden des Alltags".

Seien Sie achtsam und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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