Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn . Die Antwort dazu
Anfrage Heilbronn, den 4.2.2007
Stadträte Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk
Bezirksbeiräte Heiko Auchter, Fred Steininger
Betreff - Schreiben der Frau H.T. vom 29.1.2007

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu diesem Schreiben [siehe Anlage]ab?

2. Was haben die von der Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat zugesagten Gespräche über die Rücknahme der von diesem kritisierten Punkte (wie Überkragung) ergeben?

Anlage
Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich.
Text des o.g. Schreibens:

Heilbronn den 29.1.2007

An die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat.
Betr.: Neuer Bebauungsplan Ecke Einsteinstraße-Jägerhausstrasse.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Ich möchte Sie bitten, als Bürger in der Wein- und Käthchenstadt, sich ganz in Ruhe die Verkehrsanbindung zum neuen Entwurf mal anzusehen.
Das Amt für Straßenwesen kann hierüber bestimmt nicht glücklich sein.
Erst kommt der Kreisel, dann der Fußgängerüberweg und danach die Bushaltestelle
Einsteinstrasse.
Zwischen Fußgängerweg und Bushaltestellenausbuchtung soll die Einfahrt zur Tiefgarage
erfolgen.
Es sind Geschäfte direkt an der Haltestelle.
In der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2006 kam der neue Entwurf zur Abstimmung. Evtl. kann man das Protokoll am 26.01.07 einsehen.
Mit freundlichen Grüße
(HT)

Diesen Brief habe ich am 12,01.07 an den Oberbürgermeister und den Baubürgermeister geschrieben. Das Amt für Straßenwesen und die Verkehrsbetriebe haben das Schreiben auch.

Begründung unserer Bedenken.
Aus unserer Sicht ist die neue Lösung stark anzuzweifeln. Der ohnehin räumlich eingezwängte Kreisverkehr verliert an Übersicht durch die vorgezogene Baulinie. Es entsteht noch eine zusätzliche Gefahr hinter dem Fußgängerüberweg durch den neu geplanten zweiter Tiefgaragenzugang. Gleich danach kommt die Einbuchtung der Bushaltestelle. Der Nutzerkreis der Wohnungen besteht zum großen Teil aus älteren Personen. Die Ausfahrt stellt erhöhte Ansprüche an Reaktionsvermögen und Entschlusskraft, eine im Alter nachlassende Fähigkeit. Was für Ältere Gefährdung bedeutet, trifft auch für Kinder zu. Warum gilt die Flucht von Jägerhausstrasse84 nicht? Der Einsteinstraßengehweg hat keinen Grünstreifen mehr. Hat die Stadt hier Gelände gegeben? Seit wann kragen Penthäuser aus? Generell sind diese zurückgesetzt. Im übrigen, der zum Abriss verurteilte Altbau mit sehr guter Bausubstanz, ist ein Geschoss niedriger! Der Osten, eine ruhige Wohnlage, braucht an dieser Stelle weder Läden, noch Gastronomie. Wenn es sich gerechnet hätte, wäre die Firma Kölle wohl nie von hier weggezogen.
Der Einspruch vom 14.03.05 wurde am 15.01.07 von Herrn Dr. Böhmer beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
(HT)

Antwort der Verwaltung
Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 12/13 Heilbronn, Einsteinstraße 1-5
Ihre Anfrage vom 04.02.2007

Sehr geehrter Herr Dagenbach,

das in Ihrer Anfrage erwähnte Schreiben einer Anwohnerin aus der Einsteinstraße bezieht sich auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 12/13 Heilbronn, Einsteinstraße 1-5. Es wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegeben und wird in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.
Es wird somit im Rahmen der GR-Drucksache zum nächsten Beschluss des Bebauungsplans behandelt. Die Entscheidung über die Anregungen trifft dann der Gemeinderat. Daher kann die Verwaltung vorab keine Stellungnahme abgeben.
Der Anwohnerin aus der Einsteinstraße wird diese Entscheidung des Gemeinderats mitgeteilt werden. Die Verhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung sind noch nicht abgeschlossen. Der Gemeinderat wird im Rahmen der o.g. GR-Drucksache über das Ergebnis informiert.


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