Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

und der Bürgerbewegung PRO HÉILBRONN e.V.

abgesandt  am 
19.12.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.087 Absperrpfosten

Sehr geehrte Damen und Herren,


Anwohner der Großgartacher Straße beklagen sich unter Beifügung von Bildern über Absperrpfosten an der Großgartacher Straße, wörtlich:

"... da bei uns in der Großgartacher Straße seit August 2019 akuter Parkplatzmangel besteht, haben mich einige Anwohner spontan angesprochen und gefragt, zwecks der Absperrpfosten an der Großgartacher Str. 180 und 182.Ich kann mich sehr gut daran erinnern, daß es bis vor ca. 1 bis 2 Jahren öffentliche Parkplätze waren ohne Absperrung.
Wie aus heiterem Himmel wurden dort Absperrpfosten aufgestellt, wieso oder warum weiß niemand.

Ich vermute, daß ein angesehener Bürger dies wollte, wie gesagt ist nur eine Vermutung.
Mich würde es sehr interessieren, was die Stadt Heilbronn dazu sagt, daher frage ich:

1. Warum wurden die Absperrpfosten an der Großgartacher Straße 180 und 182 gleich an 2 öffentlichen Parkplätzen aufgestellt ?
2. Was war der Anlass dazu ? ... "

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den o.g. Punkten 1 und 2 ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.1.2020

Eingang nach  29 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> hiermit möchten wir auf Ihre Anfrage vom 19.12.2019 bezüglich der Großgartacher Straße eingehen.
Die von Ihnen angesprochenen vermeintlichen öffentlichen Parkplätze sind keine Parkflächen. Bei
den Flächen handelt es sich um den Gehweg. Auf diesem ist das Parken nach § 12 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Da trotz Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst diese Flächen weiterhin zugestellt wurden und teilweise auch der Radschutzstreifen beparkt wurde, wurde aus Verkehrssicherheitsgründen das Parken durch Pfosten unmöglich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin


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