Die Stadt ist zufrieden

Fauler Feuerwehr-Vergleich?
Betroffene über den Tisch gezogen?

 Brennt es bei der Feuerwehr?

[Update 4.2.2015] Nachdem noch im Oktober letzten Jahres die Verwaltung auf Nachfrage zum Stand der Verhandlungen der Stadt mit den betroffenen Feuerwehrbeamten, dem Personalrat der Feuerwehr und deren rechtlichen Vertretern mitgeteilt hat, daß die Vorstellungen über eine einvernehmliche Einigung noch deutlich auseinander liegen, ist es nun zu einer Einigung gekommen.

Allerdings nehmen einige der Betroffenen die Einigung nur grummelnd hin und mancher kann damit garnichts anfangen, weil er leer ausgegangen ist. Es bleibt für diese ein fauler Kompromiß, der ein erhebliches "Gschmäckle" zu ihren Lasten hat, während andere davon profitieren, die sich dafür in keiner Weise eingebracht haben.

Insgesamt erhofften sich die sich um ihre ordnungsgemäße Bezahlung geprellte fühlenden Feuerwehrbeamten eine Entschädigung von rund 2 Millionen Euro für ihre unbezahlt geleisteten Arbeitsstunden. Dagegen soll die Stadt jetzt ihrerseits erfolgreich erreicht haben, höchstens für den dritten Teil aufkommen zu müssen. Die Freude der Betroffenen hält sich daher zumeist in Grenzen, auch weil die Ausgleichszahlungen obendrein noch versteuert werden müssen.

Gezahlt wird zudem nur für die Jahre 2003 bis 2011, einige der Betroffenen sollen dem Vernehmen nach dem Vergleich allerdings noch nicht zugestimmt haben. Die Stadt scheint daher über den für sie erfolgreichen Abschluß zufrieden zu sein, wiewohl OB Mergel eine Personalversammlung im November 2014 wütend verlassen hatte, weil zwei Anwälte der klagenden Feuerwehrbeamten  auf Einladung des Personalrats anwesend waren.

Ganz leer gehen Kollegen der Heilbronner Berufsfeuerwehr aus, die bereits vor dieser Zeit aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, wie jener Pensionär, dessen Verfahren als erstes von mehreren gegen die Stadt Heilbronn anhängigen Klageverfahren von Feuerwehrbeamten beim Verwaltungsgericht in Stuttgart verhandelt wurde.

Hintergrund ist, daß etliche Heilbronner Feuerwehrbeamte gegen die Stadt Heilbronn auf Auszahlung widerrechtlich angeordneter Mehrarbeit geklagt haben. Während andere Städte wie Hamburg eingesehen haben, daß den Beamten die Mehrarbeitsvergütung zusteht und relativ schnell eingesehen haben, daß den Betroffenen ein gerechter Lohn für geleistete Arbeit zusteht, stellte sich die Stadt Heilbronn auf die formaljuristische Seite und bestritt den Anspruch, wiewohl selbst von Seiten der Stadt unstreitig war, dass die Mehrarbeiten von 8 Stunden wöchentlich in diesem Zeitraum von den Feuerwehrleuten auch tatsächlich geleistet wurden.

Die Stadt berief sich zunächst darauf, die Verjährung sei eingetreten und damit der Anspruch verfallen und die unbezahlte Mehrarbeit sei nicht rechtzeitig schriftlich "gerügt" worden.

Die Beamten beriefen sich andererseits jedoch auf geltendes europäisches Recht. Demnach müssen Ansprüche nach EU-Recht nicht schriftlich geltend gemacht werden. Eine explizite Rüge des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn sei danach nicht unbedingt erforderlich, wie einer der Anwälte dazu erklärte. Auch haben sich die klagenden Beamten darauf berufen, daß sie sich auf Grund der Fürsorgepflicht der Verwaltungsspitze auf die Rechtmäßigkeit der von dieser gemachten Auskünfte verlassen hätten.

Unter anderem werden die Grundlagen für den Vergleich von PRO-Heilbronn-Stadtrat Alfred Dagenbach abgefragt werden, der damit auch der Frage nachgehen will, "ob die Betroffenen über den Tisch gezogen wurden".

[Update 4.2.2015] Die Bürgerbewegung PRO Heilbronn hatte sich bereits frühzeitig und mehrfach für einen gerechten Ausgleich der Betroffenen eingesetzt u7nd jetzt zu den offenen Fragen eine Anfrage zu diesem * Feuerwehr-Vergleich  an die Verwaltung gerichtet, deren Beantwortung jetzt geprüft werden muß.


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