Burkaverbot gefordert

Wehret den Anfängen!

Dagenbach: Schluß mit falscher Toleranz

Burka verbieten! >

"Der Fall einer 39-jährige Frau, die in Frankfurt als städtische Angestellte ihre Burka am Arbeitsplatz im Rathaus tragen möchte, kann für aufgeklärte und freiheitsliebende Menschen nur heißen: 'Wehret den Anfängen!'", erklärt der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg und Heilbronner Stadtrat Alfred Dagenbach dazu: "Dies hat mit dem Recht auf persönliche Freiheit nichts mehr zu tun! Nicht umsonst ist in Belgien, Frankreich und Spanien das Tragen der Burka bereits verboten und in weiteren Ländern sind entsprechende Gesetzesentwürfe in Vorbereitung. Denn tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall, denn das Tragen der Burka wie auch schon des Kopftuchs geschieht oft nur auf Druck und Gruppenzwang. Deshalb ist es notwendig, daß der Staat hier eingreift und sich vor die davon betroffenen Frauen schützend stellt und ihre Menschenwürde verteidigt. Ein Burkaverbot auch in Deutschland entspreche nicht nur der abendländisch geprägten Leitkultur, sondern auch dem europäischen Verständnis der Menschenrechte und ist daher mindestens genauso wichtig, wie das Verbot jeglicher Diskriminierung."

Obendrein widerspricht das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst nicht nur dem Neutralitätsgebot, sondern auch dem Recht der Bürger, erkennen zu können, mit welcher Autoritätsperson und deren Legitimation sie es zu tun haben.

Dagenbach: "Wenn sogar in der muslimischen Gemeinschaft wenig Verständnis für das Tragen der Burka als eine Überforderung der Toleranz gesehen wird und der Vollverschleierung jegliche religiöse Legitimation abgesprochen wird, wird es höchste Zeit, daß bei uns entsprechend gehandelt wird - sonst kommt morgen als nächstes die Forderung nach Aufnahme der Scharia in unsere Gesetzgebung. Irgendwann muß einmal Schluß sein mit falsch verstandener Toleranz."


Für unser Land...

Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg e.V.
1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzender: Fred Steininger
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn
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