Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 
26.4.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.038 Kommunalwahl 2019: Wahlverfälschung


Sehr geehrte Damen und Herren,

a) anläßlich der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 gab es erhebliche Defizite von Seiten der Verwaltung, die dazu geführt haben, daß eine Verfälschung des Wahlergebnisses nicht auszuschließen war, weil zum Einen gegen die Störungen der zur Wahl gehörenden Informationen für die Wähler, insbesondere die Plakatwerbung der nicht den für Sicherheit und Ordnung Verantwortlichen parteipolitisch zugehörigen Gruppierungen, nicht ausreichend vorgegangen wurde (Vandalismus).

b) Zum Anderen blieb ein bekannt gewordener Aufruf einer Gewerkschaftssekretärin mit Datum:  Wed, 5 Mar 2014 14:32:50 +0000 u.a. mit folgendem Inhalt folgenlos:

"...

Macht mit, meldet euch auch als Wahlhelfer beim Bürgeramt, um zu verhindern, dass Nazis und Rechtpopulisten in die Volksvertretungen einziehen. Dazu hänge ich euch zur Information eine PDF-Datei des Bündnisses „Heilbronn stellt sich quer“ an. Viele Grüße,  ... Regionssekretärin

..."

Unabhängig von der Zielrichtung ist in Bezug auf die Zulassung von nur verfassungskonformen und damit demokratischer Wahlbewerber zu Wahlen die mit diesem Aufruf  erfolgte Verleumdung besonders frappant. Bekanntlich werden "Nazis" nicht zur Wahl zugelassen und als Populismus kann jede demokratisch vertretene Meinung bezeichnet werden, hier wurde jedoch dazu aufgerufen, die Wahl von legitimen, aber der Urheberin unpassenden Volksvertretern zu verhindern .

c) Des Weiteren wurde die Nachzählung der Stimmen in Wahlbezirken verweigert, die erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auszählung vermuten ließen, insbesondere auch im Hinblick auf den oben zitierten Aufruf. Es wird darauf verwiesen, daß auch die geforderte Nachzählung der Stimmen einer anderen nicht dem Establishment zugehörigen Partei zur Europawahl zunächst verhindert wurde und die dann doch durchgesetzte Nachzählung zur Feststellung der berechtigten Forderung geführt hatte.

Mehr dazu unter   http://www.pro-heilbronn.de/wahlfaelschung.htm 

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

 

2. in welcher Weise wird diesmal Sorge dafür getragen, daß Vandalismus und andere Störungen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewährleistet werden und bei Verstößen zu Lasten der nicht dem politischen Establishment aus CDU, SPD, Grünen und FDP zugehörenden Wahlbewerbern von den für Sicherheit und Ordnung  zuständigen Stellen sowohl präventiv als auch repressiv gehandelt wird;

 

3. welche Maßnahmen wurden getroffen, daß zu diesen Wahlen keine derartigen Wahlhelfer zugelassen werden, die im Sinne  o.g. Aufforderung des Pkt b) aktiv werden können;

 

4. wer hatte 2014 die Anweisung gegeben, daß in den von uns reklamierten Stimmbezirken die Nachzählung unterlassen wurde;

 

5. welcher Voraussetzungen bedarf es, daß die Auszählung von Stimmen überprüft und nachgezählt wird;

6. werden von der Stadtverwaltung a) Wahlbeobachter eingesetzt bzw. wird b) deutlich bekannt gemacht, daß  auch nach Schluß der Wahlhandliung die Auszählung öffentlich ist und diese durch die Bürger beobachtet werden dürfen;

7. sind die Namen der Wahlhelfer der einzelnen Stimmbezirke öffentlich zugänglich und im Bürgeramt einsehbar;

8. wird der Eingang der Wahlergebnisse der einzelnen Stimmbezirke registriert und öffentluich zugänglich gemacht?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.5.2019

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  ... auf Ihre Anfrage teile ich mit:

Zu Punkt 1 und 4

Zu den Darlegungen zur Gemeinderatswahl2014 - Punkt a) und c) - verweise ich auf die Ausführungen des Regierungspräsidiums Stuttgart im Bescheid vorn 11. Juli 2014 - Zurückweisung des Einspruchs (Az.14-2206-1/Heilbronn-Dagenbach u. a.).

Zu Punkt2

Die Beschädigung von Wahlplakaten/Vandalismus ist strafbar (Sachbeschädigung). Deshalb hat die
Verwaltung das Polizeipräsidium Heilbronn um eine Stellungnahme zu Punkt 2 Ihrer Anfrage gebeten.
Dieses antwortete wie folgt:

Seitens des Polizeipräsidiums Heilbronn lässt sich die Feststellung treffen, dass es zu Zeiten von Wahlkämpfen regelmäßig zu Beschädigungen und Diebstählen von Wahlplakaten kommt. Eine Rücksprache mit der für politisch motivierte Straftaten zuständigen Kriminalinspektion 6 (KI 6) ergab, dass hiervon sämtliche Parteien, egal welcher politischen Ausrichtung, betroffen sind.

Die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte werden in der polizeilichen Kriminalstatistik bei Beschädigung oder Zerstörung unter dem Deliktsschlüssel "Sachbeschädigung" und bei Entwendung der Plakate unter "Diebstahl" erfasst. Eine besondere Differenzierung innerhalb dieser Deliktsbereiche, z.B. "Sachbeschädigung in Zusammenhang mit Wahlen", ist nicht möglich.

In Zeiten von Wahlkämpfen wird seitens des Polizeipräsidiums Heilbronn natürlich ein besonderes
Augenmerk auf die Beschädigungen und Diebstähle von Wahlplakaten im Rahmen der Streifentätigkeit gelegt. Andere Maßnahmen sind anhand der Vielzahl von Wahlplakaten nicht möglich und auch nicht zielführend.

Zu Punkt 3

Den Mitgliedern der Wahlvorstände kommt grundsätzlich eine besondere Vertrauenswürdigkeit zu.
Sie werden aus den Wahlberechtigten und städtischen Bediensteten besonders berufen, darunter
viele langjährige erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auf die Verpflichtung zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes werden sie hingewiesen und für ihre ehrenamtlichen Aufgaben geschult.
Die Organisation und der Ablauf des Zählgeschäfts gewährleisten eine gegenseitige Kontrolle. Schutz sowohl gegen etwaige Manipulationen als auch gegen Fehler bei der Auszählung bietet zudem die Öffentlichkeit der Wahl. Die Tätigkeit der Wahlvorstandsmitglieder kann daher nicht unter einen nicht weiter substantiierten Generalverdacht gestellt werden.

Zu Punkt 5

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der alle wesentlichen Umstände hervorgehen müssen und die von den Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Die Wahlniederschriften und beigefügten Unterlagen werden vom Gemeindewahlausschuss auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gibt die Wahlniederschrift zu Bedenken Anlass oder ergeben sich aus sonstigen Gründen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts in einem Wahlbezirk, klärt sie der Gemeindewahlausschuss soweit wie möglich auf. Unbelegte Vermutungen reichen hierfür jedoch nicht aus, nur konkrete, der Überprüfung zugängliche Tatsachen. Der Gemeindewahlausschuss kann fehlerhafte Entscheidungen abändern, zurückgewiesene Wahlbriefe kann er nicht zulassen.

Zu Punkt 6

a) Nein, für einen Einsatz von Wahlbeobachtern durch die Stadt gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

b) Auf die Öffentlichkeit der Wahl wird durch die Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl hinge­
wiesen. Sie wurde in der Heilbronner Stadtzeitung vom 9. Mai 2019 veröffentlicht. In jedem Wahllokal erfolgt außerdem ein Aushang mit dem Hinweis, dass zu der öffentlichen Sitzung des Wahlvorstands mit dem Gegenstand "Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse" jedermann Zutritt hat. 

Zu Punkt 7

Die Gemeinden sind durch die wahlrechtlichen Vorschriften befugt, personenbezogene Daten von
Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und weiter zu verarbeiten. Darüber hinaus unterliegen die Namen der Wahlvorstandsmitglieder den allgemeinen Datenschutzbestimmungen und können deshalb beim Bürgeramt nicht eingesehen werden.

Zu Punkt 8

Der Eingang der telefonischen Schnellmeldung aus den einzelnen Wahlbezirken kann von der Öffentlichkeit bei der Präsentation im Großen Ratssaal sowie auf der Homepage der Stadt live mitverfolgt werden.

Der Eingang der Wahlniederschriften wird bei der Entgegennahme ebenfalls mit Uhrzeit dokumentiert. Sie werden dem Gemeindewahlausschuss zur Prüfung vorgelegt (siehe Punkt 5).

 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

oberbürgermeister


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