Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
3.6.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.047 Naturfrevel

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen einen Frevel an der Natur, wörtlich:

"... am 29.05.2019 stellte wir fest, dass die Uferböschung am Kanal zwischen Kölle und Schleuse total abgemäht ist. Dort blühten Salbei, Klatschmohn, Kamille, Disteln, Spitzwegerich, Butterblumen, u.v.m. Die Bienen schwirrten nur so herum und sammelten fleißig.

Warum wird uns gepredigt man möge alles möglich Blühende pflanzen, wenn dort ein Uferstreifen von ca. 500m im schönsten Blütenkleid abgemäht wird. Ich weiß nicht wer für diesen Frevel verantwortlich ist, deswegen schreibe ich Ihnen, vielleicht können Sie dies weitergeben. ..."

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wer ist dafür verantwortlich;

3. in welcher Weise kann künftig für Abhilfe gesorgt werden?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.7.2019

Eingang nach  30 Tagen

   könnte besser sein

<*> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 03.06.2019, welche der Hafenbehörde am 02.07.2019 weitergeleitet wurde.

Das Hafengebiet der Stadt Heilbronn umfasst u.a. den Kanalhafen. Maßgeblich für die Heilbronner Häfen ist die Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Häfen, Lade- und Löschplätze – Hafenverordnung (HafenVO) –.

Demnach hat „die Hafenbehörde die Aufgabe, Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und Betriebs im Hafen bedroht wird.“

Folglich obliegt der Hafenbehörde insbesondere die Unterhaltungspflicht der Uferböschung. Von Gesetzes wegen kann auf diese Unterhaltungspflicht nicht verzichtet werden.

Vielmehr sind durch nachhaltige Mäharbeiten der Uferböschung weniger Schäden durch Wurzeleinwuchs zu verzeichnen.

 Aus vorgenannten Gründen muss die Uferböschung auch zukünftig unterhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sabo

Liegenschaftsamt


Replik

Sehr geehrter Her Sabo,

vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Erlauben Sie mir dennoch den Hinweis, daß es nicht darum geht, sicherheitsrelevante Arbeiten zu verhindern, sondern um den Zeitpunkt, an denen solche insektenschädlich mitten im angegebenen Vegetationsabschnitt durchgeführt werden. Man vergleiche dies mit den strengen Auflagen für das Ackerrandstreifenprogramm

mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

 


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