An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.022
Kinderspielplätze
Sehr geehrte Damen
und Herren,
nachdem immer wieder von Anwohnern Klagen über Lärm und Mibrauch von
Kinderspielplätzen durch Jugendliche vorgebracht werden, fragen wir
dazu:
1. Welche
Benutzungsrichtlinien gibt es für die städtischen Kinderspielplätze;
2. welche
Ruhezeiten gibt es und können dazu alle Spielplätze verschlossen werden;
3. wer sorgt vor
Ort für die Einhaltung der Schließzeiten, z.B. städt. Bedienstete oder
Privatpersonen;
3.1. werden alle
Spielplätze betreut oder gibt es Ausnahmen, wenn JA, welche und warum;
3.2. welche Entschädigung erhalten dafür ggf. Beauftragte;
3.3. nach welchen
Kriterien erfolgt ggf. eine Bezahlung (z.B. 450-Euro-Basis);
4. wer ist für die personelle Besetzung und Vergabe zuständig?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
|
<*>
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21.02.2019, die wir wie folgt
beantworten:
1. Die Benutzungsrichtlinien für öffentliche Kinderspielplätze im
Stadtgebiet Heilbronn sind in der
Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn verankert. Die Polizeiverordnung
beinhaltet folgende
Regelungen für Spielplätze:
- Nutzung für Kinder bis 14 Jahren
- Ruhezeit von 20:00 bis 08:00 Uhr
- Alkoholverbot
- Mannschafts-Ballspiele nur auf ausgewiesenen Flächen
- Rauchverbot
- Verbot für Hunde
2. Für die Spielplätze gelten in der Regel Ruhezeiten von 20:00 bis
08:00 Uhr. Ein Großteil der
Spielplätze kann abgeschlossen werden, jedoch nicht alle.
3. Die Spielplätze werden - wenn die baulichen Vorrausetzungen gegeben
sind - von den
Spielplatzbetreuern (Privatpersonen) abends abgeschlossen und am Morgen
wieder geöffnet.
3.1 Die meisten der städtischen Spielanlagen werden von Privatpersonen
betreut. Ausnahmen
sind die Spielanlagen in den großen Parkanlagen. Diese werden aufgrund
des hohen
Nutzungsdruck von den Pflegegruppen der Grünunterhaltung betreut sowie
solche Spielplätze
für die derzeit kein Betreuer gefunden werden konnte.
3.2 Die Vergütung für die Betreuung richtet sich nach der Größe des
Spielplatzes und dem Umfang
der Aufgaben (wie z. B. Winterdienst, Schließdienst etc.). Die
Vergütungen erstrecken sich von
60,00 Euro/Monat bis 250,00 Euro/Monat.
3.3 Für die Betreuung der Kinderspielplätze wird pro Spielplatz ein
unbefristeter Werkvertrag
abgeschlossen.
4. Für die Vergabe der Werkverträge ist das Grünflächenamt zuständig.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Peter Barz
Grünflächenamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|