Streit um Posten des Generalbundesanwalt
Totale Blamge für die FDP-Bundesjustizministerin

Dagenbach: Dümmer geht's nimmer

Dienstgebäude der Generalbundesanwaltschaft >

Der Personalstreit um die Berufung des künftigen Generalbundesanwalts wird zur totalen Blamage für die FDP-Bundesjustizministerin und spitzt sich wenige Tage vor der Entscheidung weiter zu. Nachdem der Rechtsausschuss des Bundesrats dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagenen Kandidaten, dem Präsidenten des nordwürttembergischen Regierungsbezirks Stuttgart,  Johannes Schmalzl, die Mehrheit verweigerte, gibt es laut einem Bericht des Magazins "Spiegel" vom Sonntag nun auch Widerstand von den Generalstaatsanwälten der Länder.

Während einer Herbsttagung vor wenigen Tagen sei Kritik an der Entscheidung von Leutheusser-Schnarrenberger laut geworden, schreibt der Brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg in einem Brief an Leutheusser-Schnarrenberger. Er forderte in seiner “Eigenschaft als dienstältester deutscher Generalstaatsanwalt” die Justizministerin auf, den Personalvorschlag zurückzunehmen und einen Kandidaten für das Amt des dienstranghöchsten deutschen Anklägers vorzuschlagen, "dessen fachliche Qualifikation über jeden Zweifel erhaben ist". Schmalzl verfüge nur “über Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts, die weit unter dem Niveau der wissenschaftlichen Mitarbeiter liegen, die aus den Bundesländern zur Bundesanwaltschaft abgeordnet werden, um den dortigen Dienstbetrieb zu gewährleisten und für Beförderungsämter in der Justiz qualifiziert zu werden”.

Eine größere Blamage für die FDP-Justizministerin und persönliche Disqualifizierung für Schmalzl, der schon als Regierungspräsident seinem liberalen Anspruch nicht gerecht wurde, kann es nicht mehr geben. Schlimmer noch: Es dränge sich der Schluss auf, dass für die Wahl Schmalzls ausschließlich politische Erwägungen maßgeblich seien, so Rautenberg.

Falls Leutheusser-Schnarrenberger Schmalzl durchsetzt, würden die Generalstaatsanwälte in Erwägung ziehen, ihn nicht zu ihren Jahrestagungen einzuladen, wird sogar gedroht.

Der Stuttgarter Regierungspräsident Schmalzl soll nach dem Willen von Union und FDP Nachfolger von Generalbundesanwältin Monika Harms werden, die Ende September aus Altersgründen aus dem Amt scheidet. Doch auch in der Bundesanwaltschaft gibt es Zweifel und die amtierende Generalbundesanwältin Harms favorisiert selbst einen anderen Kandidaten.

Der Bundesrat soll am 23. September über die Personalie entscheiden. Kritiker werfen dem FDP-Mann Schmalzl einen Mangel an staatsanwaltlicher Erfahrung vor. Wegen des Personalstreits haben die Grünen jetzt im Bundestag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt - vermutlich, weil sie sich selbst Vorteile davon versprochen hatten.

In der Tat zeigt der Vorgang überdeutlich, wie politikunfähig die FDP inzwischen schon ist. Es geht bei der FDP nicht mehr dümmer, denn die Pöstchen der Regierungspräsidenten werden in Baden-Württemberg stets politisch besetzt. Dementsprechend laufen dann auch die Strippen von unten nach oben und umgekehrt. Viele Entscheidungen, über die man nur den Kopf schütteln kann, haben darin ihre Ursache. Im Wege des Proporzes wurden so unter der schwarzgelben Vorgängerregierung die vier Regierungsbezirke mit dreien für die CDU und einer für die FDP aufgeteilt. Wenn die FDP nun den einzigen derartigen Posten eines Regierungspräsidenten in Baden-Württemberg, den sie noch hat, zugunsten des ehrgeizigen Zieles, den Generalbundesanwalt für ihre Partei stellen zu können, aufgeben wird, so kann man nur von grenzenloser Politikunfähigkeit reden, denn die neue baden-württembergische grünrote Landesregierung wird den Posten natürlich mit einem Kandidaten aus ihren eigenen Reihen besetzen. Als größerer Partner käme da sicher nur ein Grüner in Frage, der dann bis Ultimo das Amt inne hat, gleich, welche Regierung nachfolgt.

Ergo: Dümmer geht's nimmer - und genau dies hatte der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg, Alfred Dagenbach, bereits, als die ersten Nachrichten über diesen Vorgang bekannt wurden, am 18.7.2001 an die Bundesjustizministerin geschrieben:

 

Sehr geehrter Frau Leutheusser-Schnarrenberger,   

"Wenn es keinen größeren politischen Zwischenfall in Berlin gibt, dann wird Johannes Schmalzl wohl Anfang Oktober Generalbundesanwalt werden. Der 46 Jahre alte Spitzenbeamte gehört zu den größten Talenten der baden-württembergischen FDP. Derzeit ist er Regierungspräsident in Stuttgart", schreibt die FAZ.

Ja, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ist denn Ihre FDP inzwischen so arm an "Talenten", daß Sie sonst niemanden mehr auf gut schwäbisch "auf dieses Amt lupfen" können? 

Zugegeben: Johannes Schmalz hat als Regierungspräsident auch keine Bäume ausgerissen. Von liberaler Bürgernähe war auch nicht viel zu spüren, wie viele bürgerferne und unsinnige Entscheidungen beweisen: Gegen Feinstaub - weil populistisch - Plaketten ausgeben, aber gegen Mautausweichverkehr durch Wohngebiete nichts tun.

Doch jetzt den Posten für Grün-Rot räumen?
Pardon: Aber dümmer geht's wohl nimmer? 
Kein Wunder, daß es mit den Liberalen - zu Recht, wie dieser Vorgang zeigt - immer mehr zu Ende geht.

Auf Ihre (standardisierte) Antwort sind wir nun gespannt.

 

Dagenbach dazu: "Eine Antwort gab es indessen bis heute erwartungsgemäß nicht. Nun ja,  w e r  ist man schließlich, daß man das nötig hätte... "

 

Unterdessen bestätigt Schmalz, dessen Karriere von Anfang an in allen Nuancen an sein Parteibuch gebunden ist, selbst alle Vorurteile über ihn. Wäre dem nicht so und hätte er Stil, so hätte er es von Anfang an abgelehnt, diesen Posten zu übernehmen. So verliert er auch noch die Contenance und gibt seinen Kritikern (zu Recht!) recht, indem er sich sein fatales Armutszeugnis selbt ausstellt:

Nachdem die Mehrheit für den Stuttgarter Regierungspräsidenten Schmalzl am Donnerstagmittag zumächst doch noch zustandegekommen wäre, sei jedoch bekanntgeworden, dass Schmalzl seinem größten Kritiker, dem Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, eine harsche E-Mail geschrieben hattte. Schmalzl nannte darin die Vorwürfe Rautenbergs „niederträchtig“ und schrieb diesem: „Nach meiner Einschätzung fehlt Ihnen jegliche charakterliche Eignung sogar zur Führung einer Kleinstbehörde.“ Dies habe vor allem mehrere ostdeutsche Länder verärgert und zum Tenor geführt: „Wer so unbeherrscht ist, der ist Krisensituationen nicht gewachsen.“

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist laut offizieller Definition auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


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