Antworten der Stadtverwaltung
auf die 165 Prüfungsanträge zum Doppelhaushalt 2019/20 von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

Geben Sie unter "Suchen" einen Begriff ein und Sie werden an die Stellen des gesuchten Wortes geführt.

Bitte beachten Sie, daß die Papiervorlagen eingescannt sind und daher - abgesehen von Fehlern im Original - nicht fehlerfrei wiedergegeben werden können.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 196 Antragsteller: PRO 1 von 161

Antrag:

Aktuelle bewertungsfähige (Erfolgs-)Bilanz der bisherigen Tätigkeit von Stabsstelle Integration und Integrationsbeirat zur Verbesserung der Integration, insbesondere im Hinblick zur Verbesserung der Situation
a) im sprachlichen Bereich,
b) in der Bildung,
c) im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen,
d) im Problemfeld bekannt gewordener Zwangsverheiratungen,
e) im Problemfeld Ehrendelikte,
f) im Hinblick auf die Einbürgerung und damit zusammenhängende Delikte,
g) im Hinblick auf die Kriminalität Jugendlicher,
h) im Hinblick auf die Kriminalität allgemein.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

DDie Stabsstelle Partizipation und Integration hat im Jun2014 einen umfassenden Integrationsbericht dem Gemeinderat vorgelegt, der auch im Internet auf der Homepage der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de öffentlich zugänglich ist. In diesem wurden die o.g. Aspekte ausführlich dargelegt. Neben der Analyse des damaligen Ist-Stands der Integrationsarbeit wurden auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen formuliert, um den weiteren Handlungsbedarf zu skizzieren. Diese Berichterstattung ist sehr aufwändig und kann daher aus Kapazitätsgründen nur in Zeitabständen von ca. 4 Jahren erfolgen. Die Fortschreibung der Daten aus dem Integrations-bericht er folgte im Sozialdatenatlas Ende 2017 gemeinsam mit den Daten aus dem Bildungs- und dem Sozialbereich. Eine weitere Datenfortschreibung und die inhaltliche Entwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern der Integrationsarbeit verbunden mit der Benennung weiteren Handlungsbedarfs sind derzeit in der Erstellung. Die Fortschreibung des Integrationsberichts wird demnach noch im Jahr 2019 dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden. Die im Prüfantrag geforderte Bilanz der Integrationsarbeit wird - soweit entsprechende Kenntnisse und Daten vorliegen - demnach aus dem Integrationsbericht ersichtlich sein. Die statistischen Daten zur Kriminalitätsentwicklung in Heilbronn werden vom Polizeipräsidium Heilbronn erhoben. Hierzu verweisen wir auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die auf der Homepage des Polizeipräsidiums jährlich veröffentlicht wird.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 97 Antragsteller: PRO

Antrag:

Aktuelle Ausweisung von Baugebieten im Stadtkreis Heilbronn, insbesondere in den Stadt teilen nach Prioritäten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt: 63

Ergänzend zu der, vom Gemeinderat am 26.01.2017 beschlossenen Fortschreibung der Prioritä tenliste Wohnbauflächenentwicklung 2016 -2030 (GR-DS 337/2016), stehen folgende Planungen an: . er,;plaA{J~ ietsna ,~iJfsiedlung ca, Innenentwicklung Neckarbogen bis 2025 Innenentwicklung Nonnenbuckel bis 2025 Außenentwicklung Längelter/ bis 2025 Rasenäcker 2 Innenentwicklung Wohnen Fleischbeil Neckargartach bis 2030 2 Außenentwicklung Wohnen Hossäcker IIHorkheim bis 2025 2 Außenentwicklung Wohnen Schlossäcker Klingenberg bis 2030 3 Innenentwicklung Wohnen Buckelgärten Kirchhausen bis 2025 3 Außenentwicklung Wohnen Kehle Frankenbach bis 2030 3 Außenentwicklung Wohnen Rasenäcker IBöckingen bis 2040 Außenentwicklung Gewerbe Steinäcker Necka rga rtach bis 2030 2 Außenentwicklung Gewerbe Sontheim-Süd Sontheim bis 2030 3 Außenentwicklung Gewerbe Böllinger Höfe Ost Neckargartach bis 2040 161


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 198 Antragsteller: PRO 3 von 161

Antrag:

Anpassung des Fahrplans der Stadtbahn an den realen Bedarf zur Kostenreduzierung Zuständiges Fachamt:

20/SWHN

Stellungnahme:

Bezüglich des obigen Antrages verweisen die Stadtwerke auf die Ausführungen zu den gestellten Anträgen Nr. 130 <b><i>PRO</i></b> (27) zum Haushalt 2015/2016 und Nr. 46 zum Haushalt 2013/2014. Es haben sich hierzu keine Veränderungen ergeben.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. \ 99 Antragsteller: PRO 4 von 256

Antrag:

Aufstellen von Hundekottoiletten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Nach der Polizeiverordnung Heilbronn (§ (4) hat jeder Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Hundes ordnungsgemäß im Hausmüll zu entsorgen. Ausnahmsweise kann der Kot beentspre chender Verpackung (Hundekotbeutel) in öffentlichen Abfallkörben entsorgt werden. Bereits seit Jahren gibt die Stadt Heilbronn aus diesem Grund in den Bürgerämtern an Hundebe sitzer kostenlos Hundekotbeutel ab. An vielbegangenen .Gassiweqen" und in einigen Parkanlagen hat die Stadt Heilbronn in der Ver gangenheit Hundekot-Beutelspender aufgestellt. Diese Stationen sind jedoch von Bürgern ehrenamtlich zu betreuen in Form einer Patenschaft zur Sicherstellung der Befüllung mit Tüten. Neue Abfallbehälter werden nur aufgestellt, wenn an ande rer Stelle ein Eimer abgebaut wird und der Standort eine gute Erreichbarkeit für die Mitarbeiter der Stadtreinigung aufweist. Unter diesen Randbedingungen kann das Grünflächenamt weitere Stationen aufstellen vorbehalt lich der Bereitstellung von Finanzmitteln.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. PRO Antragsteller: 05 100 161 von

Antrag:

Autobahnanschluss zur Anbindung Gewerbegebiet Böllinger Höfe
Zuständiges Fachamt:

Stellungnahme:

66 Eine Autobahnanschlussstelle Böllinger Höfe ist nicht Bestandteil des derzeit als ÖPP-<b><i>PRO</i></b>jektes laufenden Ausbaus der BAB 6 zwischen Wiesloch-Rauenberg bis Autobahnkreuz Weinsberger Kreuz. Eine <b><i>PRO</i></b>jektgruppe befasst sich derzeit in Auftrag von Verkehrsminister Hermann mit dem Thema Verkehr Heilbronn / Neckarsulm. Hier wird eine mittel- bis langfristige Umsetzungsper spektive der neuen Anschlussstelle geprüft.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. Antragsteller: PRO 06 10161 von

Antrag:

Bau von künftigen Parkhäusern am Ortsrand der Stadt mit ÖPNV-Anschluß

Stellungnahme:

ZuständigesFachamt: 166

Aus verkehrsplanerischer Sicht gibt es derzeit keine Standorte die für Parkhäuser am Stadt rand mit ÖPNV-Anschluss geeignet sind.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1102 Antragsteller: PRO 07 vo n 161

Antrag:

Beendigung der Anwohnerbegünstigung durch Einbeziehung des Gartengäßchens in die Anwohnerparkzone Nordstadt.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Mit einem Beschluss des Gemeinderats vom 13.08.2007 wurden die heutigen Bewohnerparkzonen festgelegt. Dabehandelt es sich um verschiedene Abschnitte innerhalb des Innenstadtrings, be grenzt durch die Karlsruher Straße, die Südstraße, die Oststraße sowie durch die Bahntrassen im nördlichen und nordwestlichen Teil. Die Ermächtigungsgrundlage für das Bewohnerparken bildet das Straßenverkehrsgesetz (§6 Abs. 1, Nr.14). Die Zuständigkeit für das Bewohnerparken regelt die Straßenverkehrsordnung (§45 Abs.b, Nr. 2a), die Details zur Anordnung die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Hierdurch sind enge Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung der Parkzone, beder Wahl des Anordnungsprinzips und beder Beschilderung festgelegt. Seit der StVO-Novelie 200darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1000 m nicht überschreiten. Dadurch soll gewähr leistet werden, dass die Bewohner ihre .Binnenweqe'' (z.B. Einkäufe in der Umgebung) zu Fuß erledigen und nicht von ihrem Parkvorrecht Gebrauch machen können. Ferner besagt die Rege lung zum Bewohnerparken, dass werktags zwischen 9:00 und 18:00 Uhr maximal 50% der Park plätze für Bewohner reserviert sein dürfen, ansonsten maximal 75%. Eine Erweiterung der oben genannten Bereiche, müsste durch einen Gemeinderatsbeschluss er folgen. Aktuell ist es nicht vorgesehen, außerhalb des Innenstadtrings und in den Stadtteilen solche Zonen einzurichten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1103 Antragsteller: PRO 08 von 161

Antrag:

Bemühungen beim Landkreis zur Entschärfung der durch dessen mangelnder Parkraumbe reitstellung verursachten Parkprobleme im Haselter

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Nach Rücksprache mit dem Planungs- und Baurechtsamt, können wir Ihnen folgende Stellung nahme zur Parksituation im Wohngebiet Haselter geben. Ein erstes Gespräch mit dem Landratsamt hat auf Anregung der Öffentlichkeit und der Gremien des Gemeinderats bereits am 10.01.2019 stattgefunden. Darin wurde über die aktuellen Planungen im Bereich der Berufsschule und des Baugebiets Län gelter sowie über die Verkehrsthematik ges<b><i>PRO</i></b>chen. An den größtenteils 1975 entstandenen Schulgebäuden bestehen erhebliche bauliche Mängel. Da her prüft in diesem Jahr das Landratsamt, unter Einschaltung eines privaten Büros, ob diese Män gel am besten durch eine Sanierung, einen Neubau oder eine Mischung von beidem behoben wer den können. Die bisherige Nutzungszonierung (Parkierung im nördlichen Teil an der Haupterschlie ßungsstraße, Schulgebäude im mittleren und südlichen Teil und sonstige Gebäude wie Turnhalle, Gewächshaus und Energiezentrale etc. im östlichen Teil) soll aber auch beeinem Neubau weit gehend beibehalten werden. Im Zuge dieser Planungsüberlegungen wird auch die Schaffung weiterer Stellplätze geprüft, da auch dem Landratsamt das Park<b><i>PRO</i></b>blem durchaus bewusst ist. Allerdings weist das Landratsamt darauf hin, dass die gesetzlich notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen sind und die Schaffung weiterer Stellplätze eine Freiwilligkeitsleistung darstellt. Die Stadt hat die Planungen für das Baugebiet Längelter vorgestellt und klargemacht, dass auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ein gemeinsames Konzept zur Lösung der Verkehrsthe matik im Umfeld der Berufsschule dringend erforderlich ist. Ziel der Stadt ist es, den Verkehr im Umfeld der Schule zu reduzieren. Der Landkreis sollte auf dem Schulgrundstück zusätzliche Stell plätze schaffen und ein Konzept entwickeln, um die Nutzung anderer Verkehrsarten (ÖPNV, Rad verkehr/E-Bike-Verkehr etc.) zu fördern und damit das Verkehrsaufkommen zur Schule zu reduzie ren. Im Gegenzug wird die Stadt Maßnahmen prüfen, die Park<b><i>PRO</i></b>bleme sowie den Schleichverkehr im Umfeld der Schule zu reduzieren (z.B. ständige Kontrollen, verkehrsrechtliche Maßnahmen etc.). Das Ordnungsamt wird weiterhin die Örtlichkeit kontrollieren.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1104 Antragsteller: 9 von 161 PRO

Antrag:

Bemühungen des direkten und dauerhaften Anschlusses an den Fernverkehr der Bahn

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

1/105 Im Rahmen der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn über einen IC-Anschluss zur Bundesgar tenschau 2019, wurde im Herbst 2018 nochmals die Forderung aufgestellt, Heilbronn dauerhaft an den Fernverkehr anzuschließen. Wie bereits im Jahre 2017 wurde uns erneut mitgeteilt, dass es vor 2029 keine Möglichkeit gibt, dieses zu realisieren. Von Dezember 2019 bis Dezember 2029 bedienen die Unternehmen Abelio und Go Ahead die Strecken Stuttgart-Heilbronn-Mannheim und Stuttgart-Heilbronn-Würzburg mit einem 1-Stunden- Takt. Nach Aussage der DB ist aufgrund der starken Belegung der Schiene durch den Regionalverkehr eine zusätzliche Fernverkehrsanbin dung durch einen IC nicht möglich.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Antragsteller: PRO Ud. Nr. 105 10 161 von

Antrag:

Bemühungen einer besucherfreundlichen IC-Verbindung der Bahn während der BuGa 2019 in Heilbronn

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

11/105 Die Stadtverwaltung hat sich mehrfach und sehr früh im Vorfeld der Bundesgartenschau um eine besucherfreundliche IC-Anbindung der Stadt Heilbronn bemüht. So fanden bereits 2015 erste Ge spräche in Berlin u.a. mit Ronald Pofalla (Mitglied des Vorstands der Deutsche Bahn) statt. An schließend stand man in ständigem Austausch mit dem Angebotsmanagement der OB Fernver kehr. Die Fernverkehrsanbindung am Morgen kann als gut bezeichnet werden. So fährt unter der Woche ein ICE von Köln (Abfahrt 6:1Uhr) über Mannheim/Heidelberg nach Heilbronn (Ankunft 9:4Uhr) und weiter nach Stuttgart. Am Samstag fährt ein IC von Mainz (Abfahrt 7.43 Uhr) über Mann heim/Heidelberg nach Heilbronn (Ankunft 9:4Uhr) und weiter nach Stuttgart. Am Sonntag ist je doch kein IC oder ICE vorgesehen. Die Abfahrtszeiten des ICE unter der Woche vom Heilbronner Hauptbahnhof sind mit 14:10 Uhr nicht zufriedenstellend. Auch der Sonntag mit einer Abfahrtszeit um 16:12 Uhr ist zu früh am Nach mittag. Am Samstag fährt weder ein ICE noch ein IC aus Heilbronn ab. Die frühen Abfahrtszeiten sowie der fehlende Fernverkehrsanschluss am Samstag und Sonntag hat die Stadtverwaltung veranlasst, erneut den Kontakt zum Leiter Angebotsmanagement der Deut schen Bahn und zum Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg auf zunehmen. Diese wurden aufgefordert, die Abfahrtszeiten auf einen späteren Zeitpunkt am Nach mittag oder frühen Abend zu verlegen und zusätzlich eine Fernverkehrsanbindung an den Tagen einzurichten, an denen bisher keine vorgesehen war. Argumentiert wurde u.a. mit einer sehr gro ßen Zahl an Tagestouristen (in Koblenz lag der Anteil an 2-Tages-Tickets benur %) und einer mittleren Verweildauer der Gäste von knapp 6 Stunden (ebenfalls ein Vergleichswert aus Koblenz) auf dem Bundesgartenschaugelände. Für diese Besucher ist ein Zeitfenster von 9:4Uhr bis 14: 0 Uhr bzw. 16:12 Uhr eindeutig zu kurz. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass gerade die Wochenenden die besucherstärksten Tage sind. Hier rechnen die BUGA-Verantwortlichen mit bis zu 30.000 Besuchern. Eine fehlende Fernverkehrsanbindung am Wochenende ist daher nicht nachvollziehbar. Die Rückmeldung der OB war leider nicht positiv. So schrieb die Deutsche Bahn: "Prinzipiell können zur BUGA-Anbindung nur bereits bestehende Fernverkehrsfahrten im Korridor Mannheim/Heidel berg-Stuttgart vorübergehend über Heilbronn geführt werden. Für zusätzliche Fernverkehrsfahrten besonders in nachfragestärkeren Zeitlagen sind nicht ausreichen Fahrzeuge und Fahrplantrassen auf den bereits dicht belegten Bahnknoten verfügbar. [ ... ] Nachmittags retour können wir leider nur die - tatsächlich schon relativ früh fahrenden - Fernzüge um 14: 0 Uhr bzw. 16: 12 Uhr ab Heil bronn anbieten. Eine Umleitung späterer ICE/IC-Fahrten zwischen Stuttgart und Mannheim via Heilbronn hätte gravierende Nachteile für zu viele andere Fernreisende. Samstagsabends aus Heil bronn bzw. sonntagsmorgens nach Heilbronn ist keine geeignete Direktanbindung Heilbronns mög lich, da die bestehenden Fernzüge auf der Achse Mannheim-Stuttgart noch weitere touristisch wichtige Durchbindungen z.B. nach München und in die Alpen realisieren und dabezeitliche Zwangspunkte haben."


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1106 Antragsteller: PRO 1von 161

Antrag:

Bemühungen um die Wiedererrichtung einer Synagoge in Hei/bronn.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Stadtverwaltung Heilbronn achtet auf die Vielfalt und Autonomie der Religionen und ist auch in stetigem Dialog mit der jüdischen Gemeinde. Die Wiedereinrichtung einer Synagoge steht jedoch nicht im Vordergrund. Die Stadt beteiligte sich in der Vergangenheit mit 20.000,- EUR daran, dass im Jüdischen Zentrum Heilbronn im Gebäude Allee 5 ein neuer Betsaal eingerichtet werden konnte. Lfd.Nr. 107 Antragsteller: PRO 12 von 161


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Antrag:

Bemühungen um einen standortnahen Flugplatz im kurzen Umkreis des Wirtschaftsstand orts Heilbronn.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

1/105 Der Antrag wurde gleichlautend zum DHH 2017/2018, DHH 2015/2016, zum DHH 2013/2014 und zum HH 2012 gestellt. Es hat sich kein neuer Sachstand ergeben.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1108 Antragsteller: PRO 13 von 161

Antrag:

Beseitigung der Schande, dass über 25 Jahre nach Ende des marxistisch-leninistischen Un rechtsregimes auf deutschem Boden in Hei/bronn noch immer mit einer Straße dem geistgen Vater dieser weltweit 100 Millionen Tote kostenden Schreckensherrschaft gehuldigt wird.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Bedem o.g. Prüfungsantrag handelt es sich um einen Wiederholungsantrag. Gleichlautende Anträge wurde bereits in den vergangenen Haushaltsverfahren 2012, 2013/14, 2015/16 und 2017/18 gestellt. Die Position der Verwaltung dazu hat sich nicht geändert. Ein neuer Sachverhalt hat sich nicht ergeben. Zur Begründung wird auf die GR-Drucksache vom 24.04.2012 zur Beantwortung des damaligen Prüfungsantrags zum Haushalt 2012 verwiesen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1109 Antragsteller: PRO 14 von 161

Antrag:

Beteiligung anderer Gebietskörperschaften der Region an Dienstleistungen der Stadt als Oberzentrum 1/105 Amt 10

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Wie bereits in Vorjahren berichtet, besteht keine rechtliche Handhabe, andere Gebietskörperschaf ten an den Kosten der oberzentralen Einrichtungen der Stadt Heilbronn zu beteiligen. Einer freiwil ligen Kostenbeteiligung anderer Gebietskörperschaften werden keine Erfolgsaussichten einge räumt. In gewissem Umfang erfolgt ein Ausgleich durch den kommunalen Finanzausgleich des Landes. Im Rahmen der laufenden Arbeit der Verwaltung werden jedoch grundsätzlich Beteiligungsmög lichkeiten bzw. Kooperationen in die Überlegungen einbezogen. Zahlreiche Kooperationen zwschen Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie weiteren Akteuren sind dadurch entstanden. Das Spektrum reicht hierbez. B. von einer Vielzahl von Arbeitskreisen, Gesprächsforen und Runden Tischen über aufgabenbezogene, vertragliche Vereinbarungen hin zu formalen Organisations strukturen in Form von Zweckverbänden, Gesellschaften oder z.B. eingetragenen Vereinen. Beispielhaft für eine Vielzahl von Kooperationen sind u.a. die Onleihe Heilbronn-Franken, eine in terkommunalen virtuellen Bibliothek, an der sich insgesamt 36 Kommunen beteiligen (http://teilneh mer.onleihe-heilbronn-franken.de), die Integrierte Leitstelle, eine gemeinsame Leitstelle der Stadt Heilbronn, des Landkreises Heilbronn und des Deutschen Roten Kreuzes, der Zweckverband Kom munales Rechenzentrum Baden-Franken oder die SLK-Kliniken, um nur einige wenige zu nennen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 111Antragsteller: PRO 16 von 161

Antrag:

Die Zahl der illegal sich in Heilbronn aufhaltenden Ausländer

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Zahl der Ausländer, die sich illegal in Heilbronn aufhalten, kann - wie bereits im Bericht vom 05.02.1999 zu den Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 1999 (Antrag Nr. 177/REP) ausführlich dargelegt - weder von der Ausländerbehörde noch von der Polizefestgestellt werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. \113 Antragsteller: PRO 18 von 161

Antrag:

Die Stadt prüft und berichtet aktuell über die Zahl der Sozialhilfe beziehenden Ausländer in Heilbronn insgesamt sowie getrennt nach a) mit Aufenthaltsrecht, b) ohne Aufenthaltsrecht. \ Zuständiges Fachamt:

\50

Stellungnahme:

Im Jahr 2017 erhielten insgesamt 4.704 Leistungsempfänger Sozialhilfe. Davon waren 807 Perso nen Ausländer (17%). Für das Jahr 2018 waren es 4.596 Leistungsempfänger, der Ausländeranteil beträgt 779 Personen (17%). Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfeleistungen ist ein Aufenthaltsstatus mit Aufenthalts recht, sodass eine Auswertung unter Buchstabe b) nicht erfolgen kann.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1114 Antragsteller: PRO 19 von 161

Antrag:

Einrichtung einer bürgerfreundlichen Stadtbuslinie von Sontheim über Böckingen, SLK-KIniken, Neckargartach, Biberach, Kirchhausen zur Verkürzung des Zeitaufwandes für Fahr gäste
Zuständiges Fachamt:

\20/SWHN

Stellungnahme:

Von Neckargartach aus sind die SLK-Kliniken mit der Linie 12 erreichbar. Gegebenenfalls kann für die Entfernung von der Haltestelle im Fleischbeil zum Haupteingang in die dort verkehrenden Linien 10 und 42 umgestiegen werden (eine Haltestelle). Mit der beantragten Kleinbusverbindung von Kirchhausen und Biberach sind die SLK-Kliniken für diese Stadtteile künftig zusätzlich bzw. auf direkterem Wege erreichbar. Von Kirchhausen kommend kann in Frankenbach auf die Linie 10 zum Klinikum umgestiegen werden. Diese Verbindung besteht bereits seit vielen Jahren. Eine An bindung von Sontheim über den südlichen Teil von Böckingen besteht zur Zeit nur mit einer Um steigeverbindung an der Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. von Sontheim umsteigefrei mit der Linie 42. Hier wären mit einer Führung über Böckingen keine nennenswerten Fahrzeitvorteile zu erzie len.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1115 Antragsteller: von 161 PRO 20

Antrag:

Einrichtung eines kommunalen und weisungsungebundenen unabhängigen Petitionsbüros Personal- und Organisationsamt Zuständiges Fachamt:

Stellungnahme:

Der Prüfauftrag wurde in der Vergangenheit sinngemäß gleichlautend mehrfach, zuletzt zum Haus haltsplanverfahren 2017/2018 (Ifd. Nr. 72), gestellt. Der Sachverhalt ist unverändert. Es wird daher auf die Beantwortung zum Prüfantrag Ifd. Nr. 72 zum Haushaltsplanverfahren 2017/2018 verwiesen. Die Antwort ist im RIS der Stadt Heilbronn hinterlegt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. Antragsteller: PRO 116 2161 von

Antrag:

Einrichtung von Park-and-Ride-Anlagen

Stellungnahme:

ZuständigesFachamt: 166 Es stehen über 1700 P+R-Parkplätze in Heilbronn zur Verfügung, von denen die Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell erreicht werden kann: • Theresienwiese: 1000 • Theresienstraße/Stadion (gebührenfrei): 500 • Karlsruher Straße (gebührenfrei): 100 • Hafenstraße (gebührenfrei): 180 • Großgartacher Straße / 8293 (gebührenfrei): 68 Eine Einrichtung weiterer P+R-Parkplätze auf dem Gebiet der Stadt Heilbronn ist seitens der Verwaltung derzeit nicht vorgesehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 117 Antragsteller: 22 PRO von 161

Antrag:

Ergebnisse der Beratung/Bemühungen über den Bau der Autobahn Neckar/Odenwald

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

1/105 Es hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Die ursprüngliche Planung einer Autobahn Odenwald Neckar-Alb wird von den zuständigen Stellen nicht mehr weiterverfolgt. Auch die Stadt Heilbronn sieht keinen Bedarf für eine neue Autobahntrasse auf städtischer Gemarkung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1118 Antragsteller: PRO 23 von 161

Antrag:

Errichtung von Einfachwohnungen 20/ Stadtsiedlung

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Stadtsiedlung Heilbronn wird im Rahmen des Aktions<b><i>PRO</i></b>gramms Wohnen bis zum Jahr 2020 rund 450 neue Wohnungen errichten. Aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung werden bejedem Bauvorhaben mindestens zwischen 30 und 40 % mit öffentlicher Förderung als preisgebun dene Wohnungen realisiert. Insgesamt entstehen damit mindestens zwischen 135 und 180 Woh nungen im preisgünstigen Marktsegment. Der Neubau sogenannter Einfachwohnungen hingegen ist unter den aktuellen Gegebenheiten nicht sinnvoll und in wirtschaftlicher Hinsicht auch nicht darstellbar. Allein die gesetzlichen Anfor derungen an die energetische Qualität und auch die sonstige technische Ausstattung von Neubau wohnungen sind so hoch, dass eine "einfache" Qualität schon gar nicht mehr darstellbar ist. Das Einsparungspotential hält sich daher in sehr engen Grenzen. Die Baukosten wären annähernd so hoch wie beim normalen Mietwohnungsbau. Insofern liegt es auf der Hand, unter Inanspruchnahme des Landeswohnungsbauförderungs<b><i>PRO</i></b>gramms regulären Mietwohnungsbau zu betreiben und diesen Wohnraum den anspruchsberechtigten Haushalten zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen Haushalte, welche sich auch den geförderten Mietwohnungsneubau nicht leisten können, hält die Stadtsiedlung Wohnraum in ihrem Bestand vor, welcher aufgrund des älteren Bau jahrs und der eher einfacheren Ausstattung zu sehr günstigen Mietpreisen deutlich unterhalb des Heilbronner Mietspiegels zur Verfügung gestellt werden kann.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

PRO Antragsteller: 24 161 Lfd. Nr. 119 von

Antrag:

Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

11/105 Der Antrag wurde bereits zu folgenden Haushaltsentwürfen gestellt: - 2012: (22) Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen - 2013/2014: (47) Förder<b><i>PRO</i></b>gramm zur Klimaenergetischen Sanierung von Wohnungen - 2015/2016: (39) Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen ~ beantwortet am 10.02.2015, Bekanntgabe im Umlauf am 10.03.2015. - 2017/2018: (23) Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen Die Auflage eines Förder<b><i>PRO</i></b>gramms zur Motivation der privaten Wohnungs- und Hauseigentümer beder energetischen Sanierung ist sinnvoll und effizient hinsichtlich der C02-Reduzierung. Fördermittel wirken sich außerdem positiv auf die Beschäftigung und auf die regionale Wertschöpfung aus. Private Wohnungs- und Hauseigentümer werden mit unterschiedlichen Förder<b><i>PRO</i></b>grammen des Bundes über die KfW-Bank und des Landes Baden-Württemberg über die L-Bank beder energetischen Sanierung durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse unterstützt. Aufgrund der bestehenden Förder<b><i>PRO</i></b>gramme besteht nach Auffassung der Verwaltung kein Bedarf für ein eigenes kommunales Förder<b><i>PRO</i></b>gramm.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1120 Antragsteller: PRO 25 von 161

Antrag:

Kosten/Nutzenrechnungen der einzelnen Museumsabteilungen mit Darstellung der Besu cherzahlen in den vergangenen 2 Jahren Zuständiges Fachamt:

140.45

Stellungnahme:

Seit Umsetzung der vom Gemeinderat verabschiedeten Museumskonzeption GS OS 83 (2007) be stehen keine Museumsabteilungen mehr. Über die Besuchszahlen und museumspädagogischen Veranstaltungen informieren jeweils die Jah resberichte der Städtischen Museen, zuletzt GR OS 36 (2016) und GR OS 174 (2017).


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 112Antragsteller: PRO 26 von 161

Antrag:

Management zum Erhalt der bestehenden und Verbesserung der Nahversorgung in allen Wohngebieten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Stadt Heilbronn schreibt derzeit ihr Märkte- und Zentrenkonzept fort. Mit der GR-Drucksache 021/2019 wird das fortgeschriebene Konzept in den Gemeinderat eingebracht. Das Märkte- und Zentren konzept erlaubt eine Steuerung von Einzelhandelsvorhaben mittels der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen sowie der Definition von sogenannten zentren relevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Zentrale Versorgungsbereiche sind nach der Rechtsprechung räumlich abgrenzbare Bereiche einer Stadt oder Gemeinde, denen aufgrund vor handener Einzelhandelsnutzung - i.d.R. ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomsche Angebote - eine bestimmte Versorgungsfunktion zukommt. Diese Bereiche haben aufgrund ihrer Verkehrserschließung und -anbindung die Funktion eines Zentrums mit einem bestimmten Einzugsbereich und einem darauf abgestimmten Spektrum an Waren des kurz-, mittel- oder lang fristigen Bedarfs. Daher geht es beim Erhalt und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche um die Gewährleistung einer tragfähigen und gerechten Versorgungsstruktur für die Bevölkerung, und zwar gerade auch für diejenigen Teile der Bevölkerung, die auf PKWs verzichten müssen oder bewusst wollen. Zentrale Versorgungsbereiche sind zudem häufig Orte, mit deren Erscheinungsbild Städte und Ge meinden identifiziert werden, die sozusagen ihr Aushängeschild sind und sich damit positiv oder negativ auf das Image und die Attraktivität der Kommunen auswirken. Der Erhalt und die Entwick lung zentraler Versorgungsbereiche ist daher ein Kernelement einer zukunftsfähigen Stadtentwick lung (vgl. Deutsches Institut für Urbanistik, Difu-Berichte 3/2008). Das Thema Nahversorgung wird im Märkte- und Zentren konzept der Stadt Heilbronn behandelt. Das Märkte- und Zentren konzept stellt den aktuellen Ist-Zustand der strukturprägenden Nahver sorgungsbetriebe dar und trifft qualifizierte Aussagen zu den notwendigen Bedarfen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen können beBedarf nachgelagerte, auf den jeweiligen Stadtteil zugeschnit tene städtebauliche Rahmenpläne erarbeitet werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

122 Antragsteller: Ud. Nr. von 161 27 PRO

Antrag:

Realisierung "Schnelles Internet" und WLAN im gesamten Stadtbereich Zuständiges Fachamt:

11/105

Stellungnahme:

Realisierung "Schnelles Internet" Unitymedia-Versorgungsgebiet: Mitte Februar 2019 hat der ~abel~etzb~treiber U~!ty~edia rnitqe teilt, dass das Stadtgebiet Heilbronn zu einer der bundesweiten Pilotreqionen gehort: In de~en ~Ie aktuell schnellste Breitbandtechnik über das Kabelnetz angeboten wird. Mit dem <b><i>PRO</i></b>jekt "GIgabIt City" können ca. 50.000 Haushalte mit Kabelanschluss in Heilbronn ab sofort einen GB-An schluss buchen. Telekom-Versorgungsgebiet: Im Stadtgebiet Heilbronn gibt es derzeit noch 32 Breitbandversor gungsbereiche der Telekom, die nur eingeschränkt mit schnellem Internet versorgt werden kön-. nen. Diese sogenannten .Nahbereiche" baut die Telekom bundesweit ab dem Jahr 2018 aus. Die Bauarbeiten dazu im Stadtgebiet Heilbronn dauern derzeit noch an und sollen innerhalb der nächsten 3 Jahre abgeschlossen sein. Es kommt dabedas Vectoring-Verfahren zum Einsatz. Die entsprechenden Standorte (Kabelverzweiger; graue Kästen am Straßenrand) werden dabemit Glasfaseranschlüssen ertüchtigt. Die davon abzweigenden Kupferkabel zu den Hausan schlüssen bleiben bestehen. Lt. Auskunft der Telekom sind in diesen Anschlussbereichen dann in einer ersten Ausbaustufe Bandbreiten mit bis zu 100 MB/s buchbar. In einer zweiten Ausbaustufe soll im Super-Vectoring-Verfahren eine Bandbreite von bis zu 250MBIs buchbar sein. Diese Aus baumaßnahmen der Telekom betreffen die Stadtteile Böckingen, Sontheim, Neckargartach sowie Teile der Innenstadt. ZEAG-Versorgungsgebiet: Die ZEAG NHF hat im Jahr 2017 die Stadtteile Kirchhausen und Bberach flächendeckend mit schnellem Internet versorgt. An den entsprechenden Anschlüssen im ZEAG-Versorgungsgebiet können bis zu 100 MB/s gebucht werden. In der Tiefbauphase hatten die direkten Anlieger der betroffenen Straßen auch die Möglichkeit, echte Glasfaseranschlüsse verlegen zu lassen. Diese Option wurde ebenfalls genutzt. Hier Können Ge5chwindigkeiten bis zu 400 MB/s gebucht werden. Die ZEAG NHF ist im Geschäftsbereich Breitband ebenfalls im Neckarbogen sowie am Südbahnhof tätig. Weitere Ausbaumaßnahmen sind geplant. Vodafone-Versorgungsgebiet: Vodafone hat in einem bundesweiten Pilot<b><i>PRO</i></b>jekt im Jahr 2009 zu sa~~en mit der Telekom das Stadtgebiet Heilbronn großflächig mit bis zu 50 MB/s ausgebaut. Bel diesem Ausoauprcjekt ist Vodafone jedoch auf die sogenannte "letzte Meile" (Hausanschluss) der Telekom anqewiesan, Aufgrund der anstehenden Fusion mit Unitymedia sind derzeit noch k~ine weiteren Informationen erhältlich. Es wurde vorab jedoch mitgeteilt, dass nach der Fusion die vorhandenen Netze und Anschlüsse im Hinblick auf schnelles Internet weiter ertüchtigt wer den sollen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1123 Antragsteller: PRO 28 von 161

Antrag:

Übertragung der Pflege und Unterhaltung von Feld- und Bachgehölzen an Landwirte

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Vergabe der Pflegearbeiten an Feld- und Bachgehölzen erfolgt heute ausschließlich an leis tungsfähige und spezialisierte Dienstleister in der Landschaftspflege. Unter diesen befinden sich auch einige Landwirte, die entsprechende Landschaftspflegegeräte und -maschinen besitzen (z. B. Auslegerbagger mit Schnittvorrichtung, Schlepper mit Auslegerschnittbalken, Großhäcksler u. ä.). In wenigen Fällen gibt es auch beder Entsorgung von Schnittgut aus Heckenpflege Kooperationen mit Landwirten. Normale landwirtschaftliche Betriebe sind erfahrungsgemäß an Gehölzpflegearbeiten nicht interes siert, da ihnen die technischen und personellen Voraussetzungen fehlen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1124 Antragsteller: PRO 29 von 161

Antrag:

Unterstützung Veranstaltungen der Ortskartelle

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Gemeinderat hat für den Doppelhaushalt 2019/2020

die Förderbeträge für die Ortskartelle ins gesamt um 32.600,- EUR erhöht. Damit werden auch die Stadtteilveranstaltungen explizit unter stützt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1126 Antragsteller: PRO 3von 161

Antrag:

Verlängerung Saarlandstraße Bauabschnitt 2+3, Südostumfahrung Leingarten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Das <b><i>PRO</i></b>jekt ist planungsmäßig und hinsichtlich des Planungsrechts ausreichend vorbereitet. Für den Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße ergibt sich allerdings im Rahmen des Lan desgemeindefinanzierungsgesetzes LGVFG die nächsten Jahre keine Fördermöglichkeit. Letzteres gilt auch für die Südostumfahrung Leingarten, die jedoch in die Baulast des Landes fällt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1127 Antragsteller: PRO 32 von 161

Antrag:

Wettbewerbssituation des Lebensmitteleinzelhandels, Verhinderung der Monopolisierung und weiteren Ansiedlung von Märkten und Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung 1/105/ Amt 63

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Wettbewerbssituation des Lebensmitteleinzelhandels Die Wettbewerbssituation im Lebensmitteleinzelhandels hat sich seit der Beantwortung des gleichlautenden Prüfungsantrages zum Haushaltsentwurf 2017/2018 nicht maßgeblich verändert. Die Marktführer im Lebensmitteleinzelhandels sind weiterhin Edeka, Schwarz-Gruppe, Rewe und Aldi. Es wird deshalb auf die Beantwortung zum Prüfungsantrag aus dem Jahr 2017/2018 verwie sen Verhinderung der Monopolisierung im Lebensmitteleinzelhandel Auch zu dieser Thematik wird auf die Beantwortung aus dem Jahr 2017 hingewiesen. Danach heißt es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts zum Thema Fusionskontrolle: Jeder Er werb eines Lebensmittelhändlers in Deutschland durch eines der großen Handelsunternehmen, der nicht nur vereinzelte Standorte betrifft, wird eine vertiefte Prüfung des geplanten Zusammen schlusses erfordern. Das Bundeskartellamt schreibt zum Thema Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel folgen des auf seiner Webseite: "Seit vielen Jahren ist das Bundeskartellamt bemüht, durch eine konse quente Fusionskontrolle ein "Kippen" dieses Marktes zu verhindern. In der konkreten Fallpraxis achtet das Bundeskartellamt darauf, dass den Verbrauchern vor Ort genügend Auswahl zur Verfügung steht. Beder Kontrolle einer angestrebten Fusion wird sicher gestellt, dass in den verschiedenen betroffenen Regionen auch nach einem Zusammenschluss noch eine hinreichende Zahl von Einkaufsalternativen beverschiedenen Handelsgruppen zur Verfügung steht. Zusätzlich überprüft das Bundeskartellamt in diesen Verfahren, ob die HandeIs unternehmen durch die geplante Fusion beim Einkauf ihrer Waren eine marktbeherrschende Stelung erlangen." Steuerung der Ansiedlung von Märkten und Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung Das Märkte- und Zentrenkonzept bildet als Einzelhandelskonzept die Grundlage für die Steue rung des Einzelhandels in Heilbronn. Auf Grundlage der Definition von Zentren und Nahversor gungslagen werden Vorgaben zur Ansiedlung von Einzelhandelbetrieben unterschiedlicher Grö ßenordnung und Sortimentsbreite gemacht. Die rechtlich bindende Umsetzung erfolgt über die planungsrechtlichen Regelungen in Bebauungsplänen. Die Ansiedlung von Einzelhandelseinrich tungen kann hierdurch dem Einzelhandelskonzept entsprechend wirksam gesteuert werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1128 Antragsteller: PRO 33 von 161

Antrag:

Zusammenlegung von Anwohnerparkzonen innerhalb von Wohnquartieren zur Vermeidung der bestehenden Ungerechtigkeiten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Mit einem Beschluss des Gemeinderats vom 13.08.2007 wurden die heutigen Bewohnerparkzonen festgelegt. Dabehandelt es sich um verschiedene Abschnitte innerhalb des Innenstadtrings, be grenzt durch die Karlsruher Straße, die Südstraße, die Oststraße sowie durch die Bahntrassen im nördlichen und nordwestlichen Teil. Die Ermächtigungsgrundlage für das Bewohnerparken bildet das Straßenverkehrsgesetz (§6 Abs. 1, Nr.14). Die Zuständigkeit für das Bewohnerparken regelt die Straßenverkehrsordnung (§45 Abs.b, Nr. 2a), die Details zur Anordnung die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Hierdurch sind enge Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung der Parkzone, beder Wahl des Anordnungsprinzips und beder Beschilderung festgelegt. Seit der StVO-Novelie 200darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1000 m nicht überschreiten. Dadurch soll gewähr leistet werden, dass die Bewohner ihre .Binnenweqe" (z.B. Einkäufe in der Umgebung) zu Fuß erledigen und nicht von ihrem Parkvorrecht Gebrauch machen können. Ferner besagt die Rege lung zum Bewohnerparken, dass werktags zwischen 9:00 und 18:00 Uhr maximal 50% der Park plätze für Bewohner reserviert sein dürfen, ansonsten maximal 75%. Eine Erweiterung der oben genannten Bereiche, müsste durch einen Gemeinderatsbeschluss er folgen. Aktuell ist es nicht vorgesehen, außerhalb des Innenstadtrings und in den Stadtteilen solche Zonen einzurichten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1129 Antragsteller: PRO 34 vo n 161

Antrag:

20-km-Zone Unterlandstraße in Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Grundsätzlich gibt es in Heilbronn ein Netz von Vorbehaltsstraßen das mit abnehmender Bedeu tung in überregionale und regionale Verbindungen, Stadtbezirksverbindungen, Haupterschlie ßungsstraßen und sonstige Vorbehaltsstraßen aufgeteilt ist. Dabehandelt es sich hauptsächfich um Bundes,- Landes- und Kreisstraßen. Das Vorbehaltsstraßennetz dient der Bündelung des überörtlichen Verkehrs sowie der Entlastung der bestehenden Tempo 30-Zonen vom Durchgangs verkehr. Auf den Vorbehaltsstraßen soll in der Regel auch der ÖPNV geführt werden. Starke regonale und überregionale Verkehrsströme sollen aber selbstverständlich überwiegend auf den hier für vorgesehenen Achsen abgewickelt werden. Im Hinblick auf die notwendige Leistungsfähigkeit des Vorbehaltsstraßennetzes und der Tatsache, dass die Unterlandstraße bereits auf 30 km/h beschränkt ist (ein Teilbereich sogar eine Tempo 20-Zone ist), wird einer Erweiterung der Tempo 20-Zone aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zuge stimmt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1130 Antragsteller: PRO 35 von 161

Antrag:

Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Ansiedlung eines Drogeriemarkts in Biberach wurde bereits geprüft. Diese Prüfung kam zu folgendem Ergebnis: Nach Einschätzung des Regionalverbands Heilbronn-Franken ist die Ansiedlung eines Drogerie marktes mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m2 in Biberach nicht umsetzbar. Die raumord nerischen Bewertungskriterien (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Be einträchtigungsverbot) sind Ziele der Raumordnung, die durch die Gemeinde nicht abwägbar sind. Demnach kann eine Ansiedlung eines Drogeriemarkts in Biberach nur mit folgenden Auflagen er folgen: • Ansiedlung an Lagen mit zusammenhängender Bebauung und Wohngebietsbezug (Integ rationsgebot) • Erzielung des wesentlichen Anteils der Umsätze in den Stadtteilen Biberach und Kirchhau sen (Kongruenzgebot) • Schutz der Nahversorgungslage im Ortskern sowie der Funktionsfähigkeit des zentralörtlchen Versorgungssystems (Beeinträchtigungsverbot)


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 113Antragsteller: PRO 36 von 161

Antrag:

Aufwertung des Ortskerns Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Zur gestalterischen Aufwertung dienen sowohl Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum bzw. auf öffentlichen Grünflächen als auch Maßnahmen auf Privatgrundstücken / an Gebäuden. Wenn städ tebauliche Missstände festgestellt werden, ist die Stadtsanierung (Städtebauliche Sanierungsmaß nahmen gem. §§ 136 ff. BauGB) das hierfür vorrangig geeignete Planungsinstrument. Für den historischen Ortskern von Biberach wurde bereits am 19.10.2000 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen als Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets vom Gemeinderat beschlossen. Der entsprechende Bericht über die vorbereitenden Untersuchun gen wurde im Dezember 200fertiggestellt und im Januar 2005 aktualisiert. Bestandteile des Be richts sind im Übrigen ein Maßnahmenplan und ein (Sanierungs- )Rahmenplan. Im <b><i>PRO</i></b>grammjahr 2003 wurde das 9,7 ha große Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Heilbronn-Biber ach" in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungs<b><i>PRO</i></b>gramm aufgenommen und am 17.03.2005 als Satzung förmlich festgelegt. Bis 2014 wurden Städtebaufördermittel bereitgestellt. Die Sanierungssatzung wurde am 26.10.2017 vom Gemeinderat aufgehoben, da keine Sanie rungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Raum mehr geplant waren. Die be treffende Aufhebungssatzung wurde am 09.11.2017 rechtskräftig. Die vielfältigen Erfolge der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme .Ortskern Biberach" sind im Schlussbericht des Amts für Liegenschaften und Stadterneuerung vom März 2015 zusammenge fasst und erläutert (Anlage zur GR-Drucksache Nr. 229/2017 vom 28.08.2017). Manche wünschenswerten Gebäudesanierungen bzw. Abbrüche ruinöser Gebäudesubstanz konn ten im Sanierungsgebiet jedoch mangels Mitwirkungsbereitschaft und Möglichkeit privater Eigen tümer nicht umgesetzt werden. Ob sich diese Sachlage zwischenzeitlich geändert hat, kann nicht mit Sicherheit beurteilt werden. Auf jeden Fall sind so kurz nach Abschluss und Aufhebung einer Sanierungsmaßnahme die Voraussetzungen für eine erneute Ausweisung / Bezuschussung nicht gegeben. Unabhängig davon wird die Verwaltung weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. Begrü nungs- / Pflanzmaßnahmen auf öffentlichen Flächen, gestalterische Beratung privater Bauherren beBaumaßnahmen, Aufstellung von Bebauungsplänen zur Einschränkung von Werbeanlagen etc.) gestalterisch Einfluss nehmen, ohne dass separate Haushaltsmittel erforderlich sind.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1132 Antragsteller: PRO 37 von 161

Antrag:

Böllingertalhalle, Fortführung der Sanierungsmaßnahmen in Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Sanierung der WC im Umkleidebereich sind 2020 im Haushalt 30.000,- EUR, für ein Vor dach im Wareneingangsbereich sind 2020 Mittel in Höhe von 10.000,- EUR eingestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1133 Antragsteller: PRO 38 von 161

Antrag:

Böllingertalhalle, überdachter Bereich für Fahrräder und Müllcontainer in Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Erste Planungsüberlegungen sind vorhanden. Die Maßnahme konnte jedoch im Haushaltsplan 2019/20 nicht berücksichtigt werden. Bis zur Klärung der Finanzierung muss die Maßnahme zu rückgestellt bleiben.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1134 Antragsteller: PRO 39 von 161

Antrag:

Einmündung K9558 in B39 Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Unfallentwicklung am bestehenden Knoten wird weiter beobachtet. Es besteht das Ziel, so lange die Einmündung noch besteht, auch im Bestand weitere Verbesserungen zu erreichen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist Straßenbaubehörde für die Bundesstraße B39. Für die Kreisstraße K9558 ist wiederum die Stadt zuständig. Die Stadt favorisiert die Einrichtung eines Kreisverkehrs, während das Regierungspräsidium die Einrichtung einer Signalanlage favorisiert. Die Verwaltung befindet sich mit dem Regierungspräsidium im Gespräch. Es ist geplant im Jahr 2019 Kosten bzw. Kostenanteile zu nennen und abschließende Gespräche mit dem Regierungs präsidium Stuttgart zu führen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1135 Antragsteller: PRO 40 von 161

Antrag:

Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Zwischenzeitlich wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und dem Bezirksbeirat Biberach vorgestellt. Planungen und Bau des Schulhofes in Biberach wird voraussichtlich ab 2020 ff. in Bauabschnitten erfolgen. Die Finanzierung ist über die gedeckelten Jahrespauschalen "Verbesserung schulische Außenanlagen" geplant, dies macht jedoch das Vorgehen in Bauabschnitten notwendig. Nach Sanierung der Schulsportanlage Schanz (z. Zt. in der Umsetzungsphase ), steht das <b><i>PRO</i></b>jekt Schulhof Biberach als nächstes an.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1136 Antragsteller: PRO 0von 10

Antrag:

Erneuerungen der Straßenbeläge auf der unteren Hälfte der Ziegeleistraße in Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Straßenzustand der Ziegeleistraße ist dem Amt für Straßenwesen bekannt. Im Frühjahr 2014 wurde der Abschnitt von der Einmündung Kehrhüttenstraße bis Einmündung Sperlingsberg saniert. Nach Begutachtung vor Ort ist das Erscheinungsbild der restlichen Fläche zwar nicht ansehnlich, dennoch befindet sich die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Aus fachlicher Sicht besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1137 Antragsteller: PRO 42 von 161

Antrag:

Gewerbewegweiser zur Unterstützung der lokalen Gewerbetreibenden in Biberach Zuständiges Fachamt:

111/106

Stellungnahme:

Die Firma KUMM GmbH & Co. KG aus Bad Friedrichshall realisiert seit 2009 auf Basis einer Dienst leistungskonzession mit der Stadt Heilbronn ein Gewerbeleitsystem im Stadtgebiet Heilbronn, in klusive aller Stadtteile. Die Firma KUMM errichtet und unterhält das Gewerbeleitsystem auf eigene Rechnung und finanziert sich mittels kostenpflichtiger Buchung von Hinweisflächen durch interes sierte Unternehmen. Grundsätzlich hat damit jedes Unternehmen im Stadtgebiet Heilbronn, so auch in Biberach, die Möglichkeit, sich auf dem Gewerbeleitsystem zu positionieren.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1138 Antragsteller: PRO 43 von 161

Antrag:

Hochwasserschutz Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Sicherstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutz in Siberach fehlen noch zweMaß nahmen. Seide Maßnahmen konnten deshalb bisher nicht realisiert werden, weil der Grunderwerb nicht möglich war. Für das Rückhaltebecken Erkenteich sind die Grundstücksverhandlungen zwischenzeitlich jedoch optimistischer. Sobald diese erfolgreich waren, kann die Planung wieder aufgenommen werden. Um die Leistungsfähigkeit des Böllinger Bachs in der Ortslage zu erhöhen, muss das Gewässer ausgebaut werden. Dazu ist der Erwerb von über 50 Grundstücksanteilen (ca. 2-4m Breite) not wendig. Seit Jahren bemüht sich das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung um deren An kauf. Leider waren die Anstrengungen nur begrenzt erfolgreich. Weniger als die Hälfte der Grund stücksanteile konnte bisher erworben werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1139 Antragsteller: PRO 44 von 161

Antrag:

Kinderspielplätze in Biberach: Umgestaltung

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Teilentwicklungs<b><i>PRO</i></b>gramm 2017 Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skateanlagen (GR-Drucksache Nr. 95 vom 18.05.2017) sind folgende Sanierungenl Maßnahmen auf den Kinderspielplätzen in Bberach vorgesehen: Priorität (ursprünglich vorgesehen 2017/2018) - Kinderspielplatz Maustal - Gesamtsanierung. Im Zuge der Unterhaltung wird der Kinderspielplatz Maustal mit neuen Spielangeboten ergänzt. Priorität 2 (ursprünglich vorgesehen 2019/2020) - Kinderspielplatz Brahmsstraße - Gesamtsanie rung. Die Sanierungen erfolgen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. In Biberach sind im kommenden Doppelhaushalt keine Gesamtsanierungen vorgesehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1140 Antragsteller: PRO 45 von 161

Antrag:

Kreisverkehr am Ortseingang von Heilbronn kommend / Abzweigung Hahnenäckerstraße in Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Kreisverkehr an der Einmündung Unterlandstraße Am Förstle steht an achter Stelle der setens des Bau- und Umweltausschusses im Februar 2014 genehmigten Prioritätenliste Kreisver kehre im Stadtgebiet Heilbronn. Im aktuellen Haushalt sind hierfür auch mittelfristig keine Mittel eingestellt. Demzufolge wird die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 114Antragsteller: PRO 46 von 161

Antrag:

Lageranbau für die Böllingertalhalle in Biberach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

165/40 Für die Errichtung eines Lageranbaus an die Böllingertalhalle sind für Planung und Baudurchfüh rung 200.000 EUR notwendig (Planung 50.000 EUR). Im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen ist zu prüfen, inwiefern hierfür Mittel bereitge stellt werden können.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1142 Antragsteller: PRO 47 von 161

Antrag:

Radweg nach Kirchhausen in Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung plant derzeit die Radroute Nordwest. Die Route ist Bestandteil des Routenkonzepts für den Radverkehr und soll als dann vierte Route voraussichtlich ab 2020 durchgängig verkehrsscher und radfahrgerecht ausgebaut werden. Ein Abschnitt der Route stellt die Radwegeverbindung von Kirchhausen nach Biberach dar. Im Zu ge des Ausbaus der A6 erfolgt durch den Bauträger zudem ein Ersatzneubau der Brücke über die A6 mit einem für diese Radwegeverbindung angepassten Fahrbahnquerschnitt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1143 Antragsteller: PRO 48 von 161

Antrag:

Stadion Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für den Doppelhaushalt 2019/20 sind für das Stadion Biberach (Bezirkssportanlage Biberach) keine Sondermaßnahmen geplant. Es erfolgt der normale Pflege- und Unterhaltungsaufwand.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. \144 Antragsteller: \ PRO \ 49 \ von \ 161

Antrag:

Stadtteilbibliothek und Zweigstelle Volkshochschule in Biberach \ Zuständiges Fachamt:

\40.42

Stellungnahme:

Die HH-Mittel für barrierefreien Zugang des Alten Schulhauses am Schulberg in Biberach (Zweig stelle der Stadtbibliothek und der VHS) über 50.000,- Euro stehen unter dem Investauftrag 111242720703 im Jahr 2020 zur Verfügung. Die Volkshochschule ist im Alten Schulhaus in Biberach Mieter und nutzt dort einen Raum für VHS Kurse, Gebäudeeigentümer ist die Stadt Heilbronn. Die VHS begrüßt das Vorhaben der Stadt, im Jahr 2020 einen barrierefreien Zugang zu dem Gebäude zu schaffen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1145 Antragsteller: PRO 50 von 161

Antrag:

Überdachung Bushaltestelle Weirachstraße / Michael- Vehe-Straße in Biberach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang sämtlicher Haltestellenüberdachungen in städtschen Besitz wird zunächst eine Zustandsbewertung der bestehenden Überdachungen erfolgen, die dann ggf. zu erneuern und auszubessern sind. Dies bindet entsprechende Finanzmittel, so dass insbesondere neue Überdachungen an gering oder weniger frequentierten Haltestellen, wie an der Bushaltestelle Weirachstraße / Michael-Vehe Straße in Biberach, derzeit nicht finanzierbar sind. Grundsätzlich erfolgt in diesem Zuge gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben eine Bedarfsermittlung in Zusammenhang mit Fahrgastfrequenzen an Haltestellen, um hieraus einen möglichen Bedarf an weiteren Fahrgastunterständen festzulegen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2017/2018 Ud. Nr. 1146 Antragsteller: PRO 5von 161

Antrag:

Verbesserte Busanbindung in Biberach ! Zuständiges Fachamt:

!20/SWH

Stellungnahme:

Die Stadtwerke beabsichtigen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heilbronn eine Buslinie von Massenbachhausen und Massenbach herkommend über Kirchhausen, Biberach, Böllinger Höfe, Frankenbach bis zum Klinikum Heilbronn zu führen. Die Linie soll im Stundentakt mit Kleinbussen bedient werden, an Wochenenden sind 5 Fahrtenpaare vorgesehen. Diese Linie verbessert sowohl die Busanbindung von Biberach als auch die des Stadtteils Kirchhausen nach Biberach, sowie von Biberach in das Gewerbegebiet Böllinger Höfe und weiter zum Klinikum. In Frankenbach kann auf die dort verkehrenden Linien umgestiegen werden. Die erforderlichen Anträge beim Regierungs präsidium sind gestellt. Beeinem entsprechenden Bescheid, kann der Betrieb voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahres 2019 aufgenommen werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1147 Antragsteller: PRO 52 von 161

Antrag:

2. Bauabschnitt Grünzug Bahnbogen / Sanierung Alter Friedhof in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der erste Bauabschnitt des Bahnbogen Süd Böckingen wird aktuell gebaut. Dieser Abschnitt reicht vom Sonnenbrunnen entlang des Ringlokschuppens bis hin zum Beginn der Wagenhalle (Museumseingang). Die Verwaltung wird versuchen für den nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 Mittel für den zweiten Bauabschnitt einzustellen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1148 Antragsteller: PRO 53 von 161

Antrag:

Abriss ehem. Fritz-Ulrich-Schule in Böckingen Zuständiges Fachamt:

123/63/65

Stellungnahme:

An einem zeitnahen Abbruch der Fritz-Ulrich-Schule wird festgehalten, da dieses Gebäude nicht in das künftige Konzept für eine Wohnbebauung integrierbar und im städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerb .Länqelter" Teil einer disponiblen Baugebietsfläche ist. Der Gemeinderat hatte der Auslobung am 17.12.2018 zugestimmt. Zudem ist beeinem Leerstand mit Vandalismus sowie Kosten für die Verkehrssicherungspflicht zu rechnen. Im Haushaltsjahr 2019 sind auf dem Investitionsauftrag 11335100403 insgesamt 1.700.000 Euro für den Abbruch der ehemaligen Fritz-Ulrich-Schule bereitgestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1149 Antragsteller: PRO 54 vo n 161

Antrag:

Alternative Bestattungsformen Friedhof Heidelberger Straße in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung befürwortet die Schaffung alternativer Bestattungsformen auch auf dem Friedhof Böckingen, Heidelberger Straße. Der Investitionsbedarf hierfür ist in der mittelfristigen Finanzplanung 202ff. berücksichtigt. Alternative Bestattungsangebote sind im Stadtteil Böckingen mit den "Gräbern im Park" und dem "Kolumbarium im Buchenhain" auf dem Westfriedhof bereits realisiert.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1150 Antragsteller: PRO 55 von 1161

Antrag:

Anschluss der Straße "Im Haselter" an den Sonnenbrunnen in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für das Baugebiet Längelter wird aktuell ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt, der Mitte Julabgeschlossen sein wird. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses wird ein städtebauliches Konzept erstellt, das wiederum Grundlage für die Aufstellung eines Bebau ungsplans ist. Parallel dazu erfolgt die Planung der Erschließungsstraßen, darunter auch die erforderliche äußere Erschließungsstraße vom Sonnen brunnen zum Baugebiet bzw. bis zum Anschluss an die Straße Im Haselter. Mit der Erschließung des Baugebiets kann nach dem jetzigen Zeitplan ab 2025 begonnen werden, sofern bis dahin das Umlegungsverfahren abgeschlossen ist und die gesetzlich erforderlichen Ar tenschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

163 (+65)


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 115Antragsteller: PRO 56 von 161

Antrag:

Areal Feuerwehr Heuchelbergstraße in Böckingen Für den Bereich der Hohlstraße, der u.a. die Feuerwehr und den Bauhof umfasst, wurde bereits in dem 2014 vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan Alt-Böckingen ein Konzept mit einer Neubebauung aus Wohn- und Geschäftshäusern entwickelt. Dieses kann jedoch erst umgesetzt werden, wenn ein neuer Standort für Bauhof und Feuerwehr realisiert wurde. Aktuell zeichnet sich eine Lösung für den Bauhof ab. Mit dem Bebauungsplan 30B/4 .Brackenhemer Straße Viehweide" soll im Süden der Viehweide ein neuer kombinierter Standort für den Bau hof und den Recyclinghof planungsrechtlich abgesichert werden. Für den Bauhof Viehweide sind im Haushaltsplan 2023 100.000 € Planungsmittel und 2024 3,5 Mio. € Baumittel vorgesehen. Für die Feuerwehr wurde bereits im Rahmenplan ein neuer Standort auf dem Parkplatz auf der Viehweide unweit der Unterführung an der Seestraße Neue Straße vorgeschlagen. Im Haushalts plan sind jedoch hierfür keine Planungs- und Baumittel vorgesehen. Dementsprechend kann das im Rahmenplan enthaltene Konzept derzeit nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Areal in einem Bereich liegt, für den der Ge meinderat 2017 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen als Voraussetzung tür eine Auswesung als Sanierungsgebiet beschlossen hat. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden beauf tragt, sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1152 Antragsteller: PRO 57 vo n 161

Antrag:

Bau der Saarlandstraße in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Das <b><i>PRO</i></b>jekt ist planungsmäßig und hinsichtlich des Planungsrechts ausreichend vorbereitet. Für den Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße ergibt sich allerdings im Rahmen des Lan desgemeindefinanzierungsgesetzes LGVFG die nächsten Jahre keine Fördermöglichkeit.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1153 Antragsteller: PRO 58 von 1161

Antrag:

Belagserneuerung Ludwigsburger Straße in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Investitionsansatz in Höhe von 800.000 Euro für die Sanierung der Theodor-Heuss- und Ludwigsburger Straße Süd eingestellt. Der zu bearbeitende Straßenabschnitt erstreckt sich vom Einmündungsbereich Leingartener Straße bis zur Ludwigsburger Straße vor der Signalkreuzung zur Klingenberger Straße. Die Außerortsstrecke der Theodor-Heuss-Straße bzw. der Landesstraße L 1106 fällt in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dieses hat signalisiert, beder für 2020 vorgesehenen, städtischen Straßensanierungsmaßnahme der Theo dor-Heuss- bzw. der Ludwigsburger Straße mitzugehen. Der Fahrbahnbelag auf der innerörtlichen Ludwigsburger Straße wurde im Abschnitt von Einmün dung Hohl- bis Einmündung Jäkleinstraße in den Jahren 2012 und 2015 erneuert. Im aktuellen Haushaltsplan stehen keine Mittel für Straßensanierungsarbeiten auf der Ortsdurchfahrtsstrecke zur Verfügung. Diese werden ggf. nach Bedarf mittelfristig angemeldet.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1154 Antragsteller: PRO 59 von 1161

Antrag:

Belagserneuerung Neckargartacher Straße in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Haushaltsjahr 2019 ist ein Investitionsansatz in Höhe von 400.000 EUR für die Sanierung der Neckargartacher Straße eingestellt. Die Sanierung beginnt ab dem Knotenpunkt Wilhelm Leuschner-Straße. Ob die Finanzmittel für die Sanierung des kompletten Straßenzuges bis zur Saarlandstraße ausreichen, wird die noch durchzuführende Grundlagenermittlung (z.B. Bohrkerne) ergeben.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1155 Antragsteller: PRO 62 von 1161

Antrag:

Belagserneuerung Straße Im Kreuzgrund incl. Gehwege in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Sommer 2018 wurde der Asphaltbelag im Abschnitt der Wohnsammelstraße Im Kreuzgrund zwischen den Einmündungen Eulen- und Hofweg erneuert. Partiell wurde der westliche Gehweg im Zuge der Straßenbauarbeiten saniert. Für 2019 sind umfangreiche Asphaltarbeiten im Kastanienweg in Höhe von 250.000 Euro zwschen der Einmündung Heidelberger Straße (nach Kreisverkehr) bis zur Heilig-Kreuz-Kirche vor gesehen. Die restlichen Straßenabschnitle der Wohnsammelstraße Im Kreuzgrund werden als brauchbar eingestuft. Hier besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Für die Erneuerung der Gehwege (Im Kreuzgrund, östlich) sind gegenwärtig keine Finanzmitlel eingestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1156 Antragsteller: PRO 6von 161

Antrag:

Coaching-Räume in Böckinger Schulen in Böckingen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Bedarf an Coaching-Räumen ergibt sich in den Gemeinschaftsschulen. Die räumlichen Kapazitäten der aufwachsenden dreizügigen Elly-Heuss-Knapp-Gemeinschafts schule sind im Bestandsgebäude begrenzt. Die Verwaltung plant eine räumliche Entlastung durch den Umzug der beiden noch vorhandenen Containerpavillons des ehemaligen Schulstandorts der Fritz-Ulrich-Schule (vier Klassenzimmer). Diese sollen auf dem Elly-Heuss-Knapp-Schulcampus zum Einsatz kommen. Durch eine Verlagerung von Unterricht in die Pavillons, kann im Bestands gebäude Platz für z.B. die Interview-Räume geschaffen werden. Das Umstellen soll noch im laufen den Jahr erfolgen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1157 Antragsteller: PRO 62 von 161

Antrag:

Erschließung Baugebiet Länge/ter in Böckingen Zuständiges Fachamt:

163 (+66)

Stellungnahme:

Für das Baugebiet Längelter wird aktuell ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt, der Mitte Julabgeschlossen sein wird. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses wird ein städtebauliches Konzept erstellt, das wiederum Grundlage für die Aufstellung eines Bebau ungsplans ist. Parallel dazu erfolgt die Planung der Erschließungsstraßen durch ein noch vom Amt für Straßen wesen zu beauftragendes Ingenieurbüro, darunter auch die erforderliche äußere Erschließungs straße vom Sonnenbrunnen zum Baugebiet. Zudem wird aktuell durch ein Ingenieurbüro (im Auftrag der Entsorgungsbetriebe) geprüft, wie das Baugebiet entwässert werden kann. Derzeit ist die Entwässerung des nördlichen Teils des Bauge biets noch nicht gesichert, da der Hauptsammler in der Großgartacher Straße, an den angeschlos sen werden müsste, nicht ausreichend dimensioniert ist. Mit der Erschließung des Baugebiets kann nach dem jetzigen Zeitplan ab 2025 begonnen werden, sofern bis dahin das Umlegungsverfahren abgeschlossen ist und die gesetzlich erforderlichen Ar tenschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Aufgrund der Größe des Plangebiets kann es sein, dass das Baugebiet abschnittsweise realisiert wird.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1158 Antragsteller: PRO 63 von 161

Antrag:

Konzept zur Verbesserung Nahversorgung Böckingen-Süd in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

63 Im Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Heilbronn sind das Umfeld der .Neuen Mitte" am Son nenbrunnen sowie Teile des Ortskerns entlang der Klingenberger Straße und der Ludwigsburger Straße als Zentrentyp B (Stadtteilzentrum) ausgewiesen. Zur Umsetzung des Konzepts verfolgt die Stadt die Strategie, durch <b><i>PRO</i></b>jektentwicklungen in zentra len Bereichen, die Nahversorgung gezielt zu verbessern: Schwerpunkt der Bemühungen der Stadt zur Verbesserung der Nahversorgung in Böckingen-Süd war bisher die Entwicklung der "Neuen Mitte Böckingen" am Sonnenbrunnen mit einem zeitgemä ßen Lebensmitlelmarkt und ergänzenden Funktionen (Bäcker, Bank, Bürgeramt). Mittlerweile wurde auch die Fläche eines ehemaligen Lebensmittelmarkts in der Ludwigsburger Str. 9 wieder an einen anderen Lebensmittelmarkt vermietet, was die Nahversorgungsfunktion der .Neuen Mitte" auch für Böckingen-Süd weiter gestärkt hat. Der südliche Teil von Böckingen-Süd wird vor allem durch den Markt in der Schuchmannstraße versorgt. Da die Zukunft dieses Markts aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Größe ungewiss ist, lässt die Stadtsiedlung in Zusammenarbeit mit der Stadt im Rahmen einer Machbarkeitsunter suchung prüfen, ob auf dem Gelände unterhalb der Schule neben zusätzlichen Schulfunktionen ein Nahversorgungszentrum realisierbar ist. Aufgrund einer vorausschauenden Grundstückspolitik konnten hier durch die Stadt bzw. Stadtsiedlung Grundstücke erworben werden, die nun für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht dabedie künftige Entwick lung zusätzlich benötigter Räumlichkeiten/Flächen für die Grundschule Alt-Böckingen und eine Ver besserung der Nahversorgung. Auch im Bereich Hohlstraße könnten ggf. neben Wohnen auch Einzelhandelsflächen neu geschaf fen werden. Diese Fläche steht jedoch erst zur Verfügung, wenn Bauhof und Feuerwehr verlagert wurden. Daneben befürwortet die Stadt den Erhalt der kleinteiligen Mischnutzung aus Gewerbe in den Erd geschossen und Wohnen in den Obergeschossen entlang der Hauptverkehrsstraßen in Böckingen Süd. Die Einflussmöglichkeiten sind hier allerdings sehr beschränkt, da die Gebäude in Privateigen tum sind. Viele Gewerberäume in den Erdgeschossen werden zunehmend zu Wohnzwecken um genutzt (aufgrund der sinkenden Nachfrage nach kleineren Gewerberäumen und der steigenden Nachfrage nach Wohnraum).


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. \160 \ Antragsteller: PRO 65 \ von \ 161

Antrag:

Parkdeck Kreisberufsschule in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Aufgrund der angespannten Parksituation im Umfeld des Kreisberufsschulzentrums wurden immer wieder Beschwerden vorgebracht. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Gespräche mit dem Landratsamt geführt, mit dem Ziel, das Verkehrsaufkommen zur Schule zu reduzieren (u.a. durch Förderung von Fahrgemeinschaften, ÖPNV, Radverkehr sowie durch Kontrollen und verkehrsrechtliche Maßnahmen) und das Stell platzangebot auf dem Grundstück zu vergrößern (z.B. durch den Bau eines zusätzlichen Park decks). An den größtenteils 1975 entstandenen Schulgebäuden bestehen erhebliche bauliche Mängel. Da her prüft das Landratsamt 2019 unter Einschaltung eines privaten Büros, ob diese Mängel am bes ten durch eine Sanierung, einen Neubau oder eine Mischung von beidem behoben werden können. Im Zuge dieser Planungsüberlegungen wird auch die Schaffung weiterer Stellplätze geprüft, da auch dem Landratsamt das Park<b><i>PRO</i></b>blem durchaus bewusst ist. Allerdings weist das Landratsamt darauf hin, dass die Schaffung weiterer Stellplätze eine Freiwilligkeitsleistung darstellt. Die gesetz lich notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1161 Antragsteller: von 161 PRO 66

Antrag:

Personelle Ausstattung Stadtteilbibliothek in Böckingen Personal- und Organisationsamt Zuständiges Fachamt:

Stellungnahme:

Die Stadtteilbibliothek ist derzeit an zweTagen geöffnet. Dienstags von 14 bis 18 Uhr und donners tags von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr. Die 10 Stunden an wöchentlicher Öffnungszeit werden durch eine Person aus dem Mitarbeiterkreis der Stadtbibliothek abgedeckt. Für die derzeit dort anfallenden Aufgaben und den Kundenkontakt ist diese bemessene Personal stärke ausreichend. Derzeit wird ein neues Konzept für das Quartierszentrum Böckingen erarbeitet, das dem Gemein derat als Drucksache vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Konzepts, das die Abgabe des Quartiers zentrums an einen freien Träger vorsieht wird auch das Thema der engeren Einbindung der Stadt teilbibliothek behandelt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1162 Antragsteller: PRO 67 von 161

Antrag:

Radrouten Böckingen / Innenstadt in Böckingen Zuständiges Fachamt:

166

Stellungnahme:

Die Route West als Bestandteil des 201durch den Gemeinderat beschlossenen Routenkonzepts für den Radverkehr wird eine rund 4,9 km lange Radwegeverbindung von der Heilbronner Innenstadt über Böckingen in Richtung Leingarten darstellen. Nach der bereits realisierten Radroute Süd und den sich in Planung und Bau befindlichen Radrouten Nord und Ost ist die bauliche Umsetzung der Radroute West für den Zeitraum von 202bis 2022 unmittelbar nach dem für 2020 bis 202vorgesehenen Bau der Radroute Nordwest angedacht.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1163 Antragsteller: PRO 68 von 161

Antrag:

Sanierung Kleiner Saal im Bürgerhaus in Böckingen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Sanierung der Decke im kleinen Saal sind 2019 Mittel in Höhe von 250.000,- EUR im Haus halt eingestellt, für die Sanierung der Fußböden im Foyer stehen 2020 Mittel in Höhe von 200.000, EUR bereit.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1164 Antragsteller: PRO 69 von 1161

Antrag:

Sanierung Verbindungsstraße Böckingen - Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Außerortsstrecke der Theodor-Heuss-Straße bzw. der Landesstraße L 1106 fällt in die Zustän digkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart. Das RP hat signalisiert, beder für 2020 vorgesehe nen, städtischen Straßensanierungsmaßnahme der Theodor-Heuss- bzw. der Ludwigsburger Straße mitzugehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1165 Antragsteller: PRO 70 von 161

Antrag:

Unterstützung von Stadtteilveranstaltungen der Ortskartelle in Böckingen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Gemeinderat hat für den Doppelhaushalt 2019/2020

die Förderbeträge für die Ortskartelle insgesamt um 32.600,- EUR erhöht. Damit werden auch die Stadtteilveranstaltungen explizit und somit auch der Böckinger Ring unterstützt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1167 Antragsteller: PRO 72 von 161

Antrag:

Aufstellung von Outdoor Fitnessgeräten im Bereich Riedweg in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten im Bereich Riedweg in Frankenbach stehen im aktuellen Doppelhaushalt keine Finanzmittel zur Verfügung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1168 Antragsteller: PRO 73 von 161

Antrag:

Außenbeleuchtung im Leinbachpark in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die zur Instandsetzung der Außenbeleuchtung im Leinbachpark Frankenbach notwendigen Arbeten sind bereits seit letzten Herbst an die ZEAG Energie vergeben. Durch die Vorbereitung der Bundesgartenschau sind beder ZEAG allerdings erhebliche Arbeitskapazitäten gebunden, dies betrifft auch die für die Bearbeitung benötigten Tiefbaufirmen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1169 Antragsteller: PRO 74 von 161

Antrag:

Barrierefreier Zugang zum Spielplatz Maihalde in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die beiden Spielplätze im Wohngebiet Maihalde sind barrierefrezugänglich. Die Treppenanlage beim neuen Kinderspielplatz in Richtung Rotbach ist für Kinderwägen nicht passierbar. Eine barrierefreie Rampenanlage müsste in Serpentinen in den Hang eingegraben wer den und hätte beeiner angenommenen Geländehöhe von ca. 5 m eine Länge von ca. 85 m zzgl. ebenen Ruhepodesten und Raum für Stützmauern. Dies ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Alternative Wege führen über das Wohngebiet (Neuwiesenstraße / Im Viehtrieb / Münch ner Straße).


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. \170 Antragsteller: PRO 75 von \ 161

Antrag:

Einrichtung eines "Offenen Bücherschranks" in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit Standortvorschläge für die Einrichtung "Offener Bücherschränke" in der Kernstadt und in den Stadtteilen von Heilbronn. Eine entsprechende Drucksache wird den Gremien des Gemeinderats im 2. Quartal dieses Jahres zur Beratung vorgelegt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 117Antragsteller: PRO 76 von 161

Antrag:

Erschließung des "Frankenbacher Schotter" mit Fußweg in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Maßnahme stehen derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1172 Antragsteller: PRO 77 von 161

Antrag:

Erweiterung der Parkanlage am Leinbach in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Jahr 2014 wurde als Ergebnis der Bürgerbeteiligung " Runder Tisch" das Entwicklungskonzept Kultur-Landschafts-Park Frankenbach- Neckargartach den Gremien vorgestellt. Teile der entwickel ten <b><i>PRO</i></b>jekt-Vorschläge (P15-18) liegen auf Frankenbacher Gemarkung im Bereich des Leinbach parks. Dies sind die <b><i>PRO</i></b>jekte Grünanlage Dömle, Bachaue Dömle, Spielplatz Riedweg und der Bolzplatz im Widmannstal. Im Zuge der Verschmelzung des SV Frankenbach mit dem VfL Neckargartach innerhalb des SV Heilbronn am Leinbach hat sich eine neue Bedarfssituation an Sportplätzen ergeben. Im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens soll der Neubau eines Naturrasenplatzes in Normspielfeld-Größe, die Erweiterung der bestehenden Tennisplätze um ein weiteres Feld, ein Kleinspielfeld mit Kunst stoffbelag sowie die Neuanlage von zweVolleyballfeldem im Leinbachpark Frankenbach geklärt werden. Sollte daraus hervorgehen, dass Maßnahmen nicht verwirklicht werden können, muss über eine inhaltliche Neugestaltung zwischen Stadt und Verein verhandelt werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1173 Antragsteller: PRO 78 von 161

Antrag:

Fahrradwegverbindung von Neckargartach durch Frankenbach nach Leingarten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Diese Route existiert bereits. Die Infrastruktur verläuft südlich der Lein von Neckargartach nach Frankenbach (Riedweg). Von dort fährt man über die Backhausstraße und über die Hintertorstraße und das Wirtschaftswegenetz nach Leingarten. Die Route ist ausgeschildert. Mit der Umsetzung der Radroute .Leinbach" wird diese Infrastruktur optimiert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Infrastruktur entlang der Frankenbacher Straße zu nutzen. Ab Ortseingang Frankenbach folgt man dem Schutzstreifen der Würzburger Straße, fährt über den Kreisverkehr auf die Radinfrastruktur der Speyerer Straße und biegt in die bereits genannte Back hausstraße ab und folgt danach der Ausschilderung (s.o.).


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1174 Antragsteller: PRO 79 von 161

Antrag:

<b><i>PRO</i></b>b/em/ösung Kreuzung Saarbrücken er Straße / Dörn/e / Leinta/straße in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit einer Kreisverkehrslösung am Knotenpunkt Saarbrücke ner Straße Leintaistraße ist beden momentanen Verkehrsbelastungen gemäß Verkehrsuntersu chung nur außerhalb der Spitzenzeiten gegeben. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.07.2018, auch auf Empfehlung des Bezirksbeirats Frankenbach, beschlossen, die Maßnahme zunächst um 2 Jahre zurückzustellen und nach der Inbetriebnahme <b><i>PRO</i></b>jektierter Infrastrukturmaß nahmen (u.a. Verkehrslösung Sonnenbrunnen, Ausbau A6, Nordumfahrung Frankenbach Neckargartach) eine erneute Verkehrsuntersuchung durchzuführen, um über mögliche Lösungs ansätze beraten zu können.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1175 Antragsteller: PRO 80 von 161

Antrag:

Sanierung der Feldweg1e in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Jahr 2013 wurden im Beisein von Vertretern der Landwirtschaft neuralgische Stellen für die Instandhaltung festgelegt und schematisch in einem Maßnahmenplan festgelegt. Im Wesentlichen sind die Kleinschäden in den Folgejahren gerichtet worden. Zudem veranlasste das Amt für Straßenwesen zahlreiche Arrondierungen an Feldwegkreuzun gen. Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung wurden erhöhte Feldwegränder (überwiegend verur sacht durch falsche Bestellung der Äcker) abgefräst, um die Feldwegentwässerung zu ertüchtgen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1176 Antragsteller: PRO 8von 161

Antrag:

Sanierung und Neuenscheiiunqen in städtischen Kindergärten und Spielplätzen in Franken bach Zuständiges Fachamt:

167/50

Stellungnahme:

Textbaustein an Amt 50: Im Teilentwicklungs<b><i>PRO</i></b>gramm 2017 Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skateanlagen (GR-Drucksache Nr. 95 vom 18.05.2017) sind folgende Sanierungenl Maßnahmen auf den Kinderspielplätzen in Frankenbach vor gesehen: Priorität (ursprünglich vorgesehen 2017/2018) - Kinderspielplatz Dörnle - Gesamtsanierung Priorität 2 (ursprünglich vorgesehen 2019/2020) - Kinderspielplatz Maihalde - Gesamtsanierung. Die Sanierungen erfolgen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Für den kommenden Dop pelhaushalt ist die Sanierung des Kinderspielplatzes Dörnle vorgesehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1177 Antragsteller: PRO 82 von 161

Antrag:

Sitzbank vor der Kreissparkasse in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die vor der Kreissparkasse in Frankenbach gewünschte Sitzbank ist bestellt und wird in Abstim mung mit dem Baufortschritt der Sanierung des Bürgeramtsgebäudes montiert, sobald sicher ist, dass die Bank durch Bauarbeiten und Anlieferung von Baumaterial nicht beschädigt wird.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. \178 \ Antragsteller: \ PRO \ 83 \ von \ 161

Antrag:

Stadtteilbrunnen mit Skulptur im Leinbachpark in Frankenbach Zuständiges Fachamt:

165/67

Stellungnahme:

Für einen Stadtteilbrunnen sind im aktuellen Doppelhaushalt keine Finanzmittel eingestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1179 Antragsteller: PRO 84 von 161

Antrag:

Umzäunung des Bolzplatzes und zweite Sitzbank in Frankenbach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für den Bereich östlich der Vereinssportanlagen der SV Heilbronn am Leinbach 189e. V. wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt für die Erweiterungsflächen der Sportanlagen. Hierunter fällt auch der Bereich des im Antrag genannten Bolzplatzes. Geplant ist die Verlegung des Bolzplatzes in den Bereich südlich der Halle des .Sportrvo". Daher besteht für diesen Bereich Planungssicherheit erst nach dem Abschluss des Bebauungs pianverfahrens. Zuständiges Fachamt:


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1180 Antragsteller: PRO 85 von 161

Antrag:

Verlängerung der Saarlandstraße in Frankenbach

Stellungnahme:

Das <b><i>PRO</i></b>jekt ist planungsmäßig und hinsichtlich des Planungsrechts ausreichend vorbereitet. Für den Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße ergibt sich allerdings im Rahmen des Lan desgemeindefinanzierungsgesetzes LGVFG die nächsten Jahre keine Fördermöglichkeit.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1182 Antragsteller: PRO von 1161

Antrag:

Die Stadt prüft und berichtet aktuell über: Vallstelle für Jugendsazialarbeit in Frankenbach Zuständiges Fachamt:

150

Stellungnahme:

Derzeit gibt es eine halbe Stelle Jugendarbeit in Frankenbach, welche fachlich eng an die Grund schule Frankenbach angebunden ist. Die Stelle befindet sich derzeit in der Wiederbesetzung, da noch keine Fachkraft gefunden werden konnte. Aktuell sehen wir keinen Bedarf für eine Vollstelle Jugendsozialarbeit in Frankenbach. Das Amt für Familie, Jugend und Senioren erarbeitet derzeit eine Rahmenkonzeption für die offene und mobile Jugendarbeit in Heilbronn. Hierbewird auch die Ausrichtung der Jugendsozialarbeit in Frankenbach weiterentwickelt. Es ist geplant, noch in diesem Jahr im Jugendhilfeausschuss dar über zu berichten. Prüfungsanträge zum t-Iaushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1183 Antragsteller: PRO von 1161

Antrag:

Die Stadt prüft und berichtet aktuell über: Wiedereinführung der Schulsozialarbeit in Fran kenbach.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen am 17.12.2018 die Einrichtung von zwezusätzlichen FachkraftsteIlen für die Schulsozialarbeit beschlossen. Die Verteilung der SchulsozialarbeitersteIlen erfolgt datenbasiert bzw. Kriterien bezogen (nach den Gesamtschüler zahlen, Anzahl der Vorbereitunqsklassen und Anteil an Migration, Alleinerziehenden und Leistun gen zur Bildung- und Teilhabe) und soll hierdurch nachvollziehbar und objektiv erfolgen. Nach derzeitigem Stand erhält die Grundschule Frankenbach auf der Basis der aktuellen Daten hierdurch eine 50%-Stelle. Eine Wiedereinführung der Schulsozialarbeit in Frankenbach ist somit zum Schuljahr 2019/2020

möglich, soweit eine adäquate Stellenbesetzung erfolgen kann.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1186 Antragsteller: PRO 9von 253

Antrag:

Beleuchtung Kelterweg Horkheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Grundsätzlich werden die Wege des Heilbronner Feldwegenetzes als untergeordnete Wege durch uns nicht beleuchtet. Aus diesem Grund wird keine Erweiterung der öffentlichen Straßenbeleuch tung vom Amt für Straßenwesen geplant. Prüfungsanträge zum lHaushaltsentwurf Ud. Nr. 1188 I-A-n-tr-ag-s-te-I-Ie-r:-PRO

Antrag:

2019/2(J120 93 von [:1_6_----Kauf eines Hauses auf dem Grundstück der Grundschule Horkheim in Horkheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Erwerb des Gebäudes Hohenloher Straße 6, Fist. Nr. 66/7, wurde in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt thematisiert - zuletzt im Frühjahr 2012, im Zuge der Planungen zum Bau der Mensa. In Abstimmung mit dem Bezirksbeirat wurde seinerzeit von einem Zukauf der Grundstücksfläche Abstand genommen. Angesichts der Entwicklung der Geburten- und Schülerzahlen ist ein Bedarf zur Erweiterung des Schulgeländes nicht ge~~eben. Die Schaffung von Lehrerparkplätzen rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung bereits aus wirtschaftlichen Gründen keinen Grunderwerb in dieser Größenordnung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1189 Antragsteller: PRO 94 von 161

Antrag:

Rad- und Fußweg von Ortsschild zum Tierfriedhof, Hundesportverein in Horkheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Aktuell ist die Erreichbarkeit des Tierfriedhofs oder des Hundesportvereins über eine separate In frastruktur oder einen Wirtschaftsweg für Fußgänger und Radfahrer nicht gegeben. Die Herstellung einer entsprechenden Infrastruktur entlang der K 9554 erweist sich als sehr aufwendig und ist beden aktuellen Abmessunqen zudem mit Grunderwerb verbunden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Tierfriedhofes oder des Hundesportvereins sind weder im aktuellen Haushalt 2019/2020

noch in der mittelfristigen Finanzplanung Finanzmittel veran schlagt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. \190 \ Antragsteller: PRO 95 von 161

Antrag:

Spielgeräte für Erwachs:ene auf dem "Blauen Spielplatz" in Horkheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten im Bereich des Blauen Spielplatz in Horkheim ste hen im aktuellen Doppelhaushalt keine Finanzmittel zur Verfügung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 119Antragsteller: PRO 96 von 161

Antrag:

Asphaltierung der westlichen Parkplätze der Kleingartenanlage in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt Für die Asphaltierung der westlichen Parkplätze in Kirchhausen stehen im aktuellen Doppelhaushalt keine Finanzmitlel zur Verfügung. Die Parkflächen sind nutzbar. Die Unterhaltung der Flächen ist Geschäft der laufenden Verwaltung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. Antragsteller: PRO 98 161 193 von

Antrag:

Autobahnanschluss für die direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Böllinger Höfe" für die Verkehrsentlastung des Stadtteils Kirchhausen. f-s_t_e_lI_u_n_g_n_a_h_m_e_: Zuständiges Fachamt:

1_6_6 ._--Die Stadtverwaltung verweist auf den Prüfantrag Nr. 100 (<b><i>PRO</i></b> 5) mit gleichem Inhalt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1194 Antragsteller: PRO 99 von 161

Antrag:

Bepflanzung entlang der B39 bzw. Landes- und Kreisstraßen mit einheimischen Obstbäu men in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Ergänzungspflanzungen entlang von Straßen außerhalb des besiedelten Bereichs sind Ge schäft der laufenden Verwaltung. Sie sind nach Abstimmung mit der Straßenmeisteremöglich, so weit die Pflege durch den Bauhof sichergestellt werden kann. Die Finanzierung der Obstbäume er folgt aus Unterhaltungsmitteln.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1196 Antragsteller: PRO 10von 253

Antrag:

Dauerhafter Betrieb der Straßen beleuchtung an der Kleingartenanlage und Umstellung auf LED Leuchtmittel in Kirchhausen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung hat die Straßenbeleuchtung im Bereich der Kleingartenanlage Kirchhausen über prüft. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist bereits ganznächtig geschaltet. Einzelne defekte Leuchtmittel wurden instandgesetzt. Zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel verweist die Verwaltung auf ihre Stel lungnahme zu Antrag 219 - <b><i>PRO</i></b> (124).


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1197 Antragsteller: PRO 02 von 161

Antrag:

Einrichtung eines Arbeitsstundenkontingents beim Bezirksbauhof in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Bezirksbauhof Kirchhausen ist mit den erforderlichen Kapazitäten bereits ausgestattet.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1199 Antragsteller: PRO 104 von 161

Antrag:

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung B39/K9588 in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Unfallentwicklung ern bestehenden Knoten wird weiter beobachtet. Es besteht das Ziel, solange die Einmündung noch besteht, auch im Bestand weitere Verbesserungen zu erreichen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist Straßenbaubehörde für die Bundesstraße B39. Für die Kreisstraße K9558 ist wiederum die Stadt zuständig. Derzeit wird der Bau eines Kreisverkehrs gegenüber der Einrichtung einer Signalanlage von der Stadt favorisiert. Aktuell finden Gespräche über diesen Knotenpunkt statt. Es ist geplant im Jahr 2019 Kosten bzw. Kostenanteile zu nennen und abschließende Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zu führen. Prüfungsanträge zum I-Iaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1200 Antragsteller: PRO 105 von 161

Antrag:

Einrichtung eines Nachtfahrverbots der Ortsdurchfahrt B 39 in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Eine Sperrung bzw. ein Nachtfahrverbot der Ortsdurchfahrt Kirchhausen, führt grundsätzlich zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die umliegenden Gemeinden. Eine Anordnung dieser Art be darf immer einer Zustimmung der umliegenden Gemeinden. Die umliegenden Gemeinden erteilen derzeit keine Zustimmung für das angedachte Nachtfahrverbot bzw. eine Sperrung. Zusätzlich be findet sich auf der Ortsdurchfahrt eine Bedarfsumleitungsstrecke der Bundesautobahn 6. Eine Zu stimmung zur zeitlichen Verlegung dieser Umleitungsstrecke ist seitens des RP Stuttgart ebenfalls nicht zu erwarten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 120Antragsteller: PRO 106· von 161

Antrag:

Einrichtung eines Wasserspielplatzes im Freibad Kirchhausen und Bau einer neuen Was serrutsche in Kirchhausen. Zuständiges Fachamt:

120/SWHN

Stellungnahme:

Nach Prüfung der Kosten/Nutzen-Relation und aufgrund der hohen Investitionsbeträge zzgl. der entstehenden Folgekosten im Ifd. Betrieb, können wir den Antrag nicht realisieren. Wir stehen in kontinuierlichen Kontakt und Austausch mit dem Förderverein Freibad Kirchhausen um die Attraktivität des Bades unter der Prämisse der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu erhöhen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1202 Antragsteller: PRO 107 von 1161

Antrag:

Erneuerung des Fahrbatmbelags der Verbindungsstraße nach Massenbachhausen K9556 in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Straßenzustand der K9556 in Kirchhausen ist dem Amt für Straßenwesen bekannt. Nach Be gutachtung vor Ort ist das Erscheinungsbild zwar nicht ansehnlich, dennoch befindet sich die Stra ße in einem verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen der betrieblichen Straßenunterhaltung werden Straßenschäden durch die Begeher erkannt und punktuelle Ausbesserungen, z.B. Verschließen von Schlaglöchern o.ä., veranlasst. Es ist geplant, eine großflächige Erhaltungsmaßnahme in das Arbeits<b><i>PRO</i></b>gramm mittelfristig einzu stellen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1203 Antragsteller: PRO 108 von 161

Antrag:

Erneuerung des Spielplatzes im Attichäcker in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Teilentwicklungs<b><i>PRO</i></b>gramm 2017 Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skateanlagen (GR-Drucksache Nr. 95 vom 18.05.2017) ist für den Kinderspielplatz Attichäcker lediglich der Austausch des Kombnationsspiel-gerätes mit der Priorität 2 geplant. Ob dies im Doppelhaushalt 2019/2020

ausgetauscht wird hängt von der Jahreskontrolle der Spiel geräte im Herbst 2019 ab.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1204 Antragsteller: PRO 109 von 161

Antrag:

Erneuerung Kopfsteinpflaster im Schlossinnenhof und der Brücke aus Gründen der Ver kehrssicherheit in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Das Kopfsteinpflaster wurde in den vergangenen Jahren ausgebessert und neu ausgefugt. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist Geschäft der laufenden Verwaltung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1205 Antragsteller: PRO 110 von 161

Antrag:

Fonds zur Entwicklung des Stadtteils Kirchhausen Zuständiges Fachamt:

20

Stellungnahme:

Fonds sind für bestimmte Zwecke vorgesehene Geldmittelbestände. Insoweit sind alle im Haushalt für den Stadtteil Kirchhausen vorgesehene Haushaltsmittel (siehe insbesondere städtisches Investitions<b><i>PRO</i></b>gramm) Mittel im Sinne des Prüfantrags. Soweit die Antragsteller unter "Fonds" die pauschale Bereitstellung von Haushaltsmitteln unter der Bezeichnung "Entwicklung Stadtteil Kirchhausen" verstehen, stehen die Haushaltsgrundsätze des kommunalen Haushaltsrechts dagegen: 1. Grundsatz der Jährlichkeit: Die Ansätze sind nach Jahren zu trennen und entsprechend der benötigten Höhe zu veranschlagen. 2. Grundsatz der sachlichen Einheit: Es ist nur ein einziger Haushaltsplan zugelassen. 3. Grundsatz der Haushaltswahrheit: Die Ansätze im Haushaltsplan müssen möglichst - auf Basis sorgfältiger Schätzungen- zutreffend sein. Es darf erst veranschlagt werden, wenn die Maßnahme ausreichend konkretisiert ist und ausreichende Unterlagen vorliegen. 4. Grundsatz der Haushaltsklarheit: Der systematische Haushaltsaufbau ist einzuhalten, so wohl beVeranschlagung als auch beVollzug. Ein Sanierungsgebiet für Kirchhausen ist im Moment nicht geplant. Geplant ist die städtebauliche Entwicklung der .Buckelqärten" auf Grundlage einer amtlichen Umlegung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1207 Antragsteller: PRO 112 von 1161

Antrag:

Komplette Neuasphaltierung der Gemeindestraßen in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Am 21.03.2017 wurde im Bau- und Umweltausschuss der aktuelle Straßenzustand der Stadt Heil bronn mitgeteilt und darauf basierend eine Maßnahmenliste erarbeitet. Die zu sanierenden Stra ßenabschnitte wurden anhand der Zustandsnoten entsprechend priorisiert. Grundsätzlich werden die Maßnahmen in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung gemäß Prioritätenlis te umgesetzt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1208 Antragsteller: PRO 118 von 161

Antrag:

Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils Kirchhausen während der Bundesgartenschau in Kirchhausen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Das im Bürgerbeteiligungsverfahren entwickelte "Blumen band Kirchhausen" wird derzeit in enger Abstimmung mit dem Bürqerarnt in Kirchhausen vorbereitet. Vorgezogen wurden bereits im Herbst 2017 über 1.500 Blumenzwiebel gepflanzt. Eine weitere Pflanzaktion mit der Bürgerschaft ist für den kommenden Mavorgesehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1210 Antragsteller: <b><i>PRO</i></b> 115 von 1161

Antrag:

Prüfung der Entwässerung der Bundesautobahn A6 in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

166 Die A6 befindet sich nicht in der Straßenbaulast der Stadt Heilbronn.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 121Antragsteller: PRO 116 von 161

Antrag:

Prüfung der Möglichkeit, an besonderen Orten, wie in der "Dreifaltigkeitskapelle", Trauun gen abzuhalten in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Das Standesamt ist sehr daran interessiert in Zukunft weitere attraktive Trauorte anzubieten und prüft laufend mögliche Räumlichkeiten und Orte. 209 werden auf dem BUGA Gelände Trauungen im Grünen durchgeführt. Ab Frühjahr 2020 werden im Trappenseeschlösschen Trauungen stattfinden können. In Kirchhausen werden mit dem Trauzimmer und dem Deutschrittersaal im Deutschordensschloss bereits attraktive Trauorte angeboten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1212 Antragsteller: PRO 117 von 161

Antrag:

Radwegeverbindung Kirchhausen/Biberach, Verkehrssicherung BAB-Brücke in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

DiG Verwaltune plant derzeit dle Radroute Nordwest. DiG Route ist BGstandteil des Routenkonzepts für den Radverkehr und soll als dann vierte Route voraussichtlich ab 2020 durchgängig verkehrsscher und radfahrgerecht ausgebaut werden. Ein Abschnitt der Route stellt die Radwegeverbindung von Kirchhausen nach Biberach dar. Im Zu ge des Ausbaus der A6 erfolqt durch den Bauträger zudem ein Ersatzneubau der Brücke über die A6 mit einem für diese Radwegeverbindung angepassten Fahrbahnquerschnitt. Prüfungsanträge zum I-Iaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1213 Antragsteller: PRO 118 von 161

Antrag:

Radwegeverbindung Kirchhausen/Leingarten in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Gemeinde Leingarten und die Stadt Heilbronn werden gemeinsam einen rund 480 m langen, bislang geschotterten Abschnitt einer Wirtschaftswegeverbindung in Asphaltbauweise herstellen. Die Herstellung dieses Lückenschlusses einer Radwegeverbindung zwischen der Gemeinde Lein garten und dem Heilbronner Stadtteil Kirchhausen an der .Annalinde" ist für das Jahr 2019 vorge sehen. Die Aufnahme in das LGVFG-Zuschuss<b><i>PRO</i></b>gramm ist erfolgt. Prüfungsanträge zum I-Iaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1214 Antragsteller: PRO 119 von 161

Antrag:

Radwegeverbindung KirchhausenlMassenbachhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Mit dem Ausbau in Asphaltbauweise eines rund 560 m langen bislang teils geschotterten und teils unbefestigten Weges erfolgt der Lückenschluss für eine Radwegeverbindung zwischen den Schwaigerner Ortslagen Massenbach bzw. Massenbachhausen und dem Heilbronner Stadtteil Kirchhausen im Gewann .Hauqen". Die gemeinsame Maßnahme der Gemeinde Schwaigern und der Stadt Heilbronn ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Die Aufnahme in das LGVFG-Zuschuss<b><i>PRO</i></b>gramm ist erfolgt. In der Sitzung des Bezirksbeirates Kirchhausen Ende 2018 wurde die Herstellung der Maßnahme ausdrücklich befürwortet. Prüfungsanträge zum Hlaushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1215 Antragsteller: PRO 120 von 161

Antrag:

Realisierung der Ortsumjahrung Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Planung und Realisierung der Ortsumfahrung Kirchhausen sind keine Gelder im Haushalt 2019/2020

eingeplant.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

166/68


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1216 Antragsteller: PRO 12von 161

Antrag:

Reparatur der Schlaglöcher an Gehwegen und Straßen im Stadtteil Kirchhausen Die Gehwege und Straßen in Kirchhausen befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden die Straßen und Gehwege nach einem vorgegebe nen Stufenplan in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1217 Antragsteller: PRO 122 von 161

Antrag:

Sanierung Außenfassade des Deutschordensschlosses in Kirchhausen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Jahr 2020 stehen im Haushalt 100.000,- EUR für einen Fassadenanstrich der Außenfassade des Deutschordensschlosses in Kirchhausen zur Verfügung


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1218 Antragsteller: PRO 218 von 256

Antrag:

Spielplatzes am neuen Baugebiet 1Wittumäcker West" Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für den Kinderspielplatz Wittumäcker 1stehen im Doppelhaushalt 2019/2020

Mittel zur Verfügung. Mit dem Bau kann im Winter 2019/2020

gerechnet werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1219 Antragsteller: PRO 124 von 253

Antrag:

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende und umweltverträgliche LED - Be leuchtung in Kirchhausen.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

In Kirchhausen ist die Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für 2019 vorgesehen. Aktuell finden lichttechnische Berechnungen und weitere notwendige Planungen statt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1220 Antragsteller: PRO 125 von 256

Antrag:

Umsetzung des Beschlusses zu alternativen Bestattungsformen in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung befürwortet die Schaffung alternativer Bestattungsformen auch auf dem Friedhof Kirchhausen. Der Investitionsbedarf zur Schaffung einer Urnengrabanlage an Historischer GrabsteIle ("Pfarrer") wurde beim Investitionsauftrag 155305100300 Friedhöfe, Erweiterungen, Erneuerungen in Höhe von 10.000,00 Euro bereits berücksichtigt. Die Realisierung erfolgt in 2019. Prüfungsanträge zum tiaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 122Antragsteller: PRO 126 von 1161

Antrag:

Umweltgerechte Instandhaltung von Feldwegen in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Allgemeine Grundsätze der betrieblichen Unterhaltungsarbeiten: Feldwege bleiben i.W. in ihrem Bestand unverändert. Gras- und Erdwege bleiben im ursprünglchen Zustand. Gleiches gilt für Spurschotter-, Schotter- und für befestigte Feldwege. Sollten Un terhaltungsarbeiten im großen Umfang anstehen, so wird auf Umweltbelange Rücksicht genom men (z.B. Umweltschutzgebiete - Einhaltung Brutzeit der Feldlerche und dql.), Ausgebautes Mate rial wird gem. Vorgaben des Abfallwirtschaftskreislaufgesetzes wiederverwertet oder -verwendet. Belastetes Ausbaumaterial wird fachgerecht entsorgt. Prüfungsanträge zum Hlaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1222 Antragsteller: PRO 127 von 161

Antrag:

Verbesserung der Busetnbindungen des Stadtteils Kirchhausen nach Biberach, in das Ge werbegebiet "Böllinger Höfe" und nach Heilbronn Zuständiges Fachamt:

120/SWHN

Stellungnahme:

Die Stadtwerke beabsichtigen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heilbronn eine Buslinie von Massenbachhausen und Massenbach herkommend über Kirchhausen, Biberach, Böllinger Höfe, Frankenbach bis zum Klinikum Heilbronn zu führen. Die Linie soll im Stundentakt mit Kleinbussen bedient werden, an Wochenenden sind 5 Fahrtenpaare vorgesehen. Diese Linie verbessert sowohl die Busanbindung von Biberach als auch die des Stadtteils Kirchhausen nach Biberach, sowie von Biberach in das Gewerbegebiet Böllinger Höfe und weiter zum Klinikum. In Frankenbach kann auf die dort verkehrenden Linien umgestiegen werden. Die erforderlichen Anträge beim Regierungs präsidium sind gestellt. Beeinem entsprechenden Bescheid, kann der Betrieb voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahres 2019 aufgenommen werden. Prüfungsanträge zum tiaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1223 Antragsteller: PRO 128 von 161

Antrag:

Verbot des Lkw-Verkehrs ab 7,5 t auf der L 1105 nach Leingarten

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Um ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr umsetzen zu können, ist eine geeignete Alterna tivroute erforderlich. Beder L 1105 besteht keine leistungsfähige Alternativroute. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der Tatsache, dass entsprechend der Widmung und der Verkehrsbedeutung der L 1105 eine solche Beschränkung nicht möglich ist, kann ein Durchfahrtsverbot für Schwerlast verkehr nicht angeordnet werden. Auch seitens der beder Polizeregistrierten Verkehrsunfälle liegen keine Anhaltspunkte vor, die entsprechende verkehrseinschränkende Maßnahme zulassen. Prüfungsanträge zum I-Iaushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1224 Antragsteller: PRO 129 von 161

Antrag:

Weiterführung des Baugebiets "Falltor" in Kirchhausen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Bereich .Falltor" ist im Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Aktuell ist jedoch nicht vorgesehen, in diesem Bereich einen Bebauungsplan aufzustel len (s. Beantwortung zu Prüfantrag Lfd.Nr. 97). Weiterhin ist beder Entwicklunq neuer Bauflächen der gesetzlich normierte Vorrang der Innenent wicklung zu beachten. Im Stadtteil Kirchhausen besteht ein großes Nachverdichtungspotenzial: Für den Bereich .Buckelqärten" ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung in Vorbereitung; für die Bereiche .Schäferqärten" und "Am Schafgarten" bestehen weitere mögliche Innenentwicklungsge biete. Darüber hinaus weist das in den Jahren 2010/201entwickelte Baugebiet "Wittum-äcker West" noch große Bauflächenreserven auf und ist noch nicht vollständig aufgesiedelt worden. Sobald die oben aufgeführten Innenentwicklungsmaßnahmen ausgeschöpft worden sind und weterhin ein entsprechender Wohnbauflächenbedarf im Stadtteil Kirchhausen gegeben ist, stellt der Bereich .Falltor" eine mögliche Entwicklungsoption dar.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1226 Antragsteller: PRO 13von 161

Antrag:

Besprechungsraum/Sanitätsraum Grundschule Klingenberg Zuständiges Fachamt:

140.5

Stellungnahme:

Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes der Grundschule Klingenberg müsste die langfristige Entwicklung der Schule (insbesondere Ersatz Container) mitberücksichtigen. Aktuell besteht dazu kein Bedarf, eine Machbarkeitsstudie/Planung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Der Schule steht innerhalb ihres Budgets ein Etat für Möbelbeschaffungen zu, der entsprechend für Möblierungen (Besprechungstisch/-stühle) verwenden werden kann.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1227 Antragsteller: PRO 132 von 161

Antrag:

Erhalt des Naturdenkmals "Nagelfluhfelsen" in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit in der Theodor-Heuss- und Felsenstraße haben wir die For mation des Nagelfluhs in Klingenberg im November 2010, Dezember 2014, Jul2017 und August 2018 auf Kosten der Stadt Heilbronn von einem externen Sachverständigen untersuchen lassen. Die Erkenntnisse sind in Gutachten dokumentiert. Die vom Nagelfluh ausgehenden Gefahren wurden parzellenscharf ermittelt. Derzeit werden erfor derliche Sicherungsmaßnahmen geplant (Entwurfsplanung) und die dafür anfallenden Kosten be rechnet. Sobald diese Planung vorliegt, ist das weitere Vorgehen beder Sicherung der Felsen fest zulegen. Nach Einschätzung des Sachverständigen besteht derzeit noch keine "Gefahr in Verzug". Eine wetere gutachterliche Begehung ist im Ma2019 geplant.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1228 Antragsteller: PRO 133 von 161

Antrag:

Fortführung / Erweiterung Ackerrandstreifen<b><i>PRO</i></b>gramm in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Jahre 2019 und 2020 stehen im Haushaltsplan der Stadt Heilbronn jeweils 140.000,00 Euro auf der KostensteIle 5540510- Natur- und Landschaftspflege - zur Verfügung für das Ackerrand streifen <b><i>PRO</i></b>gramm des gesamten Stadtkreises.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1229 Antragsteller: PRO 134 von 161

Antrag:

Hochwasserschufzmaßnahmen in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Hochwasserschutzmaßnahmen (HWS) werden innerhalb des Gesamt<b><i>PRO</i></b>jektes "HWS am Neckar" realisiert. Die Maßnahmen in Klingenberg gehören zur Realisierungsstufe 1.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1230 Antragsteller: PRO 135 von 161

Antrag:

Kreisverkehr Siebenmorgenweg / Leingartener Straße in Klingenberg Zuständiges Fachamt:

 

Stellungnahme:

Der Kreisverkehr an der Einmündung Siebenmorgenweg / Leingartener Straße steht an vierter Stelle der seitens des Bau- und Umweltausschusses im Februar 2014 genehmigten Prioritäten liste Kreisverkehre im Stadtgebiet Heilbronn. Im aktuellen Haushalt sind hierfür auch mittelfristig keine Mittel eingestellt. Demzufolge wird die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 123Antragsteller: <b><i>PRO</i></b> 136 von 161

Antrag:

Neue Tische und Stühle im Alten Rathaus Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

123 Im Haushaltsplan 2019/2020

sind für 2019 auf der KostensteIle 11243006 beim Sachkonto 42200000 25.000,00 Euro für die Beschaffung von Stühlen und Tischen für das Alte Rathaus in Klingenberg eingestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1232 Antragsteller: PRO 137 von 1161

Antrag:

Sanierung der Theodor··Heuss-Straße in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Investitionsansatz in Höhe von 800.000 EUR für die Sanierung der Theodor-Heuss- und Ludwigsburger Straße (südlich) vorgesehen. Der zu bearbeitende Straßen abschnitt erstreckt sich vom Einmündungsbereich Leingartener Straße (östlich) bis zur Ludwigs burger Straße (vor Ampelkreuzung zur Klingenberger Straße). Die Außerortsstrecke der Theodor Heuss-Straße bzw. der Landesstraße L 1106 fällt in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart. Das RP hat signalisiert, beder für 2020 vorgesehenen, städtischen Straßensanierungs maßnahme der Theodor-Heuss- bzw. der Ludwigsburger Straße mitzugehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1233 Antragsteller: PRO 138 von 161

Antrag:

Sanierung und Unterhaltung der Feldwege in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Sämtliche Einmündungen von Feldwegen zur Leingartener Straße (nach Klingenberg) wurden in 2018 ausgebaut und asphaltiert. Zum Schutz vor Überschwemmung beStarkregenereignissen wurden in den Feldwegeinmündun gen Asphalterhöhungen so aufgebracht, dass die direkte Entwässerung in die seitlichen Straßen gräben erfolgt. Überflüssige Feldwegüberfahrten sind zurückgebaut worden. Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung hatte das Betriebsamt überhöhte Feldwegränder (über wiegend verursacht durch falsche Bestellung der Äcker) abgefräst, um die Feldwegentwässerung zu ertüchtigen. Gegenwärtig besteht aus fachlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1234 Antragsteller: PRO 139 von 161

Antrag:

Sitzmöglichkeiten Außen bereich Mensa Grundschule Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für Sitzmöglichkeiten im Außenbereich der Mensa Grundschule Klingenberg sind im Haushaltsplan 2019/20 Finanzmittel bereitgestellt. Die Umsetzung wird in enger Abstimmung zwischen Schule und den Fachämtern erfolgen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1235 Antragsteller: PRO 140 von 161

Antrag:

Verlegung der Fußgänglerquerung in Höhe "Netto "-Markt in Klingenberg

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Eine Verlegung der Fußgängerquerung ist nicht vorgesehen. Jedoch erfolgte im März 2019 die Verlegung der Fußgängertreppe in der Zuführung von der Straße Am Wasserturm in Bezug auf die Lage der neuen Querungshilfe in der Landesstraße 1106 auf Höhe des Netto-Marktes. Hierdurch sollen die bislang vermehrt auftretenden Querungen von Fußgängern abseits der Querungshilfe unterbunden werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1236 Antragsteller: PRO 14von 161

Antrag:

Abriss der leerstehenden Gebäude Römerstraße 2 und Frankenbacher Straße 59 in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

123/65 Das Gebäude Frankenbacher Str. 59 in Neckargartach wird zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. Mit diesem baukonstruktiv verbunden ist das leerstehende Gebäude Römerstraße 2. Der Abriss der beiden Gebäude ist wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn er im Zuge einer investiven Straßenbaumaßnahme zur Herstellung des Kreisverkehrs erfolgt. Zudem wäre der Abbruch in diesem Rahmen mit Fördermitteln bezuschussbar. Die Umsetzung des Kreisverkehrs ist allerdings nach derzeitigem Stand mittelfristig nicht finanzierbar. Sofern der Abbruch der Gebäude nicht in Zusammenhang mit einer Investition erfolgt, belasten die Abbruchkosten den städtischen Ergebnishaushalt. Zudem müsste für die Bewohner der Frankenbacher Str. 59 eine andere Unterkunft gesucht werden. Die Verwaltung lehnt einen vorzeitigen Abbruch deshalb ab.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1237 Antragsteller: PRO 142 von 256

Antrag:

Aufstellen von Außenspiel- und Fitnessgeräten für Erwachsene im Leinbachpark in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten im Bereich des Leinbachparks in Neckargartach stehen im aktuellen Doppelhaushalt keine Finanzmittel zur Verfügung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1238 Antragsteller: PRO 143 von 253

Antrag:

Aufstellen von Straßenlaternen im Widmannstal in Neckargarlach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Für die Ausweitung der Straßenbeleuchtung im Widmannstal sind im Haushaltsplan 2019/2020

Mit tel eingeplant. Die Stadtverwaltung wird die notwendigen Planungen anstoßen und auf eine Umset zung der Maßnahme hinwirken.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1239 Antragsteller: PRO 144 von 161

Antrag:

Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen an der Kirchbergstraße in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

In der Kirchbergstraße sind bereits vereinzelt Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Um weitere Plätze auszuweisen, müssten geeignete Flächen gefunden werden. Es wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle zusätzlich Kurzzeitparkplätze angedacht sind. Anschließend wird in einer Besichtgung vor Ort entschieden, ob diese Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. \240 \ Antragsteller: \ PRO \ 145 \ von \ 161

Antrag:

Fluchttreppe Altes Rathaus in Neckargartach.

Stellungnahme:

\ Zuständiges Fachamt:

Im Doppelhaushalt 2019/ 2020 stehen für eine Fluchttreppe am Altes Rathaus in Neckargartach keine Mittel zur Verfügung.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 124Antragsteller: PRO 146 von 161

Antrag:

Gewerbebauplätze bzw. Handwerkerhof in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Handwerkerhöfe sind Zusammenschlüsse mehrerer verschiedener Handwerksbetriebe auf einem gemeinsamen Betriebsgelände. Prägendes Element dieser Handwerkerhöfe sind die kurzen Wege zu den Kunden, daher müssen diese Einrichtungen relativ zentral angesiedelt werden. Grundsätz lich sind Handwerkerhöfe -wie auch einzelne Handwerkerbetriebe- in jedem Gewerbegebiet zuläs sig; in Abhängigkeit vom jeweiligen Störungsgrad der Betriebe, können diese u.U. auch in Misch gebieten zugelassen werden. Aufgrund des besonderen Nutzungszwecks können speziell für Handwerkerhöfe auch entsprechende Sondergebiete ausgewiesen werden. Derzeit stehen der Stadt Heilbronn in Neckargartach keine verfügbaren Flächen zur Verfügung, auf denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Handwerkerhof geschaffen werden kön nen. Eine entsprechende Nutzung eines privaten, unbebauten Grundstücks kann nur mit Zustim mung des betroffenen Ei~lentümers erfolgen. Das Planungs- und Baurechtsamt wird im Jahr 2019 beim Gemeinderat die Aufstellung des Be bauungsplans 44C/15 .Gewerbeqebiet Steinäcker" beantragen. Durch die Neuausweisung dieses Gewerbegebiets werden neue gewerbliche Bauplätze in Neckargartach bereitgestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1242 Antragsteller: PRO 147 von 161

Antrag:

Hinweistafel/Schaukasten für Vereine am Linsafamerbrunnen in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Gemeinderat hat für den Doppelhaushalt 2019/2020

die Förderbeträge für die Ortskartelle ins gesamt um 32.600,- EUR erhöht. Somit stehen in Neckargartach auch Mittel für die Anschaffung von Hinweistafeln/Schaukästen zur Verfügung. Im Zuge der Umsetzung ist der Standort mit dem Amt für Straßenwesen abzustimmen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1243 Antragsteller: PRO 148 von 1161

Antrag:

Sanierung der Feurerstrclße in Neckargartach

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Der Straßenzustand in der Feurerstraße ist dem Amt für Straßenwesen bekannt. Nach Begutach tung vor Ort ist das Erscheinungsbild zwar nicht ansehnlich, dennoch befindet sich die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen der betrieblichen Straßenunterhaltung werden Stra ßenschäden durch die Begeher erkannt und punktuelle Ausbesserungen, z.B, Verschließen von Schlaglöchern o.ä., veranlasst. Sollte sich der Straßenzustand weiter erheblich verschlechtern, so wird eine großflächige Erhaltungsmaßnahme in das Arbeits<b><i>PRO</i></b>gramm mittelfristig eingestellt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1245 Antragsteller: PRO 150 von 161

Antrag:

Stadtteilmanager/Kümmerer für den Einzelhandel in Neckargartach Zuständiges Fachamt:

111/106

Stellungnahme:

Durch die Einführung von Bezirksbeiräten in allen Stadtteilen (seit 1.6.2014 auch in Neckargartach) ist die Vertretung der lokalen Interessen der einzelnen Stadtteile in die Verwaltung gewährleistet. Die Bezirksbeiräte bzw. deren Mitglieder fungieren dabeals direkte Ansprechpartner zur Bünde lung und Weitergabe der Wünsche, Interessen und <b><i>PRO</i></b>blemstellungen von Bürgerinnen und Bür gern, Ortskartellen bzw. Handels- und Gewerbevereinen an die entsprechenden städtischen Stelen. Die zusätzliche Einführung eines Stadtteilmanagers/Kümmerers wird daher weder als notwendig noch finanzierbar erachtet. Die Einrichtung einer solchen Stelle für einen einzelnen Stadtteil (hier Neckargartach) würde im Sinne der Gleichbehandlung gleichlautende Forderungen nach eigenen Stadtteilmanagern/Kümrnerern für jeden der insgesamt acht Stadtteile nach sich ziehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1246 Antragsteller: PRO 15von 161

Antrag:

Brandschutz Alte Kelter: Anbringen einer Fluchttreppe in Sontheim.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung wurde lediglich eine Gerüsttreppe aufgestellt. Gegen die Aufstellung einer dauerhaften Treppe sprechen nachbarschützende Belange. Die Räume im Obergeschoss können wie bisher genutzt werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1247 Antragsteller: PRO 152 von 161

Antrag:

Genera/sanierung der Mörike-Rea/schu/e in Sontheim.

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

2020 stehen im Haushalt Mittel in Höhe von 200.000,- EUR als Planungsrate für den 1.BA Ver waltungstrakt zur Verfügung. Für die bauliche Umsetzung sind ab 2024ff Mittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR vorgesehen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1248 Antragsteller: PRO 153 von 161

Antrag:

Sanierung und Verbess~erung der Hermann-Wolf-Straße in Sontheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Ma2018 wurden von der Einmündung Parkstraße bis zur Alice-Salomon-Schule in der Her mann-Wolf-Straße umfangreiche Asphaltarbeiten ausgeführt. Der Zugangsweg zur Schule bzw. Kindergarten erhielt ebenso einen neuen Asphaltbelag. Aufgrund von Unwetterereignissen wurde partiell die entstandene Ausspülung am Hang mit Jura steinen stabilisiert. Gegenwärtig besteht aus fachlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1249 Antragsteller: PRO 154 von 161

Antrag:

Vergrößerung der Aussegnungshalle im Südfriedhof Sontheim in Sontheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Eine Renovierung, Modernisierung und Vergrößerung wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach geprüft und im Zuge einer Kosten- und Nutzenabwägung immer wieder abgelehnt. Für die große Mehrzahl der Bestattungen ist die bauliche Situation auf dem Südfriedhof ausrechend. Die laufende Gebäudeunterhaltung als solches befindet sich in einem sehr guten Niveau, eine grundsätzliche Renovierung ist nicht notwendig. Die Verwaltung schätzt den vorhandenen Standard als grundsätzlich gut ein, insbesondere im Ver gleich zu anderen Heilbronner Außenfriedhöfen.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1250 Antragsteller: PRO 155 von 161

Antrag:

Vordach der Aussegnungshalle im Südfriedhof Sontheim verbessern

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Im Jahr 2013 wurden zur Verbesserung des Witterungsschutzes zusätzliche Seitenelemente an der Überdachung auf dem Vorplatz angebracht. Die Verwaltung schätzt den vorhandenen Standard als ausreichend ein. Einzig auf dem Südfriedhof steht überhaupt ein überdachter Außenbereich für große Bestattungen zur Verfügung. Eine grundlegende Verbesserung der Situation wäre wünschenswert, ein überzeugender landschaftsarchitektonischer Gestaltungsentwurf ist ausgearbeitet, muss aus wirtschaftlicher Sicht und im Vergleich zu den anderen Heilbronner Friedhöfen jedoch zurückgestellt werden.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 125Antragsteller: PRO 156 von 161

Antrag:

Zwe"Offene Bücherschränke" für Sontheim

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit Standortvorschläge für die Einrichtung "Offener Bücherschränke" in der Kernstadt und in den Stadtteilen von Heilbronn. Eine entsprechende Drucksache wird den Gremien des Gemeinderats im 2. Quartal dieses Jahres zur Beratung vorgelegt.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. 1252 Antragsteller: PRO 157 von 161

Antrag:

Die Stadt klagt gegen die Kostenabwälzung des Bundes bzw. Landes im Bereich der Sozial hilfeleistungen

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

130/50 Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage. Der Bund erstattet im Bereich der Grundsicherung im Alter und beErwerbsminderung (4. Kapitel) 100% dieser Leistungen. Eine Erstattung der Personal- und Sachkosten findet nicht statt. In anderen Bereichen des SGB XI(Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Eingliederungshilfe, Bestattungskosten) erfolgt keine Erstattung. 1. Klage gegen das Land a) Art. 7Abs. 3 der Landesverfassung, wonach für zur Mehrbelastung der Gemeinde füh rende Aufgabenübertragungen ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, ist hier weder drekt noch analog anwendbar, da das SGB XI(Sozialhilfe) Bundesrecht ist und demzufol ge für das Land Baden-Württemberg keine Ausgleichspflicht besteht. b) Art. 7Abs. in Verbindung mit Art. 73 Abs. der Landesverfassung, wonach das Land im Rahmen der Garantie der finanziellen Selbstverwaltung der Gemeinden die finanzielle Leistunqsfähiqkeit der Gemeinden sicherzustellen hat, gibt ebenfalls keinen Anspruch gegen das Land auf Ausgleich der der Stadt nach Abzug des Bundeszuschusses verblebenden Kosten aus der Sozialhilfe her, da hierfür Voraussetzung wäre, dass die ange messenen Finanzausstattung der Stadt zur kraftvollen Erfüllung der Selbstaufgaben ge fährdet ist. Dies ist nicht der Fall. 2. Klage gegen den Bund Ebenfalls verspricht eine Klage gegen den Bund keine Aussicht auf Erfolg, da durch die Auf gabenübertragung entstehender Kosten die Selbstverwaltung der Gemeinde nicht in deren Kernbereich angetastet wird. Ein Eingriff in den durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz geschütz ten Bereich der Finanzhoheit läge lediglich dann vor, wenn die Zuweisung weiterer Aufgaben durch den Bund die Lebensfähigkeit der Gemeinde beseitigen würde. Da bisher von der Stadt zu tragende Kosten gemäß dem SGB XIdie Lebensfähigkeit der Stadt nicht gefährdet haben, hätte eine Klage gegen den Bund keine Erfolgsaussichten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1253 Antragsteller: PRO 158 von 161

Antrag:

Die Stadt klagt gegen diE~ weitere Zuweisung von Asylbewerbern ohne 100%igen Kostener satz. Zuständiges Fachamt:

130/50

Stellungnahme:

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage. Das Land Baden-Württemberg ist gesetzlich zuständig für die Flüchtlingsunterbringung. Die Aufga be wird über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) auf die Kommunen übertragen. Im Rahmen der Reform des FlüAG zum 1.1.2014 wurde die Pauschalierung für diese Aufgabe letztmalig aktua lisiert und in der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung wurde eine Pauschalenrevision ver einbart, um die Auskömmlichkeit der Flüchtlingspauschalen zu überprüfen. Insoweit ist ein rechts staatliches Verfahren in diesem Bereich vereinbart, um die Konnexität zu gewährleisten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr. \254 Antragsteller: PRO 159 von 161

Antrag:

Die Stadt klagt gegen diE~ Kostenabwälzung im Bereich des Asyls, Defacto und Bürgerkriegs flüchtlingswesens. Zuständiges Fachamt:

\30/50

Stellungnahme:

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage. Das Land Baden-Württemberg ist gesetzlich zuständig für die Flüchtlingsunterbringung. Die Aufga be wird über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) auf die Kommunen übertragen. Im Rahmen der Reform des FlüAG zum 1.1.2014 wurde die Pauschalierung für diese Aufgabe letztmalig aktua lisiert und in der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung wurde eine Pauschalenrevision ver einbart, um die Auskömmlichkeit der Flüchtlingspauschalen zu überprüfen. Insoweit ist ein rechts staatliches Verfahren in diesem Bereich vereinbart, um die Konnexität zu gewährleisten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Ud. Nr.1255 Antragsteller: PRO 160 von 161

Antrag:

Die Stadt klagt gegen die Kostenabwälzung im Bereich der Arbeitslosenunterstützung ("Harlz IV" ete.).

Stellungnahme:

Zuständiges Fachamt:

\30/50 Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage. 1. Klage gegen das Land a) Art. 7Abs. 3 der Landesverfassung, wonach für zur Mehrbelastung der Gemeinde führende Aufgabenübertragungen ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, ist hier weder direkt noch analog anwendbar, da das SGB I(Grundsicherung für Arbeitsu chende) Bundesrecht ist und demzufolge für das Land Baden-Württemberg keine Ausgleichspflicht besteht. b) Art. 7Abs. in Verbindung mit Art. 73 Abs. der Landesverfassung, wonach das Land im Rahmen der Garantie der finanziellen Selbstverwaltung der Gemeinden die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden sicherzustellen hat, gibt ebenfalls keinen Anspruch gegen das Land auf Ausgleich der der Stadt nach Abzug des Bundeszu schusses verbleibenden Kosten aus der Sozialhilfe her, da hierfür Voraussetzung wä re, dass die angemessenen Finanzausstattung der Stadt zur kraftvollen Erfüllung der Selbstaufgaben gefährdet ist. Dies ist nicht der Fall. 2. Klage gegen den Bund Ebenfalls verspricht eine Klage gegen den Bund keine Aussicht auf Erfolg, da durch die Aufgabenübertragung entstehenden Kosten die Selbstverwaltung der Gemeinde nicht in deren Kernbereich angetastet wird. Ein Eingriff in den durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz geschützten Bereich der Finanzhoheit läge lediglich dann vor, wenn die Zuweisung weite rer Aufgaben durch den Bund die Lebensfähigkeit der Gemeinde beseitigen würde. Da bisher von der Stadt zu tragende Kosten gemäß dem SGB 1die Lebensfähigkeit der Stadt nicht gefährdet haben, hätte eine Klage gegen den Bund keine Erfolgsaussichten.


Prüfungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020

Lfd. Nr. 1256 Antragsteller: PRO 161 von 161

Antrag:

Die Stadt klagt gegen aie Kostenabwälzung zur Kleinkindbetreuung. Zuständiges Fachamt:

130/50

Stellungnahme:

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage. Im Pakt für Familien mit Kindern zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesver bänden vom 1.12.201wurde vereinbart, dass sich das Land unter Berücksichtigung von Bundes mitteln ab dem Jahr 2014 zu 68 % an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung beteiligt. Diese Kostenbeteiligung entspricht der in § 8 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz BW (KiTaG) von der Standortgemeinde an die in die Bedarfsplanung aufgenommenen Gruppen und Einrichtungen der Kleinkindbetreuung zu leistenden Mindestförderung. Im Vorgriff darauf hat das Land bereits ab 2012 die Zuweisung für die Kleinkindbetreuung nach § 29c des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) deutlich erhöht. 201waren es noch 4.292,- Euro je ganztags betreutem Kind; 2012 wurde dieser Betrag auf 12.589,- Euro erhöht; 2016 wurden 12.844,- Euro geleistet; 2018 wurden 14.549,34 Euro geleistet. Somit trägt das Land mit der FAG-Zuweisung die nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz vorge gebene gesetzliche Mindestförderung der Kleinkindbetreuung. Auf örtlicher Ebene beschlossene Förderleistungen, die über diese Mindestförderung hinausgehen, sind allein von der Gemeinde zu tragen.