Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
21.2.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.022 Kinderspielplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,


nachdem immer wieder von Anwohnern Klagen über Lärm und Mibrauch von Kinderspielplätzen durch Jugendliche vorgebracht werden, fragen wir dazu:

1. Welche Benutzungsrichtlinien gibt es für die städtischen Kinderspielplätze;

2. welche Ruhezeiten gibt es und können dazu alle Spielplätze verschlossen werden;

3. wer sorgt vor Ort für die Einhaltung der Schließzeiten, z.B. städt. Bedienstete oder Privatpersonen;

3.1. werden alle Spielplätze betreut oder gibt es Ausnahmen, wenn JA, welche und warum;
3.2. welche Entschädigung erhalten dafür ggf. Beauftragte;

3.3. nach welchen Kriterien erfolgt ggf. eine Bezahlung (z.B. 450-Euro-Basis);
4. wer ist für die personelle Besetzung und Vergabe zuständig?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.3.2019

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*>  wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21.02.2019, die wir wie folgt beantworten:

1. Die Benutzungsrichtlinien für öffentliche Kinderspielplätze im Stadtgebiet Heilbronn sind in der
Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn verankert. Die Polizeiverordnung beinhaltet folgende
Regelungen für Spielplätze:

- Nutzung für Kinder bis 14 Jahren

- Ruhezeit von 20:00 bis 08:00 Uhr

- Alkoholverbot

- Mannschafts-Ballspiele nur auf ausgewiesenen Flächen

- Rauchverbot

- Verbot für Hunde

2. Für die Spielplätze gelten in der Regel Ruhezeiten von 20:00 bis 08:00 Uhr. Ein Großteil der
Spielplätze kann abgeschlossen werden, jedoch nicht alle.

3. Die Spielplätze werden - wenn die baulichen Vorrausetzungen gegeben sind - von den
Spielplatzbetreuern (Privatpersonen) abends abgeschlossen und am Morgen wieder geöffnet.

3.1 Die meisten der städtischen Spielanlagen werden von Privatpersonen betreut. Ausnahmen
sind die Spielanlagen in den großen Parkanlagen. Diese werden aufgrund des hohen
Nutzungsdruck von den Pflegegruppen der Grünunterhaltung betreut sowie solche Spielplätze
für die derzeit kein Betreuer gefunden werden konnte.

3.2 Die Vergütung für die Betreuung richtet sich nach der Größe des Spielplatzes und dem Umfang
der Aufgaben (wie z. B. Winterdienst, Schließdienst etc.). Die Vergütungen erstrecken sich von
60,00 Euro/Monat bis 250,00 Euro/Monat.

3.3 Für die Betreuung der Kinderspielplätze wird pro Spielplatz ein unbefristeter Werkvertrag
abgeschlossen.

4. Für die Vergabe der Werkverträge ist das Grünflächenamt zuständig.

Mit freundlichem Gruß

 

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


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