Einstweilige Anordnung in Sachen
„Euro-Rettungsschirm“ :
Entscheidung begrüßt
Dagenbach: Dem Machtanspruch Grenzen aufgezeigt
Gewählte Volksvertreter aushebeln? >
Die Bürgerbewegung PRO
Baden-Württemberg begrüßt die Einstweilige Anordnung in Sachen
„Euro-Rettungsschirm“ durch das Bundesverfassungsgericht vom gestrigen 28.10.
und hofft, daß die vorläufige Entscheidung, keine Übertragung der
Beteiligungsrechte des Bundestages auf ein sogenanntes 9-er Sondergremium
zuzulassen, auch in der endgültige Entscheidung übernommen wird.
Insbesondere wird als positiv gewertet, das das Gericht auch klargestellt hat,
daß, als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen
Währungsunion, die Mitgliedstaaten im Rahmen des „Euro-Rettungsschirms" eine
"privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft", nämlich die Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) geschaffen haben.
Nachdem am 26. Oktober 2011 der Bundestag neun Mitglieder in ein sogenanntes
"9-er Sondergremium" wählen ließ, haben zwei Abgeordnete des Deutschen
Bundestages sich nach Ansicht des Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO
Baden-Württemberg, Alfred Dagenbach, zu Recht im Wege des Organstreitverfahrens
dagegen gewehrt und einen erfolgreichen Antrag auf Erlass auf einstweilige
Anordnung gegen diese Neuregelung gestellt, der den Rest des Bundestages durch
Ausgrenzung benachteiligt hätte.
Alfred Dagenbach: "Diese Entscheidung ist nicht nur wegen der Brisanz der
politischen Dimension der bei den Bürgern mit Menschenverstand höchst
umstrittenen Euor-Krisenbewältigung zu begrüßen, sondern insbesondere deshalb,
weil durch politische Amts- und Entscheidungsträger auf allen Ebenen immer mehr
versucht wird, die eigentlich zuständigen Organe auszuhebeln und zu übergehen.
Mit der Entscheidung wurde dem individuellen Anspruch, immer mehr Macht an sich
zu raffen, klare Grenzen aufgezeigt. Dieses Gebahren ist leider bin in untere
kommunale Gremien festzustellen, womit demokratische Grundsätze durch
Einschränkung und Versagen von Rechten und Pflichten der in ihren Entscheidungen
freien und gleichberechtigt gewählten Vertretern unterlaufen und diese dadurch
bevormundet werden sollen."
Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg e.V.
1.Vorsitzender: StR Alfred
Dagenbach - 2.Vorsitzender: Fred Steininger
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn
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