LKW-Abstellplatz Böllinger Höfe:

 Lobbyismus

 "LKW-Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeit"

Gewerbegebiet Böllinger Höfe

[31.3.2016] Werden die Bürger für dumm verkauft? Immer obskurer werden die Ausflüchte der Heilbronner Stadtverwaltung, um nichts nachhaltiges gegen die Zustände rund um den trotz gegenteiliger Bekundungen geduldeten LKW-Abstellplatz auf der Grundäckerstraße im ► Gewerbegebiet Böllinger Höfe unternehmen zu müssen.

  Inhalt

www.boellingerhoefe-hn.de
Anfrage + Antwort dazu

Nicht nur wir berichteten bereits mehrfach darüber, was die dortigen Anwohner völlig zu Recht auf die Palme bringt. Dabei geht es nicht nur um Fäkalien und andere Hinterlassenschaften der dort ihre LKW abstellenden Kraftfahrer, sondern auch um Untätigkeit der zuständigen Behörden, die sich obendrein die Bälle gegenseitig zuspielen, um nur nichts Entscheidendes gegen die Zustände unternehmen zu müssen.

  Verschlimmbesserung mit falschem Behörden-Aktionismus

Über das Laufenlassen von Motoren, Campieren auf und an der Straße und hinterlassenen Fäkalien neben der Nichteinhaltung von Straßenverkehrsvorschriften wissen sie nämlich bestens Bescheid. Selbst Handgreiflichkeiten müssen sich Anwohner, die es mit der bürgermeisterlichen Anregung zum Gespräch mit den LKW-Fahrern versuchen, gefallen lassen.

Inzwischen verzichten Anwohner und Gewerbetreibende auf weitere Gespräche - ohnehin dienen diese wie in anderen Fällen auch nur für als „Bügerbeteiligung“ getarnte Alibi-Veranstaltungen, um weiterhin wie mit dem Grunderwerb „Steinäcker“ mit dem Kopf durch die Wand zu wollen

Zur Beruhigung und eigener Rechtfertigung, doch etwas zu tun, hat die Stadt nach den ersten massiven Beschwerden zwei Dixi-Toiletten und etliche Papierkörbe aufstellen lassen, indes reicht dieses von den Anwohnern als Alibi-Aktionismus bezeichnete Vorgehen bei Weitem nicht aus. Obendrein läßt man für teures Geld der Steuerzahler regelmäßig vor allem entlang der hauptbetroffenen Grundäckerstraße einen Reinigungstrupp durchmarschieren in der Hoffnung, daß die Beschwerdeführer doch endlich Ruhe geben und nicht dahinterkommen, warum an dieser Stelle so gehandelt wird, wie sonst nirgends in der Stadt - oder wo wird ein so verwunderlich vergleichbares Prozedere durchgeführt? Das Ergebnis ist eine Verschlimmbesserung, denn damit bietet die Stadt den LKW-Vandalen sogar noch einen Extra-Service an. Tatsächlich ist das Verhalten der zuständigen Stellen aber nichts anderes als eine Hinhaltetaktik. Sich beschwerende Bürger erhalten keine oder eine falsche Antwort auf ihre Schreiben an die Stadt. Das beliebte Spiel, jene Bürger. die den Nerv der "Macher" treffen wie Querulanten zu behandeln, beginnt.

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  "Biotop" stellt sich als Behördenschlamperei heraus

vergrößernNachdem die Betroffenen also von der Fürsorgepflicht ihrer Stadtverwaltung nichts Entscheidendes mitbekommen, versuchen sie nun mit eigenen Recherchen den Dingen auf den Grund zu gehen. Dabei kommt auch Überraschendes heraus. Beispielsweise zunächst einmal, daß genau dort, wo die Abfälle und Fäkalien hinterlassen werden, es sich eigentlich dem eigenen Geo-Portal der Stadt zufolge um ein Biotop nach §32  Naturschutzgesetz handeln soll.

Das wurde in den Neunziger-Jahren so kartiert, die Malerei im Plan sollen die "Biotope" umranden. ►

Doch die sicher nicht billige Kartenmalerei erweist sich als wertlos - es wäre ein klassischer Fall für das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler über die Steuerverschwendung durch einen unfähigen Beamtenklüngel: auf Anfrage von PRO Heilbronn hieß es von Seiten der Stadtverwaltung nämlich, daß die Feldhecken entlang der Grundäckerstraße sich im Gebiet des Bebauungsplans "44C/2 Böllinger Höfe I" befinden. Eine Feldhecke sei jedoch nur dann ein gesetzlich geschütztes Biotop, wenn es sich in der freien Landschaft befindet und dies ist bei einer Lage im Innenbereich nicht der Fall und daher auch keine gesetzlich geschützten Biotope. Jetzt will man die Kartierung entsprechend korrigieren.

Die Überprüfung ergab zum Einen tatsächlich, daß der einstige blinde Aktionismus nicht den Vorschriften des § 32 (ex-24 und neu-33) des Bundesnaturschutzgesetzes entspricht und es zudem wohl im gesamten Stadtgebiet derartige Schnitzer gibt, die nun behoben werden müssen.

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  Der nächste Clou ist noch weniger lustig

Dachte man zunächst, der vermeintliche LKW-Abstellplatz habe sich unter den LKW-Fahrern so einfach untereinander herumgesprochen, so stellt sich bei einem Blick ins Internet heraus, daß dort ein eigens eingerichtetes Portal  (http://compass.ptvgroup.com/tag/lkw-parkplatze/), gibt, auf dem den LKW-Fahrern die Böllinger Höfe wie ein einziger Parkplatz dargeboten wird.

Ein Anruf bei der die Seite betreuenden stelle brachte Aufklärung und, daß der Button dazu noch während des Gesprächs entfernt wurde, aber mit dem Hinweis, daß er  jederzeit durch jeden LKW-Fahrer wieder eingetragen werden kann. Die Stadtverwaltung wurde darauf drüber informiert und gebeten, Sorge dafür zu tragen, daß die Ausweisung der Böllinger Höfe, explizit der Grundäckerstraße, als LKW-Rastplatz nicht mehr veröffentlicht wird und die Aussage von EBM Diepgen, Zitat HSt: „Wir dürfen Lastwagenfahrern nicht signalisieren: Hier ist ein Autohof“, auch umgesetzt und nicht auf diese Weise konterkariert wird.
Die zunächst erfreuliche Antwort des zuständigen Sachbearbeiters bei der Stadt lautete, man habe den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) darüber informiert, dass die Plattform in Bezug auf Parkplätze Böllinger Höfe nicht korrekt ist und um Löschung gebeten. Dabei wurden sogar gerichtliche Schritte angedroht - doch geändert hat sich am Zustand dennoch nichts.

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  ● Des Rätsels Lösung

Des Rätsels Lösung ließ indes nicht auf sich warten. Nachdem zunächst glaubhaft angenommen werden konnte, daß die abgestellten LKW nichts mit der in den Böllinger Höfen in jüngster Zeit gebauten riesige Produktionsanlage der AUDI AG zu tun haben und auch ständig ein dementsprechender Eindruck seitens der Stadtverwaltung vermittelt wurde, stellte sich dies als gelungenes Schweigemanöver heraus. Zur Überraschung tauchten nämlich Flyer  auf, die das AUDI-Werk in Neckarsulm gleich in mehreren Sprachen an die LKW-Fahrer der Zulieferer ausgibt. Und in diesem "Info-Flyer für die LKW-Fahrer" sind - wie auch das Gebiet im nördlichen Industriegebiet zwischen EnBW-Kraftwerk und dem Osthafen -   die Böllinger Höfe als "LKW-Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeit" ausgewiesen. "In der nachfolgenden Karte sind alternative Übernachtungsmöglichkeiten sowie Gastronomie und Tankstellen" dargestellt", heißt es in fett hervorgehoben Passagen auf dem Flyer dazu, auch wenn auf der Darstellung östlich des Neckars einige Angaben verwechselt wurden.

Nachdem festgestellt wurde, daß in einer im Internet verbreiteten Software das Gebiet sogar als "Autohof" bezeichnet wurde, hatte das Straßenverkehrsamt zwar erfolgreich die Löschung durchgesetzt, doch nun taucht der AUDI-Flyer für LKW-Fahrer auf.

Bislang ging man stets davon aus - und es gab auch keinerlei entsprechende Hinweise - daß die häufig aus Osteuropa stammenden LKW etwas mit dem in den Böllinger Höfen angesiedelten AUDI-Zweigwerk zu tun haben könnten. Nun ist die Überraschung um so größer, als sie möglicherweise vom Standort Neckarsulm aus zu den Ruheplätzen auf Heilbronner Markung verwiesen werden. Gleichzeitig heißt es: "Übernachtungen in der Wartezone vor dem Werkstor sind verboten!" und droht mit roter Schrift: "Zuwiderhandlungen werden mit Entzug des etwaigen Standgeldes bis hin zu einem Werksverbot für den Fahrer geahndet!"

Daß dies per Flyer-Empfehlung zu Lasten Heilbronner Bürger gehen soll, leuchtet den Bürgern in den Böllinger Höfen nicht ganz ein. Indessen wäre es schon recht seltsam, wenn die Untätigkeit in Sachen Abhilfe einer ungleichen Behandlung in der Interessenabwägung liegen sollte.

Die Vertreter der Bürgerbewegung PRO-Heilbronn in den kommunalen Gremien haben dazu erneut eine Anfrage an die sich bislang in der Sache sehr LKW-moderat verhaltenden Stadtverwaltung gestellt. Teilweise wurde das gegenüber den LKW-Fahrern zurückhaltend lasche Verhalten damit begründet, daß man Verwarnungs- und Bußgelder von den ausländischen Fahrern nur sehr schwer vollstrecken könne. PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach erklärte dazu: "Es kann ja wohl nicht sein, daß die Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur deshalb zu Lasten der Anwohner unterlassen wird, weil es sich um ausländischen LKW-Fahrer handelt. Inzwischen werden europaweit und länderüberschreitend Verstöße im Straßenverkehr in allen EU-Staaten verfolgt. Es geht auch nicht um den in einem Gewerbegebiet üblichen LKW-Verkehr, sondern um den Mißbrauch des Gebietes als Ersatz-Autohof, der auch noch für Übernachtungen empfohlen wird und deren offensichtlichen gesetzwidrigen Duldung durch die Heilbronner Verwaltungsspitze."

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  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Zurückhaltend wird nun die Stellungnahme der weisungsgebundenen Amtsleiterin von den Vertretern der Bürgerbewegung PRO Heilbronn als "Irreführende Beantwortung" bezeichnet. Denn offensichtlich war diese Anfrage nun nicht mehr so leicht zu handhaben. Die Beantwortung mußte auch erst noch angemahnt werden und so dauerte es bis zu 42 Tagen, bevor man wohl die richtige Formulierung gefunden zu haben glaubte: Nachdem zuerst sogar der Rechtsweg wegen den Einträgen im Internet angedroht wurden, lautete auf den AUDI-Flyer mit dem gleichen Sachverhalt die Antwort:
"Weder die Stadt Heilbronn, noch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) haben Einfluss auf die genannte Internetplattform bzw. das Verteilen von Flyer. Wie uns das BGL auf Nachfrage mitteilte, wird die Internetplattform von Fahrern bzw. Spediteuren regelmäßig verändert. Eine Überwachung durch das BGL erfolgt nicht." Und: "Der genannte Flyer wird weder mit Wissen, noch mit Erlaubnis der Stadt Heilbronn oder des BGL verteilt." Weiter heißt es: "Nach Auskunft des BGL hat diese keinerlei Einfluss auf die Erstellung solcher Flyer. Diese werden durch Fahrer oder Spediteure erstellt und verteilt." Und dann kommt auf einmal die völolig gegensätzliche Behauptung:  "Weder nach Straßenrecht noch nach Verkehrsrecht besteht die Möglichkeit die von den Fahrern und Spediteuren genutzte Internetplattform zu verbieten bzw. Eintragungen zu untersagen." Statt Problemlösung also Rabulistik.

Und es kommt noch besser:

Auf die in den Punkt in der Anfrage: "Weshalb nicht in ähnlicher Weise wie in der Gottlieb-Daimler-Straße das Parken in Parkver­botszonen unterbunden bzw. wenigstens ein generelles zeitlich beschränktes LKW-Parkverbot erlassen wird", kommt die völlig falsche Antwort:

In der Gottlieb-Daimler-Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit an den privaten Ein­ und Ausfahrten das Parken geregelt. Die Straßenverkehrsordnung lässt diese Art der Regelung durch entsprechende Anordnungen zu.

Auf der Ostseite der Grundäckerstraße sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein LKW-Parkverbot nicht gegeben. Auf der Westseite der Grundäckerstraße zwischen den Einmündungen Pfaffenstraße und Wannenäckerstraße wurden wegen des Bedarfs, Parkplätze für PKW eingerichtet, um das Parken in zweiter Reihe zu verhindern.
Die rechtlichen Voraussetzungen ein LKW-Parkverbot auf der Ostseite der Grundäckerstraße anzuordnen sind gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung nicht gegeben.

Mit dieser Antwort kann man beim besten Willen nicht konform gehen. Sie ist irreführend. Der Gesetzestext "gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung" gibt diese - offensichtlich lobbyistischen Zwecken dienende falsche - Auslegung nirgends her, im Gegenteil heißt es in § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
[...]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

[...]
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Die Bedingungen zum Handeln sind demnach sogar ausdrücklich gegeben und nicht wie behauptet, nicht gegeben. Auch die übrigen Absätze des § 45 StrVO  bestätigen die uns mitgeteilte Behauptung nicht. 

Wird bei der Heilbronner Verwaltungsspitze - die sich im Übrigen, sowenig wie der Gemeinderat, infolge von Wahlverweigerung auf eine Mehrheit der Bürger stützen kann -  völlig vergessen, daß das Handeln von Verwaltungen nicht der Beliebigkeit von Interessen unterworfen ist, sondern  rechtsstaatlichen Grundsätzen dienen muß?

Wird vergessen, daß der Amtseid nicht auf den Vorgesetzten, das Parteibuch, Lobbyisten oder Sponsoren der Wahlkämpfe geleistet wird, sondern auf den Staat und dessen Souverän?

Amtliche Auskünfte müssen zudem vollständig, richtig und unmißverständlich sein, so jedenfalls unter anderem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil III ZR 114/68.

Ist die Aussage: "Es stinkt zum Himmel" falsch? 

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  Bürger - Reaktionen

Der Artikel in der Heilbronner Stadtzeitung wurde vorab einem Kreis interessierter Bürger zugänglich gemacht.

Dazu gab es diese aufschlußreichen Reaktionen:

 

Meine Gedanken zu Ihrem Stadtbeitrag: 

Nicht nur Handgreiflichkeiten, tätliche Angriffe und Körperverletzung müssen sich die Anwohner des „LKW-Rasthofes Grundäckerstraße“ gefallen lassen. In ihrem Eifer sich gegenseitig die Bälle zu möglichen weiteren Unterlassungen zuzuspielen, scheuen sich die Heilbronner Polizeibehörden nicht es gegenüber einem Opfer von Körperverletzung in der Grundäckerstraße jeglicher Objektivität in einem Ermittlungsverfahren fehlen zu lassen..

Während eines allgemeinen Ortstermins zu Dokumentationszwecken der Situation in der Grundäckerstraße wurde ich ohne ersichtlichen Grund am 24.09.2015 um 11:52 Uhr, von einem dort parkierenden LKW-Fahrer tätlich angegriffen. Der LKW-Fahrer versuchte mir meine Kameraausrüstung zu entreissen, ( Wert ca. 2500,- € ). Als ihm das nicht gelang riss er mir die Brille vom Kopf und zerstörte diese. Da der Angreifer körperlich deutlich überlegen war, konnte ich den Angriff nicht abwehren, versuchte dem Angriff durch Flucht zu entgehen, die der Angreifer aber mehrmals verhinderte, mich einholte und mehrmals auf mich einschlug.

Unmittelbar nach diesem Angriff wurde die Polizei zur Hilfe gerufen. Diese traf auch relativ schnell vor Ort ein und konnte den Täter sogar noch vor Ort stellen. Merkwürdig kam uns vor, dass die Polizei noch am Tatort eine Anzeige wegen tätlichem Angriff, Sachbeschädigung und Körperverletzung gar nicht aufnehmen wollte, mit der Begründung, dass dies zu nichts führen würde, das Verfahren ohnehin seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden würde. Nur mit Nachdruck unsererseits nahm die Polizei vor Ort dann doch unsere Anzeige auf.

Nach ein paar Wochen, erhielten wir dann seitens der Staatsanwaltschaft HN die Mitteilung, dass das Verfahren, wie bereits seitens der Polizei angekündigt, wegen nicht vorliegendem öffentlichen Interesse eingestellt wurde. Es wurde uns der Zivilklageweg freigestellt.

Wir haben daraufhin über unseren Anwalt Akteneinsicht angefordert.

Wir waren dann doch sehr erstaunt den Ermittlungsakten entnehmen zu müssen, dass der ermittelnde Polizist als Vorgeschichte zu dem Straftatbestand der Sachbeschädigung und Körperverletzung § 223 StGB, § 303 StGB, für die Staatsanwaltschaft Heilbronn über das Opfer und Geschädigten dieses Angriffs berichtete: 

„Der Geschädigte XY ist dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen sowie dem Ordnungsamt Heilbronn bereits bekannt. Dieser beschwert sich in aller Regelmässigkeit über LKW-Fahrer, welche in der Grundäckerstraße im Parkverbot stehen. Auch über Lärm von dort nächtigenden LKW-Fahrern und von dessen verrichteten Notdürften in angrenzende Büsche sind bereits Beschwerden von Herrn XY eingegangen.

Damit auch jeder Parkverstoß geahndet wird, fotografiert der XY die im Parkverbot stehenden LKW mit seiner Kameras und leitet diese Aufnahmen anschließend an das Ordnungsamt-Heilbronn weiter. Hier kam es in der Vergangenheit bereits zu Streitigkeiten mit den LKW-Fahrern. Zu Straftaten kam es bisher jedoch nicht." 

Wahrscheinlich ist es auch völlig unerheblich, dass der ermittelnde Polizist den Sachverhalt nur so dargestellt hatte, dass und als ob wir rein private Anlieger der Grundäckerstraße wären. Der Polizist behauptet u.a. dass meine Frau als Zeugin den Vorfall von unserer Wohnungstür aus beobachtet hätte. Das ist komplett falsch. Unsere Wohnung befindet sich im 1. Stock. Die Wohnungstür geht seitlich nach hinten raus. Von dort hat man keinen direkten Einblick auf die Grundäckerstraße. Die Tatsache, dass wir gewerbetreibende Anlieger sind und der Vorfall von Zeugen aus unseren Gewerberäumen, die direkt an der Grundäckerstraße grenzen und von hieraus beobachtet wurden, wird gänzlich verschwiegen. 

Den Gipfel diese Ungeheuerlichkeit erklomm dazu jedoch das Polizeipräsidium Heilbronn mit seiner nachfolgenden schriftlichen Erklärung vom 16.03.2016 auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der unsachlichen und tendeziösen Sachverhaltsschilderung des ermittelnden Polizisten zum Tathergang.

Diese Beschwerde wies das Polizeipräsidium Heilbronn vollumfänglich ab, mit der Begründung, dass der ermittelnde Polizist seine Darstellung über den Geschädigten lediglich den Presseberichten und auch dienststelleninternen Verfügungen aufgrund der Presseberichte vom 06.08.2015 und 12.08.2015 aus der Heilbronner-Stimme zu den Vorgängen in der Grundäckerstraße entnommen habe, in denen der Geschädigte XY öffentlich namentlich als Betroffener Anwohner zitiert worden sei und dazu aufgrund der Presseberichte dienststellenintern die Vorgehensweise in Fällen weiterer gemeldeter Vorkommnisse des Beschwerdeführers aus der Grundäckerstraße verfügt war. 

Dieses Verhalten und Vorgehensweise seitens der Heilbronner Polizeibehörden mit einem Anlieger und Geschädigten der als LKW-Rasthof missbrauchten Grundäckerstraße erscheint mehr als zweifelhaft und in höchstem Maße bedenklich.

Der Tathergang einer begangenen Sachbeschädigung und Körperverletzung wird offensichtlich zumindest in diesem Falle seitens der Polizei zu Lasten des Opfers in einen Zusammenhang des Bekanntheitsgrades des Opfers in der Öffentlichkeit als auch dann weiterführend mit dienststellenintern Anweisungen gesetzt.

Wer weiss, sollte z.B. bei uns demnächst eingebrochen werden, wird dann auch seitens der Polizei im Ermittlungsverfahren als Vorgeschichte dazu festgestellt: „Der Geschädigte XY ist dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen bestens bekannt, weil………….“

Wer weiss, wenn das nächste mal sich wieder mehrere osteuropäische LKW-Campierer vor unserem Haus aufbauen, uns bedrohen und wohlmöglich sogar Sachbeschädigung auf unserem Grundstück begehen, wird dann auch seitens der Polizei im Ermittlungsverfahren als Vorgeschichte dazu festgestellt: „Der Geschädigte XY ist dem Polizeirevier Heilbronn-Böckingen bestens bekannt, weil………….“ 

Im Moment können wir aus dem Verhalten und Vorgehensweise der Polizeibehörden-Heilbronn für uns nur das Fazit ziehen, dass wir quasi selber Schuld sind, wenn wir aus irgendwelchen Gründen auch immer in der Grundäckerstraße seitens Dritter zu Schaden kommen. Selbst wenn wir am hellichten Tage nur durch die Grundäckerstraße gehen, sind wir ja selbst Schuld dass und wenn uns sogar irgendjemand tätlich angreift – weil – unsere Namen wurden ja in Zusammenhang der Vorkommnise der Verwahrlosung  in den Böllinger Höfen allgemein genannt.

Es hat nach diesen Erfahrungen mit der Polizeibehörde-Heilbronn für uns den Anschein, dass, wem immer danach zu mute ist, soll also gerne jederzeit in die Grundäckerstraße kommen, sollte ich auf der Straße zufällig anzutreffen sein, hat er einen Freibrief mich tätlich angreifen zu dürfen – weil – so von der Polizeibehörde-Heilbronn im Falle der Körperverletzung vom 24.09.2015 bestätigt – es gibt ja eine Vorgeschichte dazu.  

Nach nun knapp mehr als einem halben Jahr Erfahrung bezüglich der Vorkommnisse und Begleitumstände des LKW-Rasthofes Grundäckerstraße als unmittelbar betroffener Anwohner, stellt sich für uns immer deutlicher die Frage vor wem wir künftig mehr Angst haben müssen. Den LKW-Transit-Vandalen, die uns hier eine Nacht nach der anderen, mal mehr und mal weniger das Leben zu Hölle machen? Oder vor den Organen und Verantwortlichen der Stadtverwaltung Heilbronn, an die man sich in seiner höchsten Not um Hilfe gewandt hatte?

   

...

Tatsächlich geht es uns nicht wirklich gut. Neben der Situation, dass wir seit letztem Jahr mitten auf einem LKW-Rasthof leben müssen, belastet uns und vor allem meine Frau sehr, dass und wie die Stadtverantwortlichen Heilbronns in dieser Angelegenheit mit uns umspringen und behandeln, schlicht einfach nur menschenverachtend ignorant und skrupellos. Dieses absolut üble und nur arrogante Verhalten dieses „Herrn Wirtschaftsförderes“ haben Sie ja selbst erleben dürfen.

Es vergeht fast keine Nacht, in der ich nicht raus muss, zu versuchen irgendeinen LKW-Parker darauf aufmerksam zu machen, dass hier Menschen leben die Nachts ihren Schlaf brauchen.  Kaum hat man das mit dem einen geklärt und ist wieder im Haus, dauert es manchmal keine 15 Minuten und der nächste LKW-Transit-Parker sucht sich seinen Rastplatz – eben da wo am meisten Platz ist und der ist meistens dann nur noch vor unserem Haus.

Je mehr LKW`s hier nachts stehen, umso mehr scheinen das nachfolgende LKW-Fahrer als Bestätigung zu sehen, dass die Grundäckerstraße eben ein allgemeiner LKW-Rasthof ist und man hier machen kann was und wie man will. Da interessieren niemanden Verkehrsregeln und- schilder. Das ist hier ein permanentes rangieren mit LKW und natürlich laufen lassen der LKW-Motoren. Nicht selten kommen die auch gleich zu mehreren LKW, haben sich offensichtlich über Funk oder Handy verständigt und freie Parkmöglichkeit an Kollegen weitergegeben.

Die Polizei anrufen und um Hilfe bitten – das möchte ich mir nicht selber antun müssen. Deren übles Spiel kennen wir ja nun zur Genüge. Es hilft aber alles nichts, wenn wir schlafen können wollen, muss ich eben selbst Nachts raus – und meine Frau stirbt langsam jedesmal Tausend Tode, weil sie Angst hat, dass mir was dabei passiert.

Was hier nahezu jede Nacht los ist, hat mit einem Gewerbegebiet nichts mehr zu tun. Nachts ist hier Rangierstation und voll besetzter LKW-Rasthof mit allen Konsequenzen.  Und nach jeder Nachts, ab ca. 05:00 Uhr morgens löst sich dieser Spuk langsam wieder auf.

Dazu ist es nur mehr als verhöhnend, wenn uns ein BM erklärt, dass er selbst morgens auf der Fahrt in sein Büro durch das Gewerbegebiet fährt und ihm dabei nichts aussergewöhnlich belästigendes es auffällt.  Kunststück. Tagsüber haben wir hier ganz normale Gewerbegebietsituation, keine besonderen Auffälligkeiten.

Erst vor kurzem hat die Stadtverwaltung die umgefahrenen Laternen, Schilder und Mülleimer in der Grundäckerstraße wieder instand setzen lassen. Hat keine Woche gedauert und es sind natürlich gleich wieder Laternen, Schilder und Mülleimer  an- und teilweise umgefahren worden, durch zum parken rangierende LKW. Der Stadtverwaltung Heilbronn sind die hier lebenden Anlieger offensichtlich nicht nur völlig egal, es scheint auch völlig egal zu sein dass und welche materiellen Schäden hier seitens der Transit-LKW-Vandalen angerichtet werden. Die Grundäckerstraße MUSS Nachts für die Transit-LKW als Rasthof zur Verfügung stehen und dazu scheint der Stadtverwaltung offensichtlich jedes auch noch so unlautere und unmoralische Mittel im Umgang mit den Anwohnern und sich Beschwerenden hier Recht zu sein. Schutzbedürftigkeit für die Anwohner und Anlieger hier scheint der Stadtverwaltung Heilbronn offensichtlich völlig egal und sogar nicht existent zu sein.  Hier gehen die Transit LKW-Fahrer eindeutig vor den Anwohnern und Anliegern.

Mittlerweile hoffen wir nur noch auf die Wochenenden, dass die dann hier campierenden osteuropäischen LKW-Vandalen nicht so zahlreich sind. Dann haben wir evtl. Gelegenheit 1 oder 2 Nächte schlafen zu können. Die Angst aber, dass wir hier völlig auf uns allein gestellt Nacht für Nacht den Transit-LKW-Vandalen hier auf dem Rasthof Grundäckerstraße schutzlos ausgeliefert sind und jeden Tag aufs neue Angst vor der nächsten Nacht haben müssen, ist jetzt unser Alltag geworden.

Uns ist natürlich klar, dass die Stadtverwaltung Heilbronn nur darauf aus ist uns mundtot zu machen oder dass wir resignieren. Herr Dagenbach, angesichts solcher Mittel und Methoden aber werden wir weder den Mund halten, noch resignieren, im Gegenteil.

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