Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
22.7.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.059 Friedrich-Dürr-Straße


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich, dass die Parksituation in der ""Friedrich-Dürr-Straße und Einmündung "Am Hohrain" immer schwieriger wird, wörtlich: 

"... Da wird im Kurvenbereich geparkt (sowohl rechts wie links), ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Das ist kein Einzelfall. Es kommt immer wieder zu unfallträchtigen Situationen, der Fahrer eines  Schwerlasters  konnte kürzlich Betonfertigteile auf eine Baustelle nur mit Mühe anliefern. Sowohl die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h als auch die Rechts-vor-Links-Regelung wird oftmals nicht beachtet. Vom "Am Hohrain" kann man nur schrittweise in die "Fr.-Dürr-Straße einbiegen, da ein Gegenverkehr sonst zu spät gesehen wird. Das ist ein Ärgernis und kann so nicht mehr hingenommen werden. Es wird angeregt, dass die Stadtverwaltung die Begrenzung markiert, wie es auch in anderen Straßeneinmündungen üblich ist- ..."

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2019

Eingang nach  3 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  die Friedrich-Dürr-Straße ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Das Parken ist an vielen Stellen
beidseitig erlaubt. An den Einmündungen besteht als Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links", so dass
die Verkehrsteilnehmer auf die Vorfahrt von rechts kommender Fahrzeuge achten müssen.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen und übersichtlichen Straßenstellen und
das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gerechnet, verboten. Wegen des bestehenden gesetzlichen
Parkverbotes ist eine zusätzliche Beschilderung bzw. Markierung nicht erforderlich und wird vom Amt für Straßenwesen abgelehnt. Der städtische Vollzugsdienst wird im Rahmen der personellen  Möglichkeiten Kontrollen in der Friedrich-Dürr-Straße durchführen.

Zum Thema Geschwindigkeit wurden bereits in der Vergangenheit Kontrollen durchgeführt. Die
Beanstandungsquote lag im Jahr 2019 bei 3,8 %. Die Geschwindigkeitsmessungen werden fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Grigore

Ordnungsamt


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