Die
Verfassungsschutzkeule Nachdem
also trotz aller Versuche, 'Die Republikaner' mundtot zu
kriegen, genau das Gegenteil eintritt, greift man zum
letzten Mittel der Verzweiflung, der
Verfassungsschutzkeule. Man kann über Sinn und Unsinn
dieser Einrichtungen von Bundes- und Landesämtern für
den Verfassungsschutz, 17 an der Zahl, streiten oder
nicht (die Grünen fordern immer wieder deren Abschaffung
und wissen wohl, warum) : Der "Spiegel" 53/92
brachte es jedoch auf den Punkt. Er schreibt unter dem
Titel "Das Lied vom Tod": "Auch
Unionspolitiker wollen 'Die Republikaner' künftig vom
Geheimdienst ausspähen las-sen - nicht zuletzt aus
wahltaktischen Gründen". [02.24] Resümierte der
Innenminister Bayerns, Edmund Stoiber (CSU) noch im
Sommer 1992 bei der Vorlage seines bayerischen
Verfassungsschutzberichtes, 'Die Republikaner' seien eine
ver-fassungstreue Partei, so wollte er schon am
15.Dezember 1992 nichts mehr davon wissen und ließ die
Republikaner, wie andere Bundesländer auch, ab sofort
von seinem Verfassungsschutz überwachen. An den Haaren
herbeigezogene Unterstellungen sol-len den Beweis in Form
eines amtlichen Prüfungsergebnisses für deren
Verfassungsfeindichkeit liefern, um noch rechtzeitig vor
den nächsten Wahlen den Republikanern den Knockout zu
verpassen. U.a. wurden Äußerungen in Flugblättern der
Partei über die "italienische Mafia und große Gangs,
polnische Autodiebe, Schmuggler und Hehler, jugoslawische
Zuhälter, türkische Drogenhändler und Jugendbanden,
arabische Terrorkommandos usw.", die schlimmere
Pendants in Stoibers eigenen Partei CSU haben, in einer
Presseerklärung zur Begründung herangezogen. [119.01]
Eine Masche übrigens, die schon seit Jahren vor Wahlen
in ähnlicher Form angewandt wurde. Siehe letzter Absatz,
letzter Halbsatz. Unterdessen schien es den beobachtenden
Verfassungsschützern große Mühe zu machen, für die
offensichtlich politische Vorverurteilung auch die
notwendigen Beweise zu erbringen. Immerhin nutzte man in
Baden-Württemberg noch eineinhalb Jahre die Zeit, um
immer wieder Behauptungen, Vermutungen und
Verdächtigungen mit Spekulationen über ein gar
bevorstehendes Verbot der unangenehmen Konkurrenz von
Rechts in der öffentlichen Meinung kursieren zu lassen,
so daß 'Die Republikaner' selbst in einer Presseerklärung
die Verbotsdiskussion langweilig und unglaubwürdig
bezeichneten. 'Die Republikaner' schrieben, daß sie die
regelmäßig vor Wahlen besonders hoch gespielten
Diskussionen um ein Verbot der Partei für unglaubwürdig
und langweilig hielten, "schon seit Jahren versucht man
vergeblich, auf diese Weise unter Mißbrauch auch des
Verfassungsschutzes, unangenehme politische Konkurrenten
wie 'Die Republikaner' auszulinken." Würde man die
Maßstäbe, die die Herren Maurer von der SPD und Eylmann
von der CDU der Einstufung der Republikaner zugrundelegen
wollen, bei den etablierten Parteien anlegen, müßten
mindestens die CDU und SPD bei einem objektiv arbeitenden
Verfassungsschutz längst verboten sein. Weiter: "Daß
dem nicht so ist und der Verfassungsschutz
parteipolitisch über die jeweiligen Ministeriumsinhaber
gesteuert ist, beweist die Tatsache, daß viele
antisemitische und ausländerfeindlichen Aussagen, wie
beispielsweise von Pater Streithofen (CDU) oder Friedhelm
Farthmann (SPD) dort keinerlei entsprechende Reaktion
hervorgerufen hat. Entsprechenden Anfragen wich
Innenminister Birzele (SPD) bisher aus." Vorgeworfen
wurde in der Presseerklärung auch, daß man nicht über
ein Parteiverbot bei den Parteien diskutiere, die
wesentlich weiter rechts stehen, als die
nationalkonservativen Republikaner, "weil diese den
etablierten Altparteien...nicht gefährlich werden
können." Kritisiert wurde ferner die Absicht des
Innenminister Birzele, möglichst wahlwirksam unmittelbar
vor der Europa- und Kommunalwahl in Baden-Württemberg
den Verfassungsschutzbericht 1993 vorzulegen. "Birzele
soll das ruhig tun, draußen weiß eh´ jeder aufmerksam
die Filzparteien beobachtende Bürger, welches Spiel mit
den Republikanern getrieben wird, daß es nur um den
Machterhalt des politischen Establishments geht."
[120.01] Im Sommer 1994 wurden schließlich die
Verfassungsschutzberichte verschiedener Länder
vorgelegt, in denen 'Die Republikaner' dann als
"rechtsextremistisch" eingestuft wurden. Nicht
so im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministers.
Wegen Mangel an Hinweisen, die zu einer Aufnahme als
"rechtsextremistisch" ausreichen, werden
lediglich "Anhaltspunkte" festgestellt.
[100.01] Hier muß die Frage dann doch erlaubt sein, wer
eigentlich wo die Maßstäbe anlegt. Erlaubt sein muß
auch die Frage, welche Aufgabe die Verfassungsschützer
eigentlich haben. Haben sie die Aufgabe, die Verfassung
und diejenigen, die lt. Verfassung an der politischen
Willensbildung beteiligt sind, nämlich auch die
Republikaner als Partei, durch ihre Erkenntnisse zu
schützen? Zum Beispiel dadurch, daß sie Erkenntnisse
über Personen, die sich als Extremisten in eine Partei
einklinken, warnend der betroffenen Partei zur Kenntnis
geben? Oder sind sie Objekt der jeweiligen Amtsinhaber,
um sich "aus wahltaktischen Gründen"
("Spiegel") unliebsame Konkurrenz vom Halse zu
halten, wobei man von der beobachteten Partei nicht
erkannte Extremisten ruhig gewähren läßt, ja
vielleicht sogar V-Leute mit Provokationsauftrag
einschleust? Und: welchen Wert hat eigentlich so ein
Verfassungsschutzbericht? Wenn es z.B. im
baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht 1992
unter "Straftaten mit linksextremistischem
Hintergrund" heißt, daß am 24.9.92 unter dem Wagen
des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Republikaner
ein Sprengsatz deponiert wurde, aber das Verfahren
längst von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde?
[Anm.: Es war das Fahrzeug des Autors] [122.01]
Innenminister Birzele mußte sich deshalb von den
Republikanern fragen lassen: "Wurde das Verfahren nun
trotz der offenbar vorliegenden Erkenntnisse des
Verfassungsschutzes auf Weisung eingestellt und wer
trägt dafür ggf. die Verantwortung? Wurden Ermittlungen
dadurch erschwert, daß der derzeitige Innenminister
V-Leute aus der linken Szene abberufen hat?" Weiter
wurde um Auskunft gebeten, ob es einen Zusammenhang
zwischen einem Säure-Anschlag 1989 auf ein
Versammlungslokal in Heilbronn, diesem versuchten
Anschlag und dem Anschlag auf den Landtagsabgeordneten
der Republikaner, Karl-August Schaal, gibt. Natürlich
gab es auch eine Antwort. Sie war - typisch für unsere
etablierten Politiker - mehr als gewunden und führte
natürlich auch nicht weiter. Einen Zusammenhang konnte
der Innenminister so wenig wie die Staatsanwaltschaft
erkennen, aber man wußte nicht einmal den richtigen
derzeitigen Wohnort eines in Sachen des Säureanschlags
vor Gericht gestandenen Verdächtigen. [124.01] Eine
nochmalige Anfrage ergab substantiell im Antwortbrief
auch nicht mehr, als den kernigen Satz: "Der Herr
Minister Birzele ist zur Zeit leider zu sehr mit der
Inneren Sicherheit beschäftigt, um sich um die
Korrespondenz mit Vertretern der ´Republikaner´ zu
kümmern." Der Rest des Briefes befaßte sich mit
dem daraus zu folgernden Eingeständnis, daß keineswegs
nur feststehende Tatsachen, sondern auch Vermutungen, im
Verfassungsschutzbericht aufgenommen sind. [123.01]
Hierzu paßt auch die Bewertung einer als
"rechtsextremistisch" eingestuften Straftat im
baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht 1993,
als einem gewiß nicht "links" stehenden
Wachmann einer Neckarsulmer Asylbewerberunterkunft
"Lauge" ins Gesicht geschüttet wurde.
Wochenlang wurde damals die Meldung in der örtlichen
Presse unterdrückt, bis 'Die Republikaner' seinerzeit die
Sache ans Licht der Öffentlichkeit brachten.
[121.01] [122.02] Es ist schon erstaunlich, daß bei
Anschlägen, die sich gegen vermeintliche
"Rechte" richten, nie ein Ergebnis das Licht
der Welt erblickt, im umgekehrten Fall aber sehr schnell
die Täter ausgemacht sind, ja, man sogar sofort weiß,
wer zumindest als "geistige Brandstifter" in
Frage zu kommen hat. Und wenn alles, was in den
Verfassungsschutzberichten steht, dieselbe Qualität hat,
wie die beiden obengenannten Fälle zeigen, so weiß man
auch, was man vom Gesamtwerk zu halten hat. Es ist
offensichtlich einfach oft nichts anderes, als eine
Aneinanderreihung von Vermutungen.
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