Einstweilige Anordnung in Sachen „Euro-Rettungsschirm“ :
Entscheidung begrüßt
Dagenbach: Dem Machtanspruch Grenzen aufgezeigt

vergrößernGewählte Volksvertreter aushebeln? >

Die Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg begrüßt die Einstweilige Anordnung in Sachen „Euro-Rettungsschirm“ durch das Bundesverfassungsgericht vom gestrigen 28.10. und hofft, daß die vorläufige Entscheidung, keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf ein sogenanntes 9-er Sondergremium zuzulassen, auch in der endgültige Entscheidung übernommen wird. 
Insbesondere wird als positiv gewertet, das das Gericht auch klargestellt hat, daß, als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen Währungsunion, die Mitgliedstaaten im Rahmen des „Euro-Rettungsschirms" eine "privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft", nämlich die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) geschaffen haben.
Nachdem am 26. Oktober 2011 der Bundestag neun Mitglieder in ein sogenanntes "9-er Sondergremium" wählen ließ, haben zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages sich nach Ansicht des Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg, Alfred Dagenbach, zu Recht im Wege des Organstreitverfahrens dagegen gewehrt und einen erfolgreichen Antrag auf Erlass auf einstweilige Anordnung gegen diese Neuregelung gestellt, der den Rest des Bundestages durch Ausgrenzung benachteiligt hätte.
Alfred Dagenbach: "Diese Entscheidung ist nicht nur wegen der Brisanz der politischen Dimension der bei den Bürgern mit Menschenverstand höchst umstrittenen Euor-Krisenbewältigung zu begrüßen, sondern insbesondere deshalb, weil durch politische Amts- und Entscheidungsträger auf allen Ebenen immer mehr versucht wird, die eigentlich zuständigen Organe auszuhebeln und zu übergehen. Mit der Entscheidung wurde dem individuellen Anspruch, immer mehr Macht an sich zu raffen, klare Grenzen aufgezeigt. Dieses Gebahren ist leider bin in untere kommunale Gremien festzustellen, womit demokratische Grundsätze durch Einschränkung und Versagen von Rechten und Pflichten der in ihren Entscheidungen freien und gleichberechtigt gewählten Vertretern unterlaufen und diese dadurch bevormundet werden sollen."  


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