Verheerende Zustände am "Sonnenbrunnen":
Notarzt ausgebremst
Ablehnende Antwort der Verwaltung und die Replik dazu

Funkfoto durch anklicken vergrößern Mit einem Foto, aufgenommen von einem Heilbronner Bürger, wird dokumentiert, zu welchen Situationen es mit der unglaublich verkehrsschädlichen Ampelregelung am Sonnenbrunnen kommen kann.

Dort ist die Schaltung bekanntlich (wir wiesen schon des öfteren darauf hin) derart miserabel für die Verkehrsteilnehmer geregelt, daß bei der im Schnitt alle 10 Minuten die Kreuzung parallel tangierenden Stadtbahn der gesamte Verkehr aus allen Richtungen minutenlang blockiert ist. Man ist nicht einmal in der Lage, den Parallelverkehr auf der B 293 (hier Großgartacher Straße) freizugeben. Anwohner haben während den minutenlangen Wartezeiten Lärm und Abgase des stehenden Verkehrs hinzunehmen. Die Stadt und das verantwortliche Regierungspräsidiums unternehmen nichts.

Noch schlimmer: Der Verkehr besteht zu großen Teilen aus LKW, die in großer Zahl die B 293 nach Einführung der Mautpflicht zu ihrer Ersatzautobahn gemacht haben.

Dabei kommt es auch durch die überlangen Wartezeiten auf die als fahrendes Verkehrshindernis geltende Stadtbahn zu obskuren Situationen, wie am Mittwoch, 6. Februar 2008, morgens um 6:16 Uhr, als ein Notarztwagen regelrecht minutenlang ausgebremst wurde.

Ob der Patient überlebt hat, bleibt nur zu hoffen.

Der Fotograf schreibt dazu: 
"Unschwer ist der S-Bahnübergang 'Sonnenbrunnen' zu sehen , das 'Blaulicht' stammt von einem Notarztwagen, der so lange vor der Bahnschranke warten musste, dass mir die Zeit blieb, mein Kraftrad auf den Ständer zu stellen, die Motorradjacke zu öffnen, mein 'Handy' hervor zu holen, meinen Motorradhelm ab zu nehmen und diesen auf die Sitzbank des Zweirades zu legen um dann letzlich das 'Handy' zum 'fotografieren' zu nutzen (Helligkei einstellen, Nachtmodus, focusieren, fotografieren).
Selbst nach diesem längerem Zeitraum, war die Schranken immer noch geschlossen (die S-Bahn hatte noch nicht passiert). Es bleibt zu hoffen, dass der Notarztwagen noch zeitig angekommen ist !"

Das hoffen wir auch und haben dies zum Anlaß genommen, erneut die zuständigen Stellen aufzufordern, hier endlich für Abhilfe zu sorgen.

Reaktion

Dazu wurde ein entsprechendes Schreiben an die Stadtverwaltung Heilbronn wie auch das Regierungspräsidium Stuttgart gesandt.
Lesen Sie. wie man bisher darauf reagiert (chronologische Reihenfolge [Adressen aus datenschutzrechtlichen Gründen verfälscht]:

Eingang beim RP Stuttgart

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ad [mailto:dagenbach@t-online.de]
Gesendet: Montag, 28. Juli 2008 10:04
An: Undisclosed-Recipient:;
Betreff: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

An das
RP Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die unten angefügte Mitteilung, die uns zugestellt
wurde, mit der Bitte um Abhilfe und Rückantwort per ePost.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach Heiko Auchter

-------------------------------------- Mitteilung ---------------------------------------------
"Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei ein Foto, was am Mittwoch, 6. Februar 2008, 06:16:20
aufgenommen wurde.
Zur Erklärung: unschwer ist der S-Bahnübergang "Sonnenbrunnen" zu
sehen , das "Blaulicht" stammt von einem Notarztwagen, der so lange
vor der Bahnschranke warten musste, dass mir die Zeit blieb, mein
Kraftrad auf den Sänder zu stellen, die Motorradjacke u öffnen, mein
"Handy" hervor zu holen, meinen Motorradhelm ab zu nehmen und diesen
auf die Sitzbank des Zweirades zu legen um dann letzlich dass Handy
zum "fotografieren" zu nutzen (Helligkei einstellen,
Nachtmodus,focusieren, fotografieren)
Selbst nach diesem längerem Zeitraum, war die Schranken immer noch
geschlossen ( die S-Bahn hatte noch nicht passiert)
Es bleibt zu hoffen, dass der Notarztwagen noch zeitig angekommen ist!
Weiterleitung an Abt. 4 beim RP Stuttgart

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Regierungspräsidium Stuttgart (Poststelle)
Gesendet: Montag, 28. Juli 2008 10:12
An: Abteilung 4 (RPS) - Kopfstelle LVN
Betreff: WG: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

[Inhalt unbekannt]

Abt. 4 beim RP Stuttgart leitet weiter

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: H., Ulrike (RPS) Im Auftrag von Abteilung 4 (RPS) -
Kopfstelle LVN
Gesendet: Montag, 28. Juli 2008 12:55
An: S., Gert (RPS); T., Christos (RPS)
Betreff: WG: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" HeilbronnSonnenbrunnen

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike H.
Regierungspräsidium Stuttgart
Vorzimmer Abteilung Straßenwesen und Verkehr

S. leitet weiter an B. beim RP Stuttgart

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: S., Gert (RPS)
Gesendet: Montag, 28. Juli 2008 14:35
An: B., Norbert (RPS)
Betreff: WG: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

[Inhalt unbekannt]

B. (RP Stuttgart) leitet weiter an E. (DB Netz AG)

"B., Norbert (RPS)"
<Norbert.B.@rps.bwl.de>
An <karsten.e.@bahn.de>
29.07.2008 11:36
Kopie <dagenbach@t-online.de>, <auchter@t-online.de>
Thema WG: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

Sehr geehrter Herr E.,
in untenstehendem e-mail geht es um eine bahnbetriebliche Angelegenheit.
Sie wurden uns von Frau S. (Dienststelle Karlsruhe) als
zuständiger Standortleiter genannt. Wir bitten um Übernahme und Erledigung
der von der Bürgerbewegung PRO Heilbronn übermittelten Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert B.

E. (DB Netz AG) zurück an B. (RP Stuttgart)

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Karsten.E.@bahn.de [mailto:Karsten.E.@bahn.de]
Gesendet: Donnerstag, 31. Juli 2008 21:44
An: B, Norbert (RPS)
Cc: Martin.H@bahn.de
Betreff: Antwort: WG: " Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn
Sonnenbrunnen

Sehr geehrter Herr B.,
leider kann ich Ihnen in angehängtem Vorgang, den Sie an mich
weitergeleitet haben, nicht weiterhelfen. Der genannte BÜ Sonnenbrunnen
liegt auf einer Strecke (Heilbronn-Eppingen), bei der die
Betreiberverantwortung bei der AVG, Albtal-Verkehrsgesellschaft liegt und
unterliegt somit nicht der Verantwortung der Deutschen Bahn.
Ich bitte Sie deshalb, sich an die AVG zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten E.
DB Netz AG
Regionalbereich Südwest
Leiter Produktionsdurchführung Stuttgart (I.NP-SW-D-STG)

B. (RP Stuttgart) an AVG Karlsruhe

----- Original Message -----
From: "B., Norbert (RPS)" <Norbert.B@rps.bwl.de>
To: <info@avg.karlsruhe.de>
Cc: <dagenbach@t-online.de>; "Gert S.(RPS)" <Gert.S.@rps.bwl.de>; "T., Christos (RPS)" <Christos.T.@rps.bwl.de>
Sent: Friday, August 01, 2008 9:31 AM
Subject: WG: Antwort: WG: " Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen

Um Übernahme und Erledigung der von der Bürgerbewegung PRO Heilbronn übermittelten Nachricht. Sollten auch Sie nicht zuständig sein, bitten wir um Weiterleitung an die richtige Stelle und um Rückinfo an den Einsender.
Für das Regierungspräsidium Stuttgart ist der Vorgang mit dieser e-mail erledigt und wird gelöscht.
MfG.
Norbert B.

Antwort der Stadtverwaltung

Betrifft: Bahnübergang Sonnenbrunnen/Rettungsfahrzeuge

Ihre E-Mail vom 28.07.2008 an den Leiter des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

auf Ihren Hinweis zur Wartezeit für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge bei geschlossener Bahnschranke gilt allgemein, dass das Sondersignal vor geschlossenen Bahnschranken - auch technisch bedingt - kein Vorrecht einräumen kann (§ 38 StVO).

Zur Frage der Wartezeit nimmt die AVG als Betreiberin der Stadtbahn wie folgt Stellung:

"Der Bahnübergang in km 119,8 (Ludwigsburger Straße) im zweigleisigen Abschnitt zwischen Heilbronn Hbf und Leingarten am Haltepunkt Sonnenbrunnen arbeitet autark, dass heißt, der Schließvorgang mit der Gelblicht-, Rotlicht-, Räum- und Schrankenschließphase einschließlich des Öffnungsvorgangs erfolgt ausschließlich zugbewirkt durch Annäherung der Züge und Befahren der Wirksamkeits-, Einschalt- und Öffnungskontakte nach Verlassen des Bahnübergangs.

Der Zustand des Bahnübergangs wird weder im Stellwerk angezeigt, noch überwacht, noch ist er "von außen" beeinflussbar.

Im Bremswegabstand, also ca. 700 m vor dem Bahnübergang, sind auf beiden Streckengleisen Überwachersignale aufgestellt, die dem Triebfahrzeugführer das Wirken der technischen Bahnübergangstechnik und das Gesichert sein desselben gegenüber dem Straßenverkehr anzeigen. Somit ist klar, dass bereits im Abstand von mindestens 800 m zum Bahnübergang den Zügen das Gesichert sein des Bahnübergangs angezeigt werden muss (ausreichende Signalsichtdauer). Dies wird offensichtlich vom Beschwerdeführer subjektiv als "zu lange" empfunden.

Falls eine Störung der Technik vorliegt (da reicht bereits das Durchbrennen einer der Rotlichtbirnen der Ampeln), wird dies dem Triebfahrzeugführer angezeigt und sofort eine sog. 1000 Hz-Auslösung durch den Streckenmagneten auf das Fahrzeug übertragen. Diese muss vom Triebfahrzeugführer innerhalb von 4 Sekunden durch Betätigen einer sogenannten Wachsamkeitstaste quittiert werden. Danach muss der Triebfahrzeugführer unmittelbar den Bremsvorgang einleiten und vor dem Bahnübergang anhalten. Der gleiche Vorgang spielt sich ab, wenn z.B. einer der Schrankenantriebe versagt. Somit ist der Sicherheitsgedanke an Bahnübergängen gegenüber dem Straßenverkehr bis auf das Äußerste ausgereizt und perfektioniert.

Von "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen kann keine Rede sein. Die Schrankenanlage schützt den Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren der Eisenbahn und umgekehrt.

Am dem von StR Dagenbach besagten Tag lag keine Störung der Bahnübergangssicherungsanlage vor."

Wir geben hiervon Kenntnis.

Mit freundlichen Grüssen
S.

...und die Replik dazu:

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Ihre Antwort vom 4.8.08
   

Sehr geehrte Damen und Herren,  

mit dieser Antwort gehen wir nicht konform.
Wir haben den Eindruck, daß hier bewußt nicht verstanden werden soll, um was es geht und die von der Betreiberin nicht anders zu erwartenden Auskünfte ungeprüft weitergegeben wurden.
 

Zunächst ist festzustellen, daß es nach dem von Ihnen genannten § 38 StVO keine Bevorrechtigung der Stadtbahn gibt, sondern eine Bevorrechtigung von Fahrzeugen mit blauem Blinklicht, das gerade dann lt. Gesetz zu verwenden ist, wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden...".
§ 38 StVO ( hier: Blaues Blinklicht) ordnet in Abs. 2 an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Das ist eindeutig. Wenn die Stadtbahn gegenüber der Rettung von Menschenleben bevorrechtigt sein soll (weshalb eigentlich?), so nicht nach § 38 StVO.
 

Zur Sache selbst interessieren uns die dargelegten technischen Details zunächst recht wenig, denn hier geht es ggf. um Menschenleben und nicht um Tempo 100 für die Stadtbahn innerhalb eines Wohngebietes. Dennoch:  

Eindeutig scheint es so zu sein, daß trotz der fulminanten Erklärung durch die AVG am Sonnenbrunnen eindeutig eine zu lange Wartezeit besteht, die auch in keiner Weise einen Notfall berücksichtigt, wie nicht zuletzt in diesem Fall durch einen zufällig am Ort des Geschehens befindlichen Bürger nachgewiesen wurde.  

Die Frage ist dazu doch folgende: In welcher Zeit durchfährt der Zug die angegebene Sicherheitszone von 700 Metern.
Wann werden die Schranken geschlossen oder andersrum wieviel Abstand in Metern hat der Zug zum Bahnübergang, wenn die Schranken geschlossen werden,und welche Fahrzeit braucht der Zug bis zum Überwachungssignal.
Da vor dem Bahnübergang aus beiden Richtungen Haltepunkte sind, ist selbstverständlich die Anhaltezeit der Züge zu berücksichtigen, wenn beim Anhalten der Züge die Bahnschranke geschlossen wird bzw. geschlossen ist.

Das alles kann aber nicht zu Lasten der übrigen Verkehrsteilnehmer gehen, insbesondere dann, wenn ein Notfall eintritt und Menschenleben gefährdet sind. 
 

Hier sind Lösungen gefordert, die ein solches verhindert, wobei auch die über Gebühr strapazierten bevorrechtigten Interessen der mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten Stadtbahn zurückzustellen sind.
Wenn Busse der Verkehrsbetriebe die Möglichkeit haben, sich über technische Ausstattung, Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern zu verschaffen (so z.B. an der Haltestelle im Haselter), zeugt es von (pardon) einer gewissen Unfähigkeit, eine vernünftige und nach dem neuestem Stand der Technik und Logistik funktionierende Verkehrsführung nicht schaffen zu können.
 

Unerklärlich, daß solches nicht möglich sein soll, wenn schon "das Durchbrennen einer der Rotlichtbirnen der Ampeln" reicht, und "dies dem Triebfahrzeugführer angezeigt und sofort eine sog. 1000 Hz-Auslösung durch den Streckenmagneten auf das Fahrzeug übertragen" wird, um den Bremsvorgang einzuleiten.  

Das Problem mit der unmöglichen Ampelregelung und den viel zu langen Wartezeiten ist ja unabhängig von diesem Vorfall bei den zuständigen Stellen längst bekannt. 
Bleibt zu hoffen, daß dies künftig - neben der Gefährdung von Menschenleben durch eine übermäßig lange Wartezeit - nicht zur Ursache für einen tatsächlich eintretenden schlimmeren Fall wird, der dann auch die Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen für die dafür Verantwortlichen aufwerfen würde, weil nicht Maßnahmen nach dem Stand der Technik angewandt werden.  
 

Denn es geht hier in der Tat nicht um die Sicherheit der Bahnschranke, sondern um schnelle Hilfe im Notfall für einen Menschen, die auf diese so praktizierte Weise behindert wird.
Dies gilt umso mehr, als eine Verbindung Alt- und Neuböckingens ohne Schranken noch immer in den Sternen steht, was notwendiger ist, wie noch eine Kunsthalle.
 

Um Abhilfe und Antwort wird gebeten.

  Mit freundlichen Grüßen  

Alfred Dagenbach
dagenbach@t-online.de
Tel.: 07131-920500
Fax
: 07131-920501
  Heiko Auchter
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