An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.059
Friedrich-Dürr-Straße
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen sich, dass die Parksituation in
der ""Friedrich-Dürr-Straße und Einmündung "Am Hohrain" immer
schwieriger wird, wörtlich:
"... Da wird im Kurvenbereich geparkt
(sowohl rechts wie links), ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand
einzuhalten. Das ist kein Einzelfall. Es kommt immer wieder zu
unfallträchtigen Situationen, der Fahrer eines Schwerlasters
konnte kürzlich Betonfertigteile auf eine Baustelle nur mit Mühe
anliefern. Sowohl die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h als
auch die Rechts-vor-Links-Regelung wird oftmals nicht beachtet. Vom
"Am Hohrain" kann man nur schrittweise in die "Fr.-Dürr-Straße
einbiegen, da ein Gegenverkehr sonst zu spät gesehen wird. Das ist
ein Ärgernis und kann so nicht mehr hingenommen werden. Es wird
angeregt, dass die Stadtverwaltung die Begrenzung markiert, wie es
auch in anderen Straßeneinmündungen üblich ist- ..."
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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die Friedrich-Dürr-Straße ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Das Parken
ist an vielen Stellen
beidseitig erlaubt. An den Einmündungen besteht als Vorfahrtsregelung
"Rechts vor Links", so dass
die Verkehrsteilnehmer auf die Vorfahrt von rechts kommender Fahrzeuge
achten müssen.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen und
übersichtlichen Straßenstellen und
das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie bis zu je 5
m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gerechnet, verboten. Wegen des
bestehenden gesetzlichen
Parkverbotes ist eine zusätzliche Beschilderung bzw. Markierung nicht
erforderlich und wird vom Amt für Straßenwesen abgelehnt. Der städtische
Vollzugsdienst wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
Kontrollen in der Friedrich-Dürr-Straße durchführen.
Zum Thema Geschwindigkeit wurden bereits in der Vergangenheit Kontrollen
durchgeführt. Die
Beanstandungsquote lag im Jahr 2019 bei 3,8 %. Die
Geschwindigkeitsmessungen werden fortgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Grigore
Ordnungsamt
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