Verheerende
Zustände am "Sonnenbrunnen":
Notarzt
ausgebremst
Ablehnende
Antwort der Verwaltung und die Replik dazu
Dazu
wurde ein entsprechendes Schreiben an die Stadtverwaltung
Heilbronn wie auch das Regierungspräsidium Stuttgart gesandt.
Lesen Sie. wie man bisher darauf reagiert (chronologische
Reihenfolge [Adressen aus datenschutzrechtlichen Gründen
verfälscht]:
Eingang beim RP Stuttgart -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: ad [mailto:dagenbach@t-online.de] Gesendet: Montag, 28. Juli 2008 10:04 An: Undisclosed-Recipient:; Betreff: "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen An das RP Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die unten angefügte Mitteilung, die uns zugestellt wurde, mit der Bitte um Abhilfe und Rückantwort per ePost. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Bürgerbewegung PRO Heilbronn Alfred Dagenbach Heiko Auchter -------------------------------------- Mitteilung --------------------------------------------- "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen Sehr geehrte Damen und Herren, anbei ein Foto, was am Mittwoch, 6. Februar 2008, 06:16:20 aufgenommen wurde. Zur Erklärung: unschwer ist der S-Bahnübergang "Sonnenbrunnen" zu sehen , das "Blaulicht" stammt von einem Notarztwagen, der so lange vor der Bahnschranke warten musste, dass mir die Zeit blieb, mein Kraftrad auf den Sänder zu stellen, die Motorradjacke u öffnen, mein "Handy" hervor zu holen, meinen Motorradhelm ab zu nehmen und diesen auf die Sitzbank des Zweirades zu legen um dann letzlich dass Handy zum "fotografieren" zu nutzen (Helligkei einstellen, Nachtmodus,focusieren, fotografieren) Selbst nach diesem längerem Zeitraum, war die Schranken immer noch geschlossen ( die S-Bahn hatte noch nicht passiert) Es bleibt zu hoffen, dass der Notarztwagen noch zeitig angekommen ist! |
Weiterleitung an Abt. 4 beim RP
Stuttgart -----Ursprüngliche Nachricht----- [Inhalt unbekannt] |
Abt. 4 beim RP Stuttgart leitet weiter -----Ursprüngliche
Nachricht----- |
S. leitet weiter an B. beim RP Stuttgart -----Ursprüngliche
Nachricht----- [Inhalt unbekannt] |
B. (RP Stuttgart) leitet weiter an E.
(DB Netz AG) "B., Norbert (RPS)" |
E. (DB Netz AG) zurück an B. (RP
Stuttgart) -----Ursprüngliche Nachricht----- |
B. (RP Stuttgart) an AVG Karlsruhe ----- Original Message ----- |
Antwort der Stadtverwaltung Betrifft: Bahnübergang Sonnenbrunnen/Rettungsfahrzeuge Ihre E-Mail vom 28.07.2008 an den Leiter des Ordnungsamtes Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach, auf Ihren Hinweis zur Wartezeit für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge bei geschlossener Bahnschranke gilt allgemein, dass das Sondersignal vor geschlossenen Bahnschranken - auch technisch bedingt - kein Vorrecht einräumen kann (§ 38 StVO). Zur Frage der Wartezeit nimmt die AVG als Betreiberin der Stadtbahn wie folgt Stellung: "Der Bahnübergang in km 119,8 (Ludwigsburger Straße) im zweigleisigen Abschnitt zwischen Heilbronn Hbf und Leingarten am Haltepunkt Sonnenbrunnen arbeitet autark, dass heißt, der Schließvorgang mit der Gelblicht-, Rotlicht-, Räum- und Schrankenschließphase einschließlich des Öffnungsvorgangs erfolgt ausschließlich zugbewirkt durch Annäherung der Züge und Befahren der Wirksamkeits-, Einschalt- und Öffnungskontakte nach Verlassen des Bahnübergangs. Der Zustand des Bahnübergangs wird weder im Stellwerk angezeigt, noch überwacht, noch ist er "von außen" beeinflussbar. Im Bremswegabstand, also ca. 700 m vor dem Bahnübergang, sind auf beiden Streckengleisen Überwachersignale aufgestellt, die dem Triebfahrzeugführer das Wirken der technischen Bahnübergangstechnik und das Gesichert sein desselben gegenüber dem Straßenverkehr anzeigen. Somit ist klar, dass bereits im Abstand von mindestens 800 m zum Bahnübergang den Zügen das Gesichert sein des Bahnübergangs angezeigt werden muss (ausreichende Signalsichtdauer). Dies wird offensichtlich vom Beschwerdeführer subjektiv als "zu lange" empfunden. Falls eine Störung der Technik vorliegt (da reicht bereits das Durchbrennen einer der Rotlichtbirnen der Ampeln), wird dies dem Triebfahrzeugführer angezeigt und sofort eine sog. 1000 Hz-Auslösung durch den Streckenmagneten auf das Fahrzeug übertragen. Diese muss vom Triebfahrzeugführer innerhalb von 4 Sekunden durch Betätigen einer sogenannten Wachsamkeitstaste quittiert werden. Danach muss der Triebfahrzeugführer unmittelbar den Bremsvorgang einleiten und vor dem Bahnübergang anhalten. Der gleiche Vorgang spielt sich ab, wenn z.B. einer der Schrankenantriebe versagt. Somit ist der Sicherheitsgedanke an Bahnübergängen gegenüber dem Straßenverkehr bis auf das Äußerste ausgereizt und perfektioniert. Von "Lebensgefährdende Bahnbeschrankung" Heilbronn Sonnenbrunnen kann keine Rede sein. Die Schrankenanlage schützt den Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren der Eisenbahn und umgekehrt. Am dem von StR Dagenbach besagten Tag lag keine Störung der Bahnübergangssicherungsanlage vor." Wir geben hiervon Kenntnis. Mit freundlichen
Grüssen |
...und die Replik dazu:
An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Ihre Antwort vom 4.8.08 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Antwort
gehen wir nicht konform. Zunächst ist
festzustellen, daß es nach dem von Ihnen genannten § 38
StVO keine Bevorrechtigung der Stadtbahn gibt, sondern
eine Bevorrechtigung von Fahrzeugen mit blauem
Blinklicht, das gerade dann lt. Gesetz zu verwenden
ist, wenn "höchste Eile geboten ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche
Schäden abzuwenden...". Zur Sache selbst interessieren uns die dargelegten technischen Details zunächst recht wenig, denn hier geht es ggf. um Menschenleben und nicht um Tempo 100 für die Stadtbahn innerhalb eines Wohngebietes. Dennoch: Eindeutig scheint es so zu sein, daß trotz der fulminanten Erklärung durch die AVG am Sonnenbrunnen eindeutig eine zu lange Wartezeit besteht, die auch in keiner Weise einen Notfall berücksichtigt, wie nicht zuletzt in diesem Fall durch einen zufällig am Ort des Geschehens befindlichen Bürger nachgewiesen wurde. Die Frage ist dazu doch
folgende: In welcher Zeit durchfährt der Zug
die angegebene Sicherheitszone von 700 Metern. Hier sind Lösungen
gefordert, die ein solches verhindert, wobei auch die
über Gebühr strapazierten bevorrechtigten Interessen
der mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten
Stadtbahn zurückzustellen sind. Unerklärlich, daß solches nicht möglich sein soll, wenn schon "das Durchbrennen einer der Rotlichtbirnen der Ampeln" reicht, und "dies dem Triebfahrzeugführer angezeigt und sofort eine sog. 1000 Hz-Auslösung durch den Streckenmagneten auf das Fahrzeug übertragen" wird, um den Bremsvorgang einzuleiten. Das Problem mit der
unmöglichen Ampelregelung und den viel zu langen
Wartezeiten ist ja unabhängig von diesem Vorfall bei den
zuständigen Stellen längst bekannt. Denn es geht
hier in der Tat nicht um die Sicherheit
der Bahnschranke, sondern um schnelle Hilfe im
Notfall für einen Menschen, die auf diese so
praktizierte Weise behindert wird. Um Abhilfe und Antwort wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
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