Protest gegen Mobilfunk
Gegen Elektrosmoganlagen
...in Wohngebieten
Die ständig zunehmende Verbreitung von Elektrosmog im Heilbronner Stadtgebiet und die Verdichtung mit Mobilfunkanlagen ist der Bürgerbewegung PRO Heilbronn e.V. ein Dorn im Auge. Nachdem nun in Heilbronns kleinstem Stadtteil Klingenberg innerhalb 50 Metern eine zweite, diesmal "getarnte" Mobilfunkanlage errichtet wurde, haben die beiden Stadträte von PRO Heilbronn an die Verwaltung eine umfassende Anfrage zum Thema gestellt und unterstützen dazu die Anliegen der Bürger, die sich in der jüngsten Bürgerinitiative dagegen zusammengetan haben.

Darin wird um Auskunft zu 10 Fragen gebeten:

Anfrage zu Mobilfunkanlagen

1. Unter welchen Voraussetzungen können im Stadtgebiet, insbesondere innerhalb Wohngebieten in Heilbronn Sendemasten für Mobilfunkanlagen betrieben werden?

2. Gibt es Möglichkeiten, Vorschriften über solche Anlagen z.B. in BBauPl zu erlassen und wenn ja: welche?

3. In welcher Weise kommt die von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunk-Netzbetreibern im Juli 2001 geschlossene “Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes” zur Anwendung?

4. In welcher Dichte sind in Heilbronn solche Anlagen errichtet und an welchen Standorten?

5. Wer genehmigt und überwacht die Einrichtung, die Abstände und den ordnungsgemäßen Betrieb solcher Anlagen, insbesondere jetzt in der Raiffeisenstraße in Klingenberg? 

6. Weshalb ist es möglich, daß in Klingenberg innerhalb 50 Metern zwei Mobilfunkanlagen errichtet werden können?

7. Wieso unterstützt die Verwaltung dieses noch dadurch, daß sie eine Tarnverkleidung der Sendeanlage in der Raiffeisenstraße sogar ohne Anhörung der Angrenzer genehmigt?

8. Weshalb ist die einzige relevante Vorschrift, daß die Abstände zu Kindergärten und Schulen 200 Meter betragen müssen, wenn die Strahlung, wie behauptet, doch so harmlos sein soll und weshalb werden Kinder in diesen Einrichtungen geschützt, aber nicht im übrigen Wohnbereich?

 


Als Kamin 'getarnte' Mobilfunkanlage


Die Anlage ohne Verkleidung

Nur 50 Meter entfernte bestehende Mobilfunkanlage


Protest der Bürger


Klingenberger Bürger diskutieren
9.  § 34 BauGB regelt in Abs. 1 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich
a) nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
b) die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben sowie
c) das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Weshalb wurde im Falle Raiffeisenstraße unter Verstoß gegen alle 3 Grundsätze eine Genehmigung erteilt, statt gegen das Vorhaben eingeschritten?

10. Was wurde bisher über den Deutschen Städtetag von Seiten der Verwaltung und insbesondere ihrem Vizepräsidenten Himmelsbach als Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn unternommen, um
a) niedrigere Grenzwerte analog solcher bspw. in der Schweiz zu erreichen;
b) daß die Mikrowellenstrahler einer Genehmigungspflicht durch die kommunalen Baubehörden bedürfen, wie sie für geringste Änderungen an Gebäuden einschließlich Angrenzerbefragung auch vorgeschrieben sind;
bzw. was gedenkt man hierzu zu tun oder handelt es sich beim Deutschen Städtetag lediglich um einen Repräsentier- und Debattierklub zur Wahrung eigener kommunaler Interessen?

Anfrage zu Mobilfunkanlagen

 

 


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