*PRO Heilbronn fordert die Arbeitspflicht für Geflüchtete

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Die Stadträte Alfred Dagenbach und Michael Seher haben heute in einem Schreiben an den Heilbronner Oberbürgermeister Harry Mergel beantragt, daß die Stadt Heilbronn dem Saale-Orlau-Kreis folgend, ebenfalls die Arbeitspflicht für Asylbewerber etc. einführt.

Verschiedenen Berichten (Tagesspiegel, MDR, Ostthüringer Zeitung) zufolge wurde bereits im September 2023 im Kreistag des Saale-Ola-Kreises beschlossen, daß Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden sollen.
Grundlage dafür ist eine entsprechenden Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Detail sollen die davon Betroffenen Geflüchteten für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen.
Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.
Rechtliche Grundlage der Arbeitspflicht ist demnach Paragraph 5 im Asylbewerberleistungsgesetz.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft zwar keine reguläre Arbeit aufnehmen, Ausnahme ist aber eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz).
Demnach dürfen Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, also auch für einfache und zumutbare Aufgaben wie das Reinigen öffentlicher Fläche.

Stadtrat Michael Seher zufolge wären Tätigkeiten in der Parkpflege besonders hilfreich, „aber insbesondere im Zusammenhang mit der immer mehr zunehmenden Vermüllung der Stadt könnten solche Tätigkeiten nützlicher sein,als das Herumlungern in der Innenstadt“.
Sein Kollege Alfred Dagenbach kritisiert in diesem Zusammenhang, daß es bisher offensichtlich politisch motiviert so gewollt vermieden wurde, diese Möglichkeit der Inanspruchnahme dieses Personenkreises überhaupt der Bekanntheit zuzuführen und damit stets der falsche Eindruck aufrecht erhalten wurde, daß dies nicht zulässig sei.
„Damit ist auch der Stadt ein erheblicher Schaden entstanden, der den dafür aufzukommenden Bürgern so nicht weiter zuzumuten ist“.

Fast 6 Millionen für das Flüchtlingswesen
An der Stadt Heilbronn bleiben seit fast 40 Jahren jährlich Millionenbeträge, beispielsweise im kommenden Haushalt allein fast 6 Millionen Euro, bei Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber hängen, die nicht ersetzt werden.

Die Stadträte der Bürgerbewegung PRO Heilbronn fordern daher die Stadtverwaltung dazu auf und beantragen, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises  mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit beschäftigt wird und schlägt dazu beispielsweise folgende Tätigkeitsfelder im Schreiben an den Oberbürgermeister vor:

Tätigkeitsfeld 1: Öffentliche Einrichtungen
Tätigkeitsfeld 2: Soziales
Tätigkeitsfeld 3: Vereine
Tätigkeitsfeld 4: Kindertagesstätten
Tätigkeitsfeld 5: Schule
Tätigkeitsfeld 6: Kinder und Jugend
Tätigkeitsfeld 7: Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz

Die Liste der Tätigkeitsfelder ist offen und kann bedarfsgerecht durch weitere mögliche Aufgaben ergänzt werden.
Die Verwaltungsspitze wird aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben und wird zudem gefragt, weshalb bei keiner Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die Möglichkeiten nach § 5 im Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden hat.