An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.061
SLK: Bettenkapazität
Sehr geehrte Damen
und Herren,
uns erreichen
Nachrichten, nach denen frisch eingelieferte Unfallpatienten unter
Schmerzen in den SLK-Kliniken nicht mehr aufgenommen werden konnten,
weil keine Betten mehr frei gewesen sind. Stattdessen werden diese nach
Hause geschickt. Die Inanspruchnahme eines kostenfreien Krankenwagens
wird verweigert, aber gleichzeitig empfohlen, bei wieder stärker
auftretenden Schmerzen einen solchen zur erneuten Einlieferung
anzufordern.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. wer ist für
solche Planungsfehler verantwortlich;
2.1. ist die
Geschäftsleitung überfordert;
2.2. ist der
überwiegend nicht fachkundige Aufsichtsrat überfordert und nickt die
Vorstellung der Geschäftsleitung nur ab;
3. wie waren die
Bettenkapazitäten des Konzerns SLK vor und nach Schließung der kleinern
Kliniken im Landkreis;
4. wie werden die
Räume im Altbau am Gesundbrunnen genutzt/nicht genutzt;
5. was geschieht
im Katstrophenfall von möglicherweise in 3stelliger Zahl eingelieferten
Opfern, wenn schon im Normalbetrieb keine Betten mehr frei sind;
6. welcher
übergeordneten Aufsicht unterliegen die SLK-Kliniken;
7. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> Sie
haben folgende Anfrage gestellt:
"Uns erreichen Nachrichten, nach denen frisch
eingelieferte Unfallpatienten unter Schmerzen in den
SLK-Kliniken nicht mehr aufgenommen werden
konnten, weil keine Betten mehr frei gewesen sind.
Stattdessen werden diese nach Hause
geschickt: Die Inanspruchnahme eines kostenfreien
Krankenwagens wird verweigert, aber
gleichzeitig empfohlen, bei wieder stärker auftretenden
Schmerzen einen solchen zur erneuten
Einlieferung anzufordern.
Wir fragen dazu:
1. Welche Stellungnahme gibt die
Stadtverwaltung dazu ab;
2. Wer ist für solche Planungsfehler
verantwortlich?
2.1 ist die Geschäftsleitung überfordert;
2.2 ist der überwiegend nicht fachkundige
Aufsichtsrat überfordert und nickt die Vorstellung der
Geschäftsleitung nur ab;
3. wie waren die Bettenkapazitäten des
Konzerns SLK vor und nach der Schließung der kleineren
Kliniken im Landkreis;
4. wie werden die Räume im Altbau am
Gesundbrunnen genutzt/nicht genutzt;
5. was geschieht im Katastrophenfall von
möglicherweise 3-stelliger Opferzahl eingelieferten
Opfern, wenn schon im Normalbetrieb keine
Betten mehr frei sind;
6. welcher übergeordneten Aufsicht
unterliegen die SLK-Kliniken;
7. In welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt
werden?
Die Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die
SLK-Kliniken mit der Bitte um Stellungnahme
weitergeleitet. Die SLK-Kliniken und
Verwaltung nehmen wie folgt Stellung:
zu 1. und 2. und 7.:
Grundsätzlich gilt: Kein Patient, der einer
Krankenhausbehandlung bedarf, wird bei den SLK-Kliniken aus
Kapazitätsgründen abgewiesen. Sofern bei Patienten keine Notwendigkeit
zur Krankenhausbehandlung besteht, dürfen diese weder stationär
aufgenommen werden, noch darf das Krankenhaus weitergehende Kosten für
die Krankenkassen (zum Beispiel inForm von Krankentransporten)
verursachen.
Zu den Ihnen zugetragenen Einzelfällen können
wir ohne weitere Informationen (Datum, betroffener
Patient) darüber hinaus keine Stellung
beziehen. Sofern Sie identifizierbare Einzelfälle benennen
können, werden wir prüfen, ob wir in den
Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und der geltenden
Datenschutzbestimmungen weitere Aussagen
tätigen können.
Zu 2.1 und 2.2:
Nein.
Zu 3.
Für den SLK-Verbund (SLK-Kliniken inkl,
Klinik Löwenstein) waren vor der Umstrukturierung an den
Standorten BRA und MOE im Jahr 2015 1.640
Krankenhausbetten im Landeskrankenhausplan
ausgewiesen. 2018 waren es 1.614 Planbetten.
Damit wurde die Bettenkapazität um etwa 1,6%
reduziert. Im gleichen Zeitraum hat sich die
Anzahl der Belegungstage in diesen Häusern um rund 5,9% verringert. Dies
resultiert bei einer gestiegenen Anzahl der Patientenbehandlungen aus
einer
Verkürzung der Verweildauer, die in den
letzten Jahren bei Krankenhäusern allgemein zu beobachten war.
Zu 4.
Die Stationsbereiche im Altbau des Klinikums
am Gesundbrunnen wurden teilweise saniert, um sie bis zum Bezug des
zweiten Bauabschnitts weiternutzen zu können. Lediglich die-Stationen im
ältesten Gebäudeteil G wurden nach Bezug des ersten Bauabschnitts
vollständig stillgelegt, da eine Sanierung für die Übergangszeit hier zu
aufwändig gewesen wäre.
Zu 5.:
Für Katastrophenfälle gibt es spezielle
Notfallplanungen (Massenanfall von Verletzten, MANV), die mit anderen
Leistungserbringern wie Rettungsdiensten, Feuerwehren, anderen
Krankenhäusern und den entsprechenden Ämtern von Stadt und Landkreis
Heilbronn abgestimmt sind. Innerhalb des
Krankenhauses würden in einem solchen Fall
schnell Bettenkapazitäten bereit gestellt. Dazu würden
Krankenhauspatienten entlassen, bei denen dies medizinisch vertretbar
ist. Zudem sind die SLK-Kliniken Teil eines Traumanetzwerkes, innerhalb
dessen sich die beteiligten Krankenhäuser im MANV-Fall gegenseitig bei
Bedarf unterstützen.
Zu 6.:
Für Krankenhäuser gibt es je nach
Themengebiet unterschiedliche Aufsichtsbehörden wie zum
Beispiel das Sozialministerium, das
Regierungspräsidium und Kommunale Gesundheitsämter.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz
Stabsstelle
Stadtentwicklung und
Zukunftsfragen
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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