Ein Jahr "Aktion Bürgerhilfe"
Eldorado für Ausländer
Keine Angst vor Knöllchen ►
8.6.2017 - Knöllchen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung brauchen insbesondere ausländische LKW-Fahrer und ihre Halter in Heilbronn nicht zu fürchten.
Das ist eines der Resümees, die die „Aktion Bürgerhilfe“ der Bürgerbewegung PRO Heilbronn nach einem Jahr ziehen kann.
Die „Aktion Bürgerhilfe“ wurde ins Leben gerufen, nachdem
bekannt wurde, daß es in Heilbronn sogenannte „No-Go-Areas“ gibt, in
denen sowohl die Polizei als auch das städtische Ordnungsamt so gut
wie nichts sieht, was sich zu bestimmten Zeiten am Straßenrand
abspielt.
Dazu gehört die Heilbronner Nordstadt, Bereiche in den Stadtteilen
Böckingen und Neckargartach und als Schwerpunkt der „Bürgerhilfe“-Aktivitäten
die teils unerträglichen Zustände in den
Böllinger
Höfen.
Letzteren Bereich handelt es sich hauptsächlich um einen
offensichtlich von der Stadtverwaltung bewußt mit hohem finanziellem
Aufwand geförderten LKW-Rastplatz in der dortigen Grundäckerstraße.
Hier ging es teilweise zu, wie im „Wilden Westen“:
Da wird trotz LKW-Parkverbot schon das eine oder andere Mal auch die
Zufahrt zu einem Betriebsgelände mit einem LKW samt Anhänger
zugestellt und Anwohner, die um
Abstellen der Ruhestörungen durch in der Nacht laufenden Motoren an
die LKW-Fahrer wandten – wie es übrigens vom Ersten Bürgermeister der
Stadt Heilbronn, Martin Diepgen, anläßlich einer Versammlung im
„RedBlue“ empfohlen wurde -, wurden bedroht und tätlich angegriffen.
Hilfe von Polizei und Ordnungsamt?
Die Polizei sieht sich für den ruhenden Verkehr als „nicht zuständig“,
ihre Streifen sehen keine auf den Straßen campierende LKW-Fahrer, auch
keine Parkverstöße, das Ordnungsamt ebenso wenig – gewiß, es herrscht
überall Personalmangel.
Stattdessen beauftragt die Stadtverwaltung Reinigungstrupps, die
regelmäßig die Grünstreifen entlang der Straße von Müll und Fäkalien
der dort parkenden Gäste auf Kosten der Steuerzahler wegräumen.
Man macht sich sogar Mühe, deren Wohlbefinden durch Aufstellung und
Wartung zweier Dixi-Klos zu verbessern – am Busbahnhof wird den
Reisenden eine
Toilettenanlage verweigert.
Inspiriert vom Kennedy-Motto „Frage nicht, was Dein Land für Dich
tun kann – frage, was Du für Dein Land tun kannst“ schritten daher die
Mannen um PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach mit ihrer „Aktion
Bürgerhilfe“ zur Tat und stellten nun bei über 30 Rundgängen weit
über 200 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fest, die sie zur
Anzeige brachten.
Mindesten von der Neckarsulmer AUDI-Niederlassung war bekannt, daß
diese dort Flyer verbreitete,
die den LKW-Fahren das Parken mit Übernachtungsmöglichkeit auf
Heilbronner Markung, explizit in den Böllinger Höfen, empfohlen hatte.
Versuchte Auskunftsverweigerung
Da
Die „Aktion Bürgerhilfe“ natürlich auch den Ausgang der
Verfahren wissen wollten, wurde zunächst im November eine
diesbezügliche
Anfrage an die Stadtverwaltung zur ersten Anzeigenserie gerichtet.
Besonders gespannt wartete man auf die Reaktion wegen zweier
Schaustellerwagen, die ohne gültige Kennzeichen unbeanstandet von der
Stadtverwaltung seit Jahren den Straßenrand der Grundäckerstraße
verzieren, während jeder Normalbürger bei vergleichbaren Verstößen
sofort die gesamte Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.
Die
knapp gehaltene Antwort des Ordnungsamtes ergab zunächst, daß 19 Verwarnungs-
bzw. Bußgeldverfahren in die Wege geleitet wurden, die zumeist
mittlerweile bezahlt worden seien.
Aber: „Nicht weiterverfolgt werden können diejenigen Verfahren, in
denen die Halter der betreffenden
Kraftfahrzeuge nicht zu ermitteln sind, insbesondere bei ausländischen
Fahrzeugen, in denen
kein Zugriff auf die entsprechenden Zulassungsdaten besteht“, so das
Ordnungsamt.
Problematischer wurde die nächste
Abfrage im Dezember 2016 wegen der Verstöße gegen die
Straßenverkehrsordnung.
Da wurde dann schon einmal der Versuch unternommen, die Beantwortung
aufgrund der „Vielzahl an Anzeigen ist es aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich, jeden Anzeigeerstatter über den
Verfahrensausgang eines jeden von ihm zur Anzeige gebrachten Verstoßes
zu informieren.
Unabhängig davon verhält es sich so, dass private Anzeigeerstatter keinen Rechtsanspruch auf entsprechende Mitteilungen durch die Verwaltungsbehörde haben“ abzuwimmeln.
Pro- Stadtrat Alfred Dagenbach teilte dem Amt in seiner
Antwort dazu mit:
„Mit dieser Antwort gehen wir nicht konform. Zum Einen haben wir
diese Anfrage als Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gestellt, die
Bestimmungen der Gemeindeordnung dazu sind Ihnen bekannt.
Zum Zweiten haben private Anzeigeerstatter durchaus ein Auskunftsrecht
nach § 46 (1) OWiG unter Bezug auf die Bestimmungen der StPO, selbst
nach der Einstellung des Verfahrens ist der Antragsteller unter Angabe
der Gründe zu unterrichten.
Drittens haben wir nicht nach der Gesamtzahl der Anzeigen gefragt,
sondern ganz gezielt nach den von den Anzeigeerstattern eingereichten
Fälle.
Unter anderem nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen haben
sich die Vertragsparteien verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten (u.a.
Artikel 50 Abs. 1, Artikel 49 Buchstabe a SDÜ).
Insoweit wäre es bei der Beantwortung mindestens hilfreich, mitgeteilt
zu bekommen, in wie vielen der Anzeigen aus welchen Gründen nicht
vollstreckbar sind oder den Anzeigen überhaupt nachgekommen worden
ist, zumal der Umgang mit den Bürgern vor Ort die viel apostrophierte
Bürgernähe überdeutlich vermissen läßt.
Ihre ausweichende Beantwortung kommt daher einer Verweigerung des
Kontrollrechts nach § 24 (1,4) GO gleich. Es wird daher erneut um
vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail
gebeten.“
Intervention der Regierungspräsidiums
Zwei Wochen später kam dann die Zusage der Beantwortung mit dem die
Sache zwar beschönigenden, aber nicht relevanten Hinweis,
Anzeigeerstatter hätten keinen Rechtsanspruch auf die Verfolgung
bestimmter Ordnungswidrigkeiten. Sehr wohl aber besteht der Anspruch
auf die Unterrichtung in Ableitung der Bestimmungen der
Strafprozessordnung.
Dennoch dauerte es noch bis Ende März, als wohl erst nach einer
Intervention des Regierungspräsidiums die erste Auflistung bei den
Fragestellern eintraf.
Dort wurde parallel zu den Anzeigen eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen
den illegal abgestellten Schaustellerwagen behandelt, wobei sich das
Ordnungsamt zu seiner Untätigkeit mit dem „Opportunitätsprinzip“
herausredete.
Aus „Verhältnismäßigkeitsgründen angesichts der hohen Kosten“ mit
Abschleppmaßnahmen und dem Abstellen bei den Abschleppfirmen habe man
verzichtet, die Anhänger zu entfernen. Außerdem kenne man die
Fahrzeughalter nicht – eine mehr als dubiose Antwort, denn die
amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge sind durchaus bekannt.
Doch, so die „Aktion Bürgerhilfe“: Wenn die Fahrzeuge
angeblich herrenlos sind, so können sie auch verschrottet werden und
Abstellkosten kann sich die Stadt ebenfalls sparen. Sie hat nämlich
selbst genügend Plätze im eigenen Besitz, auf der anderen Straßenseite
befindet sich ein leeres Übungsgelände der Feuerwehr.
Nun prüft das Regierungspräsidium sicher für die Stadtverwaltung
hilfreich weiter.*
Interessante Rückschlüsse
Doch die Ergebnisse der Abfragen lassen interessante Rückschlüsse zu:
– Bei 5 Verstößen trat die Verfolgungsverjährung ein
– In 48 Fällen wurde eine Verwarnung ausgestellt
– In 37 Fällen wurde erst nach einem Zeugenfragebogen bezahlt
– In 9 Fällen erfolgte ein Kostenbescheid
– In jeweils 2 Fällen gab es eine Mahnung, ein Bußgeldverfahren, eine
Fahrzeugführeranfrage und die Nichtverfolgung wegen falscher
Kennzeichenangaben
– Im Fall eines einfach verkehrsgefährdend abgestellten Aufliegers war
angeblich trotz vorhandenen Firmenangaben keine Halterfeststellung
möglich
– In den rund 30 Fällen der Schaustellerwagen wurde „kein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da kein Halter ermittelt
werden konnte“
90 mal: Keine Verfolgung von ausländischen LKW-Parkverstößen
Doch in 90 Fällen wurde „kein Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet, da bei ausländischen Kennzeichen keine Halteranfrage
möglich“ sei.
Das ist in der Tat Rechtslage, wiewohl es eigentlich eine EU-Regelung
gibt.
Diese läßt es aber zu, daß einfache Verstöße im Ausland nicht
vollstreckt werden können.
Aber: Weder das Ordnungsamt noch die Polizei kümmern sich an Ort und Stelle um die Zustände.
Hier könnte täglich von den unter ausländischen Kennzeichen agierenden Fahrern direkt die Ordnungswidrigkeiten geahndet werden – das ist nämlich durchaus erlaubt und würde noch mehr zur Verbesserung beitragen, als es mit der „Aktion Bügerhilfe“ der Bürgerbewegung PRO Heilbronn in der Tat gelungen ist.
Dennoch
sah sich die Stadtverwaltung inzwischen gezwungen, die westliche Seite
der Grundäckerstraße nun doch mit einem LKW-Parkverbot zu belegen.
Zuvor wurde auf Anfragen mehrfach behauptet, die Straße sei für zwei
entgegenkommende LKW breit genug und nicht nur das: Man behauptete
mehrfach dreist - zuletzt sogar in einem Antwortschreiben des OB
Harry Mergel -, „dass
nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung keine rechtlichen
Grundlagen bestehen, um das Parken von LKW in Gewerbegebieten zu
verbieten.“
Die täglichen Zustände mit in solchen Fällen mühsam rangierenden LKWs
zeigten indes ein anderes Bild. Die „Aktion Bügerhilfe“ hofft
nun, daß ein weiterer Erfolg ihrer Bemühungen nicht trügt: Die Ausgabe
von
Flyern scheint beendet zu sein …
PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach: „Es hat sich schon in anderen Fällen gezeigt, daß steter Tropfen auf den heißen Stein doch den Amtsschimmel irgendwann zur Bewegung bringt. Man belügt offenbar ganz bewußt die Bürger, weil man sein eigenes Unvermögen, Unwissen, Versagen oder schlicht ein Versäumnis nicht zugestehen will und versucht daher immer, sich zunächst einmal mit Vorwänden herauszureden. Manches ist auch politisch motiviert, denn erst recht kann nicht sein, was aus Kalkül und Opportunismus nicht sein darf. Man fragt sich manches Mal schon, wem das Verhalten der weisungsgebenden Verwaltungsspitze nützt – dem einfachen Bürger meistens nicht!“
Freibrief für Osteuropäer dank
Stadtverwaltung
Weil keine ernsthafte Kontrolle von
Seiten der Stadtverwaltung erfolgt, schrieb ein Anwohner folgenden
Brief an das Ordnungsamt (Anm.: die Mitarbeiter sind in ihrem Handeln
an die Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten, hier Oberbürgermeister
Harry Mergel (SPD) und Erster Bürgermeister Martin Diepgen (CDU)
gebunden):
"... wir waren nicht schlecht überrascht, als wir vor ein paar Wochen festgestellt haben, dass das Amt für Straßenverkehr nach über 1,5 Jahren und nur Ablehnungen nun offensichtlich doch eingesehen hat, dass in der Grundäckerstraße ein 2-spuriger Wechsel-Gegenverkehr mit LKW nicht möglich ist, wenn an den Straßenrändern beidseits LKW parken. Seit Anfang Mai also ist laut dem Amt für Straßenverkehr entlang der kompletten Grundäckerstraße auf der östlichen Seite durchgehend ausgeschildert, dass ein Parken nur noch für PKW gestattet ist.
Soweit die Theorie – aber die Praxis ist, dass sich die LKW-Fahrer nach wie vor um Parkverbote nicht kümmern. Sie parken wo Platz ist, bzw. wo sie wollen. LKW-Parkverbote oder eingeschränkte Halteverbote erklären die LKW-Fahrer für sich als nicht gültig und werden in dieser Selbstverständlichkeit natürlich auch bestätigt, da nach wie vor niemand vor Ort diesem Treiben Einhalt gebietet.
Wir haben dem Ordnungsamt zum Nachweis und Veranschaulichung nur ein paar LKW`s im Parkverbot mit Bildnachweisen zur Anzeige gemeldet. Hier aber auch nur LKW`s mit deutschen Kennzeichen und auch nur die im Parkverbot parkten.
Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen dieser Mail im PDF-Format einen Einblick der nur ausländischen LKW`s in der Grundäckerstraße im Parkverbot parkend beigefügt [Anm.: nebenstehende Bilder sind nur ein Auszug].
Wir sehen keinen Sinn darin auch diese LKW-Fahrer dem Ordnungsamt mit Bildnachweisen zu melden, obwohl dies unzweifelsfrei im Sinne des Verursacherprinzips richtig wäre. Die wesentlich grössere Gruppe, die hier Parkverbote begeht, stellen zu 70 bis 80 % vornehmlich osteuropäische LKW-Fahrer. Von diesen aber ist ja bekannt, dass sie in Heilbronn völlig ahndungsfrei Ordnungswidrigkeiten begehen können; Ihnen hier quasi ein Freibrief ausgestellt ist.
Wir sehen es nicht als zielführend an, das Ordnungsamt mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu überhäufen, die im Ergebnis nur eine sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für alle Beteiligten bedeuten. Sinnlos, eben weil die osteuropäischen LKW-Fahrer in Sachen Ordnungswidrigkeiten keinen Lernprozess erfahren.
Damit Sie sich aber trotzdem einen Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten der Parkverbotmißachtungen, auszugsweise nur der letzten Tage, seitens der vornehmlich osteuropäischen LKW-Fahrer in einem PDF zusammengefasst. Hier sind noch nicht einmal die Parkverstöße wie „Parken entgegen der Fahrtrichtung“ dokumentiert.
Die Tatsache, dass die Stadtverwaltung Heilbronn sich nun doch endlich nach über 1,5 Jahren entschlossen hat ein LKW-Parkverbot zumindest auf einer Seite der Grundäckerstraße durchgehend einzurichten, werten wir als wirklich ernst und glaubhaft gemeint und nicht als Farce.
In diesem Sinne werden wir dem Ordnungsamt in nächster Zeit verstärkt mit Bildnachweisen behilflich sein sich einen Überblick zu eingeleiteten Maßnahmen und deren Einhaltung zu machen.
Unzweifelsfrei kämen wir natürlich alle im Sinne eines positiven Ergebnisses schneller voran, wenn die Verkehrsregelungsschilder nicht nur wie bisher und jetzt sogar zu einer erweiterten Dekoration dienen müssten, sondern mittels unterstützende Kontrollen der Polizeikräfte vor Ort auch zur beabsichtigten Geltung verholfen würde. ..."
Ordnungsamt reagiert
[Update 15.6.2017] Mit
Schreiben vom 14.6.2017 hat das Heilbronner Ordnungsamt nun das
Bundesamt für Güterverkehr und das Polizeipräsidium Heilbronn um
Maßnahmen gebeten: "Wir bitten Sie als zuständige Behörden die
Kontrolle der Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere der
Lenk- und Ruhezeiten, um entsprechende Kontrollen"
Es ergibt sich daraus allerdings die Frage, weshalb dies erst jetzt
geschieht.
Bislang wurden entsprechende Anliegen stets mit Argumenten abgewiesen,
etwa, man dürfe die Ruhezeiten der LKW-Fahrer nicht durch Kontrollen
unterbrechen...
* Anm.: Bemerkenswert ist dabei die Erfahrung, daß das Regierungspräsidium zwar dem Beschwerdeführer eine nicht "zieführende" und für die beaufsichtigte Behörde "schonende" Antwort gibt, die auch diese zur Kenntnis erhält, aber gleichzeitig dieser offensichtlich doch die "Wegweisung zur Schadensbegrenzung empfohlen" wird. Man kennt sich...