Ein Jahr "Aktion Bürgerhilfe"

Eldorado für Ausländer

Keine Angst vor Knöllchen

8.6.2017 - Knöllchen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung brauchen insbesondere ausländische LKW-Fahrer und ihre Halter in Heilbronn nicht zu fürchten.

Das ist eines der Resümees, die die „Aktion Bürgerhilfe“ der Bürgerbewegung PRO Heilbronn nach einem Jahr ziehen kann.

Die „Aktion Bürgerhilfe“ wurde ins Leben gerufen, nachdem bekannt wurde, daß es in Heilbronn sogenannte „No-Go-Areas“ gibt, in denen sowohl die Polizei als auch das städtische Ordnungsamt so gut wie nichts sieht, was sich zu bestimmten Zeiten am Straßenrand abspielt.
Dazu gehört die Heilbronner Nordstadt, Bereiche in den Stadtteilen Böckingen und Neckargartach und als Schwerpunkt der „Bürgerhilfe“-Aktivitäten die teils unerträglichen Zustände in den
Böllinger Höfen.
Letzteren Bereich handelt es sich hauptsächlich um einen offensichtlich von der Stadtverwaltung bewußt mit hohem finanziellem Aufwand geförderten LKW-Rastplatz in der dortigen Grundäckerstraße.
Hier ging es teilweise zu, wie im „Wilden Westen“: Da wird trotz LKW-Parkverbot schon das eine oder andere Mal auch die Zufahrt zu einem Betriebsgelände mit einem LKW samt Anhänger zugestellt und Anwohner, die um Abstellen der Ruhestörungen durch in der Nacht laufenden Motoren an die LKW-Fahrer wandten – wie es übrigens vom Ersten Bürgermeister der Stadt Heilbronn, Martin Diepgen, anläßlich einer Versammlung im „RedBlue“ empfohlen wurde -, wurden bedroht und tätlich angegriffen.

LKW versperrt die Zufahrt - Fahrer unauffindbarHilfe von Polizei und Ordnungsamt?
Die Polizei sieht sich für den ruhenden Verkehr als „nicht zuständig“, ihre Streifen sehen keine auf den Straßen campierende LKW-Fahrer, auch keine Parkverstöße, das Ordnungsamt ebenso wenig – gewiß, es herrscht überall Personalmangel.
Stattdessen beauftragt die Stadtverwaltung Reinigungstrupps, die regelmäßig die Grünstreifen entlang der Straße von Müll und Fäkalien der dort parkenden Gäste auf Kosten der Steuerzahler wegräumen.
Man macht sich sogar Mühe, deren Wohlbefinden durch Aufstellung und Wartung zweier Dixi-Klos zu verbessern – am Busbahnhof wird den Reisenden eine
Toilettenanlage verweigert.

Inspiriert vom Kennedy-Motto „Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann – frage, was Du für Dein Land tun kannst“ schritten daher die Mannen um PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach mit ihrer „Aktion Bürgerhilfe“ zur Tat und stellten nun bei über 30 Rundgängen weit über 200 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fest, die sie zur Anzeige brachten.
Mindesten von der Neckarsulmer AUDI-Niederlassung war bekannt, daß diese dort 
Flyer verbreitete, die den LKW-Fahren das Parken mit Übernachtungsmöglichkeit auf Heilbronner Markung, explizit in den Böllinger Höfen, empfohlen hatte.

Dixi-Tolietten finanziert vom SteuerzahlerVersuchte Auskunftsverweigerung

Da Die „Aktion Bürgerhilfe“ natürlich auch den Ausgang der Verfahren wissen wollten, wurde zunächst im November eine diesbezügliche Anfrage an die Stadtverwaltung zur ersten Anzeigenserie gerichtet.
Besonders gespannt wartete man auf die Reaktion wegen zweier Schaustellerwagen, die ohne gültige Kennzeichen unbeanstandet von der Stadtverwaltung seit Jahren den Straßenrand der Grundäckerstraße verzieren, während jeder Normalbürger bei vergleichbaren Verstößen sofort die gesamte Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.

Die knapp gehaltene Antwort des Ordnungsamtes ergab zunächst, daß 19 Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren in die Wege geleitet wurden, die zumeist mittlerweile bezahlt worden seien.
Aber: „Nicht weiterverfolgt werden können diejenigen Verfahren, in denen die Halter der betreffenden Kraftfahrzeuge nicht zu ermitteln sind, insbesondere bei ausländischen Fahrzeugen, in denen kein Zugriff auf die entsprechenden Zulassungsdaten besteht“, so das Ordnungsamt.

Problematischer wurde die nächste Abfrage im Dezember 2016 wegen der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Da wurde dann schon einmal der Versuch unternommen, die Beantwortung aufgrund der „Vielzahl an Anzeigen ist es aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich, jeden Anzeigeerstatter über den Verfahrensausgang eines jeden von ihm zur Anzeige gebrachten Verstoßes zu informieren.

Unabhängig davon verhält es sich so, dass private Anzeigeerstatter keinen Rechtsanspruch auf entsprechende Mitteilungen durch die Verwaltungsbehörde haben“ abzuwimmeln.

Pro- Stadtrat Alfred Dagenbach teilte dem Amt in seiner Antwort dazu mit:
„Mit dieser Antwort gehen wir nicht konform. Zum Einen haben wir diese Anfrage als Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gestellt, die Bestimmungen der Gemeindeordnung dazu sind Ihnen bekannt.
Zum Zweiten haben private Anzeigeerstatter durchaus ein Auskunftsrecht nach § 46 (1) OWiG unter Bezug auf die Bestimmungen der StPO, selbst nach der Einstellung des Verfahrens ist der Antragsteller unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Drittens haben wir nicht nach der Gesamtzahl der Anzeigen gefragt, sondern ganz gezielt nach den von den Anzeigeerstattern eingereichten Fälle.
Unter anderem nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten (u.a. Artikel 50 Abs. 1, Artikel 49 Buchstabe a SDÜ).
Insoweit wäre es bei der Beantwortung mindestens hilfreich, mitgeteilt zu bekommen, in wie vielen der Anzeigen aus welchen Gründen nicht vollstreckbar sind oder den Anzeigen überhaupt nachgekommen worden ist, zumal der Umgang mit den Bürgern vor Ort die viel apostrophierte Bürgernähe überdeutlich vermissen läßt.
Ihre ausweichende Beantwortung kommt daher einer Verweigerung des Kontrollrechts nach § 24 (1,4) GO gleich. Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.“

abgestellte Schaustellerwagen werden amtlich geduldetIntervention der Regierungspräsidiums

Zwei Wochen später kam dann die Zusage der Beantwortung mit dem die Sache zwar beschönigenden, aber nicht relevanten Hinweis, Anzeigeerstatter hätten keinen Rechtsanspruch auf die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten. Sehr wohl aber besteht der Anspruch auf die Unterrichtung in Ableitung der Bestimmungen der Strafprozessordnung.
Dennoch dauerte es noch bis Ende März, als wohl erst nach einer Intervention des Regierungspräsidiums die erste Auflistung bei den Fragestellern eintraf.
Dort wurde parallel zu den Anzeigen eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen den illegal abgestellten Schaustellerwagen behandelt, wobei sich das Ordnungsamt zu seiner Untätigkeit mit dem „Opportunitätsprinzip“ herausredete.
Aus „Verhältnismäßigkeitsgründen angesichts der hohen Kosten“ mit Abschleppmaßnahmen und dem Abstellen bei den Abschleppfirmen habe man verzichtet, die Anhänger zu entfernen. Außerdem kenne man die Fahrzeughalter nicht – eine mehr als dubiose Antwort, denn die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge sind durchaus bekannt.

Doch, so die „Aktion Bürgerhilfe“: Wenn die Fahrzeuge angeblich herrenlos sind, so können sie auch verschrottet werden und Abstellkosten kann sich die Stadt ebenfalls sparen. Sie hat nämlich selbst genügend Plätze im eigenen Besitz, auf der anderen Straßenseite befindet sich ein leeres Übungsgelände der Feuerwehr.
Nun prüft das Regierungspräsidium sicher für die Stadtverwaltung hilfreich weiter.
*

Interessante Rückschlüsse
Doch die Ergebnisse der Abfragen lassen interessante Rückschlüsse zu:
– Bei 5 Verstößen trat die Verfolgungsverjährung ein
– In 48 Fällen wurde eine Verwarnung ausgestellt
– In 37 Fällen wurde erst nach einem Zeugenfragebogen bezahlt
– In 9 Fällen erfolgte ein Kostenbescheid
– In jeweils 2 Fällen gab es eine Mahnung, ein Bußgeldverfahren, eine Fahrzeugführeranfrage und die Nichtverfolgung wegen falscher Kennzeichenangaben
– Im Fall eines einfach verkehrsgefährdend abgestellten Aufliegers war angeblich trotz vorhandenen Firmenangaben keine Halterfeststellung möglich
– In den rund 30 Fällen der Schaustellerwagen wurde „kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da kein Halter ermittelt werden konnte“

angeblich kein Problem mit dem LKW-Gegenverkehr90 mal: Keine Verfolgung von ausländischen LKW-Parkverstößen
Doch in 90 Fällen wurde „kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da bei ausländischen Kennzeichen keine Halteranfrage möglich“ sei.
Das ist in der Tat Rechtslage, wiewohl es eigentlich eine EU-Regelung gibt.
Diese läßt es aber zu, daß einfache Verstöße im Ausland nicht vollstreckt werden können.

Aber: Weder das Ordnungsamt noch die Polizei kümmern sich an Ort und Stelle um die Zustände.

Hier könnte täglich von den unter ausländischen Kennzeichen agierenden Fahrern direkt die Ordnungswidrigkeiten geahndet werden – das ist nämlich durchaus erlaubt und würde noch mehr zur Verbesserung beitragen, als es mit der „Aktion Bügerhilfe“ der Bürgerbewegung PRO Heilbronn in der Tat gelungen ist.

Dennoch sah sich die Stadtverwaltung inzwischen gezwungen, die westliche Seite der Grundäckerstraße nun doch mit einem LKW-Parkverbot zu belegen.
Zuvor wurde auf Anfragen mehrfach behauptet, die Straße sei für zwei entgegenkommende LKW breit genug und nicht nur das: Man behauptete mehrfach dreist -  zuletzt sogar in einem Antwortschreiben des OB Harry Mergel -,  
„dass nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung keine rechtlichen Grundlagen bestehen, um das Parken von LKW in Gewerbegebieten zu verbieten.“
Die täglichen Zustände mit in solchen Fällen mühsam rangierenden LKWs zeigten indes ein anderes Bild. Die „Aktion Bügerhilfe“ hofft nun, daß ein weiterer Erfolg ihrer Bemühungen nicht trügt: Die Ausgabe von
Flyern scheint beendet zu sein …

PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach: „Es hat sich schon in anderen Fällen gezeigt, daß steter Tropfen auf den heißen Stein doch den Amtsschimmel irgendwann zur Bewegung bringt. Man belügt offenbar ganz bewußt die Bürger, weil man sein eigenes Unvermögen, Unwissen, Versagen oder schlicht ein Versäumnis nicht zugestehen will  und versucht daher immer, sich zunächst einmal mit Vorwänden herauszureden. Manches ist auch politisch motiviert, denn erst recht kann nicht sein, was aus Kalkül und Opportunismus nicht sein darf. Man fragt sich manches Mal schon, wem das Verhalten der weisungsgebenden Verwaltungsspitze nützt – dem einfachen Bürger meistens nicht!“

angeblich kein Problem mit dem LKW-GegenverkehrFreibrief für Osteuropäer dank Stadtverwaltung
Weil keine ernsthafte Kontrolle von Seiten der Stadtverwaltung erfolgt, schrieb ein Anwohner folgenden Brief an das Ordnungsamt (Anm.: die Mitarbeiter sind in ihrem Handeln an die Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten, hier Oberbürgermeister Harry Mergel (SPD) und Erster Bürgermeister Martin Diepgen (CDU) gebunden):

"... wir waren nicht schlecht überrascht, als wir vor ein paar Wochen festgestellt haben, dass das Amt für Straßenverkehr nach über 1,5 Jahren und nur Ablehnungen nun offensichtlich doch eingesehen hat, dass in der Grundäckerstraße ein 2-spuriger Wechsel-Gegenverkehr mit LKW nicht möglich ist, wenn an den Straßenrändern beidseits LKW parken. Seit Anfang Mai also ist laut dem Amt für Straßenverkehr entlang der kompletten Grundäckerstraße auf der östlichen Seite durchgehend ausgeschildert, dass ein Parken nur noch für PKW gestattet ist. 

Soweit die Theorie – aber die Praxis ist, dass sich die LKW-Fahrer nach wie vor um Parkverbote nicht kümmern. Sie parken wo Platz ist, bzw. wo sie wollen. LKW-Parkverbote oder eingeschränkte Halteverbote erklären die LKW-Fahrer für sich als nicht gültig und werden in dieser Selbstverständlichkeit natürlich auch bestätigt, da nach wie vor niemand vor Ort diesem Treiben Einhalt gebietet. 

Wir haben dem Ordnungsamt zum Nachweis und Veranschaulichung nur ein paar LKW`s im Parkverbot mit Bildnachweisen zur Anzeige gemeldet. Hier aber auch nur LKW`s mit deutschen Kennzeichen und auch nur die im Parkverbot parkten.  

Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen dieser Mail im PDF-Format einen Einblick der nur ausländischen LKW`s in der Grundäckerstraße im Parkverbot parkend beigefügt [Anm.: nebenstehende Bilder sind nur ein Auszug].

angeblich kein Problem mit dem LKW-GegenverkehrWir sehen keinen Sinn darin auch diese LKW-Fahrer dem Ordnungsamt mit Bildnachweisen zu melden, obwohl dies unzweifelsfrei im Sinne des Verursacherprinzips richtig wäre. Die wesentlich grössere Gruppe, die hier Parkverbote begeht, stellen zu 70 bis 80 % vornehmlich osteuropäische LKW-Fahrer. Von diesen aber ist ja bekannt, dass sie in Heilbronn völlig ahndungsfrei Ordnungswidrigkeiten begehen können; Ihnen hier quasi ein Freibrief ausgestellt ist.

Wir sehen es nicht als zielführend an, das Ordnungsamt mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu überhäufen, die im Ergebnis nur eine sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für alle Beteiligten bedeuten. Sinnlos, eben weil die osteuropäischen LKW-Fahrer in Sachen Ordnungswidrigkeiten keinen Lernprozess erfahren.

Damit Sie sich aber trotzdem einen Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten der Parkverbotmißachtungen, auszugsweise nur der letzten Tage, seitens der vornehmlich osteuropäischen LKW-Fahrer in einem PDF zusammengefasst. Hier sind noch nicht einmal die Parkverstöße wie „Parken entgegen der Fahrtrichtung“ dokumentiert. 

Die Tatsache, dass die Stadtverwaltung Heilbronn sich nun doch endlich nach über 1,5 Jahren entschlossen hat ein LKW-Parkverbot zumindest auf einer Seite der Grundäckerstraße durchgehend einzurichten, werten wir als wirklich ernst und glaubhaft gemeint und nicht als Farce.

In diesem Sinne werden wir dem Ordnungsamt in nächster Zeit verstärkt mit Bildnachweisen behilflich sein sich einen Überblick zu eingeleiteten Maßnahmen und deren Einhaltung zu machen.

angeblich kein Problem mit dem LKW-GegenverkehrUnzweifelsfrei kämen wir natürlich alle im Sinne eines positiven Ergebnisses schneller voran, wenn die Verkehrsregelungsschilder nicht nur wie bisher und jetzt sogar zu einer erweiterten Dekoration dienen müssten, sondern mittels unterstützende Kontrollen der Polizeikräfte vor Ort auch zur beabsichtigten Geltung verholfen würde. ..."

 

Ordnungsamt reagiert

 

[Update 15.6.2017] Mit Schreiben vom 14.6.2017 hat das Heilbronner Ordnungsamt nun das Bundesamt für Güterverkehr und das Polizeipräsidium Heilbronn um Maßnahmen gebeten: "Wir bitten Sie als zuständige Behörden die Kontrolle der Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten, um entsprechende Kontrollen"
Es ergibt sich daraus allerdings die Frage, weshalb dies erst jetzt geschieht.
Bislang wurden entsprechende Anliegen stets mit Argumenten abgewiesen, etwa, man dürfe die Ruhezeiten der LKW-Fahrer nicht durch Kontrollen unterbrechen...

 

* Anm.: Bemerkenswert ist dabei die Erfahrung, daß das Regierungspräsidium zwar dem Beschwerdeführer eine nicht "zieführende" und für die beaufsichtigte Behörde "schonende" Antwort gibt, die auch diese zur Kenntnis erhält, aber gleichzeitig dieser offensichtlich doch die "Wegweisung zur Schadensbegrenzung empfohlen" wird. Man kennt sich...

 

Siehe auch