Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
16.4.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.036

Schreiben der Elternvertretung der GS HN-Biberach

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus einem Schreiben der Elternvertretung der GS Heilbronn-Biberach, siehe unten angefügt, geht hervor, dass sich auch der Elterneirat der Schule   gegen die Umgestaltung zur Ganztagsschule ausgesprochen hat.

Auch wurden deren Argumente gegen die Umwandlung in eine Ganztagsschule aus Elternsicht im Schreiben dargelegt.


Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzeln vorgetragenen Argumenten ab;

2. wird die Stadtverwaltung das Begehren der Elternvertretung respektieren und entsprechend handeln, wenn NEIN oder nur zum Teil, weshalb?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Elternvertretung, sich gegen Entscheidungen zu wehren, die nicht in ihrem Sinne gefällt bzw. ausgeführt werden?


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat
info@pro-heilbronn.de
pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


Hinweis:

  • Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GO
  • Anfragen und Antworten werden auf www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
  • Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.)

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: Verlängerung des Heilbronner Wegs
Datum: Tue, 16 Apr 2019 10:05:34 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns im Namen aller Eltern, die Kinder an Heilbronner Grundschulen haben, für die Einführung des bewährten Heilbronner Wegs nachträglich bedanken. Umso mehr bedauern wir es, dass nun in naher Zukunft dieses Modell auslaufen wird. Sicherlich werden Sie bei der Einführung und Befristung des Heilbronner Wegs seinerzeit nachvollziehbare Gründe gehabt haben. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass die Frist zu einem sehr ungünstigen Zeitraum abläuft. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein neues Gesetz, das den Familien in Baden-Württemberg Wahlfreiheit und Flexibilität ermöglichen soll.

Bedauerlicher Weise werden die Grundschulen, die noch den Heilbronner Weg genießen, vom Schulamt dahingehend gedrängt, spätestens bis Oktober diesen Jahres eine Entscheidung zu treffen, ob sie eine verbindliche Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG oder eine Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr werden möchten.

Die Schulkonferenz der Grundschule Biberach steht vor der Aufgabe, nun eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft der Schulform zu treffen. Diese Entscheidung kann nicht verantwortungsvoll getroffen werden, solange das entsprechende Gesetz nicht verabschiedet ist.

An dieser Stelle möchten wir Sie bitten, die Mittel zur Verlängerung des „Heilbronner Wegs“ bis zum Erlass des neuen Gesetzes freizugeben.

Wir, die Eltern der Schüler der Grundschule Heilbronn-Biberach, schätzen die an unserer Schule angebotene flexible Betreuung durch den SKJR. Hier haben wir die Möglichkeit, je nach Bedarf die Kinder Montag bis Freitag vor Schulbeginn und direkt im Anschluss an den Unterricht bis 16.30 Uhr von einem Team aus ausgebildeten Erziehern und Helfern gut betreuen zu lassen. Dazu buchen die Eltern bestimmte Zeitabschnitte, jeweils nach persönlichem Bedarf zu Beginn eines Schulhalbjahres. Somit kann jede Familie die Betreuung passend auf ihre Bedürfnisse in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht uns Familienleben, Beruf und Freizeit ganz individuell miteinander zu vereinen. Die Eltern der Grundschule Biberach sind mit diesem Angebot sehr zufrieden und wünschen sich diese Flexibilität und Familienfreundlichkeit auch in Zukunft.

Sowohl die Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG als auch die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr, stellen für die Elternschaft der Grundschule Biberach eine Verschlechterung im Vergleich zum derzeitigen Betreuungsangebot dar.

Die verbindliche Form der Ganztagsschule nach § 4a SchG würde bedeuten, dass Kinder aller Klassenstufen an mindestens 3 Tagen in der Woche, über mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend die Schule besuchen müssten. Dies würde besonders für die jüngeren Kinder eine erhebliche Belastung darstellen, wie uns schon aus anderen Ganztagsgrundschulen berichtet wurde. Es würde weniger Zeit mit der Familie verbracht werden können. Auch hätten die Kinder, die in einem Verein sind, keine Zeit mehr diesen zu besuchen.

Verschiedene Studien haben festgestellt, dass es keine statistisch relevanten Unterschiede der Schülerleistungen zwischen Ganztags- oder Halbtagsschulen gibt.

Leider ist auch zu befürchten, dass die benötigten Lehrerstunden zur Durchführung einer Ganztagsschule aufgrund des mehr als bekannten und leidigen Lehrermangels nicht besetzt werden können. Dies würde in einem sehr großen Maße zu Qualitäts- und Vertrauensverlust führen. Wir rechnen somit mit einer Verschlechterung der Betreuungs- und Lernsituation für unsere Kinder. Die Rahmenbedingungen für ganztägige Erziehung und Bildung sind leider landesweit nicht mal annähernd gegeben, die für das Gelingen individueller Lernprozesse und anspruchsvoller Zusatzangebote notwendig sind.

Das besondere Profil der Grundschule Biberach als „sozialwirksame Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ erfüllt jedoch die soziale Komponente der Ganztagsschule bereits im vollen Umfang. Über das verbindliche Bildungsangebot hinaus ermöglicht die Grundschule Biberach unseren Kindern im Rahmen von Atelierunterricht, Bläserklassen, AGs, Besuchen der Stadtbibliothek, Sporttagen, Exkursionen und dem Schwimmprojekt „Jedes Kind kann Schwimmen lernen“ ein weites Lernfeld.

Deshalb sieht die Elternschaft sowohl im Konzept der Ganztagsschule nach § 4a SchG als auch bei einer Halbtagsschule mit Betreuung bis 14 Uhr eine erhebliche Verschlechterung für unsere Kinder. Einige Familien sind auf längere Betreuungszeiten angewiesen.

Wir wünschen uns im Interesse unserer Kinder, dass die kinderfreundliche Stadt Heilbronn als Träger der Grundschule Biberach uns eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Entscheidung ermöglicht, indem der Gemeinderat die Mittel zur Verlängerung des Heilbronner Wegs bis zum Erlass des neuen Gesetzes bewilligt.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Versprechen von mehr Flexibilität und Wahlfreiheit im neuen Gesetz uns eine echte Alternative und gute Lösung bieten wird.

Im Hinblick auf eine wohlwollende Überprüfung und Entscheidung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Der Elternbeirat der GS HN-Biberach

i. V.[Name nur im Original]
Elternbeiratsvorsitzender der GS HN-Biberach
2. Vorsitzender des Arbeitskreises Grund- u. Sonderschulen

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.4.2019

Eingang nach 10  Tagen

   könnte besser sein

<*> im Zusammenhang mit Schreiben der Elternvertreter der Grundschule Alt-Böckingen und der Grundschule Biberach stellten Sie in einer Mail vom 12. April und vom 16. April 2019 verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung Heilbronn. Da weitere Anfragen und Anträge von Gemeinderatsfraktionen eingegangen sind, wird die Verwaltung in einer Drucksache den Gemeinderat informieren und auch zu Ihren Fragen Stellung beziehen.


Freundliche Grüße

Karin Schüttler
Amtsleitung

Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt

 


Eingang 3.5.2019

 

Dieses Antwortschreiben ging sinngemäß an Elternbeiratsvorsitzende versch. Schulen zum Thema "Ganztagsschulen in Heilbronn".
Parallel dazu auch ein Dossier "Weiterentwicklung der Heilbronner Grundschulen zu Ganztagsschulen", gerichtet an "Elternabend_Frankenbach_Ganztagsschule".


Bitte beachten: Text ist gescannt, Fehler in der Wiedergabe sind nicht auszuschließen.


... vielen Dank für Ihre Mail ... . Gerne nutzen wir die Gelegenheit, Sie im Anschluss an das Gespräch mit den Kolleg/-innen des Bildungsbüros auch schriftlich umfassend zu informieren.

Aufgrund der Komplexität des Themas "Ganztagsschulen in Heilbronn nach Auslaufen des Heilbronner Wegs'" stellen wir Ihnen nachfolgend die Ausgangslage dar und geben einen Ausblick auf die Weiterentwicklung der Heilbronner Grundschulen zu Ganztagsschulen nach § 4a des Schulgesetzes des Landes Baden-Württemberg.

1. Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn stellte 2006 mit der Einführung des "Heilbronner Wegs" die Weichen für ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot an den Heilbronner Grundschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Damit wurde alten Heilbronner Grundschulen an fünf Tagen ein ganztägiges Angebot von mindestens 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, bei Bedarf auch darüber hinaus, ermöglicht. Die Stadt Heilbronn ging damit organisatorisch, personell, pädagogisch und finanziell in Vorleistung auch in Erwartung einer baldigen gesetzlichen Regelung durch das Land. Im Juli 2014 erfolgte die Verabschiedung des § 4a des Schulgesetzes (SchG), erst damit wurde die Ganztagsschule in Baden-Württemberg gesetzlich verankert. Bis dahin existierten Ganztagsschulen nur auf der Basis von Schulversuchen.

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat sich daraufhin 2015 für einen bedarfsgerechten Ausbau der Heilbronner Grundschulen zu Ganztagsschulen nach § 4a SchG entschieden. Ganztagsschulen sind mehr als Halbtagsschulen mit anschließender Nachmittagsbetreuung. Sie bieten den Kindern mehr Raum zum lernen, aber auch für soziales Miteinander sowie kulturelle und sportliche Angebote. Ganztagsschulen bieten die beste Möglichkeit der Verzahnung der bei den Systeme Unterricht und außerschulische Angebote. Bedarfsorientiert stellt die Stadt seither den Ganztagsschulen mit ihrem rhythmisierten Unterrichtsalltag ergänzende kommunalen Ganztagangeboten nach den Qualitätskriterien der Stadt Heilbronn bereit. Ganztagsschulen leisten damit in unserer Stadt einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die Stadt Heilbronn orientiert sich bei ihrem Qualitätsstandard bezüglich Personalschlüssel und Gruppengröße an den Kriterien des Schulhortes und geht damit deutlich über die Anforderungen des Landes an ein kommunales Ganztagsangebot hinaus. Zudem werden Eltern in Schulen. die nach § 4a SchG eingerichtet sind, finanziell entlastet, da Elternbei­ träge nur noch für die in Anspruch genommenen ergänzenden Angebote vor und nach dem Unterricht und für die bei den unterrichtsfreien Tage anfallen.

Seit 2014 haben Heilbrenner Grundschulen die Möglichkeit, Anträge auf Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen in Wahiform oder in verbindlicher Form an 3-4 Tagen ä 8 Zeitstunden zu stellen. Um den Schulen ausreichend Zeit für die Umstellung zu gewähren, wurde das Auslaufen des Heilbronner Wegs erst zum Ende des Schuljahres 2019/20 vom Gemeinderat festgelegt. Den Schulen wurde damit 5 Jahre Zeit eingeräumt, sich auf die Änderungen einzustellen, Zudem liegen von den bereits umgestellten Grundschulen erprobte Konzepte und Erfahrungen vor, auf die zurück­ gegriffen werden kann .Der Wortlaut des § 4a des Schulgesetzes des Landes und seine Ausführungsbestimmung liegen den Schulen seit 2014 vor.

In Heilbronn hat sich zwischenzeitlich bereits die Hälfte der Grundschulen für die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule nach § 4a SchG entschieden, soviel wie in keiner anderen Stadt. 6 Schulen sind Ganztagsschulen in Wahlform~ an 3 Grundschulen wird die verbindliche form angeboten.

Auf Landeseben wird seit einiger Zeit die künftige Organisation der Ganztagsschulen und die An­ passung der Landesfinanzierung für die komrrigna1en Betreuungsangebote diskutiert. Nach den uns vorliegenden Informationen wird sich § 4a SchG voraussichtlich nicht oder nur geringfügig ändern. Unterschiedliche Auffassungen gibt es allerdings in der Frage, ob die Wahlform auch künftig möglich sein wird. Die Koalitionspartner sind sich noch nicht einig. ob an einer Schute künftig Ganztag und Halbtag parallel angeboten werden können, bzw. welche Größe eine Schule dafür haben muss. In jedem Fall will das Land die Verwaltung des Ganztags sowohl für die Schulleitungen als auch für die Kommunen vereinfachen und zur Koordination Ressourcen beisteuern. Weiterhin wird auf Landesebene über die künftige Höhe der Bezuschussung der kommunalen Betreuungsangebote und über die Gewährung von Zuschüssen für kommunale Betreuungsangebote, die seit 2014 entstanden sind oder neu entstehen, diskutiert. leider ist aktuell nicht absehbar, bis wann diese Entscheidungen gefällt werden. Bereits jetzt zeichnet sich aber ab, dass eine evtl. an­ stehende Wiedereinführung von Landeszuschüssen für neue Betreuungsangebote am Nachmittag bzw. die Anpassung der Förderhöhe für bestehende Angebote auch künftig keine Kostendeckung für pädagogisch hochwertige Angebote ermöglichen wird.

Bereits heute zeigt die große Nachfrage an den Grundschulen in Heilbronn den Bedarf an schulischen Ganztagsangeboten. Heilbronn steht in der Ganztagsschulentwicklung an der Spitze in Baden-Württemberg. Über 50 % der Heilbronner Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nehmen in diesem Schuljahr an einem Ganztagsangebot teil. Der deutlich ansteigende Bedarf an Ganztagsangeboten in Krippe und Kindertagesstätten wird sich darüber hinaus an den Grund­ schulen fortsetzen. Die Stadt hat großes Interesse daran, allen Familien auch weiterhin ein adäquates und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Ganztagsschulangebot bieten zu können. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn sich auch das Land über Lehrerwochenstunden an dem Konzept beteiligt. Zahlreiche positive Rückmeldungen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern an Schulen, die auf Ganztagsschule nach § 4a umgestellt haben, und die steigende Nachfrage an den Ganztagsschulplätzen an diesen Schuten sind ein weiteres Indiz für ein passgenaues schulisches Angebot. Die Stadt unterstützt die Schulen deshalb intensiv bei der Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen nach § 4a SchG.

Die Heilbronner Grundschulen haben nach aktueller Gesetzeslage und bei Antragsstellung bis spätestens 01. Oktober 2019 die Gelegenheit zwischen 3 Formen zu wählen. Die Umsetzung er­ folgt zum Schuljahr 2020/21. Damit wird Eltern in Heilbronn bereits jetzt die Möglichkeit der Wahl der Schulform gegeben.

• Ganztagsschule in Wahlform nach §4a SchulG an 3 oder 4 Tagen à 8 Zeitstunden:

Eltern können die Ganz- oder Halbtagsschule wählen.

Halbtagsschulkinder können nach Unterrichtsende nach Hause gehen.

Ein ergänzendes kommunales Ganztagangebot nach den Qualitätskriterien der Stadt Heilbronn vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen kann dazu gebucht werden.

Alle Kinder können die Mittagspause bis 14:00 Uhr in der Schule verbringen. am Mittagessen teilnehmen oder ein kaltes Vesper mitbringen.

Alle Kinder können zum Essen nach Hause gehen, Ganztagsschulkinder kommen um 14:00 Uhr zum Unterrichtsbeginn wieder an die Schule zurück.

Ferienbetreuung findet für alle Kinder statt.

Ein formeller Antrag muss durch die Stadt als Schulträger gestellt werden. Ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz ist beizulegen.

Die Schule erhält für die Umsetzung der Ganztagsschule Lehrerdeputate vom Land.

• Ganztagsschule in verbindlicher Form nach §4a SchulG an 3 oder 4 Tagen à 8 Zeitstunden:

Alle Kinder sind Ganztagsschulkinder.

Ein ergänzendes kommunales Ganztagangebot nach den Qualitätskriterien der Stadt Heilbronn vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen kann dazu gebucht werden.

Kinder können die Mittagspause in der Schule verbringen, am Mittagessen teilnehmen oder ein kaltes Vesper mitbringen. Kinder können zum Essen nach Hause gehen und zum Nachmittagsunterricht wieder an die Schule zurückkommen.

Ferienbetreuung findet statt.

Ein formeller Antrag muss durch die Stadt als Schulträger gestellt werden. Ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz ist beizulegen.

Die Schule erhält für die Umsetzung der Ganztagsschule Lehrerdeputate vom Land.

Erweiterte Grundschule bis 14:00 Uhr (Halbtagsschule)

Alle Kinder sind Halbtagsschulkinder.

Die Stadt bietet ein warmes Mittagessen an.

Alle Kinder können bis 14:00 Uhr an der erweiterten Betreuung teilnehmen.

Teilnahme an Ferienbetreuung möglich

Keine Antragsstellung notwendig

Keine ergänzenden kommunalen Ganztagsangebote

Ob, in welchem Umfang und in welcher Qualität es ab dem Schuljahr 2020/2021 nach Auslaufen des Heilbronner Wegs auch an Halbtagsschulen weiterhin ein kommunales Betreuungsangebot geben wird, ist der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten.

2. Neben den 9 Grundschulen, die Ganztagsschulen nach dem aktuellen Ganztagsschulgesetz sind. gibt es in Heilbronn 3 Grundschulen, die vor 2014 im Rahmen des Schulversuchs einen Antrag auf Ganztagsschule gestellt haben. diese werden aktuell unter dem Begriff "Alterlassschulen" geführt.
Zu diesen Schulen gehört auch die Deutschorden-Grundschule Kirchhausen (00G5).

Die DOGS ist seit dem Schuljahr 7014/2015 eine Alterlassschule in offener Form nach Landesmodell. Der Aufbau erfolgte sukzessive über die Schuljahre 2014/15 bis 2017/18 und ging einher mit einer jährlichen Erhöhung der Lehrerdeputate. Das Ganztagsschulmodell sieht eine Rhythmisierung des Unterrichts am Vor- und Nachmittag durch Lehrkräfte an 4 Wochentagen in 1 Zeitstunden vor. In der Ganztagsschule in offener Form werden qualifizierte individuelle Förderung Übungsangebote durch Lehrkräfte durchgeführt. Die Stadt Heilbronn ergänzt den Ganztagsbetrieb mit Angeboten flankierend zum Unterricht und in den Ferien. Wie eine aktuelle Erhebung zeigt, besteht auch in Kirchhausen ein Bedarf an Ganztagangeboten an 5 Tagen in der Woche in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Innerhalb des Kultusministeriums gibt es konkrete Überlegungen, die Alterlassschulen nach einer Übergangszeit zu beenden. Ein endgültiger Termin steht zwar noch nicht fest, die Umsetzung wird aber zeitnah erwartet. Zur dauerhaften Sicherung der Lehrerdeputatsstunden hat die Deutschordens-Grundschule die Möglichkeit, einen Antrag auf § 4a SchG -Schule nach Wahlform an 3-4 Tagen zu stellen. Dieser muss bis Oktober 2019 durch den Schulträger beim Staatlichen Schulamt eingereicht werden. Alle Eltern haben dann weiterhin die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind am Ganztag teilnimmt oder nicht. Die kommunalen Ganztagsangeboten vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen wären ebenfalls weiterhin gewährtestet, Ganztagsschule nach § 4a SchG bedeutet auch Öffnung der Schulen in die Gemeinschaft. Eine Einbindung der Vereine und der Kultureinrichtungen ist dabei ausdrücklich erwünscht und wird bereits praktiziert. Die Stadt unterstützt die Schulen dabei, die außerschulischen Angebote in das Schulleben mit einzubinden.

Die Stadt Heilbronn wird all Schulleitungen und Eltervertreter/-innen auf 28. Mai 2019, 19.30 Uhr zu einem Informationstermin über den aktuellen Stand der Ganztagsschulen und die weiteren Entwicklungen einladen. Auch die Elternvertretungen der Kindertageseinrichtungen werden eine Einladung erhalten.

Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem Auslaufen des Heilbronner Wegs und einer finanziellen Belastung der Stadt durch die BUGA entbehrt jeglicher Grundlage.

Selbstverständlich wird die Stadt die Entscheidung der Schulen, die gemeinsam mit den Eltern in der Schulkonferenz getroffen wird, respektieren.

Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister 

 


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